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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:21:17 Titel: |
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strauchdieb hat folgendes geschrieben: | die frage ist :
hast du dafür den passenden führerschein ?  |
der war gut!
ha,ha, jetzt gehts aber ans eingemachte....
ich muss lachen!
(das ist wie, 2 Liter (Benzin, Diesel)zu viel im Kofferraum, und schon ist man ein Gefahrgut.... und wennst dann keinen LKW Führerschein hast, auweija, da freut sich der Richter.....) |
Zuletzt bearbeitet von am 28.10.2010 19:22, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:22:19 Titel: |
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Ach darum hat man mich 2007 im G immer als rollende Benzinbombe bezeichnet.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Verfasst am: 28.10.2010 19:23:21 Titel: |
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Danke 1009, hat schonmal geholfen.
Ein einheitliches Verbot gibt es wohl nicht, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht nur:
Zitat: | Art. 27
Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. |
...und die Gemeinden verbieten das dann.
Sondergenehmigungen kann man zwar meist beantragen, sind aber wohl für den Normalbürger nicht zu bekommen.
...oder? | |
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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:23:36 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Ach darum hat man mich 2007 im G immer als rollende Benzinbombe bezeichnet.  |
ach nö, so würd ich das net sehen,
400 Liter darf man ja im Kofferraum dabei haben - ich zumindest.
Kommt auf den Job und die Ausrede drauf an, was du machst/drauf hast. | |
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 Dyneema? Nur palettenweise!

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. was man so alles bissle braucht |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:25:07 Titel: |
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skitty hat folgendes geschrieben: | Danke 1009, hat schonmal geholfen.
Ein einheitliches Verbot gibt es wohl nicht, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht nur:
Zitat: | Art. 27
Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. |
...und die Gemeinden verbieten das dann.
Sondergenehmigungen kann man zwar meist beantragen, sind aber wohl für den Normalbürger nicht zu bekommen.
...oder? |
ich sag mal, wenn du ne gute ausrede hast, jäger oder mit dem job es zu tun hast, darfst schon übers eis.  | |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:25:11 Titel: |
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...übrigens. Wollt ihr zum labern über Wasserdurchfahrten und Benzintransport bitte einen Thread in Smalltalk aufmachen? | |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:28:14 Titel: |
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skitty hat folgendes geschrieben: | Danke 1009, hat schonmal geholfen.
Ein einheitliches Verbot gibt es wohl nicht, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht nur:
Zitat: | Art. 27
Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. |
...und die Gemeinden verbieten das dann.
Sondergenehmigungen kann man zwar meist beantragen, sind aber wohl für den Normalbürger nicht zu bekommen.
...oder? |
Also du könntest da was in der Gewässerschutzverordnung finden. Oder im Umweltrecht. Ich bin zu faul zum suchen. | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:29:25 Titel: |
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granyi6 hat folgendes geschrieben: | skitty hat folgendes geschrieben: | Danke 1009, hat schonmal geholfen.
Ein einheitliches Verbot gibt es wohl nicht, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht nur:
Zitat: | Art. 27
Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. |
...und die Gemeinden verbieten das dann.
Sondergenehmigungen kann man zwar meist beantragen, sind aber wohl für den Normalbürger nicht zu bekommen.
...oder? |
ich sag mal, wenn du ne gute ausrede hast, jäger oder mit dem job es zu tun hast, darfst schon übers eis.  |
Mit Sicherheit nicht. | _________________ Es wird zuviel erzählt von zu wenig Erlebtem! |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:40:25 Titel: |
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Naja, ohne Sondergenehmigung wird wohl nichts gehen. Zumal sogar der Betrieb von Booten mit Verbrennungsmotoren untersagt ist. Also mal schnell aus nem Auto ein Boot mit Rädern zu machen is nich.
Wie es denn mit kleineren Seen und Tümpeln ohne eigene Verordnungsregelung ist, weiß ich nicht. Das läuft dann wahrscheinlich unter Naturschutz und so.  | |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Mülheim Ruhr Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mercedes W460 YamahaXS 650 |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:45:22 Titel: |
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Gelesen bei der Wasserschutzpolizei-Umweltschutz
Umweltschutz, Entsorgung von Abfällen
Die Reinhaltung unserer Gewässer und deren Ufer liegt in unser aller Interesse. Die Wasserschutzpolizei sieht daher den Schutz der Umwelt als eine sehr wichtige Aufgabe an.
Wer unsere Gewässer verschmutzt, schadet nicht nur der Allgemeinheit, sondern macht sich in aller Regel auch strafbar.
Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Gerichten entsprechend hart bestraft!
Art und Menge der Verunreinigung spielen beim Straftatbestand der Gewässerverunreinigung keine Rolle. Sie können sich auch schon durch das Einbringen nur kleiner Mengen wassergefährdender Stoffe strafbar machen.
Schon das Einbringen geringer Mengen Öl wird beispielsweise, auch bei fahrlässiger Begehung, in aller Regel hart bestraft. Hinzu kommen die Kosten für die Beseitigung der Verschmutzung.  | _________________ Gruß Jürgen |
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 Urgestein


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:50:13 Titel: |
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granyi6 hat folgendes geschrieben: | Matthias!
las`se wir sind uns einig und ich seh es genau so.
manche haben halt die kohle, die zeit, um sich nen motor schnell mal auszubauen - ich nicht.
ich will auch aus meinen fahrzeuge das maximum an lebensdauer rausholen und für versuche keine zeit.
Klaro, streiten wir es nicht ab, Wasserdurchfahrten sind echt geil und schaden keinem Motor, ich würd das täglich machen, damit der Motor sich drangewöhnt....
Wir waren eigentlich bei der Fragestellung, wie es rechtlich aussieht und bei gefrorenem Wasser, also keine Wasserdurchfahrt, sondern ne Wasserüberfahrt...
haben wir bissle falsch verstanden, war aber trotzdem mal interessant, weil ich einen thread eröffnen wollte "Heisser Motor, plötzliche Abkühlung (z.B. Wasserdurchfahrten" Schädlich? |
hast du eigentlich den nächsten beitrag von mathias gelesen........... ??? ich glaub nicht...... !!!  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:56:27 Titel: |
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skitty hat folgendes geschrieben: | Danke 1009, hat schonmal geholfen.
Ein einheitliches Verbot gibt es wohl nicht, im Landesstraf- und Verordnungsgesetz steht nur:
Zitat: | Art. 27
Baden; Betreten und Befahren von Eisflächen
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. |
...und die Gemeinden verbieten das dann.
Sondergenehmigungen kann man zwar meist beantragen, sind aber wohl für den Normalbürger nicht zu bekommen.
...oder? |
Ist das nicht fast ein Freifahrtschein. Betretungsverbotsschilder gibt s sicher,
an Befahrungsverbotsschilder hat sicher keiner gedacht. Ausser das ganze
wird an anderer Stelle durch andere Regeln beschränkt. Aber ehrlich gesagt,
glaube ich nicht, daß sich der gesetzgeber darüber bisher keine Gedaken
gemacht hat und daß man im Falle eines Falles den Fall zum Exempel macht.
 | _________________ Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!

Zuletzt bearbeitet von am 28.10.2010 19:58, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 28.10.2010 19:58:13 Titel: |
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Versuchs und berichte.  | |
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Verfasst am: 28.10.2010 20:00:26 Titel: |
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Dafür müsste ich meine Kiste versenken. Nö!  | _________________ Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 28.10.2010 20:04:07 Titel: |
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Mußt ja nicht das tiefste Loch nehmen, knietief reicht.
Wichtig ist nur das dich jemand sieht und was dann passiert.  | |
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