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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 19.02.2012 14:18:12    Titel:
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Maverick hat folgendes geschrieben:
denke es muss langsam auch mal bei den "Gegenparteien" begonnen werden nach Unrecht zu suchen.
Und ich wette, es würde genau soviel, wenn nicht sogar noch mehr gefunden werden Ja Grins


wird und wurde doch schon lange, unser ex Bundespräsident Wulff hat sich da auch hervorgetan


der Moralapostel Wulff
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Susi Quattro
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BeitragVerfasst am: 20.02.2012 13:53:28    Titel:
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Zitat:
2. Strafrechtliche Korruptionsvorschriften

Vieles spricht auch dafür, dass Wulff als Ministerpräsident zusätzlich gegen das strafrechtliche Verbot, „für die Dienstausübung einen Vorteil“ anzunehmen, verstoßen hat: Vorteilsannahme im Amt (§ 331 StGB), die dem ministerrechtlichen Verbot in weiten Teilen entspricht. Der Ministerpräsident war Amtsträger im Sinne dieser Vorschrift. Der zinsgünstige Kredit war ein Vorteil, und die Mitnahme des Egon Geerkens erfolgte in Ausübung des Ministerpräsidentenamtes.

Dass die Kredithingabe auch “für“ die Dienstausübung erfolgte, legen der enge zeitlichen Zusammenhang
zwischen beiden und einer Reihe weiterer Indizien nahe. Den Verstoß gegen § 331 StGB bestätigt auch ein Vergleich
mit dem Fall des Utz Claassen. Der BGH hatte seinen Freispruch durch das LG wegen § 333 StGB, der Parallelvorschrift
zu § 331, gerade „noch“ bestätigt. Der Fall Wulff ist – nach den vom BGH als relevant anerkannten Indizien wie
der Art des Geschehens, der Höhe und der Verheimlichung des Vorteils – aber sehr viel gravierender, so dass hier die von
Claasen geschrammte Grenze zur Strafbarkeit eindeutig überschritten sein dürfte.

Wegen der spiegelbildlichen Entsprechung von Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) kommt auch
eine Straftat des Egon Geerkens in Betracht. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, dass auch Verstöße
gegen die noch gravierenderen Vorschriften der Bestechlichkeit und der Bestechung (§§ 332 und 334 StGB) in Betracht
kommen.
Während Wulff als Bundespräsident wegen der Straftat der §§ 331 f. StGB Immunität genießt, die aber durch den Bundestag aufgehoben werden kann und ihn ohnehin nur schützt, so lange er das Amt innehat (Art. 60 IV i. V. mit 46 II
GG), besitzt Geerkens keine Immunität.

Es geht also nicht mehr nur um schlechte Kommunikation, um die unvollständige Information des Landtags (die allerdings
die Landesverfassung verletzt haben kann) oder um den Verstoß gegen das Ministergesetz, es geht um eine Straftat.

3. Versuch einer Einordnung
Jetzt wird wohl auch deutlich, warum Wulff den Geerkens-Kredit mit so großer Energie lange zu verheimlichen suchte,
warum er dann die Tatsachen nur scheibchenweise einräumte, meist nur das, was sich ohnehin nicht mehr verbergen ließ,
und sich lange nicht persönlich vor der Berliner Presse äußerte, sondern nur über seine Anwälte. Jetzt wird auch klar,
warum Wulff – in einer für den Bundespräsidenten ganz ungehörigen Weise – beim Chefredakteur und der Verlagsleitung
intervenierte, um die Veröffentlichung des Kredits durch die Bildzeitung vom 13. 12. 2011 in letzter Sekunde
noch zu verhindern oder wenigstens zu modifizieren.
Denn die rechtliche Beurteilung des jetzt dennoch bekannt gewordenen Kredits und die Umstände seiner Gewährung fördern den dringenden Verdacht nicht nur einer Verletzung des Ministergesetzes, sondern auch einer strafbaren Handlung und damit derart Schlimmes zu Tage, dass er die Tatsachen freiwillig gar nicht offenlegen konnte, ohne Gefahr zu laufen, sich für sein Amt zu disqualifizieren und dessen Fortführung praktisch unmöglich zu machen. Auch bei seiner öffentlichen Entschuldigung vom 22. 12. 2011 bei der er keine Fragen der Journalisten zuließ, und in seinem Fernseh-Interview mit ARD und ZDF Anfang Januar 2012 räumte Wulff nicht etwa einen Gesetzes- oder Verfassungsverstoß ein, sondern suchte den Eindruck zu erwecken, alles sei legal gewesen.

Damit harmoniert die ebenfalls am 22. 12., unmittelbar vor der Entschuldigung, veröffentlichte Erklärung der Staatsanwaltschaft Hannover, sie habe keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat und werde deshalb nicht gegen Wulff ermitteln, und die Wiederholung dieser Erklärung Anfang Januar – trotz des Vorliegens von inzwischen 20 Strafanzeigen gegen Wulff. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden bis hinauf zum Justizminister (§§ 146 f. GVG).
Doch diese Begründung für das Unterlassen von Ermittlungen gegen Wulff lässt sich nicht weiter aufrechterhalten. Die
Staatsanwaltschaft muss – trotz des Immunitätsschutzes des Bundespräsidenten hinsichtlich der Straftaten – prüfen, ab
wann sie für ihr weiteres Vorgehen gegen Wulff die Genehmigung des Bundestages einholen muss, und diese dann auch
einholen.
Geerkens besitzt keine Immunität. Gegen ihn kann die Staatsanwaltschaft ungehindert ermitteln und muss dies von Rechts
wegen auch tun – mit dem Ziel der Anklageerhebung.
(Der Beitrag erscheint in gekürzter Fassung in NVwZ H. 3/2012)


Der komplette Beitrag vom 15.02.2012:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_03.pdf


Zitat:

I. Ehrensold?

Dass Christian Wulff im Falle eines Rücktritts der Ehrensold automatisch und ohne Rücksicht auf die Gründe des Rücktritts
zusteht, gilt bisher in der Öffentlichkeit als ausgemachte Sache. Davon war auch der Verfasser zu Anfang der Wulff-
Debatte noch ausgegangen. Frühere Studien, in denen ein Ausscheiden des Bundespräsidenten wegen eigener Verfehlungen noch keine Rolle spielte1, waren ungeprüft übernommen worden. Erst ein Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat den Anstoß gegeben, der Frage unter Heranziehung des zugänglichen Gesetzesmaterials nachzugehen.
Ob Wulff im Falle eines Rücktritts Anspruch auf den Ehrensold hat, regelt das einschlägige Gesetz. Sein Inhalt ist nach
den anerkannten rechtsmethodischen Regeln auszulegen, also primär dem Wortlaut des Gesetzes und dem Sinnzusammenhang, in den die Vorschrift gestellt ist. Um die so ermittelte Auslegung zu erhärten, kann auch die Entwicklungsgeschichte der Vorschrift mit herangezogen werden.

1. Wortlaut des Gesetzes: erschöpfende Aufzählung
Nach § 1 des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten erhält dieser „einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder“, wenn er „mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt“ ausscheidet.
Das Gesetz nennt also drei Gründe, die einen Ehrensold zur Folge haben: Ablauf der Amtszeit und Rücktritt aus politischen
oder aus gesundheitlichen Gründen. Diese Aufzählung bedeutet zugleich, dass beim Rücktritt aus anderen, z. B. aus
persönlichen Gründen kein Ehrensold gewährt wird. Bereits aus dem Wortlaut ergibt sich also, dass der Bundespräsident
in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Ehrensold erwirbt.

4. Resümee: Kein Ehrensold bei Rücktritt aus persönlichen Gründen
Das Gesetz war von Anfang an so angelegt, dass der Bundespräsident beim Ausscheiden aus dem Amt nicht automatisch
den Ehrensold erhält, sondern nur bei Vorliegen der enumerativ aufgezählten Gründe. Daraus folgt zwingend, dass es
auch Ehrensold-schädliche Fälle des Rücktritts gibt, etwa beim Rücktritt aus persönlichen Gründen.

Wortlaut, Entstehungsgeschichte und Sinn des Gesetzes ergeben also eindeutig, dass der Bundespräsident keinen Anspruch auf den Ehrensold hat, wenn er aus persönlichen Gründen zurücktritt, vor allem, wenn der Rücktritt auf eigenen Verfehlungen beruht.

6. Wer entscheidet über den Ehrensold?
Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten sagt nichts darüber, wer im Falle eines Rücktritts darüber entscheidet, ob die im Gesetz genannten Gründe für die Gewährung eines Ehrensolds vorliegen oder nicht. Im Parallelfall des Reichspräsidenten oblag die Beurteilung – ausweislich der
Gesetzesbegründung – der Reichsregierung. Auf Grund der ausdrücklich erklärten engen Anlehnung des Bundespräsidenten-Gesetzes an das Reichspräsidenten-Gesetz ist im Falle des Bundespräsidenten die Bundesregierung für die Beurteilung zuständig. Diese darf dabei nicht nach politischem Ermessen entscheiden, sondern ist „an Gesetz und Recht gebunden“ (Art. 20 III GG), hat aber wohl einen gewissen Beurteilungsspielraum.
Die Einhaltung der Bindung hat – neben der Öffentlichkeit – der Bundesrechnungshof zu überwachen.
Die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung aus der Sicht der Allgemeinheit besteht nicht.
Auf Grund der Entscheidungsbefugnis der Bundesregierung gerät Wulff auch finanziell in die Hand der Regierung und
kann seine Aufgaben erst recht nicht mehr unbefangen ausüben, was seinem Ansehen zusätzlich schadet.

IV. Konsequenzen für Wulffs Bereitschaft, zurück zu
treten, für seine Unabhängigkeit und für die
Unterstützung der Kanzlerin

Da Christian Wulff nach einem Rücktritt wegen seiner Verfehlungen über Jahre mittellos dastünde und zudem die Immunität gegen Strafverfolgung endete, dürfte er freiwillig kaum bereit sein, sein Amt aufzugeben. Bei Ausübung seines
Amtes gerät der Präsident allerdings zunehmend in ungute Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin (einschließlich ihrer
Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit im Bundestag).

Nicht nur bleibt ihre politische Rückendeckung für Wulff wichtig. Die Kanzlerin hat es auch in der Hand, seine
Immunität durch den Bundestag aufheben zu lassen (Art. 60 IV, 46 II GG), und ihre Regierung entscheidet im Falle eines
Rücktritts über die Gewährung des Ehrensolds.

Wulffs finanzielles Schicksal liegt also in Merkels Hand.

Wie aber soll ein derart von der Regierung abhängiger Präsident noch seine Aufgaben erfüllen können, wie soll er unbefangen noch Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen?
Wie soll er parteipolitisch neutral sein, obwohl dies seine Aufgabe ist, wie sich auch darin zeigt, dass Bundespräsidenten
ihre Parteimitgliedschaft ruhen lassen? – von einer möglichen Kritik an parteipolitischen Auswüchsen ganz zu schweigen.
Dadurch gerät auch die Kanzlerin in das eingangs schon
geschilderte Dilemma: Entweder verspricht sie Wulff den Ehrensold doch und verbiegt damit das Gesetz oder sie und das
Land müssen weiterhin einen Präsidenten ertragen, der sich für sein Amt disqualifiziert hat und allmählich auch zur
eigenen politischen Belastung der Kanzlerin werden könnte.
Vorerst dürfte der Wunsch der Kanzlerin, gesetzestreu zu bleiben, ein Grund sein, den Bundespräsidenten weiterhin
politisch zu stützen.


Der komplette Beitrag vom 30.01.2012

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf
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BeitragVerfasst am: 20.02.2012 13:57:22    Titel:
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Da wirds dann doch noch der Gauck Respekt
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BeitragVerfasst am: 20.02.2012 14:53:59    Titel:
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Mist gibt es einen Screenshot von Immobilienscout?
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 16:17:47    Titel:
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So, das Bundespräsidialamt hat entschieden:

Wulff bekommt den Ehrensold, 200.000€ pro Jahr bis er tot umfällt. Ich möchte überhaupt nicht schreiben, was ich dieser Filzlaus und dem schwarzen Gesocks an den Hals wünsche Argsssss

Wieviele Possen und Laienschauspiele lässt sich dieses Volk noch von der herrschenden Kaste gefallen, bis es endlich mal richtig "knallt"?

Vielleicht sollte mal jemand im Bundespräsidialamt in die Decke schießen und Frau Merkel samt ihrem Tross für abgesetzt erklären.

Aber keine Sorge. Wulff den Ehrensold zu gewähren war "alternativlos", deshalb werden die schwarzen Spinner bei der nächsten Wahl schon genug dummes Stimmvieh finden.

Mir ist schlecht.
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 16:42:57    Titel:
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Zustimmung!!

Aus politischen Gründen zurückgetreten! Zum Kotzen!

"Ehrensold" Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 17:52:53    Titel:
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Der Ehrensold ist halt der Würde des Amtes und nicht der Person geschuldet. Ist evtl auch gut so, wer weiß, was der Wulff sonst so für Geld machen müßte rotfl
Wenn der Bursche noch einen Rest Anstand besitzt, sollte er das Geld spenden Vertrau mir
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 19:24:41    Titel:
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Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Wenn der Bursche noch einen Rest Anstand besitzt, sollte er das Geld spenden Vertrau mir

Wer er so wäre, wär es nie soweit gekommen.

Er ist 52, wird bei seinem stressfreien Leben locker 82 werden, bekommt also vielleicht noch ganz easy 6000000 €.

Und ist die Laune nun gestiegen?? Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

_________________
sebbo hat folgendes geschrieben:
generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :)
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 19:51:04    Titel:
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würde einer von euch das Geld abschlagen?

_________________
ja ok,ist kein echter Jeep....aber aus den Pressplatten eines Jeeps gemacht... und er war geil....
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 19:59:36    Titel:
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muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Wer er so wäre, wär es nie soweit gekommen.


Haste recht, ich hoffe halt immer auf das Gute im Menschen...

muzmuzadi hat folgendes geschrieben:
Er ist 52, wird bei seinem stressfreien Leben locker 82 werden, bekommt also vielleicht noch ganz easy 6000000 €.

Und ist die Laune nun gestiegen?? Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Och, ganz ehrlich, wir geben soviel Geld für noch wesentlich sinnlosere Dinge aus Respekt Sowas verursacht bei mir eigentlich keine schlechte Laune, ich amüsiere mich mehr darüber! Ich hab die Herren Wulff, Schröder, Maschmeyer, von Fromberg uswusf mehrfach live, in Farbe und augenscheinlich unverfänglichen Momenten erlebt, da wundert mich nix mehr. Hätte man mich vor 15 Jahren gefragt, was ich unseren Politikern zutraue, hätte ich gesagt:"Vieles!".
Heute würde ich sagen :"Alles!"
Ist wirklich traurig, aber so isses halt. Lustig finde ich immer den Ruf nach "Revolution, Aufstand, Generalstreik", ich bin eigentlich ganz froh, dass die Menschen in diesem Land nicht wegen jedem Fliegenschiss alles lahm legen, sondern im Kleinen versuchen, die Dinge mit Witz, Verstand und Einfallsreichtum zu meistern! Sonst würden wir wohl noch wesentlich schlechter dastehen. Dies ist aber sicher KEIN Verdienst unserer Politiker...
Achso, Politiker haben ja, da sie das Amt ja selten durch Kompetenz ausfüllen (wie auch?) die Pflicht, sich Berater zu nehmen, das sind dann nur leider Lobbyisten...
Was mich ärgert, ist die staatliche Parteienfinanzierung der NPD Wut Verbieten wär Quatsch, das hält unsere Demokratie locker aus, aber Geld will ich diesen Herren eigentlich nicht für ihre Machenschaften geben traurig

Gruß,
Andreas
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BeitragVerfasst am: 29.02.2012 21:17:18    Titel:
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Toxic4x4 hat folgendes geschrieben:
Der Ehrensold ist halt der Würde des Amtes und nicht der Person geschuldet.


Korrekt! Der WÜRDE!!!

Mauzi hat folgendes geschrieben:
Wenn er so wäre, wär es nie soweit gekommen.


YES YES YES Love it

schwarzer zxr hat folgendes geschrieben:
würde einer von euch das Geld abschlagen?


Hör auf! Das Amt des Bundespräsidenten ist das allerhöchste Amt in Deutschland! Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland in der ganzen Welt! Er repräsentiert auch dich!!!! Ein Amt mit dieser "Würde" ist eine Auszeichnung für die Person die dieses Amt inne haben DARF!!!

Diese Person darf keinen Angriffspunkt bieten!!!!!!!!!!!

Bei der Auswahl des Kandidaten ist da wohl nicht so genau drauf geachtet worden!

Hier nochmal Sir Landy:

Zitat:
Vielleicht sollte mal jemand im Bundespräsidialamt in die Decke schießen und Frau Merkel samt ihrem Tross für abgesetzt erklären.

Aber keine Sorge. Wulff den Ehrensold zu gewähren war "alternativlos", deshalb werden die schwarzen Spinner bei der nächsten Wahl schon genug dummes Stimmvieh finden.


Sir Landy schreibt auch manchmal schon sehr "merkwürdige" Kommentare, aber da steckt eigentlich alles drin! Siehe auch was ich oben zitiert hab!

Der Bundespräsident ist kein Politiker! Er ist ein Repräsentant, und zwar der Höchste in Deutschland!

Ein Repräsentant hat solche Aktionen, wie z.B. der Presse was vorschreiben zu wollen, einfach nicht zu bringen! Wer das tun muss ist des Amtes nicht wert!!!!!!!!!!!

Und erst recht keinen "Ehrensold"! Schon gar nicht wenn die Staatsanwaltschaft auch noch ermittelt! SIPPENWIRTSCHAFT soll auch mal jemand gesagt haben.

Zum Schluss:

Dies ist politisch korrekt! Weil der Herr EX ja auch Auto fährt! Ob in einer Umweltzone weiß ich nicht!
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BeitragVerfasst am: 01.03.2012 10:49:09    Titel:
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Susi Quattro hat folgendes geschrieben:
Sir Landy schreibt auch manchmal schon sehr "merkwürdige" Kommentare


Sir Landy schreibt und sagt halt immer was er denkt, auch, wenn das manchmal nicht das ist was die Gegenseite hören will.

Aber im Grunde bin ich eigentlich ein ganz netter Kerl....denke ich... Heiligenschein

Susi Quattro hat folgendes geschrieben:
SIPPENWIRTSCHAFT soll auch mal jemand gesagt haben.


Jupp. Nachdem was heute morgen bekannt wurde, wieder das altbekannte "Gemauschel" unter Parteifreunden...

WELT, Axel Springer AG hat folgendes geschrieben:
Bewilligt wurde Wulffs Ehrensold ausgerechnet von dessen Vertrauten und Chef des Bundespräsidialamtes Lothar Hagebölling. Hagebölling war bereits Chef der Staatskanzlei unter Ministerpräsident Wulff in Hannover.


Genießt der Herr Hagebölling eigentlich auch Immunität, oder kann ich ihn nun wegen Vorteilsgewährung und Untreue anzeigen? Das erscheint mir angebracht.

§ 266 StGB - Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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BeitragVerfasst am: 01.03.2012 11:22:11    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Sir Landy schreibt und sagt halt immer was er denkt, auch, wenn das manchmal nicht das ist was die Gegenseite hören will.


Das kann auch schmerzlich enden! Vertrau mir

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Aber im Grunde bin ich eigentlich ein ganz netter Kerl....denke ich... Heiligenschein


Das denke ich von mir auch Heiligenschein rotfl rotfl rotfl

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Genießt der Herr Hagebölling eigentlich auch Immunität, oder kann ich ihn nun wegen Vorteilsgewährung und Untreue anzeigen? Das erscheint mir angebracht.


Wenn er Mitglied des Bundestages ist hat er Immunität.
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BeitragVerfasst am: 01.03.2012 11:35:30    Titel:
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Achso, nochwas! Wegen Untreue! Wieso das denn? Treuer kann man doch nicht sein!!!! Vertrau mir Vertrau mir Vertrau mir
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BeitragVerfasst am: 01.03.2012 16:14:57    Titel:
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http://www.sueddeutsche.de/politik/debatte-um-ruhebezuege-des-ex-bundespraesidenten-wulffs-ehrensold-rechtlich-fragwuerdig-1.1297549
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