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EMV vs. ECE bei LED Hauptscheinwerfern (abgetrennt)

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.11.2016 10:20:42    Titel:
 Antworten mit Zitat  

icelandic hat folgendes geschrieben:

Wissentlich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr erlischt, ...


Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte die BE erlöschen?
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P. Escobar
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 10:47:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

icelandic hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Ja ja ...


Das ist natürlich auch eine Antwort...
Also - da bis jetzt keiner sagen konnte - JA es gibt eine EMV Prüfung - oder NEIN es gibt keine EMV Prüfung - gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es keine für die aktuelle Generation des LTPRTZ gibt.


Es wurde Dir jetzt mehrfach gesagt, dass die EMV-Prüfung Teil der ECE-Homologation ist - der Scheinwerfer hat eine solche und damit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch eine EMV-Prüfung bestanden.

Nimm ein Telefon in die Hand, ruf in Luxemburg an und 10min später hast Du die benötigten Papiere im Fax oder Emailpostfach. Der normale Kunde hat weder Bedarf noch Interesse daran; muss er auch nicht, die ECE-Genehmigung des LTPRTZ ist wie ich schon sagte gültig und kann jederzeit beim KBA in Flensburg verifiziert werden.

Wo ist denn der Nachweis der EMV-Verträglichkeit für die von Dir angebotenen neuen Nolden?

Nakatanenga hat folgendes geschrieben:
Mit einer Veröffentlichung der Kommunikation zwischen uns beiden bin ich NICHT einverstanden, auch wenn da nichts schlimmes meinerseits drinsteht.


Bitte nicht selektiv lesen - das war überhaupt nicht meine Frage, daher nochmal:

P. Escobar hat folgendes geschrieben:
bist Du mit der Veröffentlichung der Korrespondenz zwischen mir und diversen Genehmigungsbehörden zu Produkten Deiner Firma einverstanden?


Last but not least...

xenon hat folgendes geschrieben:
icelandic hat folgendes geschrieben:

Wissentlich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr erlischt, ...


Und aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte die BE erlöschen?


Das würde mich auch sehr interessieren! Bitte kein Hörensagen, sondern fundierte Textstellen zum Nachschlagen.

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Nakatanenga
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 11:19:13    Titel:
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Du musst selber wissen was du veröffentlichst oder nicht! ABER, du musst dann auch mit den Konsequenzen leben. Ich würde vorschlagen, dass du dann gleich mal deine ladungsfähige Anschrift dazu packst, wenn du es denn veröffentlichst.

Das Produkt, das du ansprichst, ist geprüft jedoch noch nicht im Register eingetragen, da zwischen diesen beiden Vorgängen Monate liegen können. Das hatte ich dir bereits erklärt und ist ein ganz normaler Vorgang.

_________________
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icelandic
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 11:31:25    Titel:
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KFZ - EMV Richtlinie

http://www.demvt.de/publish/viewfull.cfm?objectID=ba9af52a_e081_515d_74faa08585908aca

Es wurde ja bereits eine ECE R112 Zulassung online gestellt von dem LTPRTZ Scheinwerfer.
Ich kann darin nur leider nichts von einer EMV Prüfung finden.

Und das sagt die ECE R112 aus:
Normkonformität:
ECE R112
Genehmigung erteilt für einen Scheinwerfertyp nach der Regelung Nr. 112.
Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder beides, der mit Glühlampen und / oder LED-Modulen ausgestattet ist.

Das nur mal am Rande - wo ich also immer noch der Meinung bin, dass es keine EMV für den LTPRTZ gibt...

Aber das muss eh derjenige verantworten, der die die Scheinwerfer verkauft. Den Endkunden trifft da keine Schuld.

Gruß
A L E X

_________________
Schöne Grüße aus Passau
Alex und Nanook
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flashman
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5. Air Patrol 2.0 Rallye Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 21.11.2016 11:44:22    Titel:
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Referenziert: https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/zertifizierung/produktzertifizierung/emv-elektromagnetische-vertraeglichkeit/emv-automot... [Link automatisch gekürzt]
Gilt für E1 = Geprüft in Deutschland.

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Hans K
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 11:53:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

icelandic hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Ja ja ...


Das ist natürlich auch eine Antwort...
Also - da bis jetzt keiner sagen konnte - JA es gibt eine EMV Prüfung - oder NEIN es gibt keine EMV Prüfung - gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es keine für die aktuelle Generation des LTPRTZ gibt.

Ich würde mich das eh nicht trauen, dass ich solche Scheinwerfer dann an Kunden verkaufe - da hätte ich einfach nur ein schlechtes Gewissen.
Wissentlich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr erlischt, trotzdem an die Kunden verkaufen.
Das ist nicht mein Stil.
Vor allem möchte ich nicht damit in Verbindung gebracht werden im Falle eines Unfalls...
Wenn es dann heisst - wo wurde denn der Scheinwerfer gekauft?

Aber wie gesagt - das muss jeder Händler selbst mit seinem Gewissen vereinbaren können.
Ich kann es nicht.

Schöne Grüße aus Passau
A L E X und Nanook


Hallo Alex

Sei mir nicht Böse wegen der Frage

Was ist den dein Stil ??

Behauptungen in den Raum zustellen .Und sie dann wieder als Frage umgestalteten ?!?

Erkläre doch mal warum die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erlischt !

Konkret ohne " Ich weiß ja nicht " ! Winke Winke Winke Winke

Lieben Gruß Hans

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 12:02:19    Titel:
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icelandic hat folgendes geschrieben:
KFZ - EMV Richtlinie

http://www.demvt.de/publish/viewfull.cfm?objectID=ba9af52a_e081_515d_74faa08585908aca

Es wurde ja bereits eine ECE R112 Zulassung online gestellt von dem LTPRTZ Scheinwerfer.
Ich kann darin nur leider nichts von einer EMV Prüfung finden.

Und das sagt die ECE R112 aus:
Normkonformität:
ECE R112
Genehmigung erteilt für einen Scheinwerfertyp nach der Regelung Nr. 112.
Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder beides, der mit Glühlampen und / oder LED-Modulen ausgestattet ist.

Das nur mal am Rande - wo ich also immer noch der Meinung bin, dass es keine EMV für den LTPRTZ gibt...

Aber das muss eh derjenige verantworten, der die die Scheinwerfer verkauft. Den Endkunden trifft da keine Schuld.

Gruß
A L E X


Du bist noch die Antwort zum angeblichen Erlöschen der BE "schuldig".
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Marci
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 13:04:00    Titel:
 Antworten mit Zitat  

icelandic hat folgendes geschrieben:
KFZ - EMV Richtlinie

http://www.demvt.de/publish/viewfull.cfm?objectID=ba9af52a_e081_515d_74faa08585908aca

Es wurde ja bereits eine ECE R112 Zulassung online gestellt von dem LTPRTZ Scheinwerfer.
Ich kann darin nur leider nichts von einer EMV Prüfung finden.

Und das sagt die ECE R112 aus:
Normkonformität:
ECE R112
Genehmigung erteilt für einen Scheinwerfertyp nach der Regelung Nr. 112.
Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht oder Fernlicht oder beides, der mit Glühlampen und / oder LED-Modulen ausgestattet ist.

Das nur mal am Rande - wo ich also immer noch der Meinung bin, dass es keine EMV für den LTPRTZ gibt...

Aber das muss eh derjenige verantworten, der die die Scheinwerfer verkauft. Den Endkunden trifft da keine Schuld.

Gruß
A L E X


Der Link bezieht sich wieder auf die E1 somit Deutschland und nicht die E13 Luxemburg, die haben die E-Kennung vergeben und bescheinigt.

Schreibt doch einfach die zuständige Stelle in Luxemburg an, wenn es euch so unter den Fingern juckt.
Der Scheinwerfer hat ne gültige Kennung und ist und bleibt legal.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.11.2016 13:56:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

icelandic hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Ja ja ...


Das ist natürlich auch eine Antwort...
Also - da bis jetzt keiner sagen konnte - JA es gibt eine EMV Prüfung - oder NEIN es gibt keine EMV Prüfung - gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass es keine für die aktuelle Generation des LTPRTZ gibt.

Ich würde mich das eh nicht trauen, dass ich solche Scheinwerfer dann an Kunden verkaufe - da hätte ich einfach nur ein schlechtes Gewissen.
Wissentlich, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges im öffentlichen Strassenverkehr erlischt, trotzdem an die Kunden verkaufen.
Das ist nicht mein Stil.
Vor allem möchte ich nicht damit in Verbindung gebracht werden im Falle eines Unfalls...
Wenn es dann heisst - wo wurde denn der Scheinwerfer gekauft?

Aber wie gesagt - das muss jeder Händler selbst mit seinem Gewissen vereinbaren können.
Ich kann es nicht.

Schöne Grüße aus Passau
A L E X und Nanook


Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:
Sorry, aber alleine die Fragestellung riecht nach sehr totem und noch älterem Fisch.

Was hat denn die [url=https://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Verträglichkeit]Elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung[/url] mit dem Verkauf eines bereits zugelassenen Scheinwerfers zu tun?

Da versucht doch irgendein Schlaumeier, mit pseudo-wissenschaftlichen Argumenten (eine in deutschen Foren gern verwendete Taktik) eine öffentliche Diskreditierung zu veranstalten.

Sowas passiert doch immer dann, wenn frischer isländischer Fisch schlecht transportiert, noch schlechter gelagert und dann völlig überteuert tief drinnen im Binnenland an Flachlandkapitäne verkauft werden soll.
In dem kleinen gallischen Dorf wussten sie mit sowas umzugehen. Heiligenschein Winke Winke Grins


Und sollte Kiefer es auch nur in Erwägung ziehen, Dich (Islander) wegen versuchtem Rufmord u.v.m. zur Rechenschaft zu ziehen, wird es mir eine Freude sein, ihm dabei mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Ach ja, ich habe erst jetzt gesehen, dass Du auch Händler bist. Gut zu wissen, ich werde für Dich ausführlich Reklame machen, denn wer es als Händler nötig hat, auf diesem Gleis zu rattern, qualifiziert sich selbst.

Übrigens hat Dein bairischer Spezl selbst auch noch nicht nachgewiesen -und Du erst recht nicht!), dass er eine EMV-Prüfung für die von ihm vertriebenen Schweinwerfer ... oh, sorry, das war Freud! ... also Scheinwerfer hat.
Und so lange er dieses Dokument hier nicht publiziert, gilt nach dem Gleichheitsprinzip genau das für ihn und für Dich, was Du Kiefer vorwirfst.


@Flashi und die Crew hier:

Sorry, aber ich verstehe nicht, warum Ihr hier sowas zulasst.

Nakanatenga (oder wie der Laden auch heisst) mag mag als Sponsor wichtig sein, aber hat er deswegen Narrenfreiheit?
Oder wollt Ihr selbst den Ruf dieses (letzten funktionierenden) OR-Forums soweit ruinieren, dass es auch eingeht wie alle die anderen?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 14:44:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

irgendwie fehlt hier der popcorn-smilie.
da braucht es keine daily soap- da reicht das einfache leben für. Respekt die herren.
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grafe
Behind Flashi in Morocco


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Fahrzeuge
1. Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder? LandRover Disco 2 TD5
2. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. RallyePatrol Version2.0
3. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Opel Monty 3,2 V6
4. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. kleines Wiesel LR110 S2B
5. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Polaris 500HO
6. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. F+G Customs MAU 2.0 Magirus Deutz 170D11
7. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Brennabor C4/20
BeitragVerfasst am: 21.11.2016 14:55:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:

@Flashi und die Crew hier:

Sorry, aber ich verstehe nicht, warum Ihr hier sowas zulasst.

Nakanatenga (oder wie der Laden auch heisst) mag mag als Sponsor wichtig sein, aber hat er deswegen Narrenfreiheit?
Oder wollt Ihr selbst den Ruf dieses (letzten funktionierenden) OR-Forums soweit ruinieren, dass es auch eingeht wie alle die anderen?


das weise ich auf das Entschiedenste zurück.
Jeder ist hier gleich gestellt, das ist der Sinn des Forums. Wenn ihr nicht zur Einigung kommt, warum sollen wir dann "Partei" ergreifen und "einen unangenehmen" entfernen?

Egal wer was ist, außer Unterstellungen gibt es aktuell keine verwertbare Informationen.

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Marci
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 15:23:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Vllt. erwartet er das, weil ihr gelegentlich Beiträge löscht.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 21.11.2016 15:23:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

grafe hat folgendes geschrieben:
Schlicksurfer hat folgendes geschrieben:

@Flashi und die Crew hier:

Sorry, aber ich verstehe nicht, warum Ihr hier sowas zulasst.

Nakanatenga (oder wie der Laden auch heisst) mag mag als Sponsor wichtig sein, aber hat er deswegen Narrenfreiheit?
Oder wollt Ihr selbst den Ruf dieses (letzten funktionierenden) OR-Forums soweit ruinieren, dass es auch eingeht wie alle die anderen?


das weise ich auf das Entschiedenste zurück.
Jeder ist hier gleich gestellt, das ist der Sinn des Forums. Wenn ihr nicht zur Einigung kommt, warum sollen wir dann "Partei" ergreifen und "einen unangenehmen" entfernen?

Egal wer was ist, außer Unterstellungen gibt es aktuell keine verwertbare Informationen.


Ok, akzeptiert, es gibt also keine Absicht. Das nehme ich zur Kenntnis.
Der Rest bleibt jedoch so stehen.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 21.11.2016 15:54:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Marci hat folgendes geschrieben:
Vllt. erwartet er das, weil ihr gelegentlich Beiträge löscht.


Wir löschen nur, wenn:

1. Gesetzeswidrig (Mitstörerhaftung gem. TMG)
2. Schwerer Verstoß gegen soziale Verhaltensweisen
3. Wunsch des Autors (im gewissen Rahmen, bei Begründung)
4. Relevante Information, die nicht weiter auffindbar sein darf

Aber wir greifen nicht ein, wenn Erwachsene eine Diskussion führen. Und ehrlich gesagt kann ich diese "wieso lasst Ihr das zu Rhetorik" auch nicht leiden...Erst flockig mitmachen und dann nach "Obrigkeit" rufen und dann noch mit scheinheiligsten Argumenten kommen, es wäre schlecht für den Ruf des Forums? Am Arsch!

Das OF gibt es nun so lange und erfolgreich, grade weil wir offen und unabhängig sind. Grade weil hier selten eingegriffen werden muss.

Damit muss mancher erstmal warm werden...Aber das ist der Weg, den man in einer fortschrittlichen Welt gehen sollte. Winke Winke

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1. Jeep Wrangler JKU 2.8
2. 110 SW Td4 2.2
3. 110 SW Td5 2.5
4. Range Rover V8 4.6
5. Discovery 2
6. Discovery 3
7. ATV BEAR 250
8. Buggy 2WD
BeitragVerfasst am: 21.11.2016 16:04:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sehr geil Flashi! Da stehe ich voll dahinter!

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