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Führerschein Klasse 3 vs Führerschein Klasse B

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ROADwerk
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BeitragVerfasst am: 17.01.2007 19:55:14    Titel: Führerschein Kl. 3 vs. neue Klasse B
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ÜzPick hat folgendes geschrieben:
heute darf ein Mensch mit dem neuen Führerschein ( alte Klasse 3) nur noch Fahrzeuge bis 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht fahren. Daran darf nur noch ein max 750 kg Anhänger. Für Fahrzeuggewichte darüber muss ein LKW Führerschein gemacht werden. Für Fahrzeuge bis 3,5 to und einen schweren Anhänger als 750 kg muss ein sog Anhängerführerschein gemacht werden. Das sind noch einige Fahrstunden mit Anhänger.
Ist teurer und hört sich im ersten Moment unmöglich an macht aber Sinn, denn wenn man dran denkt das man mit dem "alten Klasse 3" Lkw`s bis 7,5 to und Anhänger mit durchgehender Bremsanlage nochmal das 1,5 fache ziehen dürfte und so einen Zug mit 18 m und 18 to fahren dürfte; aber die wenigsten es beherschten da es ein ausgewachsener Lkw ist/war.......



Hallo zusammen,

Ich möchte mit einer kleinen Ergänzung die Rechtslage über die Frage, welchen Anhänger darf ich mit dem neuen Kl. B-Führerschein fahren, richtig stellen. Es gibt da nämlich zu der oben eingestellten Liste über die FS-Klassen zum Thema B oder BE noch eine weitere Regelung, die dort nicht aufgeführt ist und somit herrscht allgemein die Meinung vor, man dürfe einen Anhänger mit max 750 kg mitnehmen, was aber falsch ist; denn man darf sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen einen schwereren Anhänger mit Kl. B mitnehmen!
Diese Regelung lautet wie folgt:

"...... Der Inhaber der Fahrerlaubnis Kl. B darf auch einen Anhänger mitführen, der schwerer ist als 750 kg, vorausgesetzt, die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers ist kleiner als die Leermasse (LM) des ziehenden Kfz."
Quelle: "Rechtliche Rahmenbedingungen der Führerscheinklassen"

Beispiel: PKW LM 1510 kg Zgm 2000 kg
Anh. Zgm 1500 kg

Schritt 1: Zgm PKW + Zgm Anh addiert = 3500 kg = FS Kl. B
Schritt 2: Zgm Anh ( 1500 kg ) ist kleiner als die LM des PKW ( 1510 kg ) = FS Kl. B !

Ich weiss, dass diese neue Regelung komplizierter ist als die alte, aber so isses nun mal und ich hoffe, dass allen, die von Zeit zu Zeit einen Anhänger bewegen müssen oder wollen, mit dieser Richtigstellung geholfen ist.
Kleiner Tip am Rande: wenn man das o.a. Beispiel als Spickzettel bei seinen Fahrzeugpapieren mitnimmt, kann man im Falle eines Falles immer schnell mal nachschauen!



Grüssle

Jürgen


Winke Winke

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ÜzPick
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...und hat diesen Thread vor 6786 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 17.01.2007 23:01:26    Titel:
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rein rechtlich richtig, aber woher weiß du denn wieviel dein Anhänger wiegt und wieviel dein Auto wiegt? Ich meine zum Fahrtantritt... Wieviel Kraftstoff gebunkert, wieviel Werkzeug und Krimskram im Kofferaum, wieviel Ladung genau im Anhänger und und und....... Sicher rechtlich hast du recht, aber wie und wer kann das in der Realität nachvollziehen ausser vorher auf die Waage zu fahren; zudem es dann eine behördlich geeichte Waage mit Wiegeschein sein müsste weil es sonst die Beamten auf der Autobahn das nicht glauben müssen und im zweifel eine mobile Waage ankarren und und und

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BeitragVerfasst am: 18.01.2007 07:26:56    Titel:
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Hallo

das Leergewicht des Zugfahrzueges steht im Fahrzeugschein/dem neuen Dokument

diese ist inkl. Fahrer(80 kg) und getankt.

und das zulässige Gewicht des Hängers steht auch in den Papieren.
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ÜzPick
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BeitragVerfasst am: 18.01.2007 09:21:52    Titel:
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ja das ist ja klar, aber es geht ja ums tatsächliche Gewicht und das haste recht ungenau bis garnicht.....

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Henning
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BeitragVerfasst am: 18.01.2007 09:26:57    Titel:
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ÜzPick hat folgendes geschrieben:
ja das ist ja klar, aber es geht ja ums tatsächliche Gewicht und das haste recht ungenau bis garnicht.....


Wenn das der "Gesetzestext" ist, dann isses klar geregelt.

Zitat:
"...... Der Inhaber der Fahrerlaubnis Kl. B darf auch einen Anhänger mitführen, der schwerer ist als 750 kg, vorausgesetzt, die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers ist kleiner als die Leermasse (LM) des ziehenden Kfz."
Quelle: "Rechtliche Rahmenbedingungen der Führerscheinklassen"


Zul Gesamtgewicht des Anhängers muß kleiner sein als Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Beide Gewichte kann man den Fahrzeugpapieren entnehmen.

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Henning
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Martl
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BeitragVerfasst am: 18.01.2007 09:58:28    Titel:
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ÜzPick hat folgendes geschrieben:
...aber es geht ja ums tatsächliche Gewicht ...


Das tatsächliche Gewicht zählt für die zulässige Anhängelast.

Bsp: Ein Golf darf 1400 KG ziehen. Ein Autotrailer hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 KG und wiegt leer 1 Tonne.

Leer oder mit 400 KG Ladung darf der Golf den Autotrailer ziehen.


Gruß
Martl
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