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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Hochborn Status: Online
| Fahrzeuge 1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX |
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Verfasst am: 26.01.2022 19:37:26 Titel: |
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Diese Info habe ich übrigens auch von meiner Prüfstelle bekommen, das ich bei einer Zulassung von meinem Safari mit Euro 0 leben muss.
Ich frage mich eh schon die ganze Zeit, für was die einen Abgasschlüssel bei dem Baujahr benötigen.
Interessant wurde es erst ab 1997.
Thomas.
Mit der Steuer hast du schon Recht, ich denke aber, das die Zulassung auf ein H Kennzeichen raus laufen wird, wenn diese mal geklärt ist. | _________________ Owner of the "Bastelbudenfred" |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Anfang 2022 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1279 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Safari TD42 |
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Verfasst am: 27.01.2022 07:05:59 Titel: |
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Das sagt die Dekra übrigens offiziell auf ihrer Internetseite:
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
quelle: https://www.dekra.de/de/importfahrzeug-zulassung/ |
Zuletzt bearbeitet von am 27.01.2022 09:36, insgesamt einmal bearbeitet |
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Mit dabei seit Anfang 2022 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 1279 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Safari TD42 |
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Verfasst am: 27.01.2022 09:36:08 Titel: |
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