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Gibt es Richtlinien/Vorschriften zum Anbau von Scheinwerfern?
Referenzzahl und Anzahl ist mir bekannt

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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 11:31:53    Titel:
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BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
angelone hat folgendes geschrieben:
@Jan: Kann man die Nebler sinnvoll durch LED ersetzen?
Das wären dann aber kleine Fluter und nicht zu vergleichen mit ner kleinen Lightbar, oder?


Zum einen gibt´s Einbau-LED-Nebler mit diversen Lochbildern als 1:1 Austausch für viele PKW - Durchmesser 70 oder 90mm. Zum anderen gibt´s im gleichen Gehäuse auch Fernscheinwerfer oder Tagfahrleuchten oder Kombileuchten (TFL+Nebel) oder (ernsthaft!) Infrarot-Leuchten (sollen wohl in Fahrzeugen des KSK Verwendung finden, wie man so hört Heiligenschein)

Meint: da kann man schon was machen...

Hier mal als Beispiel eine 90mm Kombileuchte (TFL+Nebel):



Nebler habe ich noch nicht drin, will ich aber gegen so eine LED TFL/Nebler Kombi erweitern. Ist nur etwas Fummelarbeit, da die Serieneinsätze für Nebler vom Durchmesser nicht für die 90mm LED TFL/Nebler die ich hier schon liegen habe passen.

Gruß
Bernd
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 14:28:06    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Hej,

hier gibt es eine umfassende Übersicht:
http://www.dekra.de/de/c/document_library/get_file?uuid=7258ac92-241f-4069-8a32-4f42e873a882&groupId=10100

Ein gutes Nachschlagewerk mit Angabe der entsprechenden §§.


Moins

Ein Super-Link, wenn man in das Dokument reinschaut findet man derart viele Infos, dass sogar Händler noch was lernen können.
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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 14:32:25    Titel:
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Hallo,

das verlinkte Dokument ist allerdings schon veraltet - 10 Jahre alt: da steht noch die maximale Referenzzahl 75 statt 100.

Zum Thema Anbau steht da leider auch nichts :-(

Gruß
Bernd
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mopic
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 14:54:30    Titel:
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Da §50Stvzo und §52Stvzo tatsächlich nix über die max. Anbauhöhe von Zusatzfernscheinwerfern sagt , ist das wohl dann mit §32 geregelt.
Und bei max. 4m Gesamthöhe der Scheinwerfer, muss man sich wohl um den Fußgängerschutz keine Gedanken machen, es sei den die Fußgängerbrücke hat nur 3,5m. Nee, oder?


Zuletzt bearbeitet von mopic am 12.02.2016 14:56, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 14:55:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

berndhac hat folgendes geschrieben:
Hallo,

das verlinkte Dokument ist allerdings schon veraltet - 10 Jahre alt: da steht noch die maximale Referenzzahl 75 statt 100.

Zum Thema Anbau steht da leider auch nichts :-(

Gruß
Bernd


Ich würde es nicht unbedingt veraltet nennen, nur weil eine Ziffer nicht mehr stimmt. So schnell ändern sich solche Vorschriften nicht komplett.

Ach?
Hast Du ab Seite 26 ff. nachgesehen?
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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 15:19:13    Titel:
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Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:



Ach?
Hast Du ab Seite 26 ff. nachgesehen?


Hallo Schlicksurfer,

wie gesagt, da steht nichts wie die Teile angebaut werden dürfen, sondern nur grob wo, was ja nicht meine Frage war. Ich bin mir sicher, dass sowohl bei meinem Samurai als auch bei meinem Panda die Höhen und Abstände eingehalten werden. Und bei Arbeitsscheinwerfern gibt es quasi gar keine Regel, wo sie angebaut werden dürfen.

Aber wie schon gesagt, das wie interessiert mich und das in erster Linie in Hinblick auf das Argument Fußgängerschutz!

Gruß
Bernd
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berndhac
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 15:37:28    Titel:
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Hallo nochmal,

habe mal den nächstbesten TÜV angerufen und mit dem für Eintragungen qualifizierten Prüfer gesprochen:
alles Ermessenssache

Nach vorne Überstehen ist wohl am ehesten ein Problem und auf die Motorhaube oben rauf wird wohl auch eher nicht so gerne gesehen. Für meinen Fall mit dem versenkten Einbau sieht er keine Probleme, genausowenig auf der Stoßstange meines Samurais (alles nur am Telefon ohne Bilder besprochen).

Grundsätzlich darf die Sicherheit des Fahrzeugs wohl nicht verschlechtert werden (§30 StVZO Bau- und Betriebsvorschriften Beschaffenheit der Fahrzeuge, http://www.stvzo.de/stvzo/B2.htm#30).

So richtig eindeutig geklärt ist das meiner Meinung nach mal wieder nicht.
Ist die Frage, ob man sich freuen soll in einer Grauzone agieren zu können anstatt das es klip und klar verboten ist.

Gruß
Bernd
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 17:09:09    Titel:
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berndhac hat folgendes geschrieben:
...Ist die Frage, ob man sich freuen soll in einer Grauzone agieren zu können anstatt das es klip und klar verboten ist...


Hej,

wenn man sich eine Einbauanleitung eines Zusatzscheinwerfers ansieht steht genau drin wie diese zu montieren sind,
Hella schreibt z.B. bei ihren Scheinwerfern:
"Die Scheinwerfer dürfen nicht vibrieren, über die Motorhaube ragen und müssen symetrisch angebracht sein." Vertrau mir

Wenn man es so macht werden die Fußgänger schon zur Seite hüpfen, daß sie sich nicht "unnötig" verletzen. Unsicher

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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 20:35:21    Titel:
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Einfach mal ECE R48 googeln, da steht alles drin.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 20:54:54    Titel:
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Da steht auch nicht mehr drin als bis jetzt gesagt wurde.
Ob eine Zusatzscheinwerferkante,vor dem Kühlergrill szehen darf,steht da nicht drin.
Da es so aber nunmal üblich ist,bei Zusatzscheinwerfern,würde ich mir die Frage garnicht stellen.

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 12.02.2016 21:38:36    Titel:
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Ich würde bzw. mache mir da auch keine Platte wenn ich vorgegeben Anbaumasse und Schaltungen einhalte.

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sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
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