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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 04.02.2014 16:17:28 Titel: |
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Verfasst am: 04.02.2014 17:42:59 Titel: |
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die haben nur für den Bantam... das passt leider nicht :-(
Hab schon angerufen...  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Verfasst am: 28.02.2014 20:09:09 Titel: |
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so leute... hab jetzt für meinen Hänger endlich ne Zugöse bekommen.
Hab sie mal angebaut, passt 1A
ABER: die Oberfläche....
Kann mir wer von euch was zu den Zugösen für Bantam/M416 sagen? Material? tatsächlich Guss?
Die Oberfläche "meiner" Zugöse ist recht "löchrig", nach Angaben von Händlern wäre das alles so weils Armeematerial wäre und die müsse man etwas schönen. die einen kämen mir mehr, die anderen mit weniger löchern.
Woher weiss ich jetzt, ob das Ding wirklich was taugt und mir nicht bricht?
Bitte, ich brauche eure Hilfe,
Grüße
Erik | _________________ Gruß Erik
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Verfasst am: 07.03.2014 22:05:06 Titel: |
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 | _________________ Gruß Erik
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Landau/Pfalz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Adidas 42er  2. MX5 NA  3. Golf5  |
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Verfasst am: 08.03.2014 11:40:48 Titel: |
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Jetzt noch schleifen, lackieren und dann ist er perfekt  | _________________ Gruß, Frederick
Auto los, habe nur zwei 42er
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Verfasst am: 08.03.2014 14:01:34 Titel: |
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nope...
erstmal den Tüv fragen wies mit neuabnahme aussieht.
Eventuelle Probleme.
Die Wanne ist keine Originale M416. ist scheinbar ein kompletter eigenbau und direkt auf den Rahmen geschweisst.
Ok, an der Deichsel wurde nix gebohrt, die ist soweit original und mit dem Rahmen verschraubt.
Dann: neu Lacken ist klar, schleifen vorher auch.
Zudem: Felgen schwarz Lackieren, neue Radlager, Stoßdämpfer und Bremsen.
Neue Elektroanlage...
Dann is alles ok  | _________________ Gruß Erik
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Verfasst am: 12.03.2014 08:48:02 Titel: Unfähiger TüV? |
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So leute, mein Hänger samt Nato-Zugöse sollte getüvt werden.
Gekauft habe ich die Zugöse, nachdem mir vom TÜV Süd gesagt wurde, dass ich die Nato-Öse eingetragen bekomme, ohne Teilenummer eben als Einzelabnahme und da Einzelabnahme gibts ne neuabnahme
Aber machbar ist es... Kosten 110 Euro... ok......
Alles angebaut, Hänger dem TÜV vorgestellt. Der Häger ist kein Problem, würde mit neuen Reifen einfach so, ohne weitere Arbeiten tüv bekommen
Aber nicht mit dieser "Loch-Dings-Kupplung"
Frage warum, ist doch original.
Antwort: ist nix für Privatgebrauch, hat keine Y-Nummer, darf privat nicht benutzt werden.
Frage: aber die Kupplung dafür am Fahrzeug wurde mir doch auch ganz offiziell eingetragen
Antwort: das muss versehentlich passiert sein oder das Fahrzeug ist vor Baujahr 1960
Alter was soll ich dazu noch sagen????  | _________________ Gruß Erik
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Eriskirch
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Verfasst am: 12.03.2014 11:23:50 Titel: Oh je ! |
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Hallo,
vergiss den Anhänger und mach ein H-Gutachten weil der Landy vor 1960 ist ... von der gesparten Steuer und Versicherung kaufst Du dann einen neuen Anhänger ... ist doch ganz simpel.
Dieser TÜV-Prüfer sollte seinen Job überdenken da diese Art von Kupplungen seit Jahren dank EU legal sind.
Also mach Bilder von Typnummern, Kupplung und Gespann und wende Dich an die Zentralstelle des TÜVs z.B. TÜV Süd in München (wer Deine Zentral-Organisation ist steht auf der Rechnung).
Dann bekommst Du entweder telefonisch oder schriftlich Antwort und - so war es bei mir - der TÜV Ing. die Aufforderung das einzutragen.
Ich würde nicht kampflos zu einem anderen TÜV gehen da das wieder kostet und dieser TÜV-ler ja auch etwas lernen soll.
Grüssle Micha | |
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Verfasst am: 12.03.2014 13:00:53 Titel: |
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naja gekostet hat das nix.
Er hat das ja von vorn herein gesagt
Problem ist halt: auf der Zugöse am Hänger steht keine nummer.. die gehört halt zum hänger, passt ja genau und wackelt nix.
Mich ärgert viel mehr, dass ich erst die Auskunft bekam: "klar kannste kaufen, ist mit Einzelabnahme kein Problem mit der Eintragung.
Steht dann halt in den Papieren dass der Hänger nur mit entsprechender NATO-Kupplung am Fahrzeug gezogen werden darf...."
und jetzt sowas  | _________________ Gruß Erik
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Verfasst am: 12.03.2014 13:27:03 Titel: |
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so. anruf bei TÜV in Sinsheim (bei dem damals die Rücksprache war):
keiner weiss mehr was davon, KEINER der Kollegen dort macht angeblich so ne Aussage.
Wie ich die Kupplung am Fahrzeug eingetragen bekam sei ihm ein Rätsel, das Militärzeugs hat auf der Strasse nix zu suchen
Naja.... da wären wir wieder bei ausgemusterten VW-Bussen und Mercedes Wolf... was suchen die in Privathänden?
Also kurz und knapp... auch dort gibts definitiv keine Abnahme meines Hängers
Also bleibt jetzt doch nur der Schritt mit dem Anruf in Müchen.
Gibts irgendwo Grundlagen und ein Gesetzesauszug auf den ich mich berufen kann? | _________________ Gruß Erik
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Eriskirch
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Verfasst am: 12.03.2014 13:36:41 Titel: |
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Hi Erik,
Gesetzesgrundlage kanni ch Dir jetzt spontan nicht nennen aber ruf doch mal in München an - die sind recht kompetent und haben auch Ing's am Telefon und dann stimm einfach mit denen ab was sie für eine Beurteilung brauchen.
Am Auto hast Du sicher eine relativ moderne Kupplung von Rockinger oder Dixon Dates also etwas mit Prüfnummer.
Der Anhänger ist zu alt und braucht daher noch keine Prüfnummern - die gab es damals einfach noch nicht.
Hier kommt es einzig darauf an, dass Zugöse und Kupplung zusammen passen.
Grüssle Micha | |
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Verfasst am: 12.03.2014 13:44:23 Titel: |
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Jupp,
am Fahrzeug meine Natokupplung hat ne Prüfnummer (mit deren Hilfe und dem Gutachten auch die Eintragung stattfand)
Dass der Hänger keine Prüfnummer durch das alter hat ist klar...
AAAAABER und jetzt kommts: da der Hänger noch nie zugelassen war (in D bzw EU) wird es keine "Restauration mit wiederanmeldung als Historisches Fahrzeug" beispielsweise, nein, es gibt ein Neubau, "Eigenbau" mit Baujahr 2014.
Und DA brauch ich ne Prüfnummer.... ich denke genau da liegt das Problem
Die sagen ich darf nicht von damals ausgehen sondern müsse von 2014 ausgehen da das das eingetragene Baujahr gibt.  | _________________ Gruß Erik
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Eriskirch
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Verfasst am: 12.03.2014 13:51:26 Titel: |
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Kein Typenschild am Anhänger oder der Achse das das Baujahr und den Hersteller belegt ?
Eine Neuzulassung nach 2014er Maßstäben kannst Du vergessen denn dann müsstest Du Gutachten über Achsen, Federung, Traglast, Zugeinrichtung (Deichsel und Öse), Felgen und Bereifung usw. bringen was einfach nicht möglich ist.
Also der Knackpunkt ist schon, dass der Anhänger "zeitgemäss" behandelt werden muss oder schlicht und einfach nicht zulassungsfähig ist. Es zählt übrigens das Baujahr - egal ob der in "D" schon mal zugelassen war oder nicht.
Solltest Du einen identischen Anhänger finden der zugelassen ist wäre das natürlich ebenfalls hilfreich.
Grüssle Micha | |
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Verfasst am: 12.03.2014 14:35:09 Titel: |
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nein, kein Typenschild.
Nur ein Schild, dass er Eigentum der US-Army ist
vielleicht muss es auch deshalb eine "NEUabnahme" werden?
Ich weiss auch nicht... mach mir bis heut Abend Gedanken und dann seh ich weiter ob ich dran bleib oder den Hänger oder die Kupplung oder beides zusammen komplett verkaufe...
ich hab auf diese Verdammte scheiss Bürokratie keinen Bock mehr
Immer wollen die Heiner ganz oben Europa und wenns dann um sowas geht sind wir doch "nur" Deutschland...
Wissen die endlich was sie wollen?  | _________________ Gruß Erik
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Eriskirch
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Verfasst am: 12.03.2014 15:10:06 Titel: |
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Hallo Erik,
warum nimmst Du nicht Deine alte Zugöse - flext die Stange direkt vor der Öse ab und holst Dir im Baumarkt eine Kugelkopf -Kupplung für Rundrohr.
Die gibt es mit Distanzstücken für verschiedene Durchmesser. Dann 2 Löcher bohren verschrauben und als moderne TÜV-konforme Kugelkopf-Lösung mit Prüfnummer abnehmen lassen.
Wenn Du es für Offroad-Einsatz brauchst ist das Zug-Stück ja in 1-2 Minuten gegen die Zugöse ausgetauscht.
Wie schon gesagt brauchen neu zugelassene Anhänger aber Prüfnummern auf allen Bauteilen wie Achsen, Zugeinrichtung, Felgen usw. also würde ich mir das vorher vom TÜV bestätigen lassen, dass er so mitmachen würde.
Grüssle Micha | |
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