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Bußgeldbescheid TÜV abgelaufen
was tun???

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HJK
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2010
Wohnort: Wo die Stürme neue Offroadgebiete schaffen ;)
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Fahrzeuge
1. Pajero V20 2.8 TD Intercooler lang
BeitragVerfasst am: 22.04.2010 11:47:36    Titel:
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Na. Das sah bei uns aber anders aus.

Hatte mein damaliges Winterauto abgemeldet auf unserem Grundstück stehen.
Nicht direkt einsehbar. Sollte als erstes Fahrzeug für den Ältesten hergerichtet werden.
Anzeige wegen Umweltgefährdung.
Fahrzeug war zwar nicht fahrbereit (Bremsen verrostet), aber furztrocken.

Dennoch Besuch von
    Kreisverwaltung
    Staatsanwaltschaft
    Polizei
    Gutachter


Gutachter hat geurteilt, daß das Fahrzeug nicht mehr mit wirtschaftlich
vertretbarem finanziellen Aufwand hergerichtet werden könne.

Einspruch war nicht erfolgreich.

Wenn die Jungs mal grün drauf sind, dann aber in Reinkultur.

_________________
16-fache Grüße

Jürgen
-----------
Seitdem die Preise exorbitant gestiegen sind, holen sich viele Deutsche ihr Benzin wieder aus dem Ausland. Allerdings noch nicht ganz so organisiert wie im Krieg. (Wolfgang Mocker)
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.04.2010 11:49:05    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HJK hat folgendes geschrieben:
Na. Das sah bei uns aber anders aus.

Hatte mein damaliges Winterauto abgemeldet auf unserem Grundstück stehen.
Nicht direkt einsehbar. Sollte als erstes Fahrzeug für den Ältesten hergerichtet werden.
Anzeige wegen Umweltgefährdung.


Tordi hat folgendes geschrieben:
Außer man hat unangenehme Nachbarn oder lagert die Kisten im Freien.


Ja
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 22.04.2010 13:34:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HJK hat folgendes geschrieben:
Na. Das sah bei uns aber anders aus.

Hatte mein damaliges Winterauto abgemeldet auf unserem Grundstück stehen.
Nicht direkt einsehbar. Sollte als erstes Fahrzeug für den Ältesten hergerichtet werden.
Anzeige wegen Umweltgefährdung.
Fahrzeug war zwar nicht fahrbereit (Bremsen verrostet), aber furztrocken.

Dennoch Besuch von
    Kreisverwaltung
    Staatsanwaltschaft
    Polizei
    Gutachter


Gutachter hat geurteilt, daß das Fahrzeug nicht mehr mit wirtschaftlich
vertretbarem finanziellen Aufwand hergerichtet werden könne.

Einspruch war nicht erfolgreich.

Wenn die Jungs mal grün drauf sind, dann aber in Reinkultur.


Wie konnte denn die Anzeige wegen Umweltgefährdung aufrechterhalten werden, wenn ein Gutachter bestätigt, dass keine Flüssigkeit austritt?
Das bloße Stehen eines Autos kann nicht als umweltgefährdend eingestuft werden!

Wie war denn der Fall genau, da muss doch noch was anderes mitreingekommen sein?

Wegen welchem Delikt bist du zu was verurteilt worden?

PS: Ob eine Restaurierung wirtschaftlich vertretbar ist oder net ist in Zeiten des Oldtimer-Aufschwungs absolute Privatsache - und wenn einer einen Trabbi oder ne Ente zum 200.000€-Dragster zusammenbaut, dann ist es immer noch seine Sache, ob er sich für das Geld besser ne Wohnung hätte kaufen sollen oder net!
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Sander
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Hamburg
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 22.04.2010 18:11:10    Titel:
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>>> Wie konnte denn die Anzeige wegen Umweltgefährdung aufrechterhalten werden <<<


Im deutschen Recht gibt es den Straftatbestand der "Umweltgefährdung" ........ und dazu muss keine Umweltverschmutzung eingetreten sein ......

Und wenn dann mehr als eine Behörde mit der Sache beschäftigt ist; ...... will sich keine Behörde nachsagen lassen, dass sie weniger "unterbelichtet" ist als die andere.


Du darfst mit so nem "öltropfenden" Landrover durch die Gegend fahren, "öltropfend" auf öffentlichen Parkplätzen parken und die Kiste "öltropfend" in deiner Garage parken ( wenn es nicht zu sehr tropft ) ......

Wenn Du aber einen "furztrockenen" Japaner abmeldest, über ein Jahr stilllegst, und den dann in deiner Garage abstellst : ist das nach dem Gesetz Umweltgefährdung Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
Wenn du dann aber unter dieses furztrockene Auto nach dem ersten Jahr eine Ölauffangwanne legst und das Abstellen in der Garage beantragst, wird es meist genehmigt und es erscheint "dauernd" so´n Kontrollfuzzi.

Ist einem Freund mit seinem Healey-3000 so ergangen ---- der "kranke" Behördenfuzzi meinte anfangs allen Ernstes, es müsse den Wagen anmelden oder verschrotten.

Und ja: ich habe nichts gegen Landrover ...... ich habe viele Jahre Engländer gefahren ...... und wenn die nicht tropften ........ war da was kaputt Grins
sollet also nur als Beispiel gelten.


Manfred
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andis69
3 Torx im Arsch
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Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Kaisersbach
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 5607 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Cherokee 4,0 HO
2. Patrol 260
3. Patrol 160
BeitragVerfasst am: 22.04.2010 21:30:10    Titel:
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Also, jetzt ist Alles klar. Heute kam schon der Schrieb von der Zulassungsstelle. Ich muss die Karre bis zum 4.5. beim Tüv vorgefahren oder abgemeldet haben sonst machen die das für mich. Aber vielleicht klappt es ja. Hab heute bescheid bekommen, dass das Getriebe wieder zusammen gebaut ist und es am 1. oder 2. Mai eingebaut werden könnte. Da aber Feiertag ist kann ich das nicht auf der Straße machen kann brauch ich dafür eine Halle, Garage oder Werkstatt an diesem Tag... Kennt ihr eine Möglichkeit hier im PLZ Bereich 73....???

Gruß und nochmal Danke !!

_________________
Gruß Andi


www.orcrmk.de
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010 22:02:37    Titel:
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Sander hat folgendes geschrieben:
>>>
Wenn du dann aber unter dieses furztrockene Auto nach dem ersten Jahr eine Ölauffangwanne legst und das Abstellen in der Garage beantragst, wird es meist genehmigt und es erscheint "dauernd" so´n Kontrollfuzzi.


Ist das jetzt ein Märchen aus tausendundeiner Nacht oder ne Geschichte aus Lönneberga oder n Schildbürgerstreich - oder Reality-Daily-Soup aus unserer Bundesrepublik?
Das ist ja lächerlich - aber gut, immerhin hat die Behörde mitgedacht, Widerspruch und Klageverfahren vorgebeugt und vorsorglich mal die "erforderliche Mindestmaßnahme" getroffen, um die ach so schlimme Gefahr aus der Welt zu schaffen, Hut ab! Grins
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Sander
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Hamburg
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010 22:44:42    Titel:
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Ne ...... das mit der Wanne nach einem Jahr ist so, weil das abgemeldete Fahrzeug im 1. Jahr nur als vorübergehend stillgelegt gilt und damit umwelttechnisch wie ein zugelassenes Fahrzeug behandelt wird.
Nach einem Jahr gilt es dann erst einmal als endgültig stillgelegt und wird damit im Sinne der Umweltgesetzgebung zum schadstoffbelasteten (Öl) Abfallprodukt, das entsorgt werden muss.

Will man diesen "Müll" also weiter lagern, bedarf es besonderer Maßnahmen (Wanne) und einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Behörden.

Wenn man sein Auto also abmeldet und in die Garage stellt, fehlt der Behörde nach einem Jahr die Bestätigung der Verschrottung durch einen zugelassenen Entsorger .......
wenn die Fuzzis vom Ordnungsamt dann Langeweile haben ....... klingeln sie an der Tür und wollen das Auto sehen ...... und dann geht der Scheiß los Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Manfred
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Sander
Offroader
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Wohnort: Hamburg
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010 23:00:25    Titel:
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Ach so: .....

ich habe ein zugelassenes Motorrad, von dem seit ca. 3 Jahren nur noch der Rahmenkopf mit der Fahrgestell-Nr. existiert ..... natürlich ist da der TÜV auch seit ca. 3 Jahren abgelaufen ......
bekommt man schlecht durch den TÜV, .... das Teil Grins

Das Ding dient als Rabatt-Erwerbs-Maschine ...... wenn mein Sohn sich in 3 bis 4 Jahren sein erstes Auto kaufen wird YES

Mal sehen, was da an Bußgeld auf mich zu kommt, wenn ich das Ding dann mit einem seit 7 Jahren überzogenen TÜV abmelde .......
Wenn es zu wild wird, lasse ich einen Richter entscheiden, welche Relevanz der TÜV für einen Rahmenkopf hat, der mit Sicherheit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. YES


Manfred
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 22.04.2010 23:30:04    Titel:
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Sander hat folgendes geschrieben:
Ne ...... das mit der Wanne nach einem Jahr ist so, weil das abgemeldete Fahrzeug im 1. Jahr nur als vorübergehend stillgelegt gilt und damit umwelttechnisch wie ein zugelassenes Fahrzeug behandelt wird.
Nach einem Jahr gilt es dann erst einmal als endgültig stillgelegt und wird damit im Sinne der Umweltgesetzgebung zum schadstoffbelasteten (Öl) Abfallprodukt, das entsorgt werden muss.

Will man diesen "Müll" also weiter lagern, bedarf es besonderer Maßnahmen (Wanne) und einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Behörden.

Wenn man sein Auto also abmeldet und in die Garage stellt, fehlt der Behörde nach einem Jahr die Bestätigung der Verschrottung durch einen zugelassenen Entsorger .......
wenn die Fuzzis vom Ordnungsamt dann Langeweile haben ....... klingeln sie an der Tür und wollen das Auto sehen ...... und dann geht der Scheiß los Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Manfred


Klingt logisch, kann aber in der Realität doch so gar net stimmen, weil:

Was ist mit allen abgemeldeten Oldtimern, bei denen die Betriebserlaubnis erloschen ist, und die nur sporadisch mit Wechselkennzeichen bewegt werden?

Sind die Müll, weil sie schon vor vielen Jahren abgemeldet, aber net verschrottet wurden?

Und Gebrauchtwagen, die teilweise jahrelang abgemeldet auf irgendnem Hof oder ner Wiese zum Verkauf stehen: Sind die auch "umweltgefährdender Müll"?
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borsti
Schwerkranker Araber
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: In dä Nä fo Fädd


Fahrzeuge
1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 23.04.2010 05:22:37    Titel:
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Das ist von der Zulassungsort abhängig. Die einen kontrollieren wie die Bekloppten(Langeweile?), die anderen lassen sich 10 Jahre lang nicht blicken.

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.04.2010 06:00:31    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Das ist von der Zulassungsort abhängig. Die einen kontrollieren wie die Bekloppten(Langeweile?), die anderen lassen sich 10 Jahre lang nicht blicken.


Ja

aber wenn sie erstmal Wind von der Sache bekommen haben, sind se wie die kleinen Terrier rotfl da hängen sie dir am Hosenbein und lassen nimmer los Hau mich, ich bin der Frühling


Winke Winke
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Sander
Offroader
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Mit dabei seit Anfang 2009
Wohnort: Hamburg
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 23.04.2010 14:36:10    Titel:
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>>> Was ist mit allen abgemeldeten Oldtimern, bei denen die Betriebserlaubnis erloschen ist, <<<

Wenn die Behördenfuzzis das Fahrzeug als Oldtimer anerkennen, notieren die das und man hat Ruhe ...... ist dann ja Kulturgut. YES

Und natürlich ist ein alter Mercedes nach dem unendlichen Sachverstand dieser Fuzzis ganz schnell ein Oldtimer ...... und nen alter Geländewagen ist halt erst mal nur "Schrott" in den Augen dieser Heinis. Nee, oder?


Und es ist tatsächlich regional sehr verschieden ..... in Hamburg sind die mit Augenmaß sehr entspannt, wenn sie denn mal einer Sache auf Grund netter Nachbarn nachgehen müssen.
Von alleine werden die nicht grundlos aktiv ...... jedenfalls habe ich noch nichts davon gehört.


Mein geschildertes Wissen stammt von den Erfahrungen eines Freundes aus einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein ..... der musste sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus gegebenem Anlass beschäftigen.



Manfred
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HJK
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1. Pajero V20 2.8 TD Intercooler lang
BeitragVerfasst am: 23.04.2010 16:28:58    Titel:
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1001 Nacht sowie Lönneberga und Schilda sind ja schon gut.
Aber die sind nix gegen unsere Superbürokratie.
Klar müssen Regeln sein. Aber vielen Verantwortlichen fehlt es an technischem Sachverstand, Lebensnähe und Augenmaß.

Es erging ein Strafbefehl. Kosten etwa 100 €.

Aber zum eigentlichen Thema.

Durch das gleiche Fahrzeug hatte ich ein Jahr zuvor schon mal eine Nachhilfestunde in deutschem Recht:

Das Fahrzeug hatte eine Saisonzulassung 11 - 04. War das erste Jahr so.
Im Oktober hätte das Fahrzeug zum TÜV gemußt.
Hab's mehr oder weniger verpennt.
Da ich den Hopser aber den ganzen Winter nicht brauchte, wurde er auch keinen Meter bewegt.
Am 01.05. (!) fährt eine Streife vorbei (7 Häuser, Sackstraße, 2 Km nach Abfahrt).
Wie die bloß auf den gedanken kamen, hier hin zu fahren. Langeweile, Nachbarn, Wanderer?
Und ach oh Wunder sehen die im Vorbeifahren Naja, daß der TÜV abgelaufen ist.
Hinweis auf die Saison und das reichlich vorhandene, 50cm hohe Unkraut direkt vor den Rädern (in Ausfahrtrichtung)
konnte eine Anzeige nicht abwenden.

Ein Anruf bei der ADAC-Geschäftsstelle brachte mir die Gewissheit, daß ich im Recht war.
Aber nur bis zum Rückruf. Der ADACler hatte sich in München rückversichert,
mußte Zurückrudern und mir den Rat weitergeben:
Zahlen. Mehrere Gerichte haben bereits gegen die Fahrzeugbesitzer geurteilt.
Begründung: Ich hätte ja die Möglichkeit gehabt, mit dem Fahrzeug zu fahren. Unsicher
Für mich eine Umkehr der Beweislast. Wut

Seither schneiden wir unsere Brötchen mit Gummimessern.
Wir hätten ja sonst die Möglichkeit jemanden zu erstechen.

So. Damit die Sache rund wird. Aufgrund des Tipps eines der Beamten, legte ich das Fahrzeug still und stellte es an besagten, nicht direkt einsehbaren Platz.

Last but not least. Sagt mir nix gegen die Falschfahrer-Autos.
Habe lange Jahre mit Begeisterung zwei Rover V8 gefahren.
Starke, sparsame Maschine. Super Reisewagen.

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Jürgen
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imdek
Abenteurer
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2. Suzuki Vitara Hummingbirg
3. Pajero V20
BeitragVerfasst am: 23.04.2010 16:52:45    Titel:
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HJK hat folgendes geschrieben:

So. Damit die Sache rund wird. Aufgrund des Tipps eines der Beamten, legte ich das Fahrzeug still und stellte es an besagten, nicht direkt einsehbaren Platz.


Hmm. Ich verstehe einiges doch nicht:

Das Auto ist abgemeldet, Schilder sind ab, liegen im Kofferraum. Hat er TUV oder nicht - kann man von außen nicht sehen, denn es keine TUV-Plakette drauf ist. Es steht lediglich ein Fahrzeug ohne Schilder auf dem Privatgrund.

Muss ich das Auto zusätzlich doch noch in die Garage "verstecken", damit es keinen Stress von der Polizei/irgendwelche andere Behörden gibts?!
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HJK
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1. Pajero V20 2.8 TD Intercooler lang
BeitragVerfasst am: 23.04.2010 17:18:58    Titel:
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1. Die "1.Mai-Feier" war vorher. Die "Umweltgefährdung" ein Jahr danach.

2. Ja. Verstecken ist das einzig beruhigende.

Nur langsam gehen mir langsam die Garagen aus. Großes Lachen

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