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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.10.2012 12:40:39 Titel: eigentlich ist mir zum Heulen zumute |
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Bayernlandy hat folgendes geschrieben: | Hallo
Na Du bist in einem Offroad Forum gelandet , die meisten hier fahren Fahrzeuge die Dich im Unterhalt schon Umbringen
Schade das Du so weit weg bist , ich hätt Dir den Keilriemen umsonst gerichtet .
Ps Armes Deutschland
Kurzfristig hilft Cola beim Rutschenden Riemen , sonst kosten die um die 8 €
Dur brauchst 2 Stück 13er Rinschlüssel und eine Eisenstange zum Spannen der Lichtmaschine .
hier ein Bild
http://www.autoschrauber.de/content/000040/image/keilriemen_ab.jpg
aber erst die Untere Schraube lösen. | Ich weis nicht ein noch aus und bin einfach verzweifelt,einen kredit bekommt mann nich als kleines licht in elternzeit-vieleicht gibt es da drausen jemand der uns irgendwie helfen kann und wenn es nur ne kleine finanzielle spende wäre meine kto nr.gebe ich dann sicherlich-unsere kinder sind 14 monate und 3 monate und wir sind einfach verzweifelt-denn die vielen Krankenhausgänge und arztgänge bald ohne auto-undenkbar und die krankenkassen bezahlen nur bei stationärer aufnahme die spritkosten.BITTE WER KANN UNS HELFEN vieleicht hat jemand ein AUTO zu VERSCHENKEN wo noch einigermasen in schuss ist. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.10.2012 12:42:50 Titel: Danke trotzdem |
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klaus04916 hat folgendes geschrieben: | Bayernlandy hat folgendes geschrieben: | Hallo
Na Du bist in einem Offroad Forum gelandet , die meisten hier fahren Fahrzeuge die Dich im Unterhalt schon Umbringen
Schade das Du so weit weg bist , ich hätt Dir den Keilriemen umsonst gerichtet .
Ps Armes Deutschland
Kurzfristig hilft Cola beim Rutschenden Riemen , sonst kosten die um die 8 €
Dur brauchst 2 Stück 13er Rinschlüssel und eine Eisenstange zum Spannen der Lichtmaschine .
hier ein Bild
http://www.autoschrauber.de/content/000040/image/keilriemen_ab.jpg
aber erst die Untere Schraube lösen. | Ich weis nicht ein noch aus und bin einfach verzweifelt,einen kredit bekommt mann nich als kleines licht in elternzeit-vieleicht gibt es da drausen jemand der uns irgendwie helfen kann und wenn es nur ne kleine finanzielle spende wäre meine kto nr.gebe ich dann sicherlich-unsere kinder sind 14 monate und 3 monate und wir sind einfach verzweifelt-denn die vielen Krankenhausgänge und arztgänge bald ohne auto-undenkbar und die krankenkassen bezahlen nur bei stationärer aufnahme die spritkosten.BITTE WER KANN UNS HELFEN vieleicht hat jemand ein AUTO zu VERSCHENKEN wo noch einigermasen in schuss ist. | Danke trotzdem für dein Angebot echt nett von Dir. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 4671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 31.10.2012 13:00:28 Titel: Re: eigentlich ist mir zum Heulen zumute |
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klaus04916 hat folgendes geschrieben: | ...Bettelbrief... |
Wenn ihr kein Auto habt und die Behandlung medizinisch notwendig ist, zahlt die Krankenkasse auch Fahrtkosten zu ambulanten Terminen mittels ÖPNV,wenn deren Nutzung nicht möglich ist dann mit T-Schein über Taxi oder KTW, §60 SGB V.
Für Krankheit kann niemand etwas, aber ob man in derart finanziell prekärer Lage 2 kleine Kinder bekommen muss, mag ich mal dahingestellt lassen (sonst flieg ich hier noch raus).
Und dann nach Spenden oder geschenktem Auto rufen - gleichzeitig aber ein iPhone haben - da geht mir schon ein wenig die Galle auf.
Die Solidargemeinschaft lässt eigentlich niemanden im Stich, und wenn ich mal so durchrechne wie viel Euch an Sozialleistungen zusteht, kanns euch so schlecht nicht gehen.
Sorry, aber das musste mal gesagt werden. | |
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Verfasst am: 31.10.2012 13:05:37 Titel: Re: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | klaus04916 hat folgendes geschrieben: | ...Bettelbrief... |
Wenn ihr kein Auto habt und die Behandlung medizinisch notwendig ist, zahlt die Krankenkasse auch Fahrtkosten zu ambulanten Terminen mittels ÖPNV,wenn deren Nutzung nicht möglich ist dann mit T-Schein über Taxi oder KTW, §60 SGB V.
Für Krankheit kann niemand etwas, aber ob man in derart finanziell prekärer Lage 2 kleine Kinder bekommen muss, mag ich mal dahingestellt lassen (sonst flieg ich hier noch raus).
Und dann nach Spenden oder geschenktem Auto rufen - gleichzeitig aber ein iPhone haben - da geht mir schon ein wenig die Galle auf.
Die Solidargemeinschaft lässt eigentlich niemanden im Stich, und wenn ich mal so durchrechne wie viel Euch an Sozialleistungen zusteht, kanns euch so schlecht nicht gehen.
Sorry, aber das musste mal gesagt werden. | IPhone war ein weihnachtsgeschenk Du....,und auch wenn eine Frau krank ist kann mann kinder haben wollen und das die finanzielle situation sich so ausbreitet negativ war nicht vorhersehbar da zudem noch meine firma in insolvenz ging wo ich arbeitete.Und es ist NICHT richtig das die kassen einen t-schein bezahlen öffentliche ja aber mit dem darmausgang meiner frau ist öffentliche verkehrsmittel 80 km pro strecke zu anstrengend-ich glaube das Du keine Ahnung hast und desweiteren halte Dich uzurück du vogel.Sei froh das du gesund bist,aber geistig wohl nicht.Klaus. | |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 31.10.2012 13:08:43 Titel: |
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So, mal langsam, klaus.
Sir Landys Kritik hier mit einem "Du Vogel" und dem Hinweis auf eine Geisteskrankheit zu kommentieren, ist nicht die Art, in der hier im Forum miteinander umgegangen wird. Schon gar nicht, wenn man hier reinkommt und um etwas bittet.
Die wenigsten User hier schlagen Bitten ab, ich hab selbst letzte Woche jemandem am Samstag den Scheibenrahmen repariert und selbst auch Hilfe empfangen.
Aber der Ton macht die Musik! | |
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Verfasst am: 31.10.2012 13:11:04 Titel: |
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Dirty Duck hat folgendes geschrieben: | So, mal langsam, klaus.
Sir Landys Kritik hier mit einem "Du Vogel" und dem Hinweis auf eine Geisteskrankheit zu kommentieren, ist nicht die Art, in der hier im Forum miteinander umgegangen wird. Schon gar nicht, wenn man hier reinkommt und um etwas bittet.
Die wenigsten User hier schlagen Bitten ab, ich hab selbst letzte Woche jemandem am Samstag den Scheibenrahmen repariert und selbst auch Hilfe empfangen.
Aber der Ton macht die Musik! | schon klar,aber dann muss sich sir lady etwas mit seinen äuserungen zurückhalten und nicht fast beleidigend werden,ok.Danke. | |
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Verfasst am: 31.10.2012 13:13:49 Titel: |
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klaus04916 hat folgendes geschrieben: | Dirty Duck hat folgendes geschrieben: | So, mal langsam, klaus.
Sir Landys Kritik hier mit einem "Du Vogel" und dem Hinweis auf eine Geisteskrankheit zu kommentieren, ist nicht die Art, in der hier im Forum miteinander umgegangen wird. Schon gar nicht, wenn man hier reinkommt und um etwas bittet.
Die wenigsten User hier schlagen Bitten ab, ich hab selbst letzte Woche jemandem am Samstag den Scheibenrahmen repariert und selbst auch Hilfe empfangen.
Aber der Ton macht die Musik! | schon klar,aber dann muss sich sir lady etwas mit seinen äuserungen zurückhalten und nicht fast beleidigend werden,ok.Danke. | und das sir landy meine anfragen als bettelbrief bezeichnet ist schon ne frechheit oder NICHT. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.10.2012 13:19:11 Titel: |
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Glaub mir, ich halte mich zurück.
Du brauchst hier auch keine Geschichten von "nichtbezahlen" erzählen, dass ist alles ganz klar geregelt:
(1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 festgelegt hat.
(2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
1.
bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,
2.
bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
3.
bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),
4.
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach § 115a oder § 115b, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
Soweit Fahrten nach Satz 1 von Rettungsdiensten durchgeführt werden, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt von dem Versicherten ein.
(3) Als Fahrkosten werden anerkannt
1.
bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels der Fahrpreis unter Ausschöpfen von Fahrpreisermäßigungen,
2.
bei Benutzung eines Taxis oder Mietwagens, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
3.
bei Benutzung eines Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeugs, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
4.
bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme des nach Nummer 1 bis 3 erforderlichen Transportmittels entstanden wären.
(4) Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen. § 18 bleibt unberührt.
(5) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Fahr- und andere Reisekosten nach § 53 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches übernommen.
Also erzähl keinen Unsinn. | |
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 Club der Ehemaligen
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Verfasst am: 31.10.2012 13:23:24 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Glaub mir, ich halte mich zurück.
Du brauchst hier auch keine Geschichten von "nichtbezahlen" erzählen, dass ist alles ganz klar geregelt:
(1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 festgelegt hat.
(2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
1.
bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,
2.
bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
3.
bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),
4.
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach § 115a oder § 115b, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
Soweit Fahrten nach Satz 1 von Rettungsdiensten durchgeführt werden, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt von dem Versicherten ein.
(3) Als Fahrkosten werden anerkannt
1.
bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels der Fahrpreis unter Ausschöpfen von Fahrpreisermäßigungen,
2.
bei Benutzung eines Taxis oder Mietwagens, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
3.
bei Benutzung eines Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeugs, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
4.
bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme des nach Nummer 1 bis 3 erforderlichen Transportmittels entstanden wären.
(4) Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen. § 18 bleibt unberührt.
(5) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Fahr- und andere Reisekosten nach § 53 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches übernommen.
Also erzähl keinen Unsinn. | Du hast keine AHNUNG von tuten und blasen und von krisensituationen schon gar nicht du....na ich halt mich besser zurück - dein geschwafel ist purer unsinn kassen entscheiden oftmals dinge die mann nicht versteht-aber eines ist sicher-Du hast Nichts verstanden und bestimmt bist du single denn mit deiner Meinung wirst du niemals eine bekommen -verkappt halt. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2011 Wohnort: Frankfurt am Main
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Verfasst am: 31.10.2012 13:34:44 Titel: |
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Irgendwie hab ich gewusst das der Fred so wird ....
Ich halte das für ein Zeitvertreib eines Users hier der wieder mal etwas Action braucht ..
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 Moses hatte doch Beleuchtung...


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Garage Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser J4, 5 und 6 |
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Verfasst am: 31.10.2012 13:42:21 Titel: |
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Ich als fünffach Elternzeiterfahrener würd' allen Ernstes sowas hier empfehlen (natürlich die Version für 1,8l) Motoren:
http://www.ebay.de/itm/Golf-2-und-Jetta-Korp-Jetzt-helfe-ich-mir-selbst-/261115907086?pt=Sach_Fachb%C3%BCcher&hash=item3ccbb... [Link automatisch gekürzt]
So'n alter Jetta ist auch klasse einfach zu reparieren, ich fahr im Alltag nur so alte VW - Möhren.
...und bitte nett sein im Forum - bisher haben ausschliesslich selbstlose Helfer geschrieben. Dann wird auch geholfen - auch wenns um Gröberes als die Lima / Keilriemen geht.
viel Erfolg
Markus
p.S.: @Morphine: vielleicht hast du ja recht - der Gedanken & Ungarnthread sind ja tot... | _________________ Hell is empty and the devils are here |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 31.10.2012 16:15:26 Titel: |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 31.10.2012 16:51:49 Titel: |
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Die hatte ich auch schon gefunden....  | |
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 Guter Forengeist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Gelnhausen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan MD 22-leider verkauft...ich weine immer noch..war der beste der besten)- 2. Garry Fisher Tassajara(arbeitslos weil zu faul) 3. Dacia Logan 4. 425er Quad von TGB verkauft..... |
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Verfasst am: 31.10.2012 17:47:00 Titel: |
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is doch nicht euer ernst Zeit und Energie mit so nem Tread aufzuwenden??? | _________________ „Man irrt immer, wenn man nicht die Augen schließt, um zu verzeihen oder um sich selbst zu erkennen.“
Maurice Maeterlinck, Pelléas et Mélisande |
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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 31.10.2012 19:02:16 Titel: |
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Gegen einen Identitätsnachweis hätt ich noch ein Golf-3-Schrauberhandbuch vom Etzold abzugeben... Schrauben kann ich für dich nicht aber das hilft einem dann... | _________________ http://www.landy-treff.de/ |
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