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Bundesverkehrsminister Ramsauer will Winterreifenzwang einführen

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 06.10.2010 19:47:35    Titel:
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RebelHeart hat folgendes geschrieben:
Und Willi muß halt dann riskieren, daß er erwischt wird, wenn er seinen Fuhrpark bewegen muß...


3 Punkte á 6 St. winters über eingelagerte Fahrzeuge ergibt dann aber gleich 18 Punkte = Führerschein weg, ohne wirklich was "Böses" getan zu haben, sondern nur für "an einem sonnig-trockenen Wintertag alle Sammelfahrzeuge mal kurz Bewegen" - das kann ja nicht Sinn und Zweck einer Winterreifenregelung sein!
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RebelHeart
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1. Grand Cherokee ZJ a weng standesgemäß
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BeitragVerfasst am: 06.10.2010 21:11:23    Titel:
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Hulg hat folgendes geschrieben:
Genauso gut wie die Regelung mit dem Frontschutzbügel, oder die Regelung mit den Umweltzonen, oder das Dosenpfand, oder die leiseren Reifenprofile, oder die Abschaffung vom Kombinationskraftwagen, oder oder oder ....


In den genannten Fällen (außer Dosenpfand) geb ich Dir Recht, das war Bullshit. Aber Vorschriften die der Verkehrssicherheit dienen find ich OK, und eine Winterreifenpflicht sollte einen vernünftigen Autofahrer kaum belasten - weil der sowieso Wintersocken aufzieht.

Ey, das ist absolut fehl am Platze hier
Wilfired75 hat folgendes geschrieben:
RebelHeart hat folgendes geschrieben:
Übrigens kann man ein Auto durchaus auch so einlagern, daß es nicht zu Standschäden kommt... das aber nur am Rande...


Oh, da hätte ich jetzt aber gerne ein paar Profitipps, wie ich folgende Standschäden "durch korrekte Einlagerung" vermeiden hätte können:
- 1981er BMW 323i: nach über 1/2 Jahr Standzeit Kupplung fest UND Benzinschläuche undicht (beim ersten Anlassen nach der Zeit)
Die Schläuche altern nicht durchs Stehen. Sei froh daß die nicht irgendwo auf nem Ausflug geplatzt sind.
- 1972er Pontiac Firebird Formula 400: nach ca. 1/2 Jahr Standzeit vordere Bremsen fest
Wenn die Sättel fest sind, sind wahrscheinlich die Faltenbälge der Kolben durch. Die werden dann auch im Fahrbetrieb fest.
- 1986er BMW M5: nach 9 Monaten Standzeit VORSCHRIFTSTMÄßIG NACH OLDTIMER MARKT FACHZEITSCHRIFT ANWEISUNG eingemottet incl. komplette Karosserie aufgebockt, um die Federn zu entlasten und Standplatten der 265er Reifen vorzubeugen: beim Ablassen anlässlich Wiederinbetriebnahme sackt die Karosserie bis auf die Reifen auf, das Fahrwerk reguliert sich erst nach einigen (schrabbelnden!) Metern wieder auf die Originalhöhe in entsprechendem Abstand Reifen-Karosserie


Ansonsten:
Aufbocken oder auf dickes Styropor stellen, Bremsscheiben einölen. Vor dem Abstellen oder während der Standzeit eben noch die normale Pflege zukommen lassen (Rostschutz etc.). Und dann gibts noch etwas zwischen "hinstellen und nimmer anschaun" und "regelmäßige Bewegungsfahrten". Alle paar Wochen mal den Motor im Stand warmlaufen lassen, aufgebockte Räder n bisschen drehen lassen oder stehende Autos nur mal 2,3 Meter hin und herfahren.
Und was das Fahrwerk vom M5 betrifft: Was kaufst Dir auch so nen Scheiß? Ätsch

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NEIN, JUNGS SIND NIE ZU GROSS UM IM SANDKASTEN ZU SPIELEN... NUR IRGENDWANN MUSS DER SANDKASTEN SO GROSS SEIN, DASS DAS AUTO MIT REINPASST...


Claus (DirtyDuck): "Warum seid Ihr da raufgefahren...?"
Ich: "Ähm - weil wir Offroader sind...?!
Claus: "Hmmm... da kann ich jetzt nicht mal was dagegen sagen..."
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RebelHeart
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BeitragVerfasst am: 06.10.2010 21:18:26    Titel:
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..und wenn Du Dich mit JEDEM eingelagerten Auto erwischen lässt, hast was falschgemacht... Ätsch

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Panther
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1. Enduro
BeitragVerfasst am: 06.10.2010 23:09:35    Titel:
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Wenn es nun soweit kommt, dass man bei Schnee und Schneematsch, mit "Winterreifen" fahren muss....

... was ich auch wirklich für sinnvoll halte...

... erwarte ich auch vom Gesetzgeber, dass man bei schneebedeckter oder vereister Straße, auch mit Spikereifen fahren darf!

Denn dann, genau dann beschädigt der Reifen auch nicht den Straßenbelag!

Und mal im Ernst:

Wenn man sich anschaut wie oft die Straßen kaputt gehen" sind und wie oft die Straßen neugeteert werden, werden die Spikes wohl kaum merklich, mehr Schaden anrichten...
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Overflow
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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 02:12:37    Titel:
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360cui hat folgendes geschrieben:
Welche WR mit Lamellen gibt es denn in GRöße 33 aufwärts?? Ich glaube keinen... Unsicher



Wegen des Profils und der Gummimischung eine andere Reifengröße aufziehen
geht nicht, weil dann die Abgaswerte nicht mehr stimmen. Da wo uns beim Umstieg
auf andere Reifengrößen Hürden in den Weg gestellt werden, da stolpert das
Kontrollorgan nun selbst drüber. Ach wie herrlich! rotfl
Dann sollte mal wieder der Bestandsschutz gelten, da in dieser Reifengröße
keine Winterreifen erhältlich sind, darf man dann seine MTs weiterfahren.

Winke Winke

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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 09:10:53    Titel:
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Bei welchem Fahrzeug sind bitteschön nur 33er Reifen oder größer eingetragen?


Kini

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360cui
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5. und noch ein paar..
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 09:26:57    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Bei welchem Fahrzeug sind bitteschön nur 33er Reifen oder größer eingetragen?


Kini


Bei meinem Chevy z.B. YES
Aber ehrlicherweise muss ich schon zugeben, dass sich auch Kleinere eintragen ließen.. Heiligenschein

Ich verstehe das Ganze sowieso nicht! In der Praxis wurde es eh und je schon so gehandhabt, dass die Versicherungen sich im Schadensfall das Geld vom Verursacher zurück geholt haben, weil das Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis als "grob fahrlässig" eingestuft wird! Was soll also der ganze Terz??
Da muss man doch mal wieder unterstellen, dass da ganz andere Interessen dahinter stehen...!

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Bart
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1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 09:33:59    Titel:
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naja in Deutschland steckt doch eh fast überall Regulierungswahn dahinter der durch die EU noch verschärft wird Hau mich, ich bin der Frühling

Bin gespannt was das noch für Auswüchse annimmt Supi

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Overflow
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BeitragVerfasst am: 07.10.2010 10:57:58    Titel:
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360cui hat folgendes geschrieben:
Was soll also der ganze Terz??



Es geht um Regulierungswut und um den Erlass weiterer Vorschriften, ohne wirklich das Hirn einzuschalten.

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Hans-Peter
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1. KVB
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 11:06:04    Titel:
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Overflow hat folgendes geschrieben:
360cui hat folgendes geschrieben:
Was soll also der ganze Terz??



Es geht um Regulierungswut und um den Erlass weiterer Vorschriften, ohne wirklich das Hirn einzuschalten.



Nicht ganz richtig:

Es geht darum, dass die "Verfolgungsbehörde" Rechtssicherheit hat, wenn sie zur Konsolidierung des Haushaltes Einnahmen tätigen will. Mit der Regelung, wie sie noch gilt, dürfen keine Bußgelder mehr eingenommen werden, weil ein Gericht die nicht ausreichend konkrete Rechtslage moniert hat.

So, auch mal meinen Senf dazugegeben.
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5. und noch ein paar..
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 11:09:27    Titel:
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@Hans Peter: Respekt Genau das meinte ich mit den anderen Interessen Ja Ja

Magst ein Würstel zu deinem Senf rotfl rotfl rotfl

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BeitragVerfasst am: 07.10.2010 11:21:15    Titel:
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Kini hat folgendes geschrieben:
Bei welchem Fahrzeug sind bitteschön nur 33er Reifen oder größer eingetragen?


Kini


Unsere beiden C202-Lappländer z. B.!

Nur 280/85-16 und 9.00R16 eingetragen, dazu noch ne Hersteller-Freigabe für 35x12,5x15.

Kleiner geht gar net!

Hab mal winzige 265/75-16er ausprobiert, die Karre dreht sich damit zu Tode und kommt grade mal auf 70 km/h, notfalls auch etwas mehr...
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1. altes Auto Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 07.10.2010 11:39:48    Titel:
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Hans-Peter hat folgendes geschrieben:
Overflow hat folgendes geschrieben:
360cui hat folgendes geschrieben:
Was soll also der ganze Terz??



Es geht um Regulierungswut und um den Erlass weiterer Vorschriften, ohne wirklich das Hirn einzuschalten.



Nicht ganz richtig:

Es geht darum, dass die "Verfolgungsbehörde" Rechtssicherheit hat, wenn sie zur Konsolidierung des Haushaltes Einnahmen tätigen will. Mit der Regelung, wie sie noch gilt, dürfen keine Bußgelder mehr eingenommen werden, weil ein Gericht die nicht ausreichend konkrete Rechtslage moniert hat.

So, auch mal meinen Senf dazugegeben.


Das Problem wird nur sein, daß die "Verfolgungsbehörde" die von der "Regulierungsbehörde"
erlassene Vorschrift 17-85-A Abs. nicht in die Tat umsetzen kann, weil man sich beim
"Wetteramt" nicht auf eine einstimmige Prognose einigen kann.

Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 07.10.2010 11:44:08    Titel:
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@Overflow:rotfl: rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl

@Willi: Kann dir doch auf wurscht sein, angeblich sollen ja M+S als Winterreifen anerkannt werden YES

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el Bodo
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BeitragVerfasst am: 07.10.2010 14:26:51    Titel:
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Was habt ihr denn alle?

Die Winterreifenpflicht gilt in Österreich schon seit 2008; In der Zeit von 1. November bis 15. April gilt die Winterreifenpflicht bei "winterlichen Fahrbahnverhältnissen" - also bei Schnee, Matsch, Eis oder Nässe (weil aus der im Winter schnell Eis wird).
Als Winterreifen gilt ein Reifen, wenn er M+S-Kennzeichnung und mehr als 4 mm Profiltiefe hat - also auch so ziemlich jeder AT und MT (Ich möchte die hier nicht auf eine Stufe mit echten Winterreifen stellen).
Eine Kennzeichnung von Winterreifen ausschließlich mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol ist in Österreich NICHT als Winterreifen-Kennzeichnung anerkannt.

Wenn Willi also seinen Oldtimer-/Youngtimer-/Ranzkarrenfuhrpark in dieser Zeit mit Sommerreifen bewegen will - bei Schönwetter kein Problem...

Ich denke mal, dass die deutsche Regelung nicht wesentlich anders ausfallen wird.

lg Bodo

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