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Rammschutz / Frontbügel ohne ABE und Gutachten
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:13:45    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:
Verboten ist das Eintragen der Bügel mit alten Gutachten nicht. Aber die Dienstanweisungen untersagen es zumindest hier beim TÜV-Nord, dass so etwas eingetragen wird. Die Prüfer selber wurden in einem Rundbrief sogar aufgefordert, das Mißachten von Dienstanweisungen durch Kollegen zu melden, im Sinne des eigenen Arbeitsplatzes. Da geht momentan das gross Mobbing um und kaum einer traut sich noch etwas nach eigenem Ermessen durchgehen zu lassen.
Es geht sogar so weit, dass mit Teilenummer etc. eingetragene Stoßstangen bei der HU beanstandet werden und die Plakette verweigert wird, weil die Radabdeckung nicht stimmt, obwohl das per Einzelabnahme so eingetragen wurde.


..ich weiss was da in letzter Zeit läuft Zwinker
Hintergrund war damals der Bericht in einer "Offroad-Zeitschrift"..also nicht die Off-Road selber...weiss nimmer welche es war. Der Bericht is ja bekannt..und ging rum wie ein Laubfeuer, als das bekannt wurde. Nun versucht man, weil sie es verpennt haben..das auf "anderen Wegen" zu lösen..und jagen dich vom Hof, beim alten Fahrzeugbestand.

ich habe Mitte/Ende 2008 drauf bestanden beim TÜV..bei einer Eintragung mit älterem Gutachten...erst wollte er nicht... Wut

Ich dann: soll ich es vor Gericht einklagen (hab ihm nur bissel Angst gemacht wegen der fehlenden gesetzlichen Quelle rotfl )

...ansonsten fragen sie mal bei ihrem Chef da oben im ersten Stock nach Vertrau mir
nach 20 min. kann er runter und hat es eingetragen.. Ja

..kann immer nur sagen dran bleiben und sich nicht ärgern lassen..und sich vorher informieren Supi
..heute hat der TÜV kein Monopol mehr..wie früher.. Hau mich, ich bin der Frühling
Die müssen auch schauen das ihre Kasse am Monatsende stimmt..und etwas Gewinn übrigbleit und die Kosten gedeckt sind. Und das was ich gefordert habe war alles legal..lt. Gesetz. Zwinker

aber wie gesagt..ich weiss was du meinst Zwinker
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siggi109
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Fahrzeuge
1. LAND ROVER 109D 2,5
2. FIAT SEICENTO
3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:16:46    Titel:
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gab es nicht sowas ab werk was dann ja auch nicht eingetragen war da werkszubehör.................???

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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nicolas-eric
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Fahrzeuge
1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:19:40    Titel:
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Derjenige, der die Stoßstange eingetragen hatte in 2008 ist übrigens Leiter der TÜV-Station. Der wurde dann noch dazu gerufen und hatte seinen Mitarbeitern dann vorgeflunkert, da hätte man dann wohl seit der Eintragung etwas verändert.
Bei einer Firma, die Umbauten macht, wurde die Plakette dann aber ganz schnell erteilt.

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MudIsFun
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...und hat diesen Thread vor 5677 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan D22
BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:34:42    Titel:
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Don-Pero hat folgendes geschrieben:

ich werde den Bullenfänger von einer Werkstatt eintragen lassen. Man munkelt, dass die ALLES schaffen... Ja


Hab auch mit meinem Mechaniker geredet. Meint auch dass keine Chance bestünde.. Hau mich, ich bin der Frühling
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BJ Axel
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Status: Offline


BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:39:29    Titel:
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...ich liebe derlei Threads. Wenn all das, was hier geschrieben wird, stimmen würde, könnten die Sonderfahrzeugbauer in Deutschland sofort zumachen, nicht?

Axel

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Zuletzt bearbeitet von BJ Axel am 12.01.2010 19:43, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 12.01.2010 19:39:54    Titel:
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siggi109 hat folgendes geschrieben:
gab es nicht sowas ab werk was dann ja auch nicht eingetragen war da werkszubehör.................???


kenne es nur von Opel..bei anderen Herstellen kann ich es nicht sagen...

mein erster Bullfänger..wo am Fahrzeug war beim Kauf, war wahlweise ab Werk dran. Also ein Ausstattungspaket der jeweiligen Modellreihe. Die Modellreihe is ja beim KBA komplett lt. Listen gespeichert. Die kompletten Listen sehn wir fahrzeughalter ja nie. Meist wird es dann nicht wörtlich in den Papieren eingetragen z.B. Bullfänger etc., sondern über die Länge, Breite der Fahrzeugdaten.


Habe mir damals eine Bescheinigung (war kostenlos) von Opel schicken lassen, anhand meiner Fahrgestellnummer-Anfrage...mit der Bestätigung, das es ein Originalanbauteil ab Werk ist und in der Ausstattungsliste lt. KBA bereits berücksichtigt wurde bei Modelleinführung.

mein originaler Opel-Bullfänger ab Werk hat auch keinerlei Nummern eingestanzt bzw. aufgeklebt. Den wollten sie mir (TÜV) auch schon verweigern... Grins Ich lass da den Prüfer immer suchen..

wenn er sagt... der muss runter Vertrau mir
sag ich:...Moment Grins ..und zeige ihm die Opelbestätigung rotfl

...passt dehnen als gar nicht Hau mich, ich bin der Frühling

aber machen können sie nichts..wenn ich ihn als dran baue..oder er bei einer HU mal dran sein sollte..

auch habe ich anhand der Bestätigung, mir das gleich zusätzlich bei der Zulassungsstelle eintragen lassen...so habe ich es in den Papieren stehn und habe noch die Bestätigung Supi

..habe ich damals alles so gemacht, als das mit dem Bullfängerverbot aufkam... Hau mich, ich bin der Frühling hat mich nur die Eintragungsgebühren bei der Zulassungsstelle gekostet..also glaub so 10 Euro waren das damals...heute bin ich froh drum..die können mir niggs mehr machen.. da steht Bullfänger drin.. YES

is bissel lang geworden...aber wollte es mal schreiben..geht heute auch noch..is nur so ein halber Tag Arbeit...und bissel gerenne zur Zulassungsstelle. Hat man die Bestätigung vom Hersteller braucht man nicht zur Vorführung..da bereits in den KBA Listen es drin steht und das kann ja jede grössere Zulassungstelle schnell abrufen..

Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 20:10:58    Titel:
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Don-Pero hat folgendes geschrieben:
Mein Bullenfänger ist zufälliger Weise heute gekommen. Ich habe ein Gutachten dazu bekommen. Jedoch fehlt eine Nummer auf diesem. Jedoch ist beim Gutachten 2 silberne Aufkleber dabei. Ist das Normal. Den könnte ich doch auf jeden Bullenfänger drauf knallen, oder? Ist das normal? Ich habe von diesem Hersteller auch einen Ersatzradhalter, so ein ähnlicher Aufkleber ist auch drauf, jedoch größer...


Das mit den Aufklebern ist ganz normal, haben viele.
Eigentlich Otze, nach zwei bis drei Geländeausflügen sind die Dinger absolut unleserlich...

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VT - #13
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 12.01.2010 21:36:35    Titel:
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Zitat:
Wenn all das, was hier geschrieben wird, stimmen würde, könnten die Sonderfahrzeugbauer in Deutschland sofort zumachen, nicht?


Das sagt uns nun was ?

Zitat:
Dann hat aber der Tüvler den schwarzen Peter.


Auch. Aber die Eintragung ist auch nichtig, bringt also nicht viel...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 13.01.2010 00:01:09    Titel:
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BJ Axel hat folgendes geschrieben:
...ich liebe derlei Threads. Wenn all das, was hier geschrieben wird, stimmen würde, könnten die Sonderfahrzeugbauer in Deutschland sofort zumachen, nicht?

Axel


was stimmt da net was ich geschrieben habe Unsicher

hier geht es doch um einen Bullfänger..der kein Gutachten hat und vermutlich auch keins vorhanden is, wo an ein Fahrzeug soll, wo dem Altbestand zuzuordnen ist. Und da wird ein Endverbraucher so seine Probleme haben bei den zuständigen Prüforganisationen, dass dieser Bullgänger noch eingetragen wird, ohne Gutachten. Zwinker und ob sich da eine Offroadwerkstatt dazu bereit erklärt lass ich mal offen... müssen die dann selber wissen..und dehren Prüfer auch.. Ja

Sonderfahrzeugbau is doch wieder was ganz anderes..um das ging es doch gar nicht Supi

Winke Winke
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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 13.01.2010 07:16:49    Titel:
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Sandman hat folgendes geschrieben:
Sonderfahrzeugbau is doch wieder was ganz anderes..um das ging es doch gar nicht


Nun, im Sonderfahrzeugbau bauen wir auch - und meist sogar ausschließlich - Teile ohne ABE an Fahrzeuge (und auch Geländewagen) an. Wenn das nicht möglich wäre, könnten wir und hunderte andere in Deutschland dicht machen.
Es ist also falsch zu behaupten, daß Teile ohne ABE nicht mehr legal in den Geltungsbereich der StVZO gebracht werden können. Das gilt auch für den o.a. Bullenfänger.

Axel

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BeitragVerfasst am: 13.01.2010 11:48:22    Titel:
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BJ Axel hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
Sonderfahrzeugbau is doch wieder was ganz anderes..um das ging es doch gar nicht


Nun, im Sonderfahrzeugbau bauen wir auch - und meist sogar ausschließlich - Teile ohne ABE an Fahrzeuge (und auch Geländewagen) an. Wenn das nicht möglich wäre, könnten wir und hunderte andere in Deutschland dicht machen.
Es ist also falsch zu behaupten, daß Teile ohne ABE nicht mehr legal in den Geltungsbereich der StVZO gebracht werden können. Das gilt auch für den o.a. Bullenfänger.

Axel


du bekommst doch andere Teile eingetragen. Habe ja nicht behauptet das dies nicht gehn würde. Beispiel Heckstossstange, Stossstange vorne (Eigenbau) wenn das den Richtlinien entspricht..dann wird die eingetragen. Beim Bullfänger is es halt nimmer so einfach und wenn du keine Papiere hast, da haste als Endverbraucher null Möglichkeiten.

Beispiel..
ich lasse einige Sachen auch über eine offroadwerkstatt eintragen...würde ich selber zum TÜV gehen..würden sie mich vermutlich vom Hof jagen.. is gängige Praxis. Mache ich das über ne Werkstatt, die dem Prüfer schon jahrelang bekannt is, der Prüfer weiss, wie der Betrieb arbeitet und qualifiziert is...dann wird das eingetragen wenn es den aktuellen EU- bzw. STVZO-Richtlinien entspricht. Ja

nur bei dem Bullfänger wird er es nicht eingetragen bekommen, ohne irgendwelche Nachweise. Nichts für ungut, aber vielleicht hat er ja über dich die Möglichkeit, dass Teil eingetragen zu bekommen. Vielleicht findet sich ja ein Prüfer...dann wäre ja alles schön Supi

Winke Winke
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MudIsFun
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...und hat diesen Thread vor 5677 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan D22
BeitragVerfasst am: 13.01.2010 20:00:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

BJ Axel hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
Sonderfahrzeugbau is doch wieder was ganz anderes..um das ging es doch gar nicht


Nun, im Sonderfahrzeugbau bauen wir auch - und meist sogar ausschließlich - Teile ohne ABE an Fahrzeuge (und auch Geländewagen) an. Wenn das nicht möglich wäre, könnten wir und hunderte andere in Deutschland dicht machen.
Es ist also falsch zu behaupten, daß Teile ohne ABE nicht mehr legal in den Geltungsbereich der StVZO gebracht werden können. Das gilt auch für den o.a. Bullenfänger.

Axel


Okay... Und wie schaff ich es dann ihn eingetragen zu bekommen?
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BJ Axel
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BeitragVerfasst am: 14.01.2010 06:52:31    Titel:
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MudIsFun hat folgendes geschrieben:
Okay... Und wie schaff ich es dann ihn eingetragen zu bekommen?


Fachmann konsultieren, StVZO und Anlagen lesen, mit dem AaS unterhalten und los geht's. Könnte halt ein bissel aufwendig werden, aber es geht.

Wie machen wir das?
- Konstruktionen werden vorab, sofern wir uns bei Details im unklaren sind, mit dem zuständigen AaS abgestimmt. Je nachdem kommt er auch in die Werkstatt, um Zwischenstände zu begutachten.
- Das setzt Fachwissen voraus, wie die StVZO und Anlagen auszulegen und anzuwenden sind. Das kauft man entweder beim AaS ein oder baut es selber auf oder eben beides.
- auch bei Kaufteilen geht das so. Wenn der AaS fit ist, kennt er auch die Details und Ausnahmeregelungen (Beispiel: Unterfahrschutz LkW - Ausnahme bei geländegängigen Fahrzeugen).
- Am Ende steht dann die Begutachtung, vermessen, wiegen o.ä. und die Eintragung.

Axel

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MudIsFun
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1. Nissan D22
BeitragVerfasst am: 14.01.2010 15:16:29    Titel:
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BJ Axel hat folgendes geschrieben:
MudIsFun hat folgendes geschrieben:
Okay... Und wie schaff ich es dann ihn eingetragen zu bekommen?


Fachmann konsultieren, StVZO und Anlagen lesen, mit dem AaS unterhalten und los geht's. Könnte halt ein bissel aufwendig werden, aber es geht.

Wie machen wir das?
- Konstruktionen werden vorab, sofern wir uns bei Details im unklaren sind, mit dem zuständigen AaS abgestimmt. Je nachdem kommt er auch in die Werkstatt, um Zwischenstände zu begutachten.
- Das setzt Fachwissen voraus, wie die StVZO und Anlagen auszulegen und anzuwenden sind. Das kauft man entweder beim AaS ein oder baut es selber auf oder eben beides.
- auch bei Kaufteilen geht das so. Wenn der AaS fit ist, kennt er auch die Details und Ausnahmeregelungen (Beispiel: Unterfahrschutz LkW - Ausnahme bei geländegängigen Fahrzeugen).
- Am Ende steht dann die Begutachtung, vermessen, wiegen o.ä. und die Eintragung.

Axel


YES dass ich da nicht gleich draufgekommen bin! Hau mich, ich bin der Frühling

Sorry aber der Aufwand ist es mir nicht wert Sabber.....Lechz....Arrrhhh
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