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sebbo
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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 18:33:01    Titel:
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wozu dann ne geschwindigkeitsdrossel? kenn nur in verbindung mit lastern 80km/h
auf 250 ist der ja vermutlich nicht gedrosselt worden.

aber ich lass mich gern belehren.

_________________
Ein durstiges Auto ist ein fahrendes Auto.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 17.08.2010 18:35:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

siggi109 hat folgendes geschrieben:




Zitat:
der eimer fährt nur noch 80?



und wo stand das................. Wut Nee, oder?



nirgends deswegen hat er ja wohl gefragt.

Satzzeichen, das Ding welches ich rot hervorgehoben habe, können Worte einen anderen Sinn geben!! Vertrau mir
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jasgaf
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Mit dabei seit Mitte 2010
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...und hat diesen Thread vor 5618 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.08.2010 18:39:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

sebbo hat folgendes geschrieben:
jasgaf hat folgendes geschrieben:


Wegen der LKW-Zulassung über 3,5 to musste ein elektr. Geschwindigkeitsdrossel eingebaut werden.


der eimer fährt nur noch 80?


KEIN EIMER Respekt
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jasgaf
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...und hat diesen Thread vor 5618 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.08.2010 18:44:20    Titel:
 Antworten mit Zitat  

und wo stand das.................


nirgends deswegen hat er ja wohl gefragt.

????

Keine Fremdwerbung! :)


????
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jasgaf
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...und hat diesen Thread vor 5618 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 17.08.2010 18:55:35    Titel:
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sebbo hat folgendes geschrieben:
wozu dann ne geschwindigkeitsdrossel? kenn nur in verbindung mit lastern 80km/h
auf 250 ist der ja vermutlich nicht gedrosselt worden.

aber ich lass mich gern belehren.


Hi Sebbo,

wegen zug. Gesamtgewicht (Eigengewicht+Zuladung o. Anhänger) muss gedrosselt werden. Wenn man den Truck schon richtig beladen möchte, dann sollte man schon was richtig auf die Pritsche hauen können bzw. anhängen können.
3,4 EG + 3,5 AL + 1,25 ZL = 8,15 Tonnen.
Soll so ein Koloss mehr als 90 km/h fahren müssen?
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P.Schiessl
Ich weiß nix
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1. Def.110TD%
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 20:54:51    Titel:
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Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach dem Mut des Fahrers

YES YES YES YES YES YES


Gruß Peter

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siggi109
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1. LAND ROVER 109D 2,5
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 21:37:42    Titel:
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sebbo hat folgendes geschrieben:
wozu dann ne geschwindigkeitsdrossel? kenn nur in verbindung mit lastern 80km/h
auf 250 ist der ja vermutlich nicht gedrosselt worden.

aber ich lass mich gern belehren.



bei diversen kleinspediteuren die z.b. Ford transit fahren werden
die fahrzeuge auf wunsch des chefs auf z.b. 135mk/h abgeregelt......
der spritverbrauch ist dann deutlich geringer wenn die jungs nicht
ständig 150km/h und schneller fahren............. Ja Grins

_________________
SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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sebbo
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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 22:01:01    Titel:
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also ist das ne freiwillige drossel?

danke! wiede was gelernt!

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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 07:15:32    Titel:
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Nö, ab 3,5 t Zul. GG vorgeschrieben, steht auch hier:
http://www.lkwrecht.de/Topthemen/LKW_Geschwindigkeitsbegrenzer

oder hier:
http://berufskraftfahrer-online.de/HTML/Geschwindigkeitsbegrenzer.html
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 10:39:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Nö, ab 3,5 t Zul. GG vorgeschrieben, steht auch hier:
http://www.lkwrecht.de/Topthemen/LKW_Geschwindigkeitsbegrenzer

oder hier:
http://berufskraftfahrer-online.de/HTML/Geschwindigkeitsbegrenzer.html


Auch bei nicht Gewerblicher Nutzung? Fahrtenschreiber ist bei privater Nutzung auch nicht vorgeschrieben!
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muzmuzadi
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1. SUZUKI SAMURAI
2. Ex SUZUKI LJ 80
3. QEK Junior
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 10:51:02    Titel:
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Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t dürfen wohl noch 100 km/h fahren.


Steht nichts da von gewerblich oder nicht, von daher ???
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jasgaf
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...und hat diesen Thread vor 5618 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.08.2010 13:56:00    Titel:
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muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t dürfen wohl noch 100 km/h fahren.


Steht nichts da von gewerblich oder nicht, von daher ???


LEUTE, der Truck wiegt allein 3,4 to und länger als 6 m!!!!!
Nicht vergessen, wenn er bis 3,5 zugelassen ist, dann darf ich nur 100 kg Zuladung haben. Das heißt, dass der Wagen mit 2 Personen bereits überladen ist!

Es sind TÜV-Richtlinien, ich habe sie nicht erfunden, ansonsten kriegt man keine Zulassung. So ein SUPER DUTY Truck mit verstärkten Achsen dafür mit niedrigen Anhängerlast taugt ja nichts.
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sebbo
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1. 89-92er Samurai
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 14:06:02    Titel:
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soll doch keine kritik sein!
war mir nur bisher nicht bekannt das pkw ähnliche fahrzeuge mit entsprechendem gesamtgewicht auch ne begrenzung brauchen.

viel erfolg beim verkauf!

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jasgaf
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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 14:06:50    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
sebbo hat folgendes geschrieben:
wozu dann ne geschwindigkeitsdrossel? kenn nur in verbindung mit lastern 80km/h
auf 250 ist der ja vermutlich nicht gedrosselt worden.

aber ich lass mich gern belehren.



bei diversen kleinspediteuren die z.b. Ford transit fahren werden
die fahrzeuge auf wunsch des chefs auf z.b. 135mk/h abgeregelt......
der spritverbrauch ist dann deutlich geringer wenn die jungs nicht
ständig 150km/h und schneller fahren............. Ja Grins


KEIN VERGLEICH

Motor
PS
Leergewicht
Achslast
Anhängerlast
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jasgaf
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...und hat diesen Thread vor 5618 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.08.2010 14:11:30    Titel:
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u2450 hat folgendes geschrieben:
muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Nö, ab 3,5 t Zul. GG vorgeschrieben, steht auch hier:
http://www.lkwrecht.de/Topthemen/LKW_Geschwindigkeitsbegrenzer

oder hier:
http://berufskraftfahrer-online.de/HTML/Geschwindigkeitsbegrenzer.html


Auch bei nicht Gewerblicher Nutzung? Fahrtenschreiber ist bei privater Nutzung auch nicht vorgeschrieben!


Steht doch alles da:

Seit dem 1.1.06 müssen LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 to mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Eine Nachrüstpflicht besteht für Fahrzeuge, die zwischen dem 1.10.01 und 1.1.05 erstmals in Betrieb genommen wurden

Es ist doch egal ob privat oder gewerblich. Für LKW kosten so die Steuern 137 Euro.
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