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Frontschutzbügel
bin verzweifelt, ich bekomme den Bügel nicht eingetragen

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BlueGerbil
Le gerbil plus bleu
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BeitragVerfasst am: 30.10.2014 10:32:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich sehe gerade, das Du aus Marburg kommst. Somit hast Du neben dem "willigen Prüfer" noch ein weiteres Problem: die liebe "Bündelungsbehörde" in Hessen, die deine ggf. erwirkte Eintragung auch wieder kippen kann.

Das nur als Hinweis/Warnung. Winke Winke

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 30.10.2014 11:23:21    Titel:
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ladytron hat folgendes geschrieben:
@Schlicksurfer http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:puM4yuIfy0cJ:www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/Verkehrszulassung/fahrzeug... [Link automatisch gekürzt]

Das hab ich alles schon druch. Es geht wirklich nicht. Ich suche daher einen Kontakt zu einem Prüfer der mir das Teil als Lampenträger oder Seilwindenschutz einträgt. Wer mir dabei helfen kann dem würde ich seinen aufwand entschädigen.

lg. ladytron


Moins

Vielen Dank für Deinen sehr nützlichen Hinweis.

Du beziehst Dich auf RL 2005/66/EG bzw. Vo/78/2009/EG, die natürlich auch in DE gelten.
Der Text in Letzterer ist tatsächlich leider derart missverständlich formuliert, dass er selbst bei vorhandener Lesekompetenz so gedeutet werden kann, dass FS ab 2010 nicht mehr erlaubt seien.
Das ist jedoch eine falsche Interpretation, denn dort steht nur dass FS ab 2010 "nicht mehr als eigenständige Zubehörsysteme" erlaubt sind. Davon, dass sie von einem aaS NICHT im Rahmen einer technischen Begutachten nach §21 StVZO eingetragen werden können/dürfen, ist da nicht die Rede.

Allerdings hast Du recht, es gilt, einen aaS zu finden, der Lust hat, dies auch zu tun.
Bist Du eventuell bereit, dafür in ein anderes Bundesland zu fahren?

Im übrigen scheint mir der Hinweis von BlueGerbil bedenkenswert, auch wenn mir die zulassungsrechtlichen Hintergründe dazu leider nicht ganz klar sind.
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ladytron
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...und hat diesen Thread vor 3988 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 31.10.2014 00:24:37    Titel:
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Nein, ich bin aus Hessen. Der Link war aus ST. Gallen. Hab ich auch jetzt erst gesehen. Die Gesetzeslage ist aber identisch. Eintragung als Frontbügel nicht möglich.

Wenn es einen anderen Weg gibt, (seilwindenschutz oder ähnliches) danach frage ich, würde ich mich um mithilfe freuen. Wenns klappt erweise ich mich als dankbar. Und naklar bin ich bereit dafür in ein anderes Bundesland zu fahren..

lg. ladytron
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 31.10.2014 07:35:18    Titel:
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Ich habe im Mai, meinen Frontschutzbügel von der KÜS eingetragen bekommen, habe mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen vom Fahrzeughersteller und habe mir auf Ebay einen Zubehörkatalog gekauft wo mein Frontschutzbügel drin aufgelistet ist mit Teilenummer,etc.. und das ging ohne probleme, der Sachverständiger von der KÜS hat den dann über ne § 19.3 eingetragen und halt nochma bei der Zulassungsstelle bezahlen und ich bin auch aus Hessen.

Bei welchen TÜV Stationen oder bei welchen Prüforganisationen warst du denn bei dir in der Umgebung?

Manuel
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chaostage666
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BeitragVerfasst am: 31.10.2014 11:27:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bei mir wurde vor ca. 8 Wochen die Terrafirma TF001 ohne Probleme eingetragen. (Hat keine Papiere die Stoßstange)

Begründung: Geländegängige Fahrzeuge oder LKW über 2,8T sind nicht betroffen, so zumindest der Tüv Mitarbeiter.

Wurde nach §irgendwas als Frontschutzbügel mit Seilwinde eingetragen.

Grüße
Robin
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 31.10.2014 11:44:37    Titel:
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ManuelKorando hat folgendes geschrieben:
Ich habe im Mai, meinen Frontschutzbügel von der KÜS eingetragen bekommen, habe mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen vom Fahrzeughersteller und habe mir auf Ebay einen Zubehörkatalog gekauft wo mein Frontschutzbügel drin aufgelistet ist mit Teilenummer,etc.. und das ging ohne probleme, der Sachverständiger von der KÜS hat den dann über ne § 19.3 eingetragen und halt nochma bei der Zulassungsstelle bezahlen und ich bin auch aus Hessen.

Bei welchen TÜV Stationen oder bei welchen Prüforganisationen warst du denn bei dir in der Umgebung?

Manuel


Das Problem dürfte nur sein, dass das ne 21er Abnahme sein müsste, die darf die KÜS garnicht durchführen. Deswegen schreiben die ne 19/IIIer rein. Nützt Dir nur nix wenn Dir einer draufkommt wirds wieder ausgetragen und der KÜSler bekommt eine auf den Deckel...

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Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 31.10.2014 12:40:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Das Problem dürfte nur sein, dass das ne 21er Abnahme sein müsste, die darf die KÜS garnicht durchführen. Deswegen schreiben die ne 19/IIIer rein. Nützt Dir nur nix wenn Dir einer draufkommt wirds wieder ausgetragen und der KÜSler bekommt eine auf den Deckel...


Ich habe bevor ich zu der Prüferstelle gegangen bin, hate ich Schriftverkehr mit der KÜS Zentrale und habe mit einen Dipl.-Ing. (FH) geschrieben, habe ihn alles geschickt was ich hatte über den Frontschutzbügel und er hat mir bestätigt das es keine Eintragungsprobleme geben darf, er hat mich zur nächsten KÜS Prüfstelle geschickt und WENN der Prüfer komisch machen sollte, sollte ich diesen mit unseren Schriftverkehr verweisen und das habe ich gleich von anfang gemacht, hatte es mir ausgedruckt und ihm vorgelegt, und dann hat es ohne probleme eingetragen über ne § 19.3, also verstehe ich jetzt nicht warum es wieder ausgetragen wird wenn mir eine draufkommt, es ist alles so abgenommen wie es sein soll und ausserdem muss ich dazu sagen, mein Frontschutzbügel ist sogar in der EG-Typgenehmigung von meinen Auto aufgelistet.

Zitat von dem Dipl.-Ing (FH):

Die Unbedenklichkeit verweist eindeutig auf die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs, in welcher dieses System bereits abgeprüft wurde. Zur Sicherheit habe ich auch noch in die Typgenehmigung geschaut, wo ich den Frontschutzbügel ebenfalls gefunden habe. Damit sprechen wir definitiv von einer sogenannten Besitzstandswahrung, welche auch ohne Verweis auf die entsprechende EG-Verordnung (VO Nr.78/2009 bzw. 2005/66EG) den nachträglichen Anbau legalisiert.

Eine Eintragung des Frontschutzsystems ist somit auf Grundlage der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs möglich. Sollte es bei der Prüfstelle ihrer Wahl zu Problemen kommen (da leider kein direkter Verweis auf die entsprechende EG-Verordnung vorliegt) können Sie gerne auf unseren Schriftverkehr verweisen, oder uns nochmals kontaktieren.


Manuel
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