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Agent Smurf
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1. Jeep Cherokee 4,0l BJ. 91 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
2. Chevrolet Blazer S10, Bj. 2001 Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 17.02.2012 10:55:19    Titel:
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Klar kannst du.

_________________
Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001

Cherokee BJ. 91, 4 L non Ho, 4,5 Zoll höher, 31 Reifen, China Winde mit Eigenbau Stoßstange, C8.25 Hinterachse, Schnorchel, Spielzeug.
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Meine Eier sind Bio. Aus Hosenhaltung.



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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 10:56:04    Titel:
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hexchen hat folgendes geschrieben:
...und was passiert wenn dann kein Geld fliesst?

Was sollte unbedingt im Vertrag stehen,
damit einen der Käufer nicht über den Tisch ziehen kann?


Mach dir da keinen grossen Kopf drum.....das weiss der Notar. Der holt sich auch den Grundbuchauszug.

Ansonsten spielt er in der Phase der Eigentumsübergangs den Schiedsrichter.

Kein Kohle.....kein Übergang. Vereinfacht ausgedrückt ist das so.

Da gibts noch nen paar Schritte dazwischen, wo der Grundbucheintrag geblockt wird.....oder wenn du noch Hypotheken
bei der Bank auf dem Haus liegen hast......dass die Bank das erst nach Geldeingang freigibt.....usw.

Aber genau dieses Zug, um Zug Geschäft regelt der Notar. Woher das Geld von deinem Käufer kommt, kann dir
völlig egal sein. Erst wenn der Notar den Geldeingang bestätigt.....oder das vereinbarte Zahlungsverfahren bestätigt.....
wirst du aus dem Grundbuch gelöscht und der neue Besitzer eingetragen.
Auch einen eventuellen Eigetumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Ratenzahlung oder so)trägt der Notar im
Grundbuch ein.

Dafür bekommt er seine Kohle.

Mvh

Christian

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hexchen
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...und hat diesen Thread vor 4929 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 12:14:46    Titel:
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Danke Winke Winke

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Grüße hexchen
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MarkusZ
Moses hatte doch Beleuchtung...
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 12:26:37    Titel:
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Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?

----

Hallo Hexchen.

Grundsätzlich sind zuerst einmal einige Vorraussetzungen zu schaffen:

- Das Haus muss belastungsfrei sein - Hypotheken, Grundschuld etc. muss gelöscht sein. Oft sind die Unterlagen bei der ehemals kreditgebenden Bank verloren gegangen. Manchmal genügt zur Löschung eine einfache Erklärung der Bank, manchmal muss ein verlorengegangenes Dokument (Grundschuldbrief etc.) erst öffentlich aufgeboten werden, was auch mal ein Jahr dauern kann. Also: Einträge im Grundbuch checken, macht Grundbuchamt oder Notar

- man benötigt bei Verkauf einer Immobile einen Energiepass / Energieausweis für das Objekt

------------------------

Der Verkaufsvorgang / Eigentumsübergang
sieht dann in etwa folgendermaßen aus:

Der Verkaufsvertrag wird vom Notar aufgesetzt. dabei würde ich alle bekannten Mängel der Immobilie in den Vertrag aufnehmen um später keinen Regress zu riskieren. Dabei werden Zahlungsfristen und Modalitäten festgelegt.

Zur Sicherheit des Käufers wird nach Abschluss des Kaufvertrages eine Vormerkung zu Gunsten des Käufers ins Grundbuch eingetragen (Du könntest das Objekt sonst ja bis zum endgültigen Grundbucheintrag mehrfach verkaufen). In der Regel wird die Zahlung des Käufers zu einem bestimmten Termin fällig. Sofern du dem Käufer misstraust kannst du auch eine Löschung der Vormerkung bei Zahlungsverzug des Käufers notariell vereinbaren. Sonst ist nämlich ein anderweitiger Verkauf unmöglich.

Bei Zahlungseingang auf deinem Konto benachrichtigst du den Notar der dann die Umschreibung im Grundbuch veranlässt.

ABER - GANZ wichtig: ERST NACH ZAHLUNGSEINGANG AUF DEINEM KONTO DARFST DU DIE SCHLÜSSEL DEINES HAUSES ÜBERGEBEN (BESITZÜBERGANG) - sonst gehts dir am Ende so und du hast am Ende Kaufnomaden in der Hütte:

http://www.youtube.com/watch?v=qa90q8VexBw

Informier' dich aber unbedingt weiter - denn es geht ja um richtig viel Geld das schwer wieder verdient ist.

viel Erfolg

Markus

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Susi Quattro
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 12:32:23    Titel:
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Was dir leider trotzdem passieren kann: Käufer (oder Bank) hat bezahlt. Die Grundbucheintragung des neuen Eigentümers verzögert sich trotzdem! Grund: das für den Käufer zuständige Finanzamt erteilt keine "Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" weil noch Steuerschulden des Käufers vorhanden sind. Ohne die keine Eintragung.

Dann bist du, als noch eingetragener Eigentümer, Gebührenschuldner für bestimmte öffentliche Abgaben für die der Grundstückseigentümer haftet. Welche das sein können ist vom Bundesland abhängig. Nachdem du die dann gezahlt hast darfst dir das Geld privatrechtlich zurückholen. Ein notarieller Kaufvertrag interessiert die gebührenerhebende Behörde nicht, da das was im Grundbuch steht zählt - öffentlicher Glauben des Grundbuches!

Kommt nicht oft vor, aber es kommt vor! Und der Verkäufer kuckt dann mit großen Augen!
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Susi Quattro
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 12:35:20    Titel:
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@MarkusZ: auch das regelt der Notar! Mit dem Energiepass kenn ich mich nicht aus! In allen Bundesländern gleich?
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hexchen
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...und hat diesen Thread vor 4929 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 13:00:13    Titel:
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Hallo und vielen Dank genau diese Punkte sind mir wichtig.
Ihr seid echt klasse YES Knuddel

Allerdings das mit der "steuerlichen Unbedenklichkeitserklärung"
begreif ich nicht...
Was ist denn dass?

_________________
Grüße hexchen
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Susi Quattro
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 13:10:19    Titel:
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Das Finanzamt wird vom Notar nach der Beurkundung des Kaufvorgangs schriftlich informiert, wobei der Finanzbehörde auch der Kaufvertrag vorgelegt werden muss. Aus diesen Unterlagen ergibt sich die Höhe der Steuerschuld, die vom Finanzamt per Bescheid vom Käufer eingefordert wird. Sobald der Zahlungseingang beim Finanzamt registriert wird, kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich keine Eintragung des neuen Grundstückseigentümers im Grundbuch möglich.
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 13:10:25    Titel:
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Ganz einfach.....bevor dein Käufer zahlen darf, guckt Vater Staat er er noch Steuerschulden hat.

Die werden dann von seiner Kohle erstmal abgezogen, sofern Steuerschulden vorhanden sind.

Der Rest bleibt ihm dann zum Hauskauf.

Mvh

Christian

PS: Es sei denn ihr habt als Zahlungsverkehr die Aldi-Tüte und einen konspirativen Ort vereinbart. rotfl rotfl rotfl

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Hede
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BeitragVerfasst am: 17.02.2012 13:57:43    Titel:
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Hi,

zum Energiepass: Er ist zwar gesetzlich Pflicht, aber der Käufer kann auch auf einen Pass verzichten. Gehört dann in den Notarvertrag als Passus hinein. Oder man verzichtet auf den Verkauf an einen Käufer, der diesen verlangt. Die einfachen Bedarfsausweise für 20,- € auf Basis der letzten Heizkostenabrechnungen sind eigentlich nicht aussagefähig; aber vielen reicht das auch als Info.

Zum Ablauf: Bei jedem Notar erhält man eine Broschüre, in der der Ablauf beschrieben steht, außerdem berät er auch im Vorfeld. Ich habe beruflich ständig damit zu tun und Dir nur raten, mache eine Termin beim Notar und spreche den Verkauf mit diesem durch.

Gruß

Hede

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Grand Cherokee ZJ, Bj. 95, weiß, D3, mit 3,5" RE-Superflex Fahrwerk, inkl. oberer einstellbarer Längslenker, Bilstein 5100 Stoßdämpfer, 31x10,5x15 Cooper STT, Rockslider und Skidplate VTG, Detroit TrueTrac HA, das ganze mit AHK als Zugpferd für meine QH, immer öfter auch zum Offroaden.
Update: Winde hinter Stoßstange verbaut und Schnorchel eingebaut.

Update: Neu als Daily-Driver: Jeep Grand Cherokee WK2 3.0 Multijet mit 8-Gang Automat
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