Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Feucht Status: Urlaub
| |
|
Verfasst am: 29.05.2011 21:08:29 Titel: |
|
|
Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Im Übrigen kann ich die Haltung der Finanzämter durchaus nachvollziehen, und begrüße sie sogar. Es kann nicht angehen, das der 5 Liter Diesel-ML, mit dem die Ehefrau sonntags ihr Pferdchen durch die Gegend kutschiert, als LKW besteuert wird. |
Da gebe ich Dir recht.
Aber das festzustellen ist nicht Aufgabe eines Finanzbeamten.
Mein Pickup ist laut Hersteller ein LKW.
Beim Import wird er als LKW verzollt.
Das Kraftfahrtbundesamt sagt, das Fahrzeug ist ein LKW.
Der TÜV sagt das Fahrzeug ist ein LKW.
Der Finanzbeamte sagt aber, nö das ist ein PKW.
Der einzige Theoretiker in der Liste setzt sich über alle anderen hinweg.
Steuerrechtlich ist mein Pickup ein PKW, verkehrsrechtlich aber ein LKW.
Absoluter Blödsinn in meinen Augen.
Da braucht es ein klare Definition, was ein LKW ist und dann müßen sich alle Ämter
und Behörden daran halten.
Übrigens glaube ich nicht, das ein ML als LKW versteuert wird.
Viele Grüße
Micha | _________________ The different between a man and a boy is the price of his toy |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
|
Verfasst am: 29.05.2011 21:24:30 Titel: |
|
|
siggi109 hat folgendes geschrieben: |
steht da nicht was von ,,mehr als 50%,, ..............????  |
Jo,da steht "mehr als die Hälfte der gesammten Nutzfläche". | _________________ autoteam-essen.de |
|
|
Nach oben |
|
 |
 ich Idiot...

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Rennesøy, Norwegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ML 270CDi W163 2. Mountainbike |
|
Verfasst am: 29.05.2011 21:28:48 Titel: |
|
|
*Da braucht es ein klare Definition, was ein LKW ist und dann müßen sich alle Ämter *
http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_az-viib33305.php
Mal lesen, es ist echt berauschend, wie der Staat sich alle Moeglichkeiten offen haelt, die Buerger am Maximum zu schroepfen... Und das ist nur eine Sache von mehreren. | _________________
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Piefke-Sager ;-)


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: salzburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Movement 2. A6 allroad 3. Jeep Patriot,Multivan T6 4motion 4. Nissan Navara D40 |
|
Verfasst am: 30.05.2011 09:45:47 Titel: |
|
|
Caruso hat folgendes geschrieben: | siggi109 hat folgendes geschrieben: |
steht da nicht was von ,,mehr als 50%,, ..............????  |
Jo,da steht "mehr als die Hälfte der gesammten Nutzfläche". |
bei uns ist die neue gesetzeslage so:
die ladefläche eines pickup´s muss mindestens 50% des radstandes betragen.
ausnahmen sind modelle die keiner modellpflege unterlagen. also eben auch der nissan navara d40 dk .ladefläche 150cm. radstand 3200mm.
btw: hab mir einen caddy kastenwagen 4motion bestellt  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Piefke-Sager ;-)


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: salzburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Movement 2. A6 allroad 3. Jeep Patriot,Multivan T6 4motion 4. Nissan Navara D40 |
|
Verfasst am: 30.05.2011 09:46:59 Titel: |
|
|
georg.v hat folgendes geschrieben: | AntonSL hat folgendes geschrieben: |
versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei |
na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)
georg |
haftpflicht/KASKO.
ich glaub ned dass man die billiger bekommt.
und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 30.05.2011 22:26:06 Titel: |
|
|
AntonSL hat folgendes geschrieben: | georg.v hat folgendes geschrieben: | AntonSL hat folgendes geschrieben: |
versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei |
na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)
georg |
haftpflicht/KASKO.
ich glaub ned dass man die billiger bekommt.
und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich. |
na dann nehm ichs natürlich zurück und behaupte das gegenteil
nein, habs einfach nur falsch verstanden. dann passt das natürlich.
g. | _________________ Unterschätze niemals die Dummheit des Vorbesitzers und die seines Schraubers. Die eigene aber auch nicht.
kostbaresvonvogl.at |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Piefke-Sager ;-)


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: salzburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Movement 2. A6 allroad 3. Jeep Patriot,Multivan T6 4motion 4. Nissan Navara D40 |
|
Verfasst am: 31.05.2011 09:58:04 Titel: |
|
|
georg.v hat folgendes geschrieben: | AntonSL hat folgendes geschrieben: | georg.v hat folgendes geschrieben: | AntonSL hat folgendes geschrieben: |
versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei |
na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)
georg |
haftpflicht/KASKO.
ich glaub ned dass man die billiger bekommt.
und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich. |
na dann nehm ichs natürlich zurück und behaupte das gegenteil
nein, habs einfach nur falsch verstanden. dann passt das natürlich.
g. |
trotzdem ned günstig.
und das ärgste ist dass unsere versicherungen die vollkasko nach neupreis des autos berechnen. mein navara ist nun 5 jahre alt und nurnoch 2in drittel wert. trotzdem bezahle ich wie für neuwagen. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Sorry, zu lang ...

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Hardegsen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. exPatrol W160 sw 2. Patrol td W260 rot 3. Jeep CJ7/k160 td 4. exMB td 300d 5. Ford xr3i Cabrio 6. Audi 80d 7. ex Nissan Sunny 8. exHolder 2achs 2t diesel 9. exSchrotti k160 10. Schrotti k160 11. Rasenmäher m Antrieb 12. Honda Einachser 13. exJeep XJ 14. Granny 5,2 mein dicker |
|
Verfasst am: 16.12.2011 13:23:33 Titel: |
|
|
Hier mal was ganz aktuelles Urteil Bundesfinanzgericht aus 2010 verhandelt seit 2006
zu meinem Nachteil und leidwesen """ rückwirkend """ angewandt auf einen Streit den ich
mit dem Finanzamt Northeim hatte ( Kombinationskraftwagen / PKW / LKW Steuer )
Zu beachten wie wirkt sich das auf alle Kleinlkw unter 800 kg Nutzlast steuerschädlich aus ??!!??
evtl. auch nachträglich ?
Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen einem Pkw und einem Lkw
.. BFH, Urt. v. 24.02.2010 – II R 6/08
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem Pkw entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem Pkw nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als Lkw nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
BFH, Urt. v. 24.02.2010 – II R 6/08
Sachverhalt: Der Kläger ist Halter eines Kraftfahrzeugs vom Typ Opel ASTRA-F-LFW. Das Fahrzeug hat werksseitig keine hinteren Sitze und eine Trennwand zwischen dem Fahrgastraum und der Ladefläche. Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte und Sitze fehlen im Bereich der Ladefläche. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Heckklappe. Die hinteren Seitenfenster sind verblecht. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1.595 kg und die Nutzlast 458 kg. Die der Personenbeförderung dienende Fläche hat das Finanzgericht mit 1,68 qm, die Ladefläche mit 2,16 qm ermittelt.
Mit Bescheid vom 12.10.2005 setzte der Beklagte (das Finanzamt) die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab dem 16.08.2005 ausgehend von der Fahrzeugart Pkw auf jährlich 464 € fest. Einspruch und Klage, mit denen sich der Kläger gegen die Einordnung seines Fahrzeugs als Pkw wandte, blieben ohne Erfolg. Mit seiner Revision rügt der Kläger eine fehlerhafte Anwendung des § 8 Nr. 2 KraftStG. Das Rechtsmittel blieb ohne Erfolg.
Aus den Gründen: II. … 1. Das Finanzgericht hat ohne Rechtsverstoß entschieden, dass das Fahrzeug des Klägers nicht als „anderes Fahrzeug“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (hier als Lkw) nach dem Gewicht zu besteuern ist, sondern als Pkw der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung gem. § 8 Nr. 1 KraftStG unterliegt. Es hat zutreffend erkannt, dass für die Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw dem Fahrzeuggewicht sowie der Zuladung maßgebliche Bedeutung zukommt.
a) Das KraftStG enthält keine ausdrückliche Definition des Pkw; es verweist in § 2 II 1 lediglich auf die „jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften, wenn nichts anderes bestimmt ist“. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten keine ausdrücklichen Bestimmungen des Begriffs des Pkw oder des Lkw. Der BFH hat insoweit mehrfach entschieden, dass sich weder aus der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20.12.2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt noch aus anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechende Begriffsbestimmungen ergeben (Entscheidungen vom 01.10.2008 – II R 63/07, BFHE 222, 100 = BStBl. II 2009, 20; v. 23.02.2007 – IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351; v. 21.08.2006 – VII B 333/05, BFHE 213, 281 = BStBl. II 2006, 721, und v. 28.11.2006 – VII R 11/06, BFHE 215, 568 = BStBl. II 2007, 338, jeweils m. w. Nachw.). | _________________ *************** Antrag auf Nick Änderung in """ weltschlechtester Scheunen-Schrauber """"""""""""", mit Schrottmachflott recycle Lizenz
  
Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. - Henry Ford |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Haiger Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. TJ Julusi 2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor 3. Can Am Outlander XMR 4. JKU 6.4 5. TJ Zirkon 6. MAN TGA 7. Corvette C3 8. Renault R5 turbo 9. Mercedes SL 500 10. Willys MB 1941 11. Lancia Delta Martini5 12. Jeep CJ5 4.2 13. TJ V8 5.9 supercharged 14. Audi Quattro Coupe 15. Audi Quattro E2 16. Lanz |
|
Verfasst am: 16.12.2011 19:07:13 Titel: |
|
|
meld den doch als Wohnmobil an
dann haste zumindest kein  | _________________ Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)
Willys V8
GC Trackhawk
JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch
  |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
|
Verfasst am: 17.12.2011 00:44:44 Titel: |
|
|
Hdd_Jeep hat folgendes geschrieben: |
Hier mal was ganz aktuelles |
Das ist 22 Monate alt.
Interessant,dass man sich auf Daten stützt,
die aus der STVZO entfernt wurden,um ein
neues KFZ-Steuergesetz einzuführen,
an das sich gemäß BFH keiner halten muss. | _________________ autoteam-essen.de |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 17.12.2011 12:10:57 Titel: |
|
|
Frank-Josef Feykes hat folgendes geschrieben: | Wobei ich betonen möchte, daß "Aufpreis" nicht die Aufforderung eines bajuwarischen Bergführers an einen nordelbischen Klettergenossen zu verstehen ist, endlich den Aufstieg zu beginnen.
|
Sehr schöne Anekdote, fiel mir jetzt erst auf.  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|