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Bußgeldbescheid TÜV abgelaufen
was tun???

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granyi6
Dyneema? Nur palettenweise!
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 24.04.2010 22:12:32    Titel:
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warum so spannend:

ich hatte ähnliche situation: Audi überzogen, ca. 12 Monate, oder warens 14 ? weis ich gar nimmer. Bin damit nicht gefahren, wirklich!
Stand bei mir in der Halle - nachweisslich!
die Bremsscheiben waren so angerostet, da weis jeder doofer, dass ich damit nicht gefahren bin.

Dann dachte ich mir, na gut, mal abmelden, kommt doch billiger.

Dann die Dame aufm Amt: oh, Herr, da muss ich Sie enttäuschen, Ihr TÜV ist aber schon lange abgelaufen. na und, fragte ich, was soll das, ich zahle Steuern, zahle Versicherung fahre aber nicht.

Egal, sagte sie, ich bekomm mal demnächst besuch von den Grün Weissen wegen bla bla bla....

bis heute kam keiner!
Das war über 3 Jahre nun schon her!

Und wenn se gekomen wären, es ist wirklich so! Ich habe einen kleinen Unfallschaden und die Bremsen waren so verrostet, da sieht man sofort, dass ich nicht fahre!

also, mach es ähnlich! Getriebeschaden sagt doch alles. Meist braucht man für eine Autofahrt ein Getriebe! Wenn du nachweisen kannst, dass du Getriebeschaden hast, könntest Glück haben.

Auf Privatparkplatz würd ich ihn trotzdem stellen - weg von der Öffentlichkeit!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 25.04.2010 14:20:41    Titel:
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Ob Du damit fahren kannst/könntest/bist etc. is unerheblich. Der Gesetzgeber schreibt halt vor, dass an einem zugelassenen Kraftfahrzeug eine gültige HU angebracht sein muss. (nich nur angebracht, also auch vorhanden) Heiligenschein WO das Dingen steht, obs steht, fährt, oder überhaupt nicht fahrbereit is, is vollkommen wurscht. Hau mich, ich bin der Frühling

Allerdings mit Zulassungsstelle etc, sind die/wir hier in Bayern wohl wesentlich entspannter....

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Team-Wildsau
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1. MAN G90, Nissan Y61, div. Suzukis, Subaru WRX
BeitragVerfasst am: 25.04.2010 18:21:59    Titel:
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Das Problem sollte nächstes We erledigt sein. Getriebe ist ja fertig. Dann kannst du am Montag gleich deinen TÜV neu machen und beim Straßenverkehrsamt vorbeifahren um das zu regeln.

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andis69
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...und hat diesen Thread vor 5607 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 25.04.2010 19:16:35    Titel:
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Team-Wildsau hat folgendes geschrieben:
Das Problem sollte nächstes We erledigt sein. Getriebe ist ja fertig. Dann kannst du am Montag gleich deinen TÜV neu machen und beim Straßenverkehrsamt vorbeifahren um das zu regeln.


Danke Dir wir doch noch Alles gut Knuddel Love it rotfl
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böses auto
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 01:39:15    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Ob Du damit fahren kannst/könntest/bist etc. is unerheblich. Der Gesetzgeber schreibt halt vor, dass an einem zugelassenen Kraftfahrzeug eine gültige HU angebracht sein muss.


Hm, irgendwo gibt es da was, nen Erlass oder Urteil oder sowas zum §29, wo es heißt, das ne HU für ein nicht betriebsfähiges Auto (Getriebe demontiert zählt da eindeutig dazu) serwohl überzogen werden darf. Ich hab's leider gerade nicht zur Hand, könnte es aber bei Gelegenheit mal auf dem Laptop raussuchen.

Gruß Frank

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VT - #13
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 02.05.2010 10:31:00    Titel:
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Donald Dark hat folgendes geschrieben:
Ob Du damit fahren kannst/könntest/bist etc. is unerheblich. Der Gesetzgeber schreibt halt vor, dass an einem zugelassenen Kraftfahrzeug eine gültige HU angebracht sein muss. (nich nur angebracht, also auch vorhanden) Heiligenschein WO das Dingen steht, obs steht, fährt, oder überhaupt nicht fahrbereit is, is vollkommen wurscht. Hau mich, ich bin der Frühling

Allerdings mit Zulassungsstelle etc, sind die/wir hier in Bayern wohl wesentlich entspannter....


Ich darf hierzu noch sagen:
damals bin ich sofort nach der Abmeldung von der Zulassungsstelle zur Polizei, weil mich das dermassen ange Argsssss hat und hab dort nachgefragt: der Polizist sagte zu mir, machen Sie sich nichts draus, da kommt bestimmt nichts, ich hab auch schon jetzt fast ein Jahr mein Motorrad angemeldet in der Garage stehen und ohne TÜV. Ich fahr halt damit nicht und gut ist.

So, der ist Polizist und wird es wissen.

Na ich bin dann bissle beruhigter von der Dienststelle und hab gewartet.

Wie gesagt, bis heute kam nichts.

Der Staat soll doch froh sein, wenn Leute ihre Autos ohne TÜV angemeldet lassen und nicht fahren. Kommt wenigstens Versicherung und Steuer zusammen.

Ich versteh den Stress net.
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 11:43:55    Titel:
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@böses Auto: Hmm, könnts sein, dass Du das ggf. mit den Bestimmungen zum Abschleppen und Schleppen verwechselst? Klaro, weder weiss ich noch krieg ich alle gesonderten Urteile mit und solche Fälle sind ja auch eher selten. Wenn Du´s findest, stells mal rein hier oder schicks mir, des interessiert mich. :)

@granyi6: Bei nem Mopped, machen die paar Kröten, die da zusammenkommen für Steuer und Versicherung kei Kraut fett. Bei nem Patrol schon eher. Und woher soll der Staat wissen, ob Du damit fährst oder nicht oder nur einfach no nicht erwischt wurdest? Und bez. Zulassungsstelle, die schlampern scho auch gern ma wengerl. Die werdens schlicht und einfach vergessen haben, sei doch froh. So, ich bin auch Polizist, und fänd des echt ma entspannend, wenn mir meine Ausführungen einfach geglaubt würden, weil ich eben einer bin... rotfl

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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 02.05.2010 14:30:27    Titel:
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Donald Dark!

Ich möcht net wissen, wieviele Autos, Motorräder rumstehen, angemeldet sind und keinen TÜV haben. Klaro, in Garagen sollten se stehen, nicht einfach so öffentlich für jedermann einsichtbar.

Das war damals ein Motorrad von dem Polzisten, kein Mopedla.

Der Polizist hat mir damals ausdrücklich gesagt, wenn ich nicht erwischt werde, macht das gar nichts.

Du sagst es richtig, wer prüft nach, ob ich nicht doch gefahren bin. Ich hab damals täglich auf die Polizei gewartet und keiner kam. Hätten die die Bremsscheiben und den Zustand des Fahrzeuges gesehen, hätten die mir auf Anhieb geglaubt, dass ich damit nicht gefahren bin.

Es sollte also immer auf den jeweiligen Fall drauf ankommen.

Ich war schon bei Landwirten, die haben Traktoren zugelassen, die haben schon 2 Jahre keinen TÜV mehr "geklebt" bekommen. Die machen sich auch net ins Hemd.... - und fahren sogar noch damit rum.
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granyi6
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1. was man so alles bissle braucht
BeitragVerfasst am: 02.05.2010 14:37:29    Titel:
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ehrlich gesagt find ich diese Regelung total beschissen!

warum darf man nicht einfach so ein Fahrzeug angemeldet lassen, nachweislich nicht fahren und muss TÜV drauf haben?!

Wenn einer nen Oldtimer hat, oder schwer krank ist oder nicht dazu kommt, den Hobel vorzufahren, warum darf er dann nicht in einer Halle abgemeldet stehen bleiben und soll dann, wenn er ihn abmeldet eine verdonnert bekommen.

Es gibt vielleicht Menschen, die den Hobel extra angemeldet lassen, damit sie Versicherungsschutz haben, um im Brandfalle oder Diebstahlsfalle versichert zu sein.
Die normale Versicherung (Ruheversicherung) läuft nämlich nach 6 Monaten ab.

Bestimmt stehen viele Anhänger auch so rum, die keinen TÜV haben und länger als 8 Monate zugelassen sind. All diese Betreiber müssten dann eine verdonnert bekommen, wenn sie erwischt werden. Ich denke hier mal an Bootsanhänger usw.

Ist ein schwieriger Fall!
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Donald Dark
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 14:43:59    Titel:
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Irgendwie krieg ich langsam das Gefühl, dass die Cherokee-Fahrer doch alle bissi anders laufen... egal, anderer Faden! Hau mich, ich bin der Frühling

Ja genau, wenn Du nicht erwischt wirst!!! Für die Aussage brauchst aber doch auch keinen Polizisten, für diese Aussage langt nen IQ von 3 über Zimmertemperatur. rotfl Wo kein Kläger, da kein Richter, is doch vollkommen logisch!

Und nen MoPPed is kein Moped sondern die Umschreibung für nen Motorrad! Vertrau mir

Aber weitere Erklärungen spar ich mir, les Dir einfach meinen Beitrag oben nochmal durch, vielleicht kommst dann drauf, wie der gemeint is... Ja

Und der Fall is ganz einfach! Wenn Du´s abmeldest, is das Dingen trotzdem versichert. Entweder durch eine separat (!!!) abzuschliessede Ruheversicherung (die dann auch nich nach 6 Monaten abläuft und kaum was kostet!) oder durch z.B. ne erweiterte Hausrat oder ähnlichem. Dieses Argument is sinnlos.

Und es gibt immer die Möglichkeit, jemanden zum Abmelden zu schicken. (in z.b. 6 Monaten nich die Möglichkeit zu finden, is ne mehr als schwache Ausrede...)

Und genau so ist es auch, alle die mit den ewig abgelaufenen HU´s bekommen auch eine verdonnert, wenn sie erwischt werden, ganz klar!

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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 14:50:05    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
ehrlich gesagt find ich diese Regelung total beschissen!

warum darf man nicht einfach so ein Fahrzeug angemeldet lassen, nachweislich nicht fahren und muss TÜV drauf haben?!

Wenn einer nen Oldtimer hat, oder schwer krank ist oder nicht dazu kommt, den Hobel vorzufahren, warum darf er dann nicht in einer Halle abgemeldet stehen bleiben und soll dann, wenn er ihn abmeldet eine verdonnert bekommen.

Es gibt vielleicht Menschen, die den Hobel extra angemeldet lassen, damit sie Versicherungsschutz haben, um im Brandfalle oder Diebstahlsfalle versichert zu sein.
Die normale Versicherung (Ruheversicherung) läuft nämlich nach 6 Monaten ab.

Bestimmt stehen viele Anhänger auch so rum, die keinen TÜV haben und länger als 8 Monate zugelassen sind. All diese Betreiber müssten dann eine verdonnert bekommen, wenn sie erwischt werden. Ich denke hier mal an Bootsanhänger usw.

Ist ein schwieriger Fall!





wenn das fahrzeug ABGEMELDET ist passiert ja auch nix.
aber wie willst du das mit dem ,,nachweislich nicht fahren,, machen.......???? Unsicher
saublöd ist hier das der TÜV und die zulassungsstelle angehalten sind solche
verfehlungen der bussgeldstelle zu melden......... denunziation von amts wegen..... Hau mich, ich bin der Frühling Nee, oder?

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granyi6
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 15:16:27    Titel:
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ja und das ist ja das gemeine an der geschicht

da fällt einem ein, dass das fahrzeug oder der hänger längst tüv überzogen ist, und man es gerne abmelden möchte.
aber ne, man muss erst tüv machen und dann abmelden, dann bekommt man keine verdonnert,


denn, der tüv hat keine meldepflicht!

Also, blöde situation.....!

Ich bin ja auch darauf damals aufmerksam gemacht worden, als die Dame auf dem Amt mir das erklärte.....

Ich wollte auch das Fahrzeug deshalb länger angemeldet lassen, weil ich mit den Prozenten runterwollte, was ich ja auch geschafft habe... aber beim Abmelden dann bin ich schlauer geworden.
Also Leut, öfters mal auf die HU schauen, und dann erst abmelden.....
notfalls TÜV neu machen und dann erst abmelden.
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 15:21:06    Titel:
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granyi6 hat folgendes geschrieben:
ja und das ist ja das gemeine


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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 16:43:29    Titel:
 Antworten mit Zitat  

granyi6 hat folgendes geschrieben:
ja und das ist ja das gemeine an der geschicht

da fällt einem ein, dass das fahrzeug oder der hänger längst tüv überzogen ist, und man es gerne abmelden möchte.
aber ne, man muss erst tüv machen und dann abmelden, dann bekommt man keine verdonnert,


denn, der tüv hat keine meldepflicht!


Also, blöde situation.....!

Ich bin ja auch darauf damals aufmerksam gemacht worden, als die Dame auf dem Amt mir das erklärte.....

Ich wollte auch das Fahrzeug deshalb länger angemeldet lassen, weil ich mit den Prozenten runterwollte, was ich ja auch geschafft habe... aber beim Abmelden dann bin ich schlauer geworden.
Also Leut, öfters mal auf die HU schauen, und dann erst abmelden.....
notfalls TÜV neu machen und dann erst abmelden.




eine meldePFLICHT haben,soweit ich weiß,beide nicht,weder TÜV noch zulassungsstelle.
sie sind aber angehalten das der bussgeldstelle zu melden.frank weiss das aber bestimmt
besser als ich.......... Ja der hat zugriff auf die unterlagen.
also ist es eigentlich völlig egal ob du zum abmelden erst zum TÜV fährst,du läufst
gefahr trotzdem ein bussgeld aufgebrummt zu bekommen..........
WIE DU ES AUCH DREHST.........DER ARSCH BLEIBT IMMER HINTEN Hau mich, ich bin der Frühling
angeschissen sind immer wir,nicht der staat / die stadt..... Vertrau mir

_________________
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BeitragVerfasst am: 02.05.2010 20:58:05    Titel:
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Meldepflicht wenn einer überzogen hat habe ich nicht, ich kleb das Bapperl einfach die paar Monate zurück und gut ist.
Wenn allerdings mal einer mit nem ungebremsten Anhänger pünktlich zur HU kommt, bekommt er von mir jedesmal nen verwundertes Lob mit auf den Weg, denn das die pünktlich kommen ist die absolute Ausnahme Hau mich, ich bin der Frühling

Wie es bei der Zulassungsstelle ist kann ich jedoch nicht sagen.

Gruß Frank

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