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 Test


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Ronneby (Schweden) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi L 200 2. Fahrrad 3. Knickmoped 4. 3 Hafermopeds 5. 1 Fleischfräse 6. 1 Mauszerstörer 7. 1 Maratonkutsche 8. 1 Gigg 9. 1 Sulky |
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Verfasst am: 16.11.2008 22:27:17 Titel: |
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Hier in Schweden haben wir ein recht eindeutiges Winterreifengesetz. Zwischen 1. December und 1. April MUSS man bei Winterstrassenlage (Rauhreif, Eis, Schnee, Schneematsch, Hagel, Schneeregen) entweder M+S Reifen mit Schneeflocke oder aber Winterreifen mit Schneeflocke und Spikes fahren (jaaaa, Spikes sind hier noch erlaubt).
Hat man die Schneeflocke nicht, wird es sehr teuer bei einer Kontrolle. Auch, wenn nix passiert und die Polizei dich bei Schnee stoppt, und du die Schneeflocke nicht hast bezahlst du 130 Euro pro Reifen.
Gibt Listen welche Reifen erlaubt sind. Und leider sind die richtig grobstoligen Geländereifen nicht mit auf den Listen. Also zwei Satz felgen mit respektive Reifen. | _________________ Boskop
Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim denken! |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Düsseldorf Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Dacia Duster LPG 2. Ex:Opel Frontera B 2.2 DTI Sport CB, Frontbügel vom A, 50mm Trailmaster 3. Yamaha XTZ 660 Tenere 4. Moppel 50ccm |
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Verfasst am: 17.11.2008 08:52:14 Titel: |
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landybehr hat folgendes geschrieben: |
Und mit zweierlei Maß soll´ man ja eigentlich als Staat nicht messen.
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Denk doch nur mal an die Sache mit den Umweltzonen und den Feinstaubplaketten | _________________ Rutschen ist nur eine andere Art der Fortbewegung |
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 Christel in the postlux


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Herscheid Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96 |
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Verfasst am: 17.11.2008 11:26:49 Titel: |
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Der "echte" Goodyear Winterreifen aus der Ultragrip-Familie mit Lamellen, den ich auf dem Jimny hatte war auch nur mit dem M+S- Symbol versehen, keine Schneeflocke. Und jetzt? Wie soll das der Laie unterscheiden können? Wir hier beschäftigen uns mit diesen Themen, aber nicht Ottonormalfahrer, der sagt nur einmal Winterreifen bitte zu seinem Händler. Die Händler können das z. T. auch nicht vernünftig unterscheiden. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.11.2008 11:43:53 Titel: |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: zu Hause ... Eisenberg/Thür. Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan MD21 |
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Verfasst am: 17.11.2008 13:29:20 Titel: |
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Bockels Uwe hat folgendes geschrieben: | Das M&S-Zeichen hat eigentlich nur noch für Umbereifung seinen Sinn:
Damit (und mit Aufkleber am Armaturenbrett) kann man auch einen MT mit Speedindex Q auf einem eigentlich dafür zu schnellen Auto fahren.
Nur deshalb ist das Zeichen auf vielen Mts und ATs.  |
Genau! Bockels Uwe hat Recht.
Die M&S Kennzeichnung ist in dem Sinne nur noch ein Gummiparagraph bzw. ein Schlupfloch für die Reifenhersteller.
Das heißt also für Dich, daß Deine Reifen wenn sie bei den Händlern als Sommerreifen gelistet sind, eigentlich auch nur Sommerreifen sind.
Ich würde die im Winter nicht fahren. Dann doch eher MT's mit Flocke, obwohl die praktischen Erfahrungen zeigen, daß diese auch nur bedingt tauglich sind. | _________________ Ich komme lieber etwas später ... als zu früh.
Ja, das Leben ist hart ... aber gemein! |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Salzburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.11.2008 15:43:18 Titel: |
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Weder bei der M+S-, noch der Schneeflockenkennzeichnung handelt es sich um ein Zeichen mit rechtlicher Wirkung, deshalb kann sie auch kein "Gummiparagraph" oder so was ähnliches sein. Sie sind rechtlich unerheblich, wurden niemals als Norm in Europa eingeführt, sondern beruhen auf Selbstbindungsvereinbarungen der US-Reifenindustrie RMA. M+S legt lediglich das Verhältnis von positivem und negativem Profilanteil fest, während die Schneeflocke mit Berg tatsächlich auch ein paar für den Winterbetrieb wichtige Faktoren beinhaltet.
Weder der deutsche, noch der österreichische Gesetzgeber, noch der Verband der Versicherungen, und auch nciht die EU-Kommission hat bislang eine rechtlich bindende Definition des Begriffs "Winterreifen" erbracht. Lediglich in den Kommentaren zu der neuen österreichischen "Winterreifenpflicht" wird auf die M+S-Markierung hingewiesen, auch die Autofahrerverbände verweisen darauf.
Das bedeutet, dass auf Seiten eines Lenkers, der sich in seiner Entscheidung, welche Reifen er verwendet, daran hält, auf keinen Fall grobe Fahrlässigkeit bei der Wahl seiner Bereifung vorliegen kann, udn die Versicherung muss auch zahlen; es sei denn, es gelingt ihr, aus dem Unfallhergang eine grobe Fahrlässigkeit wegen nicht angepasster Fahrweise zu beweisen. Die Beweislast liegt aber bei der Versicherung, die nicht zahlen will.
Im Falle eines Unfalls bedeutet das: Die Versicherung kann nicht einfach auf den Reifen schauen, sagen, da ist keine Schneeflocke drauf, also warst Du fahrlässig. Denn wenn ein M+S drauf ist, sagt der Lenker - mit vollem Recht: He, Ihr Knalltüten, die Autofahrerverbände sagen, M+S sind Winterreifen, hab ich 'ne Schneetestfahrbahn im Keller, oder wie soll ich sonst wissen, ob der M+S-Reifen jetzt wie ein Winterreifen funzt oder nich'? Solange der Gesetzgeber nicht sagt, Winterreifen muss 'ne Schneeflocke haben, sonst ist er kein Winterreifen, richtet sich der normal verständige Lenker nach den gängigen Aussagen auch der Autofahrerverbände. Guckst Du hier: http://www.adac.de/Auto_Motorrad/reifen/reifenkennzeichnung_pkw/default.asp?ComponentID=124174&SourcePageID=8763#atcm:8-123833
Man kann sogar sagen, alleine dadurch, dass es für die Reifen mit M+S-Kennung eine Ausnahme von der Geschwindigkeitsindex-Regelung gibt, die ausdrücklich für Sommerreifen gilt, wurde für erstere de facto festgelegt, dass sie keine Sommerreifen sind. Dann bleiben sie nur noch als Winter- bzw. Ganzjahresreifen übrig:
"Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung)
Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeugpapieren für Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S" angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension dürfen auch mit einem anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen" oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter von Empfehlungen. Bei Reifendimensionen, die nur als Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprobleme bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden."
Marcus | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Status: Verschollen
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Verfasst am: 17.11.2008 19:45:05 Titel: |
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Hi,
Thanks, Marcus. Das klingt solide.
Oakman, ja also da sind wir einer Meinung. Ich hatte ja auch extra "soll" geschrieben, weil es meinem Gerechtigkeitssinn entsprang und nicht etwa dem Gesetzgeber. Wenn ich es richtig erinnere steht sogar im Grundgesetz, ist also mein Recht!, daß das Grundgesetz für mich ungültig gemacht werden kann, wenn es "höherem" Zweck dient. | _________________ RangeRoverClassic, "High-Input" - 4.2lV8, Megasquirt-ECU (+ Ford-EDIS Zündung + klopfsensor) - www.megamanual.com |
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