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traglast 17 zoll nissan Patrol felge

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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 15:12:52    Titel:
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Servus,
vom Felgenhersteller=Fahrzeughersteller ist eben keine Bescheinigung für die gewünschte Reifengröße zu bekommen.

_________________
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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jeepgärtner
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 15:21:10    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,
vom Felgenhersteller=Fahrzeughersteller ist eben keine Bescheinigung für die gewünschte Reifengröße zu bekommen.


ist sie nicht zu bekommen oder gibt es die nicht?
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Scap
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 16:57:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
kann es sein, dass ihr in euren Gesprächen die Traglast der Reifen mit der Traglast der Felgen vermischt?

Und die Traglast der Felge ist in sofern wichtig, da sich mit einem größeren Reifen ja auch die auf die Felge wirkende Kraft erhöht, längerer Hebel und so... so hab ich das jedenfalls verstanden Hau mich, ich bin der Frühling

Meine Anlaufpunkte wären Nissan, Reifenhändler oder Taubenreuther Vertrau mir
...
ist nicht eher umgekehrt: Freigabe des Felgenherstellers für die Reifengröße, denn so wie du es schreibst macht es irgendwie keinen Sinn



Aus den bisherigen Postings kann ich deine Vermutung nicht herauslesen, die waren alle fachlich korrekt.

Die Krafterhöhung durch unterschiedliche Reifengrössen wie du sie ansprichst ist innerhalb einer gewissen range unerheblich und zudem in der Sicherheitsreserve der Felge bereits enthalten.

Was du von Reifenhändlern oder Taubenreuther willst bezüglich eines Original Nissan-Rades kann ich nicht nachvollziehen.

Und ja, der Reifenhersteller muss sein Produkt für von ihm gewählte Felgendimensionen freigeben.

Die Freigabe des Rades im Gutachten für bestimmte Reifengrössen ist eine ganz andere Sache, aber ebenso notwendig. Und hierdran könnte die ganze Sache scheitern, denn wenn es von Nissan nicht bereits eine solche Freigabe gibt wird sie wohl einfach auf Zuruf auch nicht erteilt werden.
Und nach den Postings hier gibt es sie eben nicht.
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OffRoad-Ranger
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BeitragVerfasst am: 19.11.2020 18:39:25    Titel:
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Servus,

Felgenhersteller=Fahrzeughersteller=NISSAN , die geben nur bis 32" auf dieser Felge auf dem Patrol frei.

_________________
Grüße von Werner, dem Fahrer der:
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi
BeitragVerfasst am: 19.11.2020 18:50:38    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Jep, Tachogutachten und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgengröße mitnehmen, dann geht das schon.


ist nicht eher umgekehrt: Freigabe des Felgenherstellers für die Reifengröße, denn so wie du es schreibst macht es irgendwie keinen Sinn Tröst

Doch, denn mehr wollte mein Prüfer nicht haben. Vertrau mir .... Originalfelge vorausgesetzt!
Dass Taubenreuther die Umrüstung auf 33er anbietet, wäre mir neu. Daktec macht das, Hurter auch.

_________________
Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...

Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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jeepgärtner
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 20.11.2020 06:30:57    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
kann es sein, dass ihr in euren Gesprächen die Traglast der Reifen mit der Traglast der Felgen vermischt?

Und die Traglast der Felge ist in sofern wichtig, da sich mit einem größeren Reifen ja auch die auf die Felge wirkende Kraft erhöht, längerer Hebel und so... so hab ich das jedenfalls verstanden Hau mich, ich bin der Frühling

Meine Anlaufpunkte wären Nissan, Reifenhändler oder Taubenreuther Vertrau mir
...
ist nicht eher umgekehrt: Freigabe des Felgenherstellers für die Reifengröße, denn so wie du es schreibst macht es irgendwie keinen Sinn



Aus den bisherigen Postings kann ich deine Vermutung nicht herauslesen, die waren alle fachlich korrekt.

Die Krafterhöhung durch unterschiedliche Reifengrössen wie du sie ansprichst ist innerhalb einer gewissen range unerheblich und zudem in der Sicherheitsreserve der Felge bereits enthalten.das mag schon sein, aber woher willst du wissen, wie groß die"Range" ist? das was du hier schreibst soll heiß ?: das passt schon und jetzt such dir jemanden, der den Stempel drunter macht?

Was du von Reifenhändlern oder Taubenreuther willst bezüglich eines Original Nissan-Rades kann ich nicht nachvollziehen.die wissen, was geht und was nicht und haben die entsprechenden Gutachten in der Schublade, besorgen sie oder sagen mir, wo ich hin muß

Und ja, der Reifenhersteller muss sein Produkt für von ihm gewählte Felgendimensionen freigeben. meinst du das in Bezug auf die Felgenbreite?

Die Freigabe des Rades im Gutachten für bestimmte Reifengrössen ist eine ganz andere Sache, aber ebenso notwendig. Und hierdran könnte die ganze Sache scheitern, denn wenn es von Nissan nicht bereits eine solche Freigabe gibt wird sie wohl einfach auf Zuruf auch nicht erteilt werden.
Und nach den Postings hier gibt es sie eben nicht.
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jeepgärtner
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
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BeitragVerfasst am: 20.11.2020 06:36:11    Titel:
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Bürohengst hat folgendes geschrieben:
jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
Bürohengst hat folgendes geschrieben:
Jep, Tachogutachten und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgengröße mitnehmen, dann geht das schon.


ist nicht eher umgekehrt: Freigabe des Felgenherstellers für die Reifengröße, denn so wie du es schreibst macht es irgendwie keinen Sinn Tröst

Doch, denn mehr wollte mein Prüfer nicht haben. Vertrau mir .... Originalfelge vorausgesetzt!
Dass Taubenreuther die Umrüstung auf 33er anbietet, wäre mir neu. Daktec macht das, Hurter auch.


oder auch die, Hauptsache kompetente Fachfirma

wegen der Felgenbreite aber die Freigabe des Reifenherstellers?
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jeepgärtner
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BeitragVerfasst am: 20.11.2020 06:39:34    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Servus,

Felgenhersteller=Fahrzeughersteller=NISSAN , die geben nur bis 32" auf dieser Felge auf dem Patrol frei.


Danke... also andere Felge kaufen oder 32"...
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Bürohengst
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1. Nissan Patrol Y61
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BeitragVerfasst am: 20.11.2020 12:39:14    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:


wegen der Felgenbreite aber die Freigabe des Reifenherstellers?


Ja

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Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke!
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kleinh17
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BeitragVerfasst am: 20.11.2020 17:47:24    Titel:
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OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Bushcamper hat folgendes geschrieben:
Was hat denn die Traglast mit nem größeren Reifenumfang zu tun ?...

Servus,

je größer der Reifenumfang desto geringer wird die Traglast. Das hat mit der Hebelwirkung der Bremse zu tun. Ganz genau verstehe ich es auch nicht. Nee, oder?


Das Forum macht schlau - oder was ihr schon immer nicht wissen wolltet:
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=93749

Smile
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Scap
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Mit dabei seit Ende 2020


BeitragVerfasst am: 21.11.2020 14:10:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

kleinh17 hat folgendes geschrieben:
OffRoad-Ranger hat folgendes geschrieben:
Bushcamper hat folgendes geschrieben:
Was hat denn die Traglast mit nem größeren Reifenumfang zu tun ?...

Servus,

je größer der Reifenumfang desto geringer wird die Traglast. Das hat mit der Hebelwirkung der Bremse zu tun. Ganz genau verstehe ich es auch nicht. Nee, oder?


Das Forum macht schlau - oder was ihr schon immer nicht wissen wolltet:
https://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=93749

Smile


rotfl rotfl rotfl
Der andere Thread ist ja echt lustig!


Zurück zum Thema - Hebelgesetze und Hebelwirkung. Physikunterricht (ich weiss nicht mehr welche Klasse). Damals habe ich im Unterricht gegähnt, wofür ich das brauche habe ich erst später verstanden.

Also - je grösser der Durchmesser eines Rades (=Reifen) ist (und damit auch der Abrollumfang), desto grösser ist auch zwangsläufig der Radius. Und dieser Radius ist die Hebellänge, mit der Scherkräfte in oder gegen die Drehrichtung auf das Rad und dessen Befestigungsteile übertragen werden.
GLEICHZEITIG UND ZUSÄTZLICH (also in Addition) definiert diese Hebellänge auch die SEITLICHEN Scherkräfte, die auf das Rad und dessen Befestigungsteile einwirken.

Das sind nur zwei Kräfte die auf eine Rad/Reifenkombi einwirken. Eine dritte Kraft ist die vertikale Kraft durch Unebenheiten.

Es gibt das wunderschöne Formeln dafür, ein aaS der was kann kennt die auch bzw. weiss wo es die nachsehen kann.

Zu deinem im Erstposting einkopierten Beispiel - das ist ein leuchtendes Beispiel für fachliche Inkompetenz (BJAxel deutete das ja schon an), denn nur 2 mm Unterschied im Abrollumfang kann niemals einen Unterschied von 25 kg bei der Radlast ausmachen. Der Ersteller dieses Gutachtens war/ist ein echter Idiot.
Andererseits sind in der Vergangenheit schon zu viele bereits geprüfte Räder (vor allem aus Leichtmetall, aber auch aus Stahl) gebrochen und haben teilweise gravierende Personenschäden verursacht, und seinerzeit war der TÜV die einzige Stelle die derartige Prüfungen machen durfte und konnte. Und weil versucht wurde, diese Stelle dafür in Verantwortung zu nehmen bzw. sogar zur Rechenschaft zu ziehen wird seitdem in der "Ausbildung" der Prüfer eine Menge Zeugs erzählt was teilweise wirklich fragwürdig ist.

Hth
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BeitragVerfasst am: 22.11.2020 07:35:26    Titel:
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@scap: verstehe ich dich unter dem Strich richtig: ... der richtige Prüfer löst das Problem der ursprünglichen Fragestellung?
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Scap
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BeitragVerfasst am: 22.11.2020 11:48:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die ursprüngliche Fragestellung dürfte am (bekannten) Verhalten von Nissan scheitern.

Aber mal angenommen ...

... A) dass Nissan tätsächlich eine Bescheinigung über die max. zulässige Radlast der Felge ausstellt
... B) diese Radlast den Erfordernissen genügt
Und
... C) der Reifenhersteller den gewünschten Reifen für das in Frage stehende Rad bzw. die entsprechende Felgengrösse freigibt

kann ein Prüfer (nur ein aaS!) mit den nötigen Fachkenntnissen und dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein dann aufgrund seiner Berechnungen möglicherweise zugunsten des Fragestellers entscheiden, auch wenn die gewünschte Reifengrösse NICHT in einem Gutachten auftaucht.
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kleinh17
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BeitragVerfasst am: 23.11.2020 11:00:08    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Scap hat folgendes geschrieben:


Zurück zum Thema - Hebelgesetze und Hebelwirkung. Physikunterricht (ich weiss nicht mehr welche Klasse). Damals habe ich im Unterricht gegähnt, wofür ich das brauche habe ich erst später verstanden.



Physikunterricht, genau, ist lange her. Das war doch das mit dem Unterschied von Masse [kg] und Kraft, die der Herr Newton erfunden hat (oder hat er sie entdeckt?). Die Masse ändert sich bei den Geschwindigkeiten mit denen unsere Offroader bewegt werden eher nicht (jedenfalls nicht im meßbaren Bereich) und Hebelwirkungen ändern an der Masse auch nichts. Nur eben an den Kräften, die auf auf so ein Rad einwirken.
Aber warum sollte man auch von einer Tragkraft sprechen wenn doch Traglast bei Abrollumfang so viel griffiger ist. Hau mich, ich bin der Frühling
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BeitragVerfasst am: 23.11.2020 13:34:09    Titel:
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Falls ihr es noch nicht bemerkt habt - der TS scheint aus eurer angeregten Diskussion ausgestiegen zu sein.

Ich muss meine Aussage zu Taubenreuther berichtigen: Die haben ein Gutachten für diverse Nachrüstfelgen bis 285/75 16. Nützt dem TS aber nix, weil er erstens 17" hat und zweitens das Gutachen sich gerade nicht auf die Originalfelge bezieht.

... uuund deswegen mache ich nochmal darauf aufmerksam, dass mit Tachogutachten (z.B. von Kienzle Argo) und Freigabe des Reifenherstellers für die Felgenbreite (Cooper ist da wirklich vorbildlich auf Zack) das beim richtigen Prüfer per Einzelabnahme auch funktioniert. 285 75 16 bzw. 285 70 17 sind doch mittlerweile fast schon die Standardgröße für den Y61.

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