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Fahrzeug schleppen
Wie ist da die Rechtslage?

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st.alban
Ambassadeur de suisse
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.LADA NIVA 1.6, Bj. 90
2. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.LADA 2103 1.3, Bj. 81
3. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.Toyota Hiace '01
BeitragVerfasst am: 21.12.2008 23:24:02    Titel:
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was cooles für die breslau? T3 Synchro! Vertrau mir rotfl
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.12.2008 23:24:59    Titel:
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Wenns einer wäre

ist aber nur ein normaler Vertrau mir
ohne allrad
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st.alban
Ambassadeur de suisse
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BeitragVerfasst am: 21.12.2008 23:28:24    Titel:
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ja, die heckmühle kan NIX! beim kleinsten pfützchen hängt der fest... Grins
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Herbie
Hat nix
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1. 92 Ford Fiasko
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 01:50:28    Titel:
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Hallo,

also nach meinem Wissenstand muss man unterscheiden zwischen Abschleppen und Schleppen,.....

beim Abschleppen (unmittelbar nach einem Schadensereignis z.b. Panne oder Unfall) brauchts keine Genehmigung, allerdings im Geschlepptem Fzg. jemand mit dem Führerschein des Geschleppten Fzg, das wiederum zugelassen sein muss.....

beim Schleppen ist eine Schleppgenehmigung von der zuständigen Behörde unter angabe der Schleppstrecke zu beantragen.
Desweiteren braucht das geschleppte Fzg. keine zulassung und gilt vers.rechtl. als Anhänger,.....respektive muss der Fahrer des Zugfahrzeugs eine ausreichende Fahrerlaubnis haben.....

P.S: das ist jetzt allerdings keine rechtsverbindliche Aussage, weil ich den Fall noch nie selbst hatte, wenn ich was zum schleppen hatte, hab ich einfach nen Abschlepplaster genommen rotfl rotfl

Gruss Herbie
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.12.2008 06:41:52    Titel:
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Obskur An deiner Stelle würde ich mal bei den Örtlichen Ordnungshüter Anrufen oder deinem Anwalt. Die können dir sicher eine den Tatsachen entsprechende Antwort geben. Auf Aussagen in einem Forum kannst dich im "Streitfall" nicht wirklich berufen. (ist nicht böse gemeint aber im Schadensfall "...... aber Herr Richter im Forum haben 5 von 8 Leuten gesagt ich darf und 2 davon haben es auch immer schon so gemacht..." Hau mich, ich bin der Frühling

Ich hatte gerade einen befreundeten Cop unserer lokalen Rennleitung am Telefon. Der meinte sowas wie "zur Sicherheit nur mit Schleppstange" und der ziehende Wagen sollte mindestens die gleiche Klasse haben um den gezogenen Wagen bremsen zu können (auch darum Stange) nicht das du mit nem Fiat Panda den guten T3 ziehen willst ;-) Lustig dabei: Der Sheriff meinte auch ruf mal lieber deinen Anwalt an und frag den weil das je nach laune anderst ausgelegt wird....

grüßle
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oakman
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2. Ex:Opel Frontera B 2.2 DTI Sport CB, Frontbügel vom A, 50mm Trailmaster
3. Yamaha XTZ 660 Tenere
4. Moppel 50ccm
BeitragVerfasst am: 22.12.2008 07:56:09    Titel:
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Herbie hat folgendes geschrieben:
Hallo,

also nach meinem Wissenstand muss man unterscheiden zwischen Abschleppen und Schleppen,.....

beim Abschleppen (unmittelbar nach einem Schadensereignis z.b. Panne oder Unfall) brauchts keine Genehmigung, allerdings im Geschlepptem Fzg. jemand mit dem Führerschein des Geschleppten Fzg, das wiederum zugelassen sein muss.....

beim Schleppen ist eine Schleppgenehmigung von der zuständigen Behörde unter angabe der Schleppstrecke zu beantragen.
Desweiteren braucht das geschleppte Fzg. keine zulassung und gilt vers.rechtl. als Anhänger,.....respektive muss der Fahrer des Zugfahrzeugs eine ausreichende Fahrerlaubnis haben.....

P.S: das ist jetzt allerdings keine rechtsverbindliche Aussage, weil ich den Fall noch nie selbst hatte, wenn ich was zum schleppen hatte, hab ich einfach nen Abschlepplaster genommen rotfl rotfl

Gruss Herbie


Wobei anzumerken ist : Abschleppen bedeutet das Transportieren zur nächsten Werkstatt oder zum nächsten Verwerter. Und das ist jetzt ja bei 50 km nicht gegeben. Und Schleppen mit Genehmigung ist ne Preissache, was nimmt das Amt für diese, und was kostet nen Anhänger im Vergleich mehr ?

_________________
Rutschen ist nur eine andere Art der Fortbewegung
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bluelandy
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 08:46:08    Titel:
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Nee, oder?

für mich zeigen solche Disskussionen nur eins

Gesetzte etc sind in D und unserem Tollen Europa so kompliziert das kein normaler Büger mehr durchblickt.

Grundsätzlich heißt es unwissheit schützt vor Strafe nicht , jedoch muss ein Gestzestext so verständlich sein das ein nicht Jurist ihn auch versteht.

Gruss Dirk
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Matthias
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...und hat diesen Thread vor 6071 Tagen gestartet!


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1. rasender Campingstuhl mit Flügeln
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3. Dnepr MT11
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5. ½ Y60
6. ¼ DiscoIV8
BeitragVerfasst am: 22.12.2008 08:51:53    Titel:
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Hm.. dann organisiere ich eine rote Nummer und dann ist uns der Motor halt bei der Überführung kaputtgegangen.... Vertrau mir
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Henning
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 09:14:18    Titel:
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st.alban hat folgendes geschrieben:
ja, die heckmühle kan NIX! beim kleinsten pfützchen hängt der fest... Grins


Abertausende von fernreisenden T1,T2 und T3 beweisen das Gegenteil Vertrau mir

Es gibt sicher nur wenige Orte, an denen nicht schon eine "heckmühle" war. YES

_________________
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Henning
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Matthias
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 09:22:20    Titel:
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Ja, auch die Heckmühle kommt einigermaßen rum, gesehen 2007 aufm Synchrotreffen in Karenz. rotfl rotfl
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 09:27:31    Titel:
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Leider nur noch 2nd Hand:

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st.alban
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 09:44:50    Titel:
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Henning hat folgendes geschrieben:
st.alban hat folgendes geschrieben:
ja, die heckmühle kan NIX! beim kleinsten pfützchen hängt der fest... Grins


Abertausende von fernreisenden T1,T2 und T3 beweisen das Gegenteil Vertrau mir

Nööö weiss ich zufällig aus eigener erfahrung (20 länder, 10 monate und 40'000km mit dem t3!) Vertrau mir, sind des öfteren in lächerlichen situationen stecken geblieben... rotfl obwohl man natürlich auch sagen muss, dass wir ordentlich beladen waren! Grins
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Oliver
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 09:47:53    Titel:
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Ja die Heckmuehle. Nee, oder? Erinnere mich noch gut an das Wasserloch in Zagan. Defender, Kat und Co. hatten sich gleich reihenweise festgerammelt und ein VW Bus zog schnurrend und laechelnd an allen vorbei und durch war er. Respekt Ich hab nicht schlecht gestaunt. Vertrau mir


edit: war ein Syncro.

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Scooter
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 10:01:23    Titel:
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ohu hat folgendes geschrieben:
Hm.. dann organisiere ich eine rote Nummer und dann ist uns der Motor halt bei der Überführung kaputtgegangen.... Vertrau mir


Ich war selber in einer dieser Notlagen (Kupplungsschaden) und stand vor der Entscheidung, schleppen per Seil oder Stange oder Trailer.
Die Entscheidung aus Vernuft war dann der Trailer.
Diese gibt es bereits für 45.- €/Tag zu mieten.

_________________
Grüße
Scooter

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st.alban
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BeitragVerfasst am: 22.12.2008 10:08:34    Titel:
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Oliver hat folgendes geschrieben:
edit: war ein Syncro.

dacht ich doch, denn unser diesel hatte eine unschalgbare wattiefe von 19cm! Großes Lachen
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