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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2012 Wohnort: Ostfalen
| Fahrzeuge 1. 84er Toyota Hilux 4WD 2. 93er Toyota Hilux 2WD (ETS) 3. Fahrrad 4. ...und die beszere Hälfte fährt Subaru Legacy |
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Verfasst am: 31.10.2012 19:57:04 Titel: |
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Sir Landy hat folgendes geschrieben: | Glaub mir, ich halte mich zurück.
Du brauchst hier auch keine Geschichten von "nichtbezahlen" erzählen, dass ist alles ganz klar geregelt:
(1) Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung unter Abzug des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 festgelegt hat.
(2) Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages
1.
bei Leistungen, die stationär erbracht werden; dies gilt bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus nur, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist, oder bei einer mit Einwilligung der Krankenkasse erfolgten Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus,
2.
bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
3.
bei anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist (Krankentransport),
4.
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach § 115a oder § 115b, wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung (§ 39) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.
Soweit Fahrten nach Satz 1 von Rettungsdiensten durchgeführt werden, zieht die Krankenkasse die Zuzahlung in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt von dem Versicherten ein.
(3) Als Fahrkosten werden anerkannt
1.
bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels der Fahrpreis unter Ausschöpfen von Fahrpreisermäßigungen,
2.
bei Benutzung eines Taxis oder Mietwagens, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
3.
bei Benutzung eines Krankenkraftwagens oder Rettungsfahrzeugs, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel, ein Taxi oder ein Mietwagen nicht benutzt werden kann, der nach § 133 berechnungsfähige Betrag,
4.
bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für jeden gefahrenen Kilometer den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung, höchstens jedoch die Kosten, die bei Inanspruchnahme des nach Nummer 1 bis 3 erforderlichen Transportmittels entstanden wären.
(4) Die Kosten des Rücktransports in das Inland werden nicht übernommen. § 18 bleibt unberührt.
(5) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden Fahr- und andere Reisekosten nach § 53 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches übernommen.
Also erzähl keinen Unsinn. |
Das mag ja alles richtig sein,aber nur weil es so schön niedergeschrieben steht heißt das noch lange nicht,daß das in der Realität auch so funzt!
Bis das mit dem Behördenwahnsinn alles geregelt ist,ist selbst der Enkel an Altersschwäche verstorben. Wo lebst du eigentlich...
Alles ist hierzulande irgendwie geregelt,Jugendamt,Hundehaltung usw. usf. Wenn das alles so schön ist,frag ich mich aber warum man ständig nur furchtbare Nachrichten über alles Mögliche hört & liest. Wach auf...
Ich wünsche echt niemandem,in so eine Situation zu kommen.
Schönen Feiertag allen die einen haben!  | _________________ Luxige Grüße!
http://forum.buschtaxi.org/download/file.php?id=29666&mode=view http://up.picr.de/14011555lz.jpg |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Eisenach/Thüringen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 Lang (V43)  2. Ex Nissan Patrol GR Y60  3. Ex Suzuki Samurai-Viagra  4. Ex Nissan Patrol K260  5.  Ex DAF 400 6. Ex JEEP CJ7 mit 5,7L Chevy V8  7. Ex JEEP CJ7 4,2L  8. Ex Mahindra CJ 540  |
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Verfasst am: 02.11.2012 17:58:12 Titel: |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Eisenach/Thüringen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero V20 Lang (V43)  2. Ex Nissan Patrol GR Y60  3. Ex Suzuki Samurai-Viagra  4. Ex Nissan Patrol K260  5.  Ex DAF 400 6. Ex JEEP CJ7 mit 5,7L Chevy V8  7. Ex JEEP CJ7 4,2L  8. Ex Mahindra CJ 540  |
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Verfasst am: 02.11.2012 18:02:14 Titel: Re: werkstatt??? |
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klaus04916 hat folgendes geschrieben: | ChristianNO hat folgendes geschrieben: | Dann fahr in eine kompetente Werkstatt. | Ich hab 2 kleine Kinder eine schwer kranke Frau mit nem künstlichen Darmausgang dazu hat sie krebs bekommen jetzt sind beide in Elternzeit und finanziell sind wir fast am kollaps,der jetta ist 25 jahre alt.....Vieleicht weis jemand oder hat jemand ein einigermassen funktionierendes Auto zu verschenken hier-ich bitte Euch alllle um Hilfe.lg.klaus mit Familie-wir wohnen im Land Brandenburg-bei Torgau. |
das ganze ist doch hier ein Fake oder
denn seit wann liegt Torgau in Brandenburg !!! Torgau war schon immer in Sachsen
http://de.wikipedia.org/wiki/Torgau | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Großröhrsdorf Status: Offline
| Fahrzeuge 1. SUZUKI SAMURAI 2. Ex SUZUKI LJ 80 3. QEK Junior |
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Verfasst am: 02.11.2012 19:11:24 Titel: |
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Nach der Postleitzahl vom Klausi(04916) ist es Herzberg oder Schönewalde und das ist in Brandenburg, nicht weit von Torgau.
Das es nur bedingt ernstzunehmen war sehe ich auch so. | _________________
sebbo hat folgendes geschrieben: | generell ist ein suzuki ein scheißhaus und nichts wert. jeder der geld dafür haben will macht dies mit betrügerischem vorsatz.
durch den tausch von geld gegen einen solchen scheißhaufen wirst du mitglied im suzuki offroad club und darfst dich offiziell als nicht ganz dicht bezeichnen :) |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007
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Verfasst am: 05.11.2012 14:31:21 Titel: |
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schon sehr seltsam. selbst wenn die situation so verfahren sein sollte würde ich mich an mein näheres umfeld wenden und nicht bei mir wildfemden menschen rumhausieren . was soll den sowas ?
wobei die anfängliche frage ja völlig in ordnung geht, aber was dann folgte ist schon etwas fragwürdig. | _________________ gruß gisli |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Günselsdorf/Baden/Österreich Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler TJ, Granny, und einen Mazda 3 BM |
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Verfasst am: 06.11.2012 09:51:17 Titel: |
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gisli hat folgendes geschrieben: | schon sehr seltsam. selbst wenn die situation so verfahren sein sollte würde ich mich an mein näheres umfeld wenden und nicht bei mir wildfemden menschen rumhausieren . was soll den sowas ?
wobei die anfängliche frage ja völlig in ordnung geht, aber was dann folgte ist schon etwas fragwürdig. |
wenn ich das jedoch Z.B. in einigen Foren konsequent durchziehe und immer wieder neue Bereiche anschneide, kann ich mir schon vorstellen, immer wieder Hilfe zu bekommen, und mich so "durch's Leben zu mogeln".
(Wenn das jetzt zu bösartig war, bitte löschen!) | _________________ Jeep Wrangler TJ 2.5 reloaded - im 80er Jahre KCS Look.
Jeep Grand Cherokee WJ 2,7 CRD, the grew one - mit erst 130.000km, dezent modernisiert
und einen 2015er Mazda3 |
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