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anhänger mit mehr als einer achse und pkw-führerschein

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samu^413
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1. Navara D40, 2x Y60, Y61
BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:38:25    Titel:
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habe ich jetzt was falsches gesagt
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purzel
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:56:20    Titel:
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fakt ist, neuer führerschein bis 3,5t mit be , alter führerschein bis 7,49t. hatte da gerade eine nette belehrung staatlicherseits..... egal ob drehschemel oder mehrerer achsen,gewicht ist entscheident.

_________________
DER WEG IST DAS ZIEL,hoffentlich finde ich ihn....
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:57:01    Titel:
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@ siggi109 und Der Glonntaler: Kann sein, dass ich mich geirrt habe. Danke für die Korrektur!


samu^413 hat folgendes geschrieben:
man darf auch mit einem B schein grössere anhänger fahren wen sie nicht die leermasse des zugfahrzeuges überschreiten und eine gesamtmasse von 3,5 tonnen nicht überschreiten Hau mich, ich bin der Frühling


Definitiv Nein. Der Gesetzgeber verlangt, dass die Gesamtgewichte von zugfahrzeug und Anhänger in der Summe kleiner gleich 3,5t sind.

samu^413 hat folgendes geschrieben:
habe ich jetzt was falsches gesagt


Ja, quod erat demonstrandum. Vertrau mir


Gruß Winke Winke

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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:58:03    Titel:
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purzel hat folgendes geschrieben:
fakt ist, neuer führerschein bis 3,5t mit be , alter führerschein bis 7,49t. hatte da gerade eine nette belehrung staatlicherseits..... egal ob drehschemel oder mehrerer achsen,gewicht ist entscheident.



Nein, das stimmt so nicht, mit BE muss nur das Gesamtgewicht des zugfahrzeug weniger als 3,5t betragen. Das Zuggesamtgewicht darf höher sein!
Und mit B allein darf man auch unter Vernachlässigung der Gewichte keinen Drehschemelanhänger fahren.


Gruß

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 20.09.2009 01:38:38    Titel:
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@Samu

wo hast den das wieder her? so stimmt das nicht ganz
Zitat:
beim C1e schein ist es so das der anhänger die leermasse des lkw nicht überschreiten darf und der lkw mit anhänger nicht mehr wie 12t wiegt


richtig ist

Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und Anhänger über 750 kg zG

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

und wer den C1E durch umtausch des alten 3er bekommen hat, was meist der Fall ist, darf sogar bis 18,75 t fahren, da dann im Schein hinten als Bemerkung C1E>12000kg, steht, allerdings im gewerblichen Verkehr nur bis zum 50. Geburtstag, dann muß man zur ärztlichen Untersuchung oder es gelten wieder nur die 12 t zG

@für alle

hier kann man alles zu allen FS Klassen nachlesen
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/Gesetze/g-FeV-Anlage-3.htm
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Klingel
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15. Audi Quattro E2
16. Lanz
BeitragVerfasst am: 20.09.2009 06:49:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wegen diesem ganzen Hickhack:
Anhänger nicht schwerer als zugfahrzeug Hau mich, ich bin der Frühling Achsenschei$$e Hau mich, ich bin der Frühling etc.
habe ich vor 2 Jahren noch schnell den CE gemacht, bevor das der "Berufskraftfahrer" wird.

Gruß Klingel

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Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)

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Caruso
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1. Disco 300 TDI
2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 20.09.2009 08:39:14    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:


und wer den C1E durch umtausch des alten 3er bekommen hat, was meist der Fall ist, darf sogar bis 18,75 t fahren, da dann im Schein hinten als Bemerkung C1E>12000kg,steht,


Dafür wird die C1E(79) eingetragen,was man normalerweise beantragen soll.
http://www.tuev-nord.de/SID-290FE4F4-B91A0D81/de/verkehr/Zugkombinationen_3155.htm

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
allerdings im gewerblichen Verkehr nur bis zum 50. Geburtstag, dann muß man zur ärztlichen Untersuchung oder es gelten wieder nur die 12 t zG


Das hat mit gewerblich nichts zu tun.
Das gillt allgemein,auch für Leute,die ihre Klasse 2 noch haben:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

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