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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 02.08.2024 10:38:21 Titel: |
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Robert Stückle hat folgendes geschrieben: | Liebling hat folgendes geschrieben: | Zur Stilllegung müsste ja auch jemand die Plakette vom Nummernschild abkratzen.
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Hallo, genau so passiert es.
Eine Tussi von der Zulassungsstelle sucht Dich zuhause auf.
Wirft ein Brief rein wenn Du nicht Zuhause bist und kommt gegen eine kl. Gebühr von 75€ einfach nochmals vorbei.
So lange bis Sie Dein Auto findet oder Du zur Zulassungsstelle fährst.
Woher ich das weiß?
So war es bei meinem ML350 und GLE350.
Bei beiden Autos hab ich das Zwangsupdate nicht machen wollen.
Am Ende hab ich es gemacht.
Der Anfang vom Ende der beiden Kisten. |
Hatte ich auch schon. Hat sich ein knappes Jahr hingezogen - ohne monatliche "Zusatzkosten".
Ich hatte da an die Corona-Impfungen und an die GEZ gedacht. Es gibt inzwischen einen erheblichen Bevölkerungsanteil, der "nicht mehr mitmacht". Bei Leuten, die z.B. von Bürgergeld leben oder anderweitig arm sind, funktioniert die Strategie mit den Bußgeldern auch nur eingeschränkt.
Bei 8-10 Millionen betroffener Fahrzeuge würde ich davon ausgehen, dass es bei mindestens 2-3 Millionen betroffenen Haltern zu erheblichem Widerstand kommt. | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 02.08.2024 11:42:30 Titel: |
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Vielen Dank für den Erfahrungsbericht zum Plakettenkratzen. Hätte ich nicht für möglich gehalten
Der Sache nach geht es darum, Fahrzeuge, die nach der alten Prüfnorm zugelassen worden sind, jetzt schlichtweg einer neuen Prüfnorm zu unterwerfen, die bei der Ez. noch gar nicht galt. Die Begründung ist doch leicht gefunden: wird es nicht so gemacht, werden wir alle vom Klima gekocht oder ersticken an den Abgasen. Beweis überflüssig, die reine Behauptung, untermauert mit "wissenschaftlicher Konsens", reicht. Wer anderer Meinung ist, ist Nazi oder zumindest Schwurbler.
Wer in diesem Shithole-Country noch investiert, dem kann man nicht helfen. Nach wenigen Jahren wird deine Investition mit dem nächsten legislativen Federstrich pulverisiert. Den Rest, der mir noch den Fingern juckt, den klemm' ich mir, wegen no politics!  | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 02.08.2024 12:18:36 Titel: |
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Liebling hat folgendes geschrieben: | dass es bei mindestens 2-3 Millionen betroffenen Haltern zu erheblichem Widerstand kommt. |
Das glaube ich weniger. Wenn's so weit kommt - dann wird es wieder eine "Umtauschprämie" oder ähnliches erfunden und alle werden das so oder so akzeptieren. | _________________ https://www.4x4sport.info - European Offroad calendar |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2021 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. G 461 kurz 2. Yamaha Ténéré 700 3. Yanmar Vio25 4. Bergradl 5. Long John(Lastenfahrrad) |
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Verfasst am: 02.08.2024 14:01:29 Titel: Re: Zwangsstilllegung |
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patrol-gu hat folgendes geschrieben: | Acht Millionen Diesel-Autos könnten Zulassung verlieren
FOCUS-online-Redakteur Sebastian Viehmann (München)
Die EU will 2035 alle neuen Verbrenner verbieten lassen. Doch für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer könnte das Aus womöglich schon in diesem Jahr kommen - per Zwangsanordnung. Was dahinter steckt und welche Chance Betroffenen noch bleibt.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, in dem er vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Fahrzeugen warnt . Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung darüber. Grund ist ein derzeit vor dem europäischen Gerichtshof verhandeltes Verfahren gegen Mercedes (Rechtssache C-251/23 und C-308/23), bei der es unter anderem um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Thermofenster geht. Das Thema an sich ist nicht neu - mehr dazu erfahren Sie hier. . Nun aber ist die Bedrohung für Millionen Menschen konkreter geworden - ihre Autos könnten noch in diesem Jahr verboten werden. Der EuGH ließ nämlich durchblicken, dass die im November anstehende Entscheidung dazu führen würde, dass die Genehmigung zahlreicher älterer Dieselfahrzeuge illegal erteilt wurde. In dem Brief, der FOCUS online vorliegt, warnt der Verkehrsminister die EU vor erheblichen Konsequenzen für Millionen Autobesitzerinnen und Autobesitzer.
EU will rückwirkend aktuelle Abgastests für ältere Fahrzeuge anwenden
Vereinfacht gesagt geht es dabei um Folgendes:
Die EU pocht darauf, dass für ältere Euro 5- und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge nicht die damals gültigen Zulassungskriterien (NEFZ-Zyklus) für Abgastests gelten sollen, sondern man rückwirkend die jüngere Vorschriften anwenden müsse (WLTP). Die beinhalten unter anderem den sogenannten RDE-Test, also Abgastests im realen Verkehr. So sind etwa neuere Diesel der Abgasnormen Euro 6d danach geprüft.
Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung wäre folgende: Die Zulassung für Euro 5-Dieselfahrzeuge und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge müsste entzogen werden. Die Autos müssten dann stillgelegt werden.
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Diese Diesel-Fahrzeuge und Benziner wären von der Zwangs-Stilllegung betroffen
In dem Brief beschreibt das Verkehrsministerium, welche Fahrzeugen die Stilllegung drohen würde:
Allein in Deutschland 4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeuge;
Ebenfalls allein in Deutschland 3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge.
In einem Hintergrundbericht des Verkerhrsministeriums, der FOCUS online vorliegt, wird beschrieben, warum es für alte Dieselfahrzeuge quasi unmöglich ist, nach neuen Kriterien zugelassen zu werden: „Der NEFZ simuliert einen Fahrzyklus nach Kaltstart und somit unter Berücksichtigung der Aufwärmphase des Motors beginnend mit einer simulierten Fahrt im urbanen Bereich mit anschließendem kurzen Überland-/Autobahnanteil. Die Grenzwerte werden dabei auf die gefahrene Fahrstrecke von 11 Kilometer gemittelt angewendet. Das bedeutet mithin auch, dass nicht in jeder Situation des NEFZ der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, sondern es sich um einen gemittelten Wert handelt. Denn aufgrund natürlicher physikalischer Abläufe innerhalb des Zyklus finden Schwankungen statt. So verhält sich ein Motor z.B. bei Autobahnfahrten aus physikalischen Gründen anders als bei städtischen Fahrten. Die Kommission hat nun die gegenteilige Auffassung vertreten und geäußert, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der Betriebs- und Umgebungsbedingungen des NEFZ und zwar für jede Fahrsituation gelten würden“, so die Fachabteilung des Ministeriums.
Um die Stilllegung zu verhindern - die sowohl politisch für die neue EU-Kommission ein Desaster wäre als auch organisatorisch kaum durchführbar - fordert Wissing nun vor dem im November anstehenden Urteil eine Klarstellung, dass die EU nicht neue Abgasvorschriften rückwirkend auf Fahrzeuge anwenden wird, deren Typzulassung zum Teil weit länger als zehn Jahre zurückliegt.
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FDP übt scharfe Kritik an Von der Leyen
Die FDP kritisiert nun, dass die EU - die bekanntlich ab 2035 alle neuen Benziner, Diesel und Hybridautos verbieten will - offenbar gar nicht die Absicht hat, dieses unfreiwillige Verbrenner-Aus für Millionen Menschen zu verhindern: „Die EU-Kommission betreibt mit ihren unverantwortlichen Positionen die Enteignung von mindestens acht Millionen Diesel-Fahrern. Auch Benzin-Fahrzeuge könnten betroffen sein. Die Fachwelt und die verantwortliche Politik waren sich stets einig, dass es definierte Prüfszenarien geben muss, in denen Grenzwerte einzuhalten sind. Aber sicher nicht mit Wohnwagen am Heck und unter Volllast bergauf, wie es jetzt die EU-Kommission befürwortet", so der Vorsitzende der FDP-Fraktion in Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu FOCUS online.
Marktflaute nicht nur bei Stromer: Mercedes bremst Produktion von Vorzeigemodell
EFAHRER.comKeine S-Klassen mehr: Marktflaute nicht nur bei Stromer: Mercedes bremst Produktion von Vorzeigemodell
Nach Informationen von FOCUS online aus Brüsseler Kreisen kommt der neuen EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) das anstehende Urteil womöglich gar nicht ungelegen: „Es würde natürlich einen erheblichen Schub für die Elektroauto-Pläne in Brüssel bedeuten. Denn es ist ja klar, dass auf normalem Wege die Elektro-Pläne der EU kaum erreichbar sind, schon gar nicht die für Deutschland angepeilten 15 Millionen E-Autos bis 2030“, so ein Insider gegenüber FOCUS online.
Doch was bedeutet die mögliche Stilllegung älterer Diesel für Autobesitzerinnen und Autobesitzer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen - auch die, ob betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt ihre Fahrzeuge zurückgeben könnten.
1. Was ist überhaupt ein „Thermofenster“?
Thermofenster steuern die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Diese Software, die von vielen Automobilherstellern verwendet wird, funktioniert nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs einwandfrei. Dadurch stoßen die Fahrzeuge insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen mehr Stickoxide aus als gesetzlich vorgesehen.
Eine zeitweise Abweichung war beim damaligen technischen Stand (Euro 5, frühe Euro 6-Fahrzeuge) grundsätzlich erlaubt, jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen und wenn eine reduzierte Abgasrückführung den Motor unmittelbar schädigen würde. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat Schadenersatzklagen von Fahrzeugkäufern allein wegen des Thermofensters bislang zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Grenzen in einer Präzisierung der Rechtsprechung jedoch sehr eng gezogen.
2. Sind jetzt wirklich Millionen Diesel-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen?
Theoretisch ja, sofern die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts letztinstanzlich bestätigt wird. Grundsätzlich haben alle Dieselfahrzeuge solche Thermofenster, auch mit der Abgasnorm Euro 6. Auf Dieselskandal spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gehen sogar davon aus, dass bis zu 10 Millionen Fahrzeuge betroffen sein könnten .
Betroffen wären dann nicht nur die bekannten „Skandal-Diesel“ von VW und Audi, bei denen wissentlich Betrugssoftware eingesetzt wurde, sondern auch eine große Zahl von Diesel-Fahrzeugen anderer Hersteller, bei denen die vom KBA genehmigten Thermofenster nachträglich als nicht regelkonform bewertet werden müssten. Also nicht nur bei VW , sondern auch bei Mercedes, BMW, Toyota, Nissan, Mazda, Hyundai, Renault, Opel und vielen anderen Herstellern.
3. Drohen neue Rückrufe oder Stilllegungen?
Auch hier gilt: Theoretisch ja, denn ohne gültige Zulassung dürften die Fahrzeuge nicht mehr fahren. Sie müssten dann vom KBA stillgelegt werden. Nach Informationen von FOCUS online aus Regierungskreisen war bislang keine Stilllegung geplant. Für den Fall, dass auf Druck der EU-Gesetzgebung tatsächlich eine Stilllegung erfolgen würde, müsste diese auch verhältnismäßig sein, schließlich würde es sich um einen erheblichen Eingriff in den Besitz der betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer handeln und es würde zu Klagen nicht nur gegen die Autohersteller, sondern wohl auch gegen die Behörden kommen.
Die drei Irrtümer des Verbrenner-Verbots
FOCUS online/WochitDas Aus ab 2035: Die drei Irrtümer des Verbrenner-Verbots
4. Könnten die Autos nachgerüstet werden?
Die betroffenen Fahrzeuge entsprechen in ihrer Grundkonstruktion bei der Abgasreinigung etwa dem Stand der technischen Machbarkeit im Jahr 2008. Die von der Klage- und Kampagnenorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer sogenannten Hardware-Nachrüstung ist unrealistisch, da sie für viele Fahrzeugmodelle nicht verfügbar ist, in den benötigten Mengen nicht produziert und eingebaut werden könnte und für die Besitzerinnen und Besitzer der Fahrzeuge auch mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre, wie eine verminderte Motor-Haltbarkeit sowie ein erhöhter Verbrauch und CO2-Ausstoß ( mehr zum Thema lesen Sie hier ). Leichter durchzuführen wäre ein solcher Umbau immerhin bei größeren Fahrzeugen wie Wohnmobilen und Transportern, wo der benötigte Bauraum vorhanden ist. Bei Fahrzeugen, die bereits über ein sogenanntes SCR-System verfügen - das ist ein spezieller Katalysator, der Stickoxide mit dem Zusatz AdBlue unschädlich macht - wären immerhin Anpassungen möglich, wie zum Beispiel eine erhöhte Einspritzrate von AdBlue. Neue Modelle ab der Abgasnorm Euro 6d haben ein SCR-System standardmäßig an Bord.
Diesel umrüsten lassen? Das ist rausgeworfenes Geld
FOCUS onlineDiesel-Fahrverbot: Diesel umrüsten lassen? Das ist rausgeworfenes Geld
5. Können Fahrzeugkäufer ihren Diesel an den Hersteller zurückgeben?
Nach Ansicht von auf den Diesel-Skandal spezialisierten Anwälten könnte eine neue Klagewelle gegen viele Autobauer geben - spätestens dann, wenn die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt wird und ab November die Autos theoretisch nicht mehr fahren dürften. Die Autos hätten dann einen Mangel, der - analog zu den erfolgreichen Klagen vor allem gegen VW und Audi sowie zum Teil auch Mercedes - Käuferinnen und Käufern eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglichen würde . Allerdings sollten dabei zwei Punkte bedacht werden:
Bei der Rückgabe wird eine Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der der Wagen gefahren wurde, vom erstatteten Kaufpreis abgezogen. Je älter das Fahrzeug ist, desto weniger bekommt also der Kläger zurück. Bei teuren Premium-Modellen mit hohem Restwert könnte es sich allerdings lohnen.
Gerade ältere Diesel ohne komplexe Abgasreinigung gelten als besonders langlebig und zuverlässig. Man sollte sich also überlegen, ob die zu erwartende Entschädigungssumme bei den aktuell hohen Gebraucht- und Neuwagenpreisen reicht, um ein gleichwertiges oder besseres Modell als Ersatz zu finden, unabhängig von der Antriebsart.
6. Sind viele Ansprüche nicht bereits verjährt?
FOCUS-online-Rechtsexperte Maco Rogert glaubt, dass die Verjährung für Kläger kein Hindernis ist: „Es sind aus meiner Sicht sämtliche Diesel-Fahrzeuge betroffen, bei denen die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) seit dem Fahrzeugerwerb noch nicht abgelaufen ist und in denen eine temperaturgeführte Abschalteinrichtung verbaut ist. Nach meinem Kenntnisstand sind das vermutlich sämtliche dieser Fahrzeuge. Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge als Neu- oder als Gebrauchtwagen gekauft wurden. Alle diese Fahrzeuge sind gleichzeitig von der behördlichen Stilllegung bedroht“, so Rogert.
7. Sind als nächstes die Benziner dran?
Nach Rogerts Ansicht ist das möglich: „Auch Benziner weisen derartige temperaturgeführte Abschalteinrichtungen auf. Das Urteil lässt sich 1:1 auf Benziner übertragen. Nach meiner Auffassung kann auf der Basis dieses Urteils – sofern es Bestand hat – vermutlich jedes Verbrennerfahrzeug rückabgewickelt werden, das in den letzten 10 Jahren erworben wurde“, so der Anwalt. |
Und jetzt nennst du bitteschön die Quelle für diesen Unsinn! | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 02.08.2024 14:06:57 Titel: |
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Focus online ... und ... reg' dich ab! | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
Y61, 3,0l Automatik, 285/75 R 16, OME + 5 cm, 30 mm Spurverbreiterungen, Unterfahrschutz von Lenkung bis VTG, CB-Funk, Rockslider, Snorkel, Seilwinde, "mit ohne" hintere Stoßstangenecken, Stabidisconnect manuell, ASFIR winch bumper, Stahlflex Bremsschläuche ...
Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 02.08.2024 14:40:48 Titel: |
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Das betrifft doch dann auch den Rest der EU.....?
Umtauschprämie ..... geht vielleicht noch in Deutschland (obwohl hier die Kassen auch leer sind). Aber in Italien oder Frankreich.... | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2016 Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol Y61 2. EX-Nissan Terrano II 2.7 TDi |
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Verfasst am: 02.08.2024 15:07:53 Titel: |
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Jau. Mir ist zwar nicht klar, warum der EuGH (also die Judikative) meint, rückwirkend gesetztes Recht kippen zu können, aber was weiß ich schon. Das ist mindestens eine Examensnote über meinem Erkenntnishorizont Verhindern könnte dies nur die EU-Legislative, daher der Brief von Wissing an vdL. Auf die Herrschaften brauchen wir allerdings nicht zählen. Dem Herrn Bundesverkehrsminister gehen die Fahrzeugeigentümer am Arsch vorbei, der wollte nur die Schlagzeile. Evtl. dient es auch nur der mentalen Vorbereitung: "(Wir beschließen etwas,) ... stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." Ist ein Zitat von dem verdammten Säufer aus Luxemburg. | _________________ Big Blue "The Mighty" Patrol
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Sag' nicht "Jeep" dazu! ...und nein, es heißt nicht Pättrol. Wirklich nicht! Die Betonung muss auf die 2. Silbe. Danke! |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013
...und hat diesen Thread vor 351 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 02.08.2024 16:54:08 Titel: Re: Zwangsstilllegung |
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jkoerner hat folgendes geschrieben: | patrol-gu hat folgendes geschrieben: | Acht Millionen Diesel-Autos könnten Zulassung verlieren
FOCUS-online-Redakteur Sebastian Viehmann (München)
Die EU will 2035 alle neuen Verbrenner verbieten lassen. Doch für Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer könnte das Aus womöglich schon in diesem Jahr kommen - per Zwangsanordnung. Was dahinter steckt und welche Chance Betroffenen noch bleibt.
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat einen Brief an die EU-Kommission geschrieben, in dem er vor der Stilllegung von Millionen Diesel-Fahrzeugen warnt . Zuerst berichtete die „Bild“-Zeitung darüber. Grund ist ein derzeit vor dem europäischen Gerichtshof verhandeltes Verfahren gegen Mercedes (Rechtssache C-251/23 und C-308/23), bei der es unter anderem um die Rechtmäßigkeit der sogenannten Thermofenster geht. Das Thema an sich ist nicht neu - mehr dazu
erfahren Sie hier. . Nun aber ist die Bedrohung für Millionen Menschen konkreter geworden - ihre Autos könnten noch in diesem Jahr verboten werden. Der EuGH ließ nämlich durchblicken, dass die im November anstehende Entscheidung dazu führen würde, dass die Genehmigung zahlreicher älterer Dieselfahrzeuge illegal erteilt wurde. In dem Brief, der FOCUS online vorliegt, warnt der Verkehrsminister die EU vor erheblichen Konsequenzen für Millionen Autobesitzerinnen und Autobesitzer.
EU will rückwirkend aktuelle Abgastests für ältere Fahrzeuge anwenden
Vereinfacht gesagt geht es dabei um Folgendes:
Die EU pocht darauf, dass für ältere Euro 5- und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge nicht die damals gültigen Zulassungskriterien (NEFZ-Zyklus) für Abgastests gelten sollen, sondern man rückwirkend die jüngere Vorschriften anwenden müsse (WLTP). Die beinhalten unter anderem den sogenannten RDE-Test, also Abgastests im realen Verkehr. So sind etwa neuere Diesel der Abgasnormen Euro 6d danach geprüft.
Die Konsequenz dieser Rechtsauffassung wäre folgende: Die Zulassung für Euro 5-Dieselfahrzeuge und auch einige Euro 6-Dieselfahrzeuge müsste entzogen werden. Die Autos müssten dann stillgelegt werden.
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Diese Diesel-Fahrzeuge und Benziner wären von der Zwangs-Stilllegung betroffen
In dem Brief beschreibt das Verkehrsministerium, welche Fahrzeugen die Stilllegung drohen würde:
Allein in Deutschland 4,3 Millionen Euro 5-Dieselfahrzeuge;
Ebenfalls allein in Deutschland 3,9 Millionen Euro 6-Dieselfahrzeuge.
In einem Hintergrundbericht des Verkerhrsministeriums, der FOCUS online vorliegt, wird beschrieben, warum es für alte Dieselfahrzeuge quasi unmöglich ist, nach neuen Kriterien zugelassen zu werden: „Der NEFZ simuliert einen Fahrzyklus nach Kaltstart und somit unter Berücksichtigung der Aufwärmphase des Motors beginnend mit einer simulierten Fahrt im urbanen Bereich mit anschließendem kurzen Überland-/Autobahnanteil. Die Grenzwerte werden dabei auf die gefahrene Fahrstrecke von 11 Kilometer gemittelt angewendet. Das bedeutet mithin auch, dass nicht in jeder Situation des NEFZ der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, sondern es sich um einen gemittelten Wert handelt. Denn aufgrund natürlicher physikalischer Abläufe innerhalb des Zyklus finden Schwankungen statt. So verhält sich ein Motor z.B. bei Autobahnfahrten aus physikalischen Gründen anders als bei städtischen Fahrten. Die Kommission hat nun die gegenteilige Auffassung vertreten und geäußert, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der Betriebs- und Umgebungsbedingungen des NEFZ und zwar für jede Fahrsituation gelten würden“, so die Fachabteilung des Ministeriums.
Um die Stilllegung zu verhindern - die sowohl politisch für die neue EU-Kommission ein Desaster wäre als auch organisatorisch kaum durchführbar - fordert Wissing nun vor dem im November anstehenden Urteil eine Klarstellung, dass die EU nicht neue Abgasvorschriften rückwirkend auf Fahrzeuge anwenden wird, deren Typzulassung zum Teil weit länger als zehn Jahre zurückliegt.
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FDP übt scharfe Kritik an Von der Leyen
Die FDP kritisiert nun, dass die EU - die bekanntlich ab 2035 alle neuen Benziner, Diesel und Hybridautos verbieten will - offenbar gar nicht die Absicht hat, dieses unfreiwillige Verbrenner-Aus für Millionen Menschen zu verhindern: „Die EU-Kommission betreibt mit ihren unverantwortlichen Positionen die Enteignung von mindestens acht Millionen Diesel-Fahrern. Auch Benzin-Fahrzeuge könnten betroffen sein. Die Fachwelt und die verantwortliche Politik waren sich stets einig, dass es definierte Prüfszenarien geben muss, in denen Grenzwerte einzuhalten sind. Aber sicher nicht mit Wohnwagen am Heck und unter Volllast bergauf, wie es jetzt die EU-Kommission befürwortet", so der Vorsitzende der FDP-Fraktion in Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu FOCUS online.
Marktflaute nicht nur bei Stromer: Mercedes bremst Produktion von Vorzeigemodell
EFAHRER.comKeine S-Klassen mehr: Marktflaute nicht nur bei Stromer: Mercedes bremst Produktion von Vorzeigemodell
Nach Informationen von FOCUS online aus Brüsseler Kreisen kommt der neuen EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) das anstehende Urteil womöglich gar nicht ungelegen: „Es würde natürlich einen erheblichen Schub für die Elektroauto-Pläne in Brüssel bedeuten. Denn es ist ja klar, dass auf normalem Wege die Elektro-Pläne der EU kaum erreichbar sind, schon gar nicht die für Deutschland angepeilten 15 Millionen E-Autos bis 2030“, so ein Insider gegenüber FOCUS online.
Doch was bedeutet die mögliche Stilllegung älterer Diesel für Autobesitzerinnen und Autobesitzer? Wir beantworten die wichtigsten Fragen - auch die, ob betroffene Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt ihre Fahrzeuge zurückgeben könnten.
1. Was ist überhaupt ein „Thermofenster“?
Thermofenster steuern die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. Diese Software, die von vielen Automobilherstellern verwendet wird, funktioniert nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs einwandfrei. Dadurch stoßen die Fahrzeuge insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen mehr Stickoxide aus als gesetzlich vorgesehen.
Eine zeitweise Abweichung war beim damaligen technischen Stand (Euro 5, frühe Euro 6-Fahrzeuge) grundsätzlich erlaubt, jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen und wenn eine reduzierte Abgasrückführung den Motor unmittelbar schädigen würde. Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat Schadenersatzklagen von Fahrzeugkäufern allein wegen des Thermofensters bislang zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Grenzen in einer Präzisierung der Rechtsprechung jedoch sehr eng gezogen.
2. Sind jetzt wirklich Millionen Diesel-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen?
Theoretisch ja, sofern die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts letztinstanzlich bestätigt wird. Grundsätzlich haben alle Dieselfahrzeuge solche Thermofenster, auch mit der Abgasnorm Euro 6. Auf Dieselskandal spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien gehen sogar davon aus, dass bis zu 10 Millionen Fahrzeuge betroffen sein könnten .
Betroffen wären dann nicht nur die bekannten „Skandal-Diesel“ von VW und Audi, bei denen wissentlich Betrugssoftware eingesetzt wurde, sondern auch eine große Zahl von Diesel-Fahrzeugen anderer Hersteller, bei denen die vom KBA genehmigten Thermofenster nachträglich als nicht regelkonform bewertet werden müssten. Also nicht nur bei VW , sondern auch bei Mercedes, BMW, Toyota, Nissan, Mazda, Hyundai, Renault, Opel und vielen anderen Herstellern.
3. Drohen neue Rückrufe oder Stilllegungen?
Auch hier gilt: Theoretisch ja, denn ohne gültige Zulassung dürften die Fahrzeuge nicht mehr fahren. Sie müssten dann vom KBA stillgelegt werden. Nach Informationen von FOCUS online aus Regierungskreisen war bislang keine Stilllegung geplant. Für den Fall, dass auf Druck der EU-Gesetzgebung tatsächlich eine Stilllegung erfolgen würde, müsste diese auch verhältnismäßig sein, schließlich würde es sich um einen erheblichen Eingriff in den Besitz der betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer handeln und es würde zu Klagen nicht nur gegen die Autohersteller, sondern wohl auch gegen die Behörden kommen.
Die drei Irrtümer des Verbrenner-Verbots
FOCUS online/WochitDas Aus ab 2035: Die drei Irrtümer des Verbrenner-Verbots
4. Könnten die Autos nachgerüstet werden?
Die betroffenen Fahrzeuge entsprechen in ihrer Grundkonstruktion bei der Abgasreinigung etwa dem Stand der technischen Machbarkeit im Jahr 2008. Die von der Klage- und Kampagnenorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer sogenannten Hardware-Nachrüstung ist unrealistisch, da sie für viele Fahrzeugmodelle nicht verfügbar ist, in den benötigten Mengen nicht produziert und eingebaut werden könnte und für die Besitzerinnen und Besitzer der Fahrzeuge auch mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre, wie eine verminderte Motor-Haltbarkeit sowie ein erhöhter Verbrauch und CO2-Ausstoß ( mehr zum Thema lesen Sie hier ). Leichter durchzuführen wäre ein solcher Umbau immerhin bei größeren Fahrzeugen wie Wohnmobilen und Transportern, wo der benötigte Bauraum vorhanden ist. Bei Fahrzeugen, die bereits über ein sogenanntes SCR-System verfügen - das ist ein spezieller Katalysator, der Stickoxide mit dem Zusatz AdBlue unschädlich macht - wären immerhin Anpassungen möglich, wie zum Beispiel eine erhöhte Einspritzrate von AdBlue. Neue Modelle ab der Abgasnorm Euro 6d haben ein SCR-System standardmäßig an Bord.
Diesel umrüsten lassen? Das ist rausgeworfenes Geld
FOCUS onlineDiesel-Fahrverbot: Diesel umrüsten lassen? Das ist rausgeworfenes Geld
5. Können Fahrzeugkäufer ihren Diesel an den Hersteller zurückgeben?
Nach Ansicht von auf den Diesel-Skandal spezialisierten Anwälten könnte eine neue Klagewelle gegen viele Autobauer geben - spätestens dann, wenn die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt wird und ab November die Autos theoretisch nicht mehr fahren dürften. Die Autos hätten dann einen Mangel, der - analog zu den erfolgreichen Klagen vor allem gegen VW und Audi sowie zum Teil auch Mercedes - Käuferinnen und Käufern eine Rückabwicklung des Kaufvertrags ermöglichen würde . Allerdings sollten dabei zwei Punkte bedacht werden:
Bei der Rückgabe wird eine Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der der Wagen gefahren wurde, vom erstatteten Kaufpreis abgezogen. Je älter das Fahrzeug ist, desto weniger bekommt also der Kläger zurück. Bei teuren Premium-Modellen mit hohem Restwert könnte es sich allerdings lohnen.
Gerade ältere Diesel ohne komplexe Abgasreinigung gelten als besonders langlebig und zuverlässig. Man sollte sich also überlegen, ob die zu erwartende Entschädigungssumme bei den aktuell hohen Gebraucht- und Neuwagenpreisen reicht, um ein gleichwertiges oder besseres Modell als Ersatz zu finden, unabhängig von der Antriebsart.
6. Sind viele Ansprüche nicht bereits verjährt?
FOCUS-online-Rechtsexperte Maco Rogert glaubt, dass die Verjährung für Kläger kein Hindernis ist: „Es sind aus meiner Sicht sämtliche Diesel-Fahrzeuge betroffen, bei denen die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) seit dem Fahrzeugerwerb noch nicht abgelaufen ist und in denen eine temperaturgeführte Abschalteinrichtung verbaut ist. Nach meinem Kenntnisstand sind das vermutlich sämtliche dieser Fahrzeuge. Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Fahrzeuge als Neu- oder als Gebrauchtwagen gekauft wurden. Alle diese Fahrzeuge sind gleichzeitig von der behördlichen Stilllegung bedroht“, so Rogert.
7. Sind als nächstes die Benziner dran?
Nach Rogerts Ansicht ist das möglich: „Auch Benziner weisen derartige temperaturgeführte Abschalteinrichtungen auf. Das Urteil lässt sich 1:1 auf Benziner übertragen. Nach meiner Auffassung kann auf der Basis dieses Urteils – sofern es Bestand hat – vermutlich jedes Verbrennerfahrzeug rückabgewickelt werden, das in den letzten 10 Jahren erworben wurde“, so der Anwalt. |
Und jetzt nennst du bitteschön die Quelle für diesen Unsinn! |
Nur für dich Focus Online | _________________ 4800
Twincam 24 Valve
So much torque it could start a dead planet. |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2008
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Verfasst am: 02.08.2024 18:39:08 Titel: |
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Kommt so nicht, ist aber immer das gleiche Spiel, 3 Schritt vor, einer zurück. Wir gucken mal, wie weit wir gehen können. Grün/Rote Politik wie gewollt. Die hätten keine Macht, wenn grosse Teile der Bevölkerung die nicht wählen würden. Der jodelnde Philosoph, das Trampolin ohne Augen, Jabba the Hutt und die Gouvernante regeln das schon für uns.
Das Verbrennerverbot wird diskutiert, da müssen die Fakten an anderen Fronten schaffen, so lange sie noch an der Macht sind. Es wird irgendwann so kommen, dass Euro was auch immer keine HU mehr bekommt, dann erledigt sich das von selber, kostet die Regierung nichts. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 03.08.2024 11:20:43 Titel: |
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 Lichtschalter

Mit dabei seit Mitte 2006
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Verfasst am: 03.08.2024 11:34:09 Titel: |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2016 Status: Offline
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Verfasst am: 03.08.2024 12:03:19 Titel: |
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OK - Danke. Demnach doch "nur" EURO 5 und 6.
Ob man dem Herrn "EU-Binnenkommissar" ansonsten trauen sollte mag jeder selbst nachforschen. | |
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 03.08.2024 12:58:35 Titel: |
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Das ganze ist gelber Mist, weil der Pausenclown im deutschen Mimisterium von der eigenen Untätigkeit und Arbeitsverweigerungshaltung ablenken muß.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2012 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. vorübergehend ohne 4x4... |
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Verfasst am: 05.08.2024 03:27:21 Titel: |
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Ich verlasse mich da erstmal auf den Bestandsschutz, allerdings wird man auch so Wege finden, das Fahren "alter Stinker" möglichst unbequem und unrentabel zu machen, also genießen wir es, solange wir es noch ( bezahlen ) können.... | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 11.08.2024 11:22:12 Titel: |
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Dieses Thema ist natürlich Unsinn.
Ich erläutere kurz warum das so ist:
1. Es scheint eine Verschwörungstheorie zu sein. Verschwörungstheorien haben die Eigenschaft ( besonders die Letzten 4 oder 5 Jahre ) niemals realität zu werden. Erst recht nicht wenn sie von sogenannten Schwurblern aufgegriffen werden.
2.Es gibt keinen Grund. Wir haben keine Automobilindustrie hier die sich im Abschwung befindet. Das sähe vor den Wahlen nächstes Jahr auch nicht schlecht aus wenn immer mehr Zulieferer Pleite gehen und die Arbeitslosenzahlen steigen.
Dann haben wir auch nicht die Automobilindustrie auf Elektroantrieb umgestellt und auch nicht beim Wegfall der Förderung gemerkt das die Leute es nicht kaufen und lustig den alten Diesel weiterfahren bis es nicht mehr geht. Diese alten Fahrzeuge lassen sich auch nicht noch sehr lange zeit Instandhalten. Darum gibts auch keine Ideen das reparieren ab einem bestimmten Aufwand zu verbieten.
Die Elektromobilität entspricht auch nicht dem aktuellen Narrativ das auch nicht mit religösem Eifer vorran getrieben wird.
Es gibt also keine Gründe sich mit so etas zu befassen. | |
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