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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 14:47:57 Titel: |
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Die HUK selber sagt das? Hmm...Ich bezog mich jetzt erstmal nur auf die Aussage meiner Versicherung und den Passus des GKA (Grüne Karte Abkommens). Mal schauen, ob man irgendwo eine rechtssichere Aussage bekommen kann - Die am besten im Pflichtversicherungsgesetz verankert ist.
Parallel fragen wir mal Dr. Olli als Dipl. Versicherungs-Huschi.
@Bondgirl: Von meinem Verständnis her, geht es bei dieser Karte nur einerseits um den Nachweis einer bestehenden Versicherung und die lokale schnellere Abwicklung des Schadens mit Teilnehmenden Partnern des GKA.
Ähmm...Versicherungsmoderator = Olli, ja? | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.02.2010 14:52:57 Titel: |
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Ich habe mal etwas quergelesen. Sieht so aus, als ob Bondgirls Informationen dem Stand der Zeit entsprechen und korrekt sind. Dahingehend meine Infos und Interpretationen bitte "streichen"
-> Also Hafen, Internet (da gibts extra Anbieter für) oder HUK triezen.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 14:56:26 Titel: |
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Jetzt hab ich mal meinen Versicherungsfuzzi von der Zurich angerufen, der sagt dass der Wagen ohne Versicherungsnachweis des Versicherers (sprich Freischaltung GK) nicht versichert ist.
Nur die länder die in der Karte ohnehin freigegeben sind.
Die hatten den Fall das jemand dann im Ausland bei einer Polizeikontrolle festgehalten und zwangsversichert wurde. Wenn was passiert ist allerdings richtig der teufel los. Sagt er. | |
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 PATologe

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Die Berge Europas und ein kleines Stück Afrika Status: Verschollen
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Verfasst am: 24.02.2010 16:10:47 Titel: |
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Also, die HUK ist jetzt ganz durcheinander, denn ich habe noch eine gültige grüne Versicherungskarte auch für Tunesien welche bis zum 31.12.2011 gültig ist und nun wissen die nicht mehr was Sache ist. Wollen mir eine neue schicken ohne Tunesien drin.
Ich warte auf einen Rückruf der HUK und bin gespannt.
Nole | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 16:13:31 Titel: |
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Das macht ja nun garkeinen Sinn  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Eriwan Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 130 Tdi 2006 ORTEC |
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Verfasst am: 24.02.2010 16:16:22 Titel: |
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Weltweit versichern die HELVETIA und die ALLIANZ, evtl. mal da Nachfragen, die Berliner Büros müssten sich da am besten auskennen.
Grüsse
Bernie | |
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 PATologe

Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Die Berge Europas und ein kleines Stück Afrika Status: Verschollen
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Verfasst am: 24.02.2010 16:22:52 Titel: |
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So jetzt hat die Rechtsabteilung der HUK mich angerufen und gesagt das die alte grüne Karte noch gültig bleibt bis zum Ablauftermin, ich kann die also mitnehmen und habe Versicherungsschutz.
Wollen wir denen Mal glauben ...
Wenn einer dazu noch etwas weiß bin ich weiterhin dankbar.
wüste LG Nole | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.02.2010 16:25:27 Titel: |
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Das wäre ja auch ordentlich fahrlässig. Stell Dir vor Du wärst (was ja normal wäre) mit der jetzigen ohne Rücksprache losgetiegert. Der schwarze Peter ist dann auf jeden Fall bei der versicherung... | |
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Verfasst am: 25.02.2010 07:58:43 Titel: |
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Also ich hatte meinen Versicherungsfritzen angerufen, und der hatte mir dann ne Grüne Karte für Tun geschickt. Ging ganz unbürokratisch. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 25.02.2010 07:59:22 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Also ich hatte meinen Versicherungsfritzen angerufen, und der hatte mir dann ne Grüne Karte für Tun geschickt. Ging ganz unbürokratisch. |
Welche Versicherung? | _________________
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Verfasst am: 25.02.2010 08:00:48 Titel: |
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AXA | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 25.02.2010 09:14:40 Titel: |
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Ist bei der Zurich und der LVM genauso. Dauert 3 Tage, kommt mit der Post.
Allerdings sind das nicht die günstigsten Versicherungen am Markt. | |
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 25.02.2010 09:15:56 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | AXA |
@Lord Borstinger: Frag mal zur Vorsicht nach, ob das in 2010 auch noch so problemlos funktioniert. Tunesien gehört auch bei der Axa nicht unbedingt zu den Ländern in denen Versicherungsschutz gewährt wird.
Hier mal ein Auszug aus den AKB(Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung), welche allerdings von Versicherer zu Versicherer etwas abweichen können.
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der KFZ-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrages.
Internationale Versicherungskarte(Grüne Karte)
Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. .....
Früher war es so, daß Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten automatisch versichert waren. Hat sich halt einiges geändert im Laufe der Jahre.
Für die Türkei sieht es etwas anders aus, da teils Europa und teils Asien.
Wer z.B. nach Tunesien fährt und vom seinem Versicherer keinen Versicherungsschutz bekommt, sollte den Beitrag für die Zeit seines Aufenthaltes in z.B. Tunesien vom Versicherer zurückfordern, da keine Gegenleistung erbracht wurde. Nachweis über gelöste Grenzpolice reicht i.d.R. aus. | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 25.02.2010 09:48:00 Titel: |
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Oliver hat folgendes geschrieben: | Wer z.B. nach Tunesien fährt und vom seinem Versicherer keinen Versicherungsschutz bekommt, sollte den Beitrag für die Zeit seines Aufenthaltes in z.B. Tunesien vom Versicherer zurückfordern, da keine Gegenleistung erbracht wurde. Nachweis über gelöste Grenzpolice reicht i.d.R. aus. |
Das ist ein richtig guter Hinweis!!! Danke!
Ja, das mit der Türkei W/O ist trickreich...das wissen die wenigsten... | |
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 sono Wolf, risolvo problemi


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: München Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Disco II Td5 G4 '04  2. Africa Twin '91 |
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Verfasst am: 25.02.2010 10:41:04 Titel: |
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ich hab dazu auch grad mal mein Versicherung (HUK allg) befragt, und trotz Andeutung, dass ich ja ganz ungern deswegen den Versicherer wechseln würde, nur folgende abschlägige Antwort erhalten.
Zitat: | warum bieten wir in afrikanischen Ländern keinen Versicherungsschutz?
Unser Geschäftsgebiet in der Kfz-Versicherung ist Europa. Nach unseren Versicherungsbedingungen haben Sie Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben wir Ihnen eine Grüne Karte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit die Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. Es obliegt jedem Versicherer, selbst zu entscheiden, ob er freiwillig für nichteuropäische Länder Versicherungsschutz zusagt.
Wir haben uns entschieden, dass wir den freiwilligen Versicherungsschutz für nichteuropäische Länder nicht mehr übernehmen. |
also wenigstens die eindeutige Aussage: wenn ein Land in der grünen Karte gestrichen ist, dann besteht auch kein Haftpflicht-Schutz.
PS: Rückerstattung des Beitrags für den nachgewiesenen Aufenthalt ausserhalb des Deckungsbereiches hat aber immer reibungslos geklappt. | _________________ Wolfgang
(mit saisonalem Migrationshintergrund)
... und bitte immer eine Handbreit Sand unter den Rädern |
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