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Ford F350 Lkw/Pkw oder was?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4739 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:04:07    Titel:
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Richtig, das FG entscheidet über die Besteuerung. Der Wagen war bisher als Pkw zugelassen, daher rechne ich da aber nicht mit Problemen.
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Kini
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:18:58    Titel:
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Wen er schon als PKW läuft, is doch alles gut?

Es gibt öfter mal Probleme bei der Zulassung eines Pickups als PKW, weil dafür ein abschließbarer Kofferraum vorhanden sein muß.


Kini

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 4739 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:22:51    Titel:
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Das Problem bei der Pkw-Zulassung (und Besteuerung) ist halt die Steuer. Das Ding ist ja nicht gerade schadstoffarm... Dementsprechend (so meine Info im Moment) rund 2.300 Euro Steuer pro Jahr traurig
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:24:02    Titel:
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Tja.....wer exklusiv fahren will, muss exklusiv zahlen Ätsch Ätsch Ätsch

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:24:46    Titel:
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Woher wusste ich, dass diese Antwort irgendwann kommt? Smile

Die Womo-Zulassung schaue ich mir nochmal an, wenn die Kabine da ist.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:48:15    Titel:
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Ab Erstzulassung 01.01.2006, auch die im Ausland wenn der Ford gebraucht eingeführt wurde, ist EURO 4 Pflicht, damit müsste die Steuer unter 1000€ liegen
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ikletti
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 10:53:44    Titel:
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Ein aus unbekannten Quellen stammendes, in meinem Gehirn gespeichertes Halbwissen fragt: Gibt's nicht auch eine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Zwiilingsbereifung?

Wie wär's im Übrigen mit der Gründung von "Dirty Duck Customs" und den Truck als Firmenfahrzeug laufen lassen? Dann wären die KFZ-Steuern Betriebsausgaben, oder nicht? Bleibt halt die Frage woher die Einnahmen kommen rotfl

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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:01:51    Titel:
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Der F350 wurde 2008 zum ersten Mal in D zugelassen, guter Hinweis, das mit Euro 4. Da hielte sich die Steuer ja in Grenzen.

"Dirty Duck Customs" ist eine nette Idee, aber die "Einnahmen" kämen trotzdem aus dem Privatsäckel Smile
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:10:37    Titel:
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Du könntest dich selbst aber dann als "aussergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend machen... :)

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:11:54    Titel:
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Das haben meine Eltern und meine Frau schon probiert, mich als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer abzusetzen. Der Tip vom Finanzamt war, mich stattdessen auf einem einsamen Parkplatz auszusetzen.
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:29:58    Titel:
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Also....ich habe mal an profunder Stelle beim TÜV nachgefragt (Danke Andreas)

Zitat:

Die Einstufung der europäischen Fahrzeugklasse M (Personenwagen) in drei verschiedene Unterklassen erfolgt nach Anzahl der Sitze und nicht nach Gewicht:

M1 bis 8 Fahrgäste (+Fahrer)
M2 bis 16 Fahrgäste (+Fahrer)
M3 darüber

So sind z.B. die Wohnmobile (normalerweise) M1-Fahrzeuge mit der Aufbauart SA (Womo) – auch die 15-to-Gefährte.

Davon unabhängig ist natürlich die Frage nach dem nötigen Führerschein.
Dein F350 mit 5to zGG ist also ein M1 (wegen 5 Sitze) oder eine N1 (wegen großer Ladefläche/großer Zuladung).

Dieses Fahrzeug darf wegen seines Gewichtes über 3,5 to nur 80 auf Autobahnen fahren ( Sprinter-Urteil ).

Als Womo von 3,5 to bis 7,5 to dürfte er zumindest 100 fahren.


Stichwort Sonntagsfahrverbot.

Als Fahrzeug selber trifft dich das nur über 7,5t als Fahrzeug selbst, mit Anhänger ist das eine andere Geschichte.

Da das Fahrzeug aber trotz PKW-Eintrags als LKW angesehen wird, kann dich die Autobahnpolizei mit Anhänger sonntags
aus dem Verkehr ziehen, so sie sich denn auf obiges Urteil beziehen.

Bei Womo mit Anhänger könnte es dich auch treffen, da folgendes im Leitfaden steht:

Zitat:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

1.6 Wohnwagenanhänger und anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.


Da tauchen wieder die 3,5t auf, da bist du drüber.

Du kannst also damit mit einem nicht unbedingt störungsfreien Transport rechnen.

Mvh

Christian

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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:44:40    Titel:
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die in den Urteilen erwähnten Sprinter hätten eigentlich nie eine Zulassung als Pkw(Klasse M) bekommen dürfen, da ein geschlossener Kasten nicht zur Personenbeförderung gedacht ist, aber was so ein Hersteller in seine Typgenehmigung schreibt interessiert bei der Zulassungsstelle keine Sau.
Es kann durchaus passieren das die Rennleitung da erst mal dicke Backen macht, ein paar Ausdrucke entsprecheder EU-Richtlinien und derStVO sollten den Herren den Wind aus den Segeln nehen.

So nebenbei der Ford ist nachher Klasse M2.
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Kini
Unterirdisch!
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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 11:44:52    Titel:
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Da heißt es aber doch auch:
Zitat:


...Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t...



Bei PKW gibt es kein Sonntagsfahrverbot..?


Kini

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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 12:09:41    Titel:
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@kini

falsch zitiert......

es ging sich um Anhängerfahrten.....und den Fall, dass du einen LKW unter 3,5t hast.

über 3,5t spielst du mit Anhänger sowieso bei Sonntagsfahrverbot mit. Mit ist das nur noch nicht bei Womos klar.

Der zitierte Sprinter liegt ja auch bei 4,6t.

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BeitragVerfasst am: 23.08.2012 12:13:15    Titel:
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es gibt noch andere Rechtsgrundlagen wie die StVO! die erwähnten Urteile zielen eigentlich eher darauf ab gewerblichen Güterverkehr am Sonntag zu unterbinden, welcher durch die Zulassung eines Transporter als Pkw versucht wird zu umgehen. Auf den ersten Blick sieht man das dem Transport nicht in jedem Fall an. Und die Einsichtigkeit der "Freunde und Helfer" ist ja auch nicht immer gegeben.


edit: @kini meinte das der Ford ja eine Zulassung als Pkw hat und dann sollte es ja so oder so keine Probleme geben.
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