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MichaS
Offroader
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Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Feucht
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BeitragVerfasst am: 29.05.2011 21:08:29    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Im Übrigen kann ich die Haltung der Finanzämter durchaus nachvollziehen, und begrüße sie sogar. Es kann nicht angehen, das der 5 Liter Diesel-ML, mit dem die Ehefrau sonntags ihr Pferdchen durch die Gegend kutschiert, als LKW besteuert wird.


Da gebe ich Dir recht.
Aber das festzustellen ist nicht Aufgabe eines Finanzbeamten.

Mein Pickup ist laut Hersteller ein LKW.
Beim Import wird er als LKW verzollt.
Das Kraftfahrtbundesamt sagt, das Fahrzeug ist ein LKW.
Der TÜV sagt das Fahrzeug ist ein LKW.
Der Finanzbeamte sagt aber, nö das ist ein PKW.

Der einzige Theoretiker in der Liste setzt sich über alle anderen hinweg.

Steuerrechtlich ist mein Pickup ein PKW, verkehrsrechtlich aber ein LKW.
Absoluter Blödsinn in meinen Augen.
Da braucht es ein klare Definition, was ein LKW ist und dann müßen sich alle Ämter
und Behörden daran halten.

Übrigens glaube ich nicht, das ein ML als LKW versteuert wird.

Viele Grüße
Micha

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The different between a man and a boy is the price of his toy
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Caruso
Nix is mit Singen, Troubadix!
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 29.05.2011 21:24:30    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:



steht da nicht was von ,,mehr als 50%,, ..............???? Unsicher


Jo,da steht "mehr als die Hälfte der gesammten Nutzfläche".

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Gorli
ich Idiot...
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BeitragVerfasst am: 29.05.2011 21:28:48    Titel:
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*Da braucht es ein klare Definition, was ein LKW ist und dann müßen sich alle Ämter *

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_az-viib33305.php

Mal lesen, es ist echt berauschend, wie der Staat sich alle Moeglichkeiten offen haelt, die Buerger am Maximum zu schroepfen... Und das ist nur eine Sache von mehreren.

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AntonSL
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BeitragVerfasst am: 30.05.2011 09:45:47    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
siggi109 hat folgendes geschrieben:



steht da nicht was von ,,mehr als 50%,, ..............???? Unsicher


Jo,da steht "mehr als die Hälfte der gesammten Nutzfläche".


bei uns ist die neue gesetzeslage so:

die ladefläche eines pickup´s muss mindestens 50% des radstandes betragen.
ausnahmen sind modelle die keiner modellpflege unterlagen. also eben auch der nissan navara d40 dk .ladefläche 150cm. radstand 3200mm.

btw: hab mir einen caddy kastenwagen 4motion bestellt YES
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AntonSL
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BeitragVerfasst am: 30.05.2011 09:46:59    Titel:
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georg.v hat folgendes geschrieben:
AntonSL hat folgendes geschrieben:

versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei


na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)

georg


haftpflicht/KASKO.

ich glaub ned dass man die billiger bekommt.

und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich.
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georg.v
Müllsammler
Offroader


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Hat heute Geburtstag


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1. Hyundai Terracan
BeitragVerfasst am: 30.05.2011 22:26:06    Titel:
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AntonSL hat folgendes geschrieben:
georg.v hat folgendes geschrieben:
AntonSL hat folgendes geschrieben:

versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei


na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)

georg


haftpflicht/KASKO.

ich glaub ned dass man die billiger bekommt.

und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich.


na dann nehm ichs natürlich zurück und behaupte das gegenteil Supi

nein, habs einfach nur falsch verstanden. dann passt das natürlich.

g.

_________________
Unterschätze niemals die Dummheit des Vorbesitzers und die seines Schraubers. Die eigene aber auch nicht.

kostbaresvonvogl.at
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AntonSL
Piefke-Sager ;-)
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3. Jeep Patriot,Multivan T6 4motion
4. Nissan Navara D40
BeitragVerfasst am: 31.05.2011 09:58:04    Titel:
 Antworten mit Zitat  

georg.v hat folgendes geschrieben:
AntonSL hat folgendes geschrieben:
georg.v hat folgendes geschrieben:
AntonSL hat folgendes geschrieben:

versicherungstechnisch is auch supi bei uns. haftpflicht und motorsteuer. mein navara kostet im jahr 700 motorsteuer + haftpflicht/kasko. also gesamt 2tsd. und ich bin in der doppel 0. sprich 15 jahre unfallfrei


na bist du prack ... ich würd die versicherung wechseln. ich zahl zwar auch net wenig für 212 PS (steuer ~850 im jahr), aber die versicherung ist so bei ca. 500,- (SK/ÖAMTC - abenfalls irgendwo in der 00)

georg


haftpflicht/KASKO.

ich glaub ned dass man die billiger bekommt.

und da es ein firmenfahrzeug ist, ist vollkasko unumgänglich.


na dann nehm ichs natürlich zurück und behaupte das gegenteil Supi

nein, habs einfach nur falsch verstanden. dann passt das natürlich.

g.


trotzdem ned günstig.
und das ärgste ist dass unsere versicherungen die vollkasko nach neupreis des autos berechnen. mein navara ist nun 5 jahre alt und nurnoch 2in drittel wert. trotzdem bezahle ich wie für neuwagen.
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Hdd_Jeep
Sorry, zu lang ...
Offroader


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BeitragVerfasst am: 16.12.2011 13:23:33    Titel:
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YES YES YES Heiligenschein Heiligenschein
Hier mal was ganz aktuelles Urteil Bundesfinanzgericht aus 2010 verhandelt seit 2006

zu meinem Nachteil und leidwesen """ rückwirkend """ angewandt auf einen Streit den ich
mit dem Finanzamt Northeim hatte ( Kombinationskraftwagen / PKW / LKW Steuer )

Zu beachten wie wirkt sich das auf alle Kleinlkw unter 800 kg Nutzlast steuerschädlich aus ??!!??
evtl. auch nachträglich ?

Steuerrechtliche Abgrenzung zwischen einem Pkw und einem Lkw


.. BFH, Urt. v. 24.02.2010 – II R 6/08

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem Pkw entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem Pkw nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als Lkw nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2.800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.
BFH, Urt. v. 24.02.2010 – II R 6/08



Sachverhalt: Der Kläger ist Halter eines Kraftfahrzeugs vom Typ Opel ASTRA-F-LFW. Das Fahrzeug hat werksseitig keine hinteren Sitze und eine Trennwand zwischen dem Fahrgastraum und der Ladefläche. Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte und Sitze fehlen im Bereich der Ladefläche. Das Fahrzeug hat zwei Türen und eine Heckklappe. Die hinteren Seitenfenster sind verblecht. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1.595 kg und die Nutzlast 458 kg. Die der Personenbeförderung dienende Fläche hat das Finanzgericht mit 1,68 qm, die Ladefläche mit 2,16 qm ermittelt.
Mit Bescheid vom 12.10.2005 setzte der Beklagte (das Finanzamt) die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit ab dem 16.08.2005 ausgehend von der Fahrzeugart Pkw auf jährlich 464 € fest. Einspruch und Klage, mit denen sich der Kläger gegen die Einordnung seines Fahrzeugs als Pkw wandte, blieben ohne Erfolg. Mit seiner Revision rügt der Kläger eine fehlerhafte Anwendung des § 8 Nr. 2 KraftStG. Das Rechtsmittel blieb ohne Erfolg.
Aus den Gründen: II. … 1. Das Finanzgericht hat ohne Rechtsverstoß entschieden, dass das Fahrzeug des Klägers nicht als „anderes Fahrzeug“ i. S. des § 8 Nr. 2 KraftStG (hier als Lkw) nach dem Gewicht zu besteuern ist, sondern als Pkw der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung gem. § 8 Nr. 1 KraftStG unterliegt. Es hat zutreffend erkannt, dass für die Abgrenzung zwischen Lkw und Pkw dem Fahrzeuggewicht sowie der Zuladung maßgebliche Bedeutung zukommt.
a) Das KraftStG enthält keine ausdrückliche Definition des Pkw; es verweist in § 2 II 1 lediglich auf die „jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften, wenn nichts anderes bestimmt ist“. Die verkehrsrechtlichen Vorschriften enthalten keine ausdrücklichen Bestimmungen des Begriffs des Pkw oder des Lkw. Der BFH hat insoweit mehrfach entschieden, dass sich weder aus der Richtlinie 2001/116/EG der Kommission vom 20.12.2001 zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt noch aus anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechende Begriffsbestimmungen ergeben (Entscheidungen vom 01.10.2008 – II R 63/07, BFHE 222, 100 = BStBl. II 2009, 20; v. 23.02.2007 – IX B 222/06, BFH/NV 2007, 1351; v. 21.08.2006 – VII B 333/05, BFHE 213, 281 = BStBl. II 2006, 721, und v. 28.11.2006 – VII R 11/06, BFHE 215, 568 = BStBl. II 2007, 338, jeweils m. w. Nachw.).

_________________
*************** Antrag auf Nick Änderung in """ weltschlechtester Scheunen-Schrauber """"""""""""", mit Schrottmachflott recycle Lizenz

Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. - Henry Ford
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Klingel
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13. TJ V8 5.9 supercharged
14. Audi Quattro Coupe
15. Audi Quattro E2
16. Lanz
BeitragVerfasst am: 16.12.2011 19:07:13    Titel:
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meld den doch als Wohnmobil an Vertrau mir

dann haste zumindest kein Sonntagsfahrverbot YES

_________________
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)

Willys V8

GC Trackhawk

JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch


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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 17.12.2011 00:44:44    Titel:
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Hdd_Jeep hat folgendes geschrieben:

Hier mal was ganz aktuelles


Das ist 22 Monate alt.
Interessant,dass man sich auf Daten stützt,
die aus der STVZO entfernt wurden,um ein
neues KFZ-Steuergesetz einzuführen,
an das sich gemäß BFH keiner halten muss.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.12.2011 12:10:57    Titel:
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Frank-Josef Feykes hat folgendes geschrieben:
Wobei ich betonen möchte, daß "Aufpreis" nicht die Aufforderung eines bajuwarischen Bergführers an einen nordelbischen Klettergenossen zu verstehen ist, endlich den Aufstieg zu beginnen. Grins


Sehr schöne Anekdote, fiel mir jetzt erst auf. Respekt
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