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Offroad (Schlaf)-Anhänger

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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:04:52    Titel:
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Ich habs mal etwas verkürzt,vielleicht liest es sich dann einfacher:

Caruso hat folgendes geschrieben:

"Bei einachs- und zweiachsigen (Achsabstand < 1,0 m) Anh. keine eigene Bremsen
oder Bremse erforderlich, wenn Achslast <Leergewicht des ziehenden Fz
geteilt durch 2, jedoch ² 3,0 t.

Ab 1.1.1994 muss bei den erstm.
i. Verk. kommenden Anh. die Achslast < 0,75 t sein; ...."




Und das steht eben nicht in der STVZO,wie vieles andere auch nicht.
Das von dir dargebotene Rechenbeispiel steht dort auch nicht drin.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:05:03    Titel:
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Zitat:
Ich hab dein Zitat mal verfälscht,weil es so schön ist:

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:


die einzige Konstellation bei der die Stützlast eingerechnet werden darf ist, wenn der Hänger,vor 1994 beispielsweise 1000kg zG hat und das zugfahrzeug nur 750 kg Anhängelast und 75 kg Stützlast hat, dann darf der Hänger 825 kg wiegen, das ist die einzige Kombination wo der jeweils niedrigere Wert, vom Auto oder Hänger dazu gerechnet werden darf, aber immer nur bis zu den gesetzlichen Grenzen


hast Du schön gefälscht, aber leider falsch, bei 750 wird nix dazu gerechnet, das geht nur drunter oder gebremst drüber

auto darf nur 650 kg, dann dürfte der Hänger 650 Achse und 75 Stützlast = 725 haben, aber NIEMALS über 750, ist das so schwer zu verstehen?

es gibt gesetzliche Grenzen, 0,75t 3,5t 7,5t 40t 44t um mal die wichtigsten zu nennen
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:06:30    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:

hast Du schön gefälscht, aber leider falsch, bei 750 wird nix dazu gerechnet, das geht nur drunter oder gebremst drüber



Dann zeig mal wo das steht.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:16:34    Titel:
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Du brauchst das nicht kürzen, Ich hab das schon kapiert, keine Angst

das mit 1994 bedeutet ja nur das nun alle Hänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h nur noch 750 kg als zGG im Schein stehen haben dürfen, und bedeutet gleichzeitig das es davor nicht so war, deshalb gibts ja auch so kleine Westfalia Hängerchen mit 850 kg, oder eben den FW Anhänger mit 1000 kg

nur er darf heutzutage eben nicht mehr mehr als 750 kg TATSÄCHLICH wiegen, wenn Du damit schneller als 30 km/h fahren willst, weil der Gesetzgeber nicht mehr erlaubt, an nen alten 25km/h Trecker kannst ihn auch mit 1000 kg hinhängen


lies halt mal was in §42 steht
Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:19:41    Titel:
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Ja genau Anhängelast,
nicht zGg des Anhängers.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 27.02.2011 23:42:52    Titel:
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das Wort Anhängelast bezieht sich ja auch nur auf das zugfahrzeug

und die wiederum ist das, wie ich gerade sagte, das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers, also Achslast plus Stützlast

ich hab nicht gesagt der Hänger darf nicht über 750 kg zG haben, ich hab immer nur gesagt, Du darfst nicht mehr wie 750 kg anhängen

und da 750 kg die absolute Obergrenze für ungebremst ist, darfst eben die Stützlast nicht dazu rechnen, wie in meinem Beispiel bei 1200 kg oder bei 650 kg, dort kannst sie dazu rechnen

das steht allerdings auch nirgends im §42 oder in irgend nem andern, dazu mußt die ganzen Fußnoten durchgehen und Zusatzbestimmungen, Begriffsbestimmungen usw

ich beschäftige mich seit über 20 Jahren mit Anhängern und hab ein bisschen Ahnung,


wenn Du meinst Du kennst Dich auch gut aus, dann erklär mir mal was der Unterschied ist wenn Du zwei so kleine 650 kg Anhänger hast, nur einer hat im Schein drinn stehen, Anhänger offen, und der andere Zentralachsanhänger offen

was unterscheidet die dann noch? optisch und technisch sind beide identisch
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Caruso
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 28.02.2011 11:03:26    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
das Wort Anhängelast bezieht sich ja auch nur auf das zugfahrzeug

und die wiederum ist das, wie ich gerade sagte, das TATSÄCHLICHE Gewicht des Anhängers, also Achslast plus Stützlast



Nein eben nicht und das hast du selbst in deinem Rechenbeispiel anders dagelegt.
Die zul.Anhängelast des Zugfahrzeugs kann kleiner sein als das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Du kannst ja mal beim KBA nachfragen wie Anhängelast definiert wird und wirst vermutlich folgende
Antwort bekommen:

".......Die dort genannten Anhängelasten berechnen sich aus dem tatsächlichen Gesamtgewicht des jeweiligen Anhängers abzüglich der Stützlast, weil diese dem ziehenden Fahrzeug „angelastet“ wird. Sie entsprechen damit der Summe der tatsächlichen Achslasten eines mitzuführenden Anhängers.

Der Begriff „Anhängelast“ wird im Straßenverkehrsrecht nicht näher definiert. Im Schrifttum wird jedoch übereinstimmend davon ausgegangen, dass darunter nur das tatsächliche Gewicht mitgeführter Anhänger, nicht deren zulässiges Gesamtgewicht zu verstehen ist. Diese Auslegung wird durch verschiedene Kommentare zur StVZO und richterlichen Entscheidungen gestützt. "

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 28.02.2011 11:35:29    Titel:
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Ja wie jetzt? rotfl


Also bei mir steht im Fahrzeugschein: Zulässige Anhängelast ungebremst: 750 kg.


Also darf ich diesen Anhänger nicht ziehen, da er 1000 kg ungebremst hat..

Nach meinem Verständnis Unsicher
Und da dürfte egal sein wann der gebaut wurde... Er wiegt nun mal zu viel um ungebremst gezogen werden zu dürfen (zumindet für meinen Pickup)

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"Doing all kind of crazy dirt offroad stuff, whether it is dune buggys, rock crawlers, mud trucks, monster trucks, trophy trucks, we are going out there on the adventure, wanna go see stuff, drive over stuff, playing in the mud, driving in the woods, camp out, sit by the fire and you know, just do basic, crazy fun offroad things." Fred Williams
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1. Disco 300 TDI
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BeitragVerfasst am: 28.02.2011 11:41:42    Titel:
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Willst du uns jetzt verarschen?

Caruso hat folgendes geschrieben:
Im Schrifttum wird jedoch übereinstimmend davon ausgegangen, dass darunter nur das tatsächliche Gewicht mitgeführter Anhänger, nicht deren zulässiges Gesamtgewicht zu verstehen ist.

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StefanR
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1. '15 Jeep Wrangler Rubicon Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 28.02.2011 12:10:19    Titel:
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Nein, möchte hier niemanden veräppeln..!

Das mit der Anhängelast wusste nicht nicht - deinen letzten Post hatte ich nicht gelesen Supi
Macht aber schon irgendwie Sinn.. Knuddel

Nächstemal denk ich besser vorm Schreiben rotfl

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BeitragVerfasst am: 28.02.2011 14:19:35    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:

wenn Du meinst Du kennst Dich auch gut aus, dann erklär mir mal was der Unterschied ist wenn Du zwei so kleine 650 kg Anhänger hast, nur einer hat im Schein drinn stehen, Anhänger offen, und der andere Zentralachsanhänger offen

was unterscheidet die dann noch? optisch und technisch sind beide identisch


Nur mal so,weil ichs grad vor mir hab:
"Zentralachsanhänger bezeichnet einen Anhänger mit starrer Zugeinrichtung,
dessen Achse(n) nahe dem Schwerpunkt des
(gleichmäßig beladenen) Fahrzeugs so angeordnet ist (sind), daß
nur eine geringfügige statische Stützlast, die 10 % der größten
Masse des Anhängers bzw. eine Last von 1 000 daN nicht
übersteigt (es gilt der jeweils niedrigere Wert), auf die zugmaschine
übertragen wird."

Angeblich würde von Finanzämtern,bei der Berechnung der Steuer,die Stützlast
vom zGg. abgezogen.
Was das soll weiß ich nicht.

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Das kurze Zebra
Sexsymbol und Opinelabsauger
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...und hat diesen Thread vor 5432 Tagen gestartet!


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2. C 63 (The Fast)
BeitragVerfasst am: 01.03.2011 07:59:41    Titel:
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Arlo Guthry hat folgendes geschrieben:
Du bekommst die Papiere sicherlich von Bernd zusammen mim Anhänger. Vertrau mir

Zitat:
Hallo zusammen,

es gibt ein Folgeprojekt ... deshalb steht der Anhänger zum Verkauf. Details kommen dieser Tage noch unter Verkäufe.

Preis 3.333.- €

Neu dabei ist jetzt noch eine unbenutzte 7 Zonen Kaltschaummatratze die genau für den Anhänger angepasst wurde.
Innen ist er noch nicht ganz fertig, es fehlen noch die Holzverkleidungen im unteren Bereich der Seitenwände. Die Türen wie auch der obere Bereich sind verkleidet. Einfach mal die Bilderhistorie ansehen.

Kontak per PM


was ist letzte Preis? rotfl rotfl rotfl


Hallo Kurt,

gut aufgepasst Vertrau mir weder der eine noch der andere ... VHB halt
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Das kurze Zebra
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...und hat diesen Thread vor 5432 Tagen gestartet!


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2. C 63 (The Fast)
BeitragVerfasst am: 01.03.2011 08:04:12    Titel:
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Darf ich euch bitten die rechtliche Lage wo anders zu diskutieren.

Der Hänger kann natürlich auch abgelastet werden, sollten sich damit etwaige Probleme lösen lassen.
By the way ... VHB 3.300,00 €

Grüße Bernd
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 01.03.2011 08:11:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Servus

Ein Interessanter Anhänger. Leider habe ich kein Kohle.
Was aber für potenzielle Käufer interessant ist, währe ein Bild vom Innenraum.

Gruss Stephu
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BeitragVerfasst am: 01.03.2011 10:50:35    Titel:
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Das kurze Zebra hat folgendes geschrieben:

Der Hänger kann natürlich auch abgelastet werden, sollten sich damit etwaige Probleme lösen lassen.


Das ist nicht nötig,da der Fahrer darauf zu achten hat,dass die Achslast des Anhängers
und die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden.
Das eingetragene Gesammtgewicht bleibt davon unberührt
und darf natürlich auch nicht überschritten werden.

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