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Kuzen Patrol als LKW zulassen und versteuern, unmöglich?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.04.2013 12:31:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
123 hat folgendes geschrieben:
Mir der Einschräkung des §18 abs 12

Zitat:
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden


Dann lies mal §2 Abs. 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung des KraftStG.

Und dann erklär, wo das Problem liegt.


Etwas Mühe könntest du dir auch mal geben oder sagen was daran nicht passt.
Mit der nasweisen Fragerei kommst nicht weiter (zumindest bei mir nicht) sicher findet sich jemand der es für dich gugelt
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.04.2013 13:15:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich habs halt nicht nur gelesen, ich hab seit 12.12. auch Rückinfo von dutzenden Kunden, dass eben fortan nach Gewicht besteuert wird. VW Caddy, Ford Ranger,...all die Fahrzeuge die lt. Zulassungspapieren "LKW GESCHL. KASTEN" waren und trotzdem wie PKW besteuert wurden.

Dass was Du da irgendwo mit Stichtag aufgeschnappt hast, betrifft die Besteuerung nach CO2-Ausstoß. Für den "Altbestand" (EZ vor xx.yy.zzzz, weiß ich nicht auswendig) wird weiterhin nach altem Modell besteuert, da für diese Fahrzeuge keinerlei brauchbarer Datenbestand bezgl. der CO2-Emissionen vorhanden ist.

Der besagte "alte" §2a spricht...

(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:

1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;

2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;

3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.




Heißt im Klartext: ein Fahrzeug mit < oder = 3 Sitzplätzen incl. Fahrersitz und einer Ladefläche, deren Grundfläche größer als die der Fahrerkabine ist - ist kein Personenkraftwagen. Fertig aus.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.04.2013 17:33:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Ich habs halt nicht nur gelesen, ich hab seit 12.12. auch Rückinfo von dutzenden Kunden, dass eben fortan nach Gewicht besteuert wird. VW Caddy, Ford Ranger,...all die Fahrzeuge die lt. Zulassungspapieren "LKW GESCHL. KASTEN" waren und trotzdem wie PKW besteuert wurden.

...


Genau das habe ich vermutet.

Was soll die Fragerei wenn du die Infos hast?

Dann lass sie einfach raus und gut und mach hier keinen auf ahnungslos.

Nicht die feine englische Art andere Teilnehmer zu verkohlen ...
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.04.2013 17:54:49    Titel:
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xenon hat folgendes geschrieben:
Genau das habe ich vermutet.

Was soll die Fragerei wenn du die Infos hast?


Kann ich Dir sagen:

Du schreibst am 04.04.2013 um 13:30 Uhr:

xenon hat folgendes geschrieben:
wenn er am Stichtag (steht im Gesetz) als PKW zugelassen war, gibs lt Gesetz keine Änderung mit besserer Steuer

gab aber schon welche da haben die im Finanzamt den Absatz nicht zu ende gelesen und es gab Gewichtssteuer


und behauptest somit, dass es

a) einen Stichtag gebe, und wenn die EZ des Fahrzeuges vor diesem liegt gibt es weiterhin Hubraumbesteuerung

und

b) es sei vom "Büroschlaf" des KFZ-Steuerbeamten abhängig, ob es Gewichtssteuer gibt oder nicht.

Beides ist Blödsinn.

Die Sachlage ist (nun endlich) juristisch eindeutig geklärt.


Da frag ich mich halt schon, warum Du hier solche Behauptungen loslässt, die Du dann auf mehrfache!! Nachfrage nicht belegen kannst. Bei Motor-Talk gelesen? Erfunden? Ich weiß es nicht.

Ich weiß nur, dass solche Beiträge dem ursprünglich Fragenden nicht weiterhelfen, sondern ihn (und viele andere) vollkommen unnötig irritieren.

xenon hat folgendes geschrieben:
Nicht die feine englische Art andere Teilnehmer zu verkohlen ...


Ich hab niemanden verkohlt, ich hab Dich lediglich nach Belegen für Deine og. Aussage gefragt. Gekommen ist nix.

Über den Ablauf der Umschreibung und die Neufassung des KraftStG hab ich schon am 02.04. geschrieben.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 05.04.2013 18:34:17    Titel:
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Warum hast du dein Fachwissen nicht gleich rausgelassen anstatt dämliche Fragen, deren Antworten du schon vorher wusstest, zu stellen?

Ganz einfach: Weil du Spaß dran hast andere gegen die Wand laufen zu lassen.

Das hat jetzt jeder verstanden.

Das wars dazu von meiner Seite.

Ich geh jetzt meine Autos ummelden. YES
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masterpatrol
zu doof für hier? ;-)
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1. MTD Rasentraktor.RIP
2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 11.04.2013 23:33:14    Titel:
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Hey Andi,

wenn du Briefe brauchst, sach bescheid rotfl

Leg die dann aufs Fax, leider nur vom 160iger, aber der Aufbau ist ja der selbe Unsicher


Gruß Michl

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Lieber Schweinekisten, als gar kein Spaß!!!
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andis69
3 Torx im Arsch
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...und hat diesen Thread vor 4517 Tagen gestartet!


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1. Cherokee 4,0 HO
2. Patrol 260
3. Patrol 160
BeitragVerfasst am: 12.04.2013 00:35:12    Titel:
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Danke Michl :-)

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Gruß Andi


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Hesse, aber nicht Hermann
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Mit dabei seit Ende 2005
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Status: Offline


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3. Nissan King Cab Y720 US-Version
4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit)
BeitragVerfasst am: 13.04.2013 23:47:26    Titel:
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Um das Ganze mal wieder etwas runterzukühlen:
Ich hab damals zu Zeiten der alten Regelungen selbst meinen Toyo FJ40 zum LKW umgetragen bekommen mit
Anerkennung vom Finanzamt. Dann sollte das heute erst recht gehen.

Stefan

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Starrachse, was sonst!
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