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BFG MTs im Winter?

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quadman
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 21:06:39    Titel:
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Moin.

Ich möchte mal eine kleines passendes Erlebnis zum Besten geben:

Vor zwei Jahren hatte ich ein ADAC-Fahrsicherheitstraining zum Geburtstag geschenkt bekommen.
Ich war unterwegs auf meinen geliebten BFG TracEdge in 235/85R16. Die hatte ich bisher für die eierlegende Wollmilchsau gehalten und Sommer wie Winter gefahren.
Nur war das Bremsen dran. Gleitfläche (wie Schneeglätte), 30km/h, durch Lichtschranken gemessen.

Mein TracEdge Auto glitt bis an das Ende der Gleitfläche (ca. 50m) durch. Auf dem Asphalt angekommen konnte ich endlich stoppen. Ein Gefühl, als ob mich einer hinten anschiebt.
Ein Skoda Fabia mit Winterreifen stand nach 13 Metern.
Nun gut, der mag auch nur die Hälfte wiegen, trotzdem hat mich die Aktion zum Nachdenken gebracht. Man muss es mal erfahren haben....

Gruß Stefan
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 22:08:36    Titel:
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Zitat:
Man riskiert also nicht nur seinen Kasko-Versicherungsschutz sondern wird verwundert feststellen,
daß die einen die eigene Haftpflichtversicherung als Unfallverursacher wegen grober Fahrlässigkeit
in Regress nehmen wird.


Das klingt nun aber, wenn ich es recht verstehe, dass jede Versicherung a priori bei einem Unfall in den ich mit M&S Reifen verwickelt bin die Zahlung verweigert. Tatsächlich ist die einzig greifbare Bezeichnung in dieser schwammingen Angelegenheit des §36 StVZO zu entnehmen wo von "M+S-Reifen (Winterreifen)" die Rede ist. Daraus folgt, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung per definition -technischer nonsens hin oder her- Winterreifen sind.

Nun muss die Versicherung nachweisen, dass es sich bei den involvierten M+S Reifen DENNOCH nicht um eine "geeignete" Bereifung wie gesetzlich gefordert handelt und der Unfall zumdem durch geeignete(re) Bereifung hätte verhindern werden können oder der entstandene Schaden geringer ausgefallen wäre und dann noch eine Kaskozahlung bei der somit vorliegenden grober Fahrlässigkeit ausschließen. Dann gibts zumindest keine Kasko Leistung.

So mein rechtliches Verständnis dazu, was nun aber kein Aufruf darstellt die Sommerreifen einfach mal drauf zu lassen.
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flashman
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BeitragVerfasst am: 15.10.2009 22:18:40    Titel:
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Kurze Anmerkung: Wie oben beschrieben, kann die Haftpflicht sich nicht weigern, den Schaden des anderen zu übernehmen. Die müssen zahlen. Wenn aber im Nachhinein klar wird, dass Du "unverantwortliche" Reifen drauf hattest, wird man zu Regress greifen.

Anders schauts bei der eigenen Kaso aus. Das ist natürlich keine Pflichtversicherung.

Wobei ich mit dieser Info nicht auf die Frage ansich eingehe, woran man das rechtlich ausmachen kann, ob ein Reifen geeignet war oder nicht. (weil ichs nicht weiss)

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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 16.10.2009 08:00:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Delta8 hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Man riskiert also nicht nur seinen Kasko-Versicherungsschutz sondern wird verwundert feststellen,
daß die einen die eigene Haftpflichtversicherung als Unfallverursacher wegen grober Fahrlässigkeit
in Regress nehmen wird.


Das klingt nun aber, wenn ich es recht verstehe, dass jede Versicherung a priori bei einem Unfall in den ich mit M&S Reifen verwickelt bin die Zahlung verweigert. Tatsächlich ist die einzig greifbare Bezeichnung in dieser schwammingen Angelegenheit des §36 StVZO zu entnehmen wo von "M+S-Reifen (Winterreifen)" die Rede ist. Daraus folgt, dass Reifen mit M+S Kennzeichnung per definition -technischer nonsens hin oder her- Winterreifen sind.

Nun muss die Versicherung nachweisen, dass es sich bei den involvierten M+S Reifen DENNOCH nicht um eine "geeignete" Bereifung wie gesetzlich gefordert handelt und der Unfall zumdem durch geeignete(re) Bereifung hätte verhindern werden können oder der entstandene Schaden geringer ausgefallen wäre und dann noch eine Kaskozahlung bei der somit vorliegenden grober Fahrlässigkeit ausschließen. Dann gibts zumindest keine Kasko Leistung.

So mein rechtliches Verständnis dazu, was nun aber kein Aufruf darstellt die Sommerreifen einfach mal drauf zu lassen.



@Delta8

Nicht ganz. Der Gesetzgeber hat da eben NICHT regeschrieben, daß
es eine Winter- / M&S-Reifenpflicht gibt.

Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es:

Zitat:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.


§36 STVZO ist nur der Aufhänger warum Hersteller gerne auf einen MT ein M&S
draufpinseln.

Zitat:

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.
die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


Wie der Flutscher schon schrieb. Deine Haftpflicht wird auf jeden Fall den von dir
verursachten Schaden beim Unfallgegner bezahlen. Ob sie allerdings deinen
eigenen Schaden bezahlt, du eine Teilschuld bekommst oder ob sie gar die
durch die Hapftlichtversicherung geleisteten Zahlungen bei dir wieder einfordert,
hängt von der Pfiffigkeit des Sachbearbeiters mit ab.

Jemand der mir mit MTs ins Auto kracht kann allerdings absolut sicher sein,
daß ich seinen Sachbearbeiter mit allen nötigen Informationen versorgen werde.

Der Nachweis, daß die MTs keine geeignete Bereifung im Sinne dieses schönen
schwammigen Gesetzes sind, lässt sich mit einem vereidigten Gutachter des
ADAC auf der Schmierfläche eines Verkehrsübungsplatzes ohne Weiteres
erbringen.

Gruß

Christian
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 16.10.2009 08:11:28    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:

Wobei ich mit dieser Info nicht auf die Frage ansich eingehe, woran man das rechtlich ausmachen kann, ob ein Reifen geeignet war oder nicht. (weil ichs nicht weiss)


Dis Praxis der Versicherer ist an sich recht einfach.

Du machst einen Bremstest mit Reifen A auf Fahrzeug C und machst den
gleichen Bremstest mit Reifen B auf Fahrzeug C.

Jetzt guckst du die Ergebnisse an. Wenn du nun mit dem Reifen A nach sagen
wir 15m zum Stehen kommst und mit Reifen B anch 17, dann ist das kein wirklich
eklatanter Unterschied.

Wenn du aber mit dem Reifen A nach 15m und mit den MTs nach 50m zum Stehen
kommst, dann erübrigt sich da jedwede Diskussion welcher von den beiden Reifen
als geeignet im Sinne des Gesetzes einzustufen ist.

Bei den einschlägigen Versicherungen gibt es gut ausgestattete Abteilungen, die
sich viel Mühe geben den Unfall zur Not nachzustellen. Leider gibt es viel
zu viele die versuchen sich auf Rücken anderer zu sanieren.

z.B. Kochtopf auf Fliese gefallen und schon geht ein Riss durch 8-10 Fliesen, usw.

Leider ist es aber auch bei einigen Versicherungen so, daß auf Teufel komm raus
versucht wird dem Geschädigten eine Mitschuld zu unterstellen, um selbst nicht
zahlen zu müssen.
Genauso gerne ist es bei einer bekannten Versicherung üblich Zahlungen erstmal
zurückzuhalten. Nur wer dann mit anwaltlichen Schritten droht bekommt dann
plötzlich sein Geld. Da wird klar darauf speukuliert, daß nicht jeder den Schneid
hat, gleich den großen Hammer rauszupacken.

Gruß

Christian
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BeitragVerfasst am: 16.10.2009 17:54:54    Titel:
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@ ChristianAC


Zitat:
Nicht ganz. Der Gesetzgeber hat da eben NICHT regeschrieben, daß
es eine Winter- / M&S-Reifenpflicht gibt.


Stimmt freilich so. Worauf ich hinaus wollte, ist die Formulierung "Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen)" aus §36 (1) woraus ja überhaupt erst hervorgeht, dass M+S Reifen überhaupt als Winterreifen eingestuft werden woraus dann die Schlussfolgerung folgt, dass "M+S Reifen (Winterreifen)" im Winter -theoretisch- ersteinmal die in §2 geforderte "geeignete Bereigung" darstellen. Das schließt zwar andere Reifen als "geeignete Bereifung" nicht explizit aus, aber es ist nachvollziehbar, dass "Winterreifen" - per Definition M+s reifen - im Winter geeigneter sind, als zB Sommerreifen bzw. alle anderen Reifen, da der Gesetzgeber ja keine Definition für Sommerreifen hat.

Edit: Was genau ich nun damit sagen wollte weiß ich aber nicht mehr genau, ich gebs zu.
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ChristianNO
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BeitragVerfasst am: 17.10.2009 10:08:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

[quote="Delta8"]@ ChristianAC


Zitat:
Worauf ich hinaus wollte, ist die Formulierung "Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen)" aus §36 (1) woraus ja überhaupt erst hervorgeht, dass M+S Reifen überhaupt als Winterreifen eingestuft werden woraus dann die Schlussfolgerung folgt, dass "M+S Reifen (Winterreifen)" im Winter -theoretisch- ersteinmal die in §2 geforderte "geeignete Bereigung" darstellen.


Ja und nein :-)

Wir müssen diese Paragraphen von verschiedenen Seiten betrachten.

I. Polizeikontrolle
Wenn mit MTs mit M&S-Kennzeichnung selbst bei miesestem Witnerwetter in eine Polizeikontrolle
kommst, kann dir keiner etwas haben. Du wirst kein Ticket bekommen oder aus dem Verkehr
gezogen werden. Wenn der Polizist ein weenig Peilung hat, dann legt er dr im eigenen
Interesse nahe doch ein paar andere Reifen aufzuziehen.

II. Unfall
Bei einem Unfall sieht das wieder ganz anders aus. Hier greift der schöne schwammige
Paragraph mit der geeigneten Bereifung. Hier sind M&S, Schneeflocke, Sommer, Allwetter,
Winter, MT, Bogger völlig egal. Hier kommt es im Zweifel auf das Ergebnis des Gutachters an.
Hätte es einen Reifen gegeben mit dem du wesentlich früher zum Stehen gekommen wärst.
Im Falle der Kombination MT + Winter......JA....den Reifen gibt es und dazu sind keine
hochkomplizierten Tests für Gutachten nötig.
Und damit ist der Punkt erreicht wo dein Arsch ganz weit aus dem Fenster hängt.

Das Problem ist nur, daß Winterreifen wesentlich uncooler aussehen, als nen paar fette
MTs oder ne auf Doppelmotor augeblasene 8274er.

Wer also hier seine Premisse eher auf fette MTs oder ne Winde legt, sollte im Winter einfach den
Schneid haben seinen GW in der Garage zu lassen und auf den furchtbar uncoolen Polo seiner
Freundin mit Winterreifen umsteigen.

Gruß

Christian
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MichaS
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BeitragVerfasst am: 17.10.2009 10:29:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChristianAC hat folgendes geschrieben:
Paragraph mit der geeigneten Bereifung.

Hätte es einen Reifen gegeben mit dem du wesentlich früher zum Stehen gekommen wärst.
Im Falle der Kombination MT + Winter......JA....den Reifen gibt es

Und damit ist der Punkt erreicht wo dein Arsch ganz weit aus dem Fenster hängt.



Das würde dann aber eigentlich immer auf MT Reifen zutreffen.
Auch auf trockener Fahrbahn im Sommer gibt es Reifenkombis, mit denen man schneller zum stehen kommt als mit MTs.

Viele Grüße
Micha

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BeitragVerfasst am: 17.10.2009 12:06:59    Titel:
 Antworten mit Zitat  

MichaS hat folgendes geschrieben:


Das würde dann aber eigentlich immer auf MT Reifen zutreffen.
Auch auf trockener Fahrbahn im Sommer gibt es Reifenkombis, mit denen man schneller zum stehen kommt als mit MTs.

Viele Grüße
Micha


Vielleicht liegt der Unterschied nur zwischen
"wissentlich" und "unwissentlich" mit dem schlechteren Reifen gefahren.
Das ist für Versicherungen ein wesentlicher Gesichtspunkt.
Also schreibt bitte nicht zu viel zum Thema. Unsicher

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Wer sich in die Nesseln setzt, dem brennt der Arsch!

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BeitragVerfasst am: 17.10.2009 17:55:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

so schön die MTs sind aber meiner erfahrung nach sind gute Winterreifen deutlich besser als egal welche MTs.

Im Winter kommen bei mir Winterreifen drauf - auf alle Fahrzeuge egal obs ein 200sachenautobahnbomber oder der Geländewagen. Den Unterschied mekt man deutlich - fahrweise hin oder her.

justM2Ct

gruß
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BeitragVerfasst am: 17.10.2009 20:55:50    Titel:
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Die G-Hilfe steht seit heute auf Winterreifen,
der Indianer hat Winterschlaf..................

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Marc
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BeitragVerfasst am: 18.10.2009 11:03:49    Titel:
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Matze hat folgendes geschrieben:
für was hat man Allrad?
Beim Bremsen bringt Allrad genau garnichts!!

Dirtrider hat folgendes geschrieben:
Auch bei richtig knackiger Kälte ab -5°C
Was heutzutage schon als knackig gilt. rotfl

MichaS hat folgendes geschrieben:
Das würde dann aber eigentlich immer auf MT Reifen zutreffen.
Auch auf trockener Fahrbahn im Sommer gibt es Reifenkombis, mit denen man schneller zum stehen kommt als mit MTs.
Du solltest nicht so laut denken, nachher liest das noch einer und macht ne Vorschrift draus. rotfl
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mqp
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1. 260er
BeitragVerfasst am: 18.10.2009 12:45:46    Titel:
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Das Problem ist, daß man mit Winterreifen, gerade in der nassen Jahreszeit nicht ins Gelände kann. Deshalb bleiben meine MTs schön auf dem Wagen und bei Schnee nehme ich unseren winterbereiften Audi.

Martin
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J9 Andy
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1. LandCruiser KZJ90
BeitragVerfasst am: 18.10.2009 12:58:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Also ins Gelände rein kommst aber schon.
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BeitragVerfasst am: 18.10.2009 13:17:56    Titel:
 Antworten mit Zitat  

J9 Andy hat folgendes geschrieben:
Matze hat folgendes geschrieben:
für was hat man Allrad?

Beim Bremsen bringt Allrad genau garnichts!!



Ein Zuschaltallrad oder gesperrter Permanentallrad sind, sind sogar gefährlich durch die Koppelung der VA und HA wird die HA von der VA mitgebremst was dann die HA blockieren lässt und zu einem Verlust der Fahrzeugführung führt.
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