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Verfasst am: 16.03.2011 23:26:02 Titel: |
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Armer Willi
Zitat: | bei immer so um die 10 Autos schaff ich das als Vollzeitberufstätiger ja gar net anders) |
warum stellst Du Dir nicht nen Fuhrparkleiter an, der kümmert sich dann um solche Kleinigkeiten  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 16.03.2011 23:31:32 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Armer Willi
Zitat: | bei immer so um die 10 Autos schaff ich das als Vollzeitberufstätiger ja gar net anders) |
warum stellst Du Dir nicht nen Fuhrparkleiter an, der kümmert sich dann um solche Kleinigkeiten  |
Na was denkst du denn, warum wir uns vor knappen 4 Jahren nen Sohn angeschafft haben: Die Anstellung als Mechaniker hat er quasi jetzt schon in der Tasche, muss nur ganz schnell 1 1/2 Jahrzehnte altern, dann kann ich mich endlich entspannt zurücklehnen. Er übt jedenfalls schon ganz fleißig mit Plastikwerkzeug am Bobbycar!  | |
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Verfasst am: 16.03.2011 23:40:45 Titel: |
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na hoffentlich kann der dir dann überhaupt noch helfen, an deinen Oldies gibts ja wenig Elektronik Kram den man dann nur tauscht
und richtige Autos reparieren können die neuen Lehrlinge ja heut schon nicht mehr, die können nur noch Tester anschliessen und tauschen
schick ihn zu ner Landmaschinen Werkstatt, die lernen noch richtig schrauben | |
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 Kein Titel, keine Kekse


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
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Verfasst am: 16.03.2011 23:41:13 Titel: |
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Na, da werd ich ja ne freude haben . beim langen Pajero ist der TÜV seit 12/08 fällig  | _________________ Gruß, der Bärtige
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Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
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Verfasst am: 16.03.2011 23:43:38 Titel: |
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mein TÜVler macht mir wenn die HU älter als 12 Monate ist immer 24 Monate, nix doppelt zahlen
also such Dir den richtigen aus, gibt ja auch Werkstatten wo die hinkommen, mußt ja ned direkt zum TÜV fahren | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Seebruck am Chiemsee Status: Verschollen
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Verfasst am: 29.03.2011 19:50:54 Titel: |
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So, aktuell von heute nachmittag:
- Anhänger mit ohne TÜV seit Oktober 09
- TÜV in Traunstein (ja, das ist in Bayern)
- ohne Rückdatierung, ohne Aufpreis, ohne Doppeltzahlen oder ähnlichen Klimbim
- Neue Plakette März 2013
Aussage des TÜV-Menschen: "Wenn die Hauptuntersuchung länger alt 12 Monate abgelaufen ist, wird nicht zurückdatiert, sondern es gibt die vollen zwei Jahre."
Passt  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.03.2011 20:16:30 Titel: |
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Breznsoiza hat folgendes geschrieben: | So, aktuell von heute nachmittag:
- Anhänger mit ohne TÜV seit Oktober 09
- TÜV in Traunstein (ja, das ist in Bayern)
- ohne Rückdatierung, ohne Aufpreis, ohne Doppeltzahlen oder ähnlichen Klimbim
- Neue Plakette März 2013
Aussage des TÜV-Menschen: "Wenn die Hauptuntersuchung länger alt 12 Monate abgelaufen ist, wird nicht zurückdatiert, sondern es gibt die vollen zwei Jahre."
Passt  |
Wenn er in der Zwischenzeit abgemeldet war, dann sowieso keine Rückdatierung. War der Anhänger denn nun 12 Monate lang mit überzogenem TÜV angemeldet? | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Seebruck am Chiemsee Status: Verschollen
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Verfasst am: 29.03.2011 21:15:19 Titel: |
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@Wilfired75
Natürlich war er die ganze Zeit angemeldet  | |
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Verfasst am: 29.03.2011 21:29:27 Titel: |
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Zitat: | Aussage des TÜV-Menschen: "Wenn die Hauptuntersuchung länger alt 12 Monate abgelaufen ist, wird nicht zurückdatiert, sondern es gibt die vollen zwei Jahre." |
genau wie es mein TÜV auch macht und ich bereits gesagt hab
Zitat: | mein TÜVler macht mir wenn die HU älter als 12 Monate ist immer 24 Monate, nix doppelt zahlen |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.03.2011 21:49:06 Titel: |
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Breznsoiza hat folgendes geschrieben: | @Wilfired75
Natürlich war er die ganze Zeit angemeldet  |
Mit 12 Monate HU-überzogen angemeldet? Respekt für so viel Tapferkeit vor dem Feind!
(Den familieninternen HU-Überziehungs-Rekord unserer Familie beendete schon nach 4 Monaten eine Mängelliste von der Polizei mit Vorführfrist!)
Aber interessant, dass nach 12 Monaten Überziehung (im angemeldeten Zustand) die HU-Frist wieder auf 24 Monate festgelegt wird. Schade, dass bei uns so viel Polizei rumfährt, dass es hier völlig unmöglich ist, mit nem 12 Monate überzogenen Auto überhaupt noch rumfahren zu können...
(Vom Szenario eines Unfalls mit einem Fahrzeug, an dem die HU-Plakette seit 12 Monaten überzogen ist, ganz zu schweigen) | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.03.2011 21:51:21 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Aussage des TÜV-Menschen: "Wenn die Hauptuntersuchung länger alt 12 Monate abgelaufen ist, wird nicht zurückdatiert, sondern es gibt die vollen zwei Jahre." |
genau wie es mein TÜV auch macht und ich bereits gesagt hab
Zitat: | mein TÜVler macht mir wenn die HU älter als 12 Monate ist immer 24 Monate, nix doppelt zahlen |
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Noch einer, der mit 12 Monate HU-überzogen durch die Lande fährt - oder sagt bloß, eure Fahrzeuge stehen dabei brav in umfriedetem Gelände rum?
Oder gilt deine Regel (also die von deinem TÜV-Menschen) auch bei abgemeldeten Autos? Das wäre dann eine sehr interessante Sache, deren Allgemeingültigkeit (sprich: Darf ich das auch) mich sehr interessieren würde!  | |
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Verfasst am: 29.03.2011 21:54:08 Titel: |
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ich würde so auch ned rumfahren
war ein Hänger von nem Kunden, der nur in ner Scheune stand und den ich repariert hab und dann TÜV gefahren | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.03.2011 21:59:50 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | ich würde so auch ned rumfahren
war ein Hänger von nem Kunden, der nur in ner Scheune stand und den ich repariert hab und dann TÜV gefahren |
Okay, so weit so gut, hab auch ne Menge oller Kisten rumstehen, die schon seit nem halben Jahrzehnt keinen TÜV mehr gesehen haben - mit denen ich aber dennoch paar Mal im Jahr legal rumfahren darf (wie jeder mit ner roten Nummer oder Kurzzeitkennzeichen). Von daher alles halb so wild.
Aber jetzt sag doch mal (oder frag deinen TÜV-Prüfer nochmal): Gilt "deine" Regel (nach 12 Monaten HU-Überziehung wieder volle 24 Monate Frist) auch bei angemeldeten oder nur bei abgemeldeten Fahrzeugen? | |
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Verfasst am: 29.03.2011 22:10:15 Titel: |
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bei angemeldeten, bin ja mit dem ganz normalen Kennzeichen hin | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 29.03.2011 22:49:11 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | bei angemeldeten, bin ja mit dem ganz normalen Kennzeichen hin |
Cool, das werd ich mir merken, hoffentlich ist das allgemeingültig, steht ja im Gegensatz zu der Auskunft, die ich von der Zulassungsstelle bekommen habe - aber die Frist legt ja der TÜVer fest und net die Zula!
(In ein paar Monaten bin ich auch 1 Jahr rum mit der HU bei unserem 264er Volvo) | |
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