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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.06.2015 16:52:53 Titel: |
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| d2o hat folgendes geschrieben: | | Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt. |
Siehe § 12 (2) Kfz Steuergesetz sowie 172 ff. AO. | |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
...und hat diesen Thread vor 3944 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 28.07.2015 17:16:37 Titel: |
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Wenn ihr auch eine Steuererhöhung eines Navara King Cab bekommt, bitte unbedingt Einspruch einlegen mit folgender Begründung:
Es ist nicht so wie beschreiben, dass die hinteren Sitzplätze vollwertig wie die vorderen sind.
Das Fahrzeug wird überwiegend für Dienstleistung und Güterverkehr verwendet und es handelt sich nicht um einen Doppelkabiner wegen evtl. Verwechslungsgefahr.
Doppelkabiner und King-Cab (Eineinhalbkabiner) sind grundlegend verschieden aufgebaut und die Türen sind von innen nicht zu öffnen (nur Klappen).(der letzte Satz darf beim Einspruch auf keinen Fall fehlen!) | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Franken
| Fahrzeuge 1. Hilux mit Wohnaufbau 2. King Quad |
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Verfasst am: 28.07.2015 19:21:09 Titel: |
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| chrissy hat folgendes geschrieben: | | d2o hat folgendes geschrieben: | | Stellt sich die Frage, ob eine nachträgliche Änderung eines Steuerbescheides so einfach machbar ist. Gibt es einen vorläufigen Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung? Ist mir bei Fahrzeugen noch nicht unter gekommen. Eigentlich wird die Steuer festgesetzt. |
Du hast Recht. Ich glaube auch nicht, dass einmal fest eingestufte Fahrzeuge nachträglich geändert werden dürfen.
In diesem Fall war der Steuerbescheid von Ende April (also vermutlich vorläufig) und jetzt bekam er einen neuen mit der höheren Steuer. |
Nachträgliche Änderungen sind durchaus möglich, inklusive Nachzahlungen für die billigen Monate. Ich kenne mehrere die einen Rückwirkenden Bescheid bekommen haben. Einer hat sogar (ich denke bis in die zweite Instanz) dagegen geklagt, dann hat er aufgehört da es teuer zu werden drohte. Seine Rechtschutzversicherung hat ihm wohl eine Nachricht zukommen lassen in der eine Kündigung nicht ausgeschlossen werden konnte - natürlich nicht so im Klartext, die sind ja auch nicht doof.
Also, wenn ihr noch LKW-Zulassung habt, legt etwas Geld auf die Seite für eine Nachzahlung - als Karteileiche passiert nix aber beim Umzug zB wird das Thema wieder aktuell, dann kommt es drauf an wie der Sachbearbeiter gerade so drauf ist.
Tim | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 28.07.2015 20:38:05 Titel: |
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| Meiner hat heute LKW- Steuer bekommen. Ist halt bei nem geschlossenen Fahrzeug scheinbar leichter. | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 28.07.2015 22:15:00 Titel: |
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ich hab den wiederspruch hingeschickt und der wurde abgelehnt. Dann mit dem Sachbearbeiter am Telefon gefezt ohne Einigung und dann hab ich 172 euro überwiesen und dachte nehmt das oder garnichts. Ein paar wochen später kahm der neue steuerbescheid mit 172 euro seriös und nachvollziehbar ist zwar anders aber mit druck geht es  | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 28.07.2015 23:13:38 Titel: |
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| Wichtig ist, damit nach dem Umbau im Fzg-Schein "LKW-geschlossener Kasten" steht. Bei s.1 muss ne 2 stehen und in den Bemerkungen darf zu s.1 nicht noch ne 7 stehen! Das war nämlich bei mir so. Ich habe heute nochmal extra den Fahrzeugschein umändern müssen. Das passiert scheinbar öfters bei den Zulassungsstelle, ist aber nicht die Schuld vom Zoll. | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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 Offroader

Mit dabei seit Mitte 2009 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Chevrolet K30 BJ 84 2. Nissan Patrol GR 2,8TD und nun noch einen Suzuki LJ80 |
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Verfasst am: 29.07.2015 08:22:09 Titel: |
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Ich hab meinen kurz ohne Probleme als LKW geschlossener Kasten eingetragen bekommen. Dieses Jahr beim Zoll.
Letztes Jahr hab ich den Dodge RAM von nem Kumpel umgebaut. Doppelkabiner kurze Ladefäche wo dann ja auch 10cm fehlen. . Also hintere Sitze raus und ein Trennnetz zu den Vordersitzen rein. Noch ne Tischlerplatte passend über die hinteren Sitzbefestigungen einesetzt und ohne Probleme eingetragen bekommen. Gurte raus ist klar. | _________________ Beleidigt ist der - der beleigt sein will |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Klingenberg am Main Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. HDJ 80 |
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Verfasst am: 29.07.2015 10:26:13 Titel: |
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| Sag ich ja, man muss sich nur an gewisse Regeln halten und dann geht das weiterhin ganz leicht. | _________________ "Wenn Scheiße, dann Scheiße mit Schwung!" |
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