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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 19.11.2008 13:34:33 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: |
Den Winkel vorne finde ich auch wichtig. |
Dumm nur das er für GW in die falsche Richtung weißt, wenn man es genau nimmt. | _________________ Gruß
Micha
Geht nicht, gibts nicht
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 19.11.2008 16:57:39 Titel: |
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vertan | _________________ autoteam-essen.de |
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 Halogenjunkie


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Verfasst am: 19.11.2008 19:06:54 Titel: |
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Was?
Sag mal Caruso kannst Du nicht mal in ganzen Sätzen schreiben? Bitte. Du wirfst oft 1-2 Wörter rein und das wars dann, also ich versteh hier wieder nix. Hallo ich hab nicht studiert. | _________________ Gruß
Micha
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Verfasst am: 20.11.2008 01:06:19 Titel: |
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ich habe mich "vertan" und konnte es nicht löschen
tschuldigung | _________________ autoteam-essen.de |
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 Halogenjunkie


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Verfasst am: 20.11.2008 06:44:34 Titel: |
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Achso, na dann sag das doch.  | _________________ Gruß
Micha
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Verfasst am: 20.11.2008 10:16:53 Titel: |
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Obwohl ich mir die ganze Zeit überlege,ob mit den Worten
"entgegen der Fahrtrichtung" tatsächlich definiert ist,dass
die Oberkannte nach vorne und nicht nach hinten geneigt
sein darf.
Ich finde eigentlich nicht. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Halogenjunkie


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Verfasst am: 20.11.2008 13:39:13 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Obwohl ich mir die ganze Zeit überlege,ob mit den Worten
"entgegen der Fahrtrichtung" tatsächlich definiert ist,dass
die Oberkannte nach vorne und nicht nach hinten geneigt
sein darf.
Ich finde eigentlich nicht. |
Da hab ich gestern auch etwas drüber gegrübelt, wirklich eindeutig ist die Aussage ja nicht. Mit oder gegen dem Uhrzeigersinn wäre eindeutiger gewesen. | _________________ Gruß
Micha
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Verfasst am: 20.11.2008 13:55:42 Titel: |
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Kommt drauf an,ob man auf der Linken oder auf der rechten Seite steht.
Vielleicht soll das aber auch in beide Richtungen funktionieren. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Halogenjunkie


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Verfasst am: 20.11.2008 14:55:42 Titel: |
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Man könnte auch von hinten gucken.
Na völlig egal, mein Schild ist richtig dran und seit dem gabs auch nie wieder irgendwelche Briefe mit Fotos und Forderungen. Punkt! Ist halt Ansichtssache, soll der TÜVer halt von der anderen Seite kontrollieren.  | _________________ Gruß
Micha
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Verfasst am: 11.08.2009 20:11:52 Titel: |
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yellowsuse hat folgendes geschrieben: | habs am scheibenrahmen! und wurde letztens darauf angesprochen polizist hat sich extra die mühe gemacht umzudrehen und auf denn hof zufahren
er hat auch nach einer ausnahme genehmigung gefragt und ob es so explizit so eingetragen ist!
hab ihm dann auch nur paragraphen genannt und das es nur hinten geregelt ist und es vorne nur mindest höhe gibt und das es so und so einsehbar sein muss!
er fand es plausibel und die sache war erledigt! |
haha.... jetzt hab ich mein Nummernschild seit Allradtagen am Dachträger und wurde auch prompt von nem Feuerwehrkameraden der Polizist ist drauf angesprochen.
hab ihm auch den genannten Paragraphen genannt aber er glaubte es mir nicht und meinte das wäre nur ein kleier auszug und er glaubt nicht dass es legal ist. er will sich erkundigen.
hmmm bin mal gespannt. was meint ihr was rauskommt?
 | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Verfasst am: 12.08.2009 12:53:33 Titel: |
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hab grad die zulassungsstelle angerufen und die Frau sagte mir:
hmm für was brauchen sie das?? ich erstmal ähh ähh.. ist ein Geländewagen, damit es net soooo schnell schmutzig wird mir is nix besseres eingefallen.. später sagte ich dann noch leise wegen dem verlieren und Steinschlag.
sie sagte es ihrem Chef und der musste nachschauen.
die wolte wissen ob ich das Auto im Wald nutze zur Forstwirtschaft... warum auch immer.... mach ich ja, wald haben wir ja und holz mach ich.
dann kam "ok, geht da oben. aber sie müssen es beleuchten." ich: hääää?? hab ich in meinem Auto noch nie gehabt. dann wollte sie wissen wie ich durch den TÜV gekommen bin.
ich wies sie nochmal freundlich darauf hin dass ich das Nummernschild VORNE meine und das noch nie zur Beleuchtung vorgesehen war. kann aber wenn sie es will meine Dachscheinwerfer drauf richten
sie musste wieder mit ihrem chef quatschen.
ich erzählte ihr in der Zeit was von Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und §10 Abs7 usw. und sie meinte... jaaaaa dann geht das alles klar.
Aber fahren sie zum Tüv damit der sieht ob man das Nummernschild lesen kann. leider kann ich das nicht erkennen ob ich es sehen kann...
Auf die Frage ob der das dann schriftlich gibt bekam ich ein "nein" hmm ja, also den Winkel von unter30° halt ich ein und lesen kann man es. also bleibts bei mir oben  | _________________ Gruß Erik
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 12.08.2009 14:01:39 Titel: |
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Erick, ich hab doch gesagt, dass vordere Kennzeichen muss beleuchtet sein, wenn man es höher macht
ne mal Spass beiseite..
im §60 STVZO ist es auch geregelt...
da stehn z.B. nur Mindestabstände ab Boden/Fahrbahn usw...
also macht euch keinen Kopp....es muss gut lesbar etc. sein...
kleiner Tip....mach ich auch immer so
habe ich Sachen am Fahrzeug verbaut, wo man nicht so oft sieht oder eher selten anzutreffen is...aber erlaubt is, da drucke ich mir die §§ aus und lege sie mir ins Handschuhfach...nicht jeder Polizist is ein wandelndes Lexikon und weiss gleich alles.. sie machen ja auch nur ihren Job.
und wenn sich ein nettes Gespräch entwickelt, was ja meist der Fall is, hole ich dann die Kopien raus und zeige es ihnen...dann is die Sache schon erledigt. Aber macht es freundlich und nicht Oberlehrerhaft.... wenn es ein Ordnungshüter oder TÜV-Mann (z.B. bei der HU) mal nicht gleich 100% weiss und in seine Unterlagen schauen muss.
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Verfasst am: 12.08.2009 14:51:03 Titel: |
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jo. hatte ich auch immer so.
aber der Pullizist meinte eben, dass das nur ein auszug sei und er muss sowas nachlesen.
und in dem Fall müsste es runter, wenn ich recht hätte darfs wieder drauf.
der TÜVler hat gelacht als ich ihm sagte dass ich laut Zulassungsstelle bei ihm vorfahren soll damit er entscheidet ob man das Nummernschild sieht
er sagte ich soll nicht nur den Ausschnitt des Abs.6 mit mir rumtragen sondern den ganzen §10, und in ner Kontrolle sollen die sich alles durchlesen.
wenn sies aus Zeitgründen überhaupt machen...  | _________________ Gruß Erik
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 Fromage-Offroad-Clique Barde Grannus


Mit dabei seit Mitte 2007
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Verfasst am: 12.08.2009 15:16:15 Titel: |
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Ich habs beim Toy direkt in den Brief und Schein eintragen lassen und Ruhe ist.  | _________________ Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen. |
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Verfasst am: 12.08.2009 15:46:19 Titel: |
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Oliver hat folgendes geschrieben: | Ich habs beim Toy direkt in den Brief und Schein eintragen lassen und Ruhe ist.  |
also mein Tüvler meint ich brauch das nicht, nur wenn ich Geld loswerden will.
aber ich werd im Urlaub eh mal bei den Herren vorbei fahren wegen eventuell Dachlast erhöhen für ein zweites Dachzelt (Party und Versorgungszelt)
und da werd ich fragen wegen eintragung Dachträger und Schild  | _________________ Gruß Erik
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