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Rammschutz / Frontbügel ohne ABE und Gutachten
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MudIsFun
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...und hat diesen Thread vor 5681 Tagen gestartet!


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1. Nissan D22
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:12:10    Titel:
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Hab grad mit dem TÜV telefoniert... keine Chanche ohne gestanzte ABE oder KBA Nummer am Bügel traurig

Tja, griff in die Scheiße... Wut
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:12:18    Titel:
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Das Teil habe ich in irgendeinem ausländischen Zubehörkatalog gesehen und hat soviel ich weiß keinerlei deutsche Zulassungen/Unterlagen, jemals gehabt. Eine legale Eintragung ist damit realistisch nicht möglich.
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:15:27    Titel:
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Delta8 hat folgendes geschrieben:
Eine legale Eintragung ist damit realistisch nicht möglich.


Kann man auch illegal eintragen lassen? Obskur

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:15:58    Titel:
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MudIsFun hat folgendes geschrieben:
Hab grad mit dem TÜV telefoniert... keine Chanche ohne gestanzte ABE oder KBA Nummer am Bügel traurig

Tja, griff in die Scheiße... Wut


Es gibt ja noch mehr Standorte,hinfahren,zeigen,irgendwas von Lampenhalter faseln.

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:23:36    Titel:
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Wenn Du heute einen Bügel an ein altes Auto anbauen willst, für den es nur ein altes Gutachten gibt, dann hast Du Pech gehabt. Es gab da irgendwann 2007 einen Stichtag. Alles was schon eigetragen ist, hat Bestandschutz.

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MudIsFun
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...und hat diesen Thread vor 5681 Tagen gestartet!


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1. Nissan D22
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:23:45    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
MudIsFun hat folgendes geschrieben:
Hab grad mit dem TÜV telefoniert... keine Chanche ohne gestanzte ABE oder KBA Nummer am Bügel traurig

Tja, griff in die Scheiße... Wut


Es gibt ja noch mehr Standorte,hinfahren,zeigen,irgendwas von Lampenhalter faseln.


Meinst des haut hin? So "doof" sind sie glaub ich dann doch wieder nicht.
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:30:06    Titel:
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Die haben Anweisungen, dass solche Bügel selbst per Einzelabnahme nicht mehr eingetragen werden dürfen. Die einzige Ausnahme sind Stoßstangen, die als Geräteträger z.B. für Seilwinden dienen.

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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:34:57    Titel:
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Zitat:
Kann man auch illegal eintragen lassen? Obskur


Naja, wenns vom Onkel sein Schwanger der Kollege beim TÜV einträgt, dann ists eingetragen...aber halt trotzdem nicht legal. Vertrau mir Hau mich, ich bin der Frühling

Das Konstrult als Geräteträger bezeichnet einzutragen dürfte wohl auch eher in diese Kategorie fallen.
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:37:20    Titel:
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Hab ja auch nicht gesagt, dass das Ding als Geräteträger durchgehen könnte.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:37:24    Titel:
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Alle Theorie ist grau.

Stichtag ist 1.Juni 2008

Tüvanweisungen entsprechen nicht unbedingt der Rechtslage
und ich hab mich vertan,die Fußgängerschutzrichtlinie gilt für Fahrzeuge
bis 2,5tzGg.
Die Frontschutzbügelrichtlinie ist darin nicht enthalten.

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:42:26    Titel:
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MudIsFun hat folgendes geschrieben:
irgendwas von Lampenhalter faseln.


Meinst des haut hin? So "doof" sind sie glaub ich dann doch wieder nicht.[/quote]

Doof nicht aber es soll da tatsächlich noch welche geben,
die Spaß an Autos haben.

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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:47:44    Titel:
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Mein Bullenfänger ist zufälliger Weise heute gekommen. Ich habe ein Gutachten dazu bekommen. Jedoch fehlt eine Nummer auf diesem. Jedoch ist beim Gutachten 2 silberne Aufkleber dabei. Ist das Normal. Den könnte ich doch auf jeden Bullenfänger drauf knallen, oder? Ist das normal? Ich habe von diesem Hersteller auch einen Ersatzradhalter, so ein ähnlicher Aufkleber ist auch drauf, jedoch größer...


ich werde den Bullenfänger von einer Werkstatt eintragen lassen. Man munkelt, dass die ALLES schaffen... Ja

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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 18:55:19    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Die haben Anweisungen, dass solche Bügel selbst per Einzelabnahme nicht mehr eingetragen werden dürfen. Die einzige Ausnahme sind Stoßstangen, die als Geräteträger z.B. für Seilwinden dienen.


sag mir mal die gesetzliche Quelle Grins die haben das verpennt, damals rotfl

und mir is nicht bekannt, das man mit älteren legalen Mustergutachten, Herstellergutachten, dass nicht eingetragen bekommt. Es is richtig, dass es interen Mitteilungen bei den Prüforganisationen gibt...man solle nicht...aber lt. meinem Kenntnissstand is es nicht verboten beim alten Fahrzeugbestand.

Denn dann würden ja alle ABE`s (keine TÜV/Dekravorführung) und Gutachten (Vorführung) auch ab dem "genannten Stichtag" ungültig sein.. was es aber nicht is. Die Prüfer wollen nur nimmer, beim alten Fahrzuegbestand Hau mich, ich bin der Frühling , drum jagen se dich vom Hof Ja Musste sie halt nur bissel informieren Grins YES dann wissen se schon Bescheid Vertrau mir Grins

Zwinker

zu dem genannten Bügel..
keine Möglichkeit mehr , da kein Gutachten vorhanden.. Vertrau mir


Winke Winke
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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:00:52    Titel:
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Verboten ist das Eintragen der Bügel mit alten Gutachten nicht. Aber die Dienstanweisungen untersagen es zumindest hier beim TÜV-Nord, dass so etwas eingetragen wird. Die Prüfer selber wurden in einem Rundbrief sogar aufgefordert, das Mißachten von Dienstanweisungen durch Kollegen zu melden, im Sinne des eigenen Arbeitsplatzes. Da geht momentan das gross Mobbing um und kaum einer traut sich noch etwas nach eigenem Ermessen durchgehen zu lassen.
Es geht sogar so weit, dass mit Teilenummer etc. eingetragene Stoßstangen bei der HU beanstandet werden und die Plakette verweigert wird, weil die Radabdeckung nicht stimmt, obwohl das per Einzelabnahme so eingetragen wurde.

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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:01:54    Titel:
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Delta8 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Kann man auch illegal eintragen lassen? Obskur


Naja, wenns vom Onkel sein Schwanger der Kollege beim TÜV einträgt, dann ists eingetragen...aber halt trotzdem nicht legal. Vertrau mir Hau mich, ich bin der Frühling

Das Konstrult als Geräteträger bezeichnet einzutragen dürfte wohl auch eher in diese Kategorie fallen.


Dann hat aber der Tüvler den schwarzen Peter.

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Stefan
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