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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Wohnort: Oberndorf am Lech Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Nissan Patrol TD42T |
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Verfasst am: 22.10.2013 08:43:11 Titel: |
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Der-Dahl hat folgendes geschrieben: |
Auszug:
Pitbull-Autos mit "schnittigem" Design, die so "schön" sind, dass sie kaum im Gelände eingesetzt werden, gehören ganz verboten. Es handelt sich um eine Fehlentwicklung wie z.B. Rolltreppen in Bahnhöfen etc.
Gegen was man alles abneigungen haben kann... |
mehr fällt mir dazu nicht ein | _________________ Ruben
Gottes Segen |
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 ich laß den Crack Tracker frei!


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Siegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Samurai long 2. 50%" 3. crack Tracker" 5. DR350S 6. KLR250 7. 125 Fantic Trial |
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Verfasst am: 29.10.2013 19:48:35 Titel: |
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[quote="rubenpal"] Der-Dahl hat folgendes geschrieben: |
Auszug:
Pitbull-Autos mit "schnittigem" Design, die so "schön" sind, dass sie kaum im Gelände eingesetzt werden, gehören ganz verboten. Es handelt sich um eine Fehlentwicklung wie z.B. Rolltreppen in Bahnhöfen etc.
Gegen was man alles abneigungen haben kann... |
Ich könnte jetzt mit ca 100 Bildern von total zertrümmerten ja sogar zerissenen PKW dagegen halten!
Meiner ist Verhaltensgeprüft und trägt einen Maulkorb!
Zum Thema wegen Symbole unverzüglich aus dem Straßenverkehr entfernen waren die Sprayer vielleicht sogar "Umweltaktivisten"?  | _________________ "Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd!" |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 29.10.2013 19:57:35 Titel: |
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Dein Auto kann, trotz Beißkorb, noch andere PKW zerreissen?
nu hab ich Furcht... | _________________ Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen! |
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 ich laß den Crack Tracker frei!


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Siegen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Samurai long 2. 50%" 3. crack Tracker" 5. DR350S 6. KLR250 7. 125 Fantic Trial |
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Verfasst am: 30.10.2013 00:47:56 Titel: |
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Ach der "will nur spielen"!
Wenn ich einen Pitbull hab ist Deiner ein "Mastino Napoletano"! | _________________ "Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd!" |
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 Bin neu hier


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Alzenau Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. ISUZU D-Max SpaceCab Custom 2015 -> 3. Pajero V80 3.2 DiD 4. Honda S2000 5. 1966er Karmann Ghia |
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Verfasst am: 18.12.2013 17:02:46 Titel: |
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Sucht mal in Google "Michael Palomino", bzw. geht direkt auf seine Seiten http://www.soziologie-etc.com oder http://www.geschichteinchronologie.ch. Der Typ hat aber mal amtlich einen an der Klatsche.
Zum Topic: es erfreut auch mich, dass die Schmiererei wieder abgegangen ist. | _________________ Viele Grüße, Jörg
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いすゞ D-Max, ATFS Space Cab Custom Automatik, 200 PS - 530 Nm, Cosmic Black, Bj.06/2015.
Zur kompletten Fahrzeugbeschreibung bitte hier entlang.
Ein guter Pickup überzeugt mehr durch seine Alltagsfähigkeiten und seine Haltbarkeit, als durch SUV-Ausstattung und Fahrkomfort. |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2011 Wohnort: Schweiz Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Land Cruiser 200, seit 2022 VW T6.1 4x4 mit Difflock |
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Verfasst am: 18.12.2013 19:14:02 Titel: |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2013 Wohnort: Edesbüttel Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Ford Maverick 2.4i, 5 Türer, BJ 1996 2. Jeep Wrangler JK Unlimited Rubicon (2016) 3. Honda CBR 900 RR |
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Verfasst am: 18.12.2013 19:16:00 Titel: |
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unbekannter#2 hat folgendes geschrieben: | Polizei war gerade mit LKA! da. Hintergrund ist das es ein Thema des Staatsschutzes ist, da Verfassungswidrige Kennzeichen angebracht wurden. Hier wird sich also im Strafrecht bewegt, gem. §86a StGB. Da habe ich gerade auch gelernt, die Pol und das LKA nehmen die "Sache" extrem ernst. Sehr gut!
Nun muss ich den Landy unverzüglich aus dem öffentlichen Bereich entfernen oder aber die Kennzeichen unverzüglich entfernen, sonst mache ICH mich strafbar.
Als ob ich nichts besseres zu tun habe... |
Ja so sind sie diese Arschkrampen .. (also die Rechten, jetzt) ... selbst nichts gebacken kriegen und anderer Leute Eigentum demolieren weil man slebst nichts hat ... und um die Sache abzurunden, bist man dann auch noch der doofe und kann sehen, wie man diese Scheisse wieder, wohlgemerkt auf eigene Kosten, los wird. Aber einem rechtschaffenen Bürger eins rinzuwürgen ist ja auch viel einfacher als die Täter zu ermitteln. Außerdem ist bei Dir ja etwas in Form von Ordnungsgeldern / Tagessätzen zu holen... im Gegensatz zu den rechtsradikalen Hartz 4 Empfängern ....
Meinem Nachbarn habe sie mal schön Hakenkreuze auf die Motorhaube, den Kofferraumdeckel, und alle vier Türen seines an der Straße geparkten BMW gekratzt. Schön tief .... Täter? Nicht zu ermitteln ... obwohl die Bomberjacken, wohlgemerkt immer derselbe Trupp, jeden Abend die Straße rauf und runtergezogen sind ... | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero Sport |
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Verfasst am: 19.12.2013 12:43:21 Titel: |
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Es ist einfach eine absolute Gemeinheit, wenn einer eines anderen Eigentum beschädigt. Also ich hab mich immer gefragt, was ich machen würde, wenn ich einen solchen erwischen würde, egal wessen Auto er gerade besprüht oder zerkratzt... Auf alle Fälle, würde ich einschreiten und § 127 StPO hilft mir dabei, ihn festzuhalten, bis die Polizei kommt... Auch bei diesen Parkplatzrämplern, die dann abhauen, würde ich zumindest das Kennzeichen den Behörden übergeben...
Ein Kumpel von mir, hatte 2009 mal 2 Sprayer erwischt, (aber nur einen festhalten können) wie sie ein Trafohäusel besprühten und jetzt kommts: Es waren 2 linksautonome Punks, welche völlig unverständlicher Weise ein Hakenkreuz aufgesprüht hatten... Hallooo? Ja, als denen dann bei der Polizei, der Vorwurf der Verwendung/Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole gemacht wurde, meinten diese, sie hätten den doofen Nazi´s eins auswischen wollen und den Hass auf die Scheißtypen anheizen!
Aber egal, welche Gesinnung die Täter haben, solch Sachbeschädigungen gehören wahrscheinlich härter bestraft, denn wenn man so mal betrachtet, was so an Strafen verhängt werden... Sozialstunden, und wenn mal Haft, dann zur Bewährung... ect... ist wahrscheinlich nicht genug abschreckend, denn es nimmt ja kein Ende... | _________________ Geht nicht? - Gibts nicht! |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Franken
| Fahrzeuge 1. Hilux mit Wohnaufbau 2. King Quad |
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Verfasst am: 19.12.2013 16:43:41 Titel: |
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dermausmann hat folgendes geschrieben: | Auch bei diesen Parkplatzrämplern, die dann abhauen, würde ich zumindest das Kennzeichen den Behörden übergeben...
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Eine gute Bekannte von mir hat vor ein paar Jahren genau das getan. Sie wurde dann zur Zeugenaussage geladen und musste dann noch vor Gericht erscheinen, im Urlaub. Dort wurde sie vom gegnerischen Anwalt saublöd runtergemacht, weil sie nicht sagen konnte ob einer oder zwei am Steuer saßen. Er hat versucht sie als unglaubwürdig hin zu stellen. Der "Richter" hat sich das angesehen und ist nicht eingeschritten. Naja - sie für ihren Teil hat daraus gelernt und wird in Zukunft niemandem mehr helfen.
Ich hab neulich einen Parkrempler gesehen und dem Geschädigten die Nummer des Verursachers mit Uhrzeit aufgeschrieben.
Danach musste ich den Hergang 4 Mal an verschiedene Parteien (3 Monate später) schreiben und genaue Angaben bezüglich Uhrzeit, Wagenfarben usw machen. Der Gerichtstermin steht noch aus, mal sehen ob ich da auch mit hin muss.
Soll jetzt nicht heißen, dass ich beim nächsten Rempler nicht wieder helfen würde!
Aber man sollte wissen, wenn die Sache vor Gericht geht, kann es dreckig werden. Und warum manche Sachen beim Richter landen weiss ich echt nicht. Farbreste vom Gegner an der , auf der richtigen Höhe Stossfänger eingedrückt, Farbreste von beiden autos am anderen, Verursacher beim heimkommen von der Polizei gestellt und betrunken und gewaltbereit, Augenzeugen….. Und trotzdem große Verhandlung mit Anwesenheit aller Beteiligten einschließlich der Belastungszeugin die in einer Querstraße des Verursachers wohnt
Tim | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2013 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Mitsubishi Pajero Sport |
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Verfasst am: 19.12.2013 21:18:19 Titel: |
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Timhilux hat folgendes geschrieben: | dermausmann hat folgendes geschrieben: | Auch bei diesen Parkplatzrämplern, die dann abhauen, würde ich zumindest das Kennzeichen den Behörden übergeben...
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Eine gute Bekannte von mir hat vor ein paar Jahren genau das getan. Sie wurde dann zur Zeugenaussage geladen und musste dann noch vor Gericht erscheinen, im Urlaub. Dort wurde sie vom gegnerischen Anwalt saublöd runtergemacht, weil sie nicht sagen konnte ob einer oder zwei am Steuer saßen. Er hat versucht sie als unglaubwürdig hin zu stellen. Der "Richter" hat sich das angesehen und ist nicht eingeschritten. Naja - sie für ihren Teil hat daraus gelernt und wird in Zukunft niemandem mehr helfen.
Ich hab neulich einen Parkrempler gesehen und dem Geschädigten die Nummer des Verursachers mit Uhrzeit aufgeschrieben.
Danach musste ich den Hergang 4 Mal an verschiedene Parteien (3 Monate später) schreiben und genaue Angaben bezüglich Uhrzeit, Wagenfarben usw machen. Der Gerichtstermin steht noch aus, mal sehen ob ich da auch mit hin muss.
Soll jetzt nicht heißen, dass ich beim nächsten Rempler nicht wieder helfen würde!
Aber man sollte wissen, wenn die Sache vor Gericht geht, kann es dreckig werden. Und warum manche Sachen beim Richter landen weiss ich echt nicht. Farbreste vom Gegner an der , auf der richtigen Höhe Stossfänger eingedrückt, Farbreste von beiden autos am anderen, Verursacher beim heimkommen von der Polizei gestellt und betrunken und gewaltbereit, Augenzeugen….. Und trotzdem große Verhandlung mit Anwesenheit aller Beteiligten einschließlich der Belastungszeugin die in einer Querstraße des Verursachers wohnt
Tim |
Ja, ist wohl eine Zwickmühle, aber solche Schlüsse daraus zu ziehen, nicht mehr helfen zu wollen, finde ich aber als den falschen Weg! Klar, wenn man als Zeuge vor Gericht geladen wird, kostet einem die Hilfe auch noch Zeit, klar ist das ärgerlich, und man wird zwar entschädigt, aber das ist ja oft nur ein Groschen. Ja und es ist in unserem Rechtsstaat nun mal so, dass sich jeder Rechtsbrecher einen Anwalt leistet und wenn der Fall klar scheint, wird der Zeuge von diesem dann als Rechtsverdreher fungierenden Individuum attakiert, ja um genau die Glaubhaftigkeit in Frage zu stellen, doch das darf man nicht persönlich nehmen! Da sollte man ruhig bleiben und seine Beobachtung schildern auch wenn das Vergessen gegen einen arbeitet! Ich würde sagen, ich habe gesehen, wie das Fahrzeug mit dem Kennzeichen, was ich damals aufgeschrieben habe, gegen den anderen Wagen gefahren ist und ggf. eine Gegenfrage stellen, ob denn die Anzahl der Insassen des Fahrzeuges irgend einen Einfluss auf meine Beobachtung hat, welche zu der Bewegung des Fahrzeuges steht und würde dann auch mal sagen, dass ich jetzt nur noch das Wesentliche weiß! Man sollte sich auch von denen nicht auf´s Glatteis führen lassen, oder sich beirren lassen. Ja, der Richter hört sich das an und obwohl er nicht für den Zeugen eingreift, bildet er sich sein eigenes Urteil! Ja, es kann unangenehm werden, wenn man hilft, aber wir sind schon in einer Wegschaugesellschaft, daher finde ich es richtig zu helfen, auch wenn es Folgen hat... | _________________ Geht nicht? - Gibts nicht! |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2013 Wohnort: Franken
| Fahrzeuge 1. Hilux mit Wohnaufbau 2. King Quad |
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Verfasst am: 19.12.2013 21:42:32 Titel: |
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Das ist auch meine Meinung.
Aber im Fall meiner Bekannten hat es eben dazu geführt, dass sie nun wegschaut. Sie erwartet auch nicht mehr, dass irgendjemand hinschaut.
Der Beklagte wohnt, wie schon gesagt nur eine Querstrasse weg und ist als, sagen wir mal, "umtriebig mit schlechtem Bezug zu fremden Eigentum" bekannt. Für Ihr Auto hat sie seither eine Garage angemietet.
Ich denke mal, diese spezifische Situation hätte man auch eleganter regeln können.
Aber in D gilt nun mal deutlich mehr Täterschutz als woanders. Der Typ ist seinen Schein abgegeben und durch die MPU gerasselt. Und nun rate mal was er glaubt wer schuld daran ist….
Sie spielt auf alle Fälle mit dem Gedanken den Wohnort zu wechseln.
Ein Extremfall, sicherlich. Aber damit ist ihre Reaktion durchaus zu verstehen.
Ich guck aber weiter hin. Und mit den bisher Erfahrenen mach ich mir einfach gleich ein paar Notizen. Damit können widersprüchliche Aussagen, von meiner Seite zumindest, vermieden werden.
Zeit, Autofarben, kurze Skizze, Wetter und beobachteter Hergang. Das wird dann in die verschiedenen Formulare eingetragen und mehr nicht. Keine Ausschmückungen, keine Vermutungen - wie zB ob der Fahrer den Kontakt bemerkt haben sollte - kann ich nicht sagen, ich war nicht mit im Auto und ich bin auch kein Experte für Parkrempler.
Wichtig ist nur, dass alle die gleiche Aussage bekommen, auch in Kleinigkeiten. | |
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 da kommt eh nur Blödsinn raus

Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. SJ Longbody 2,0 16V 2. D-Max 3L Schalter 3. Volvo Amazon 4. Suzuki DRZ 400 Y 5. Vespa PX 225 6. Cube Attention 7. Hackbrett Killer |
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Verfasst am: 20.12.2013 19:26:03 Titel: |
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wer weg schaut, macht sich mitschuldig!
So ein bißchen Streß muß man schon aushalten können...Nur, weil man vom gegnerischen Anwalt "angemacht" wird, muß man doch nicht gleich all seine Überzeugungen über den Haufen werfen!
Und: wenn man selbst vor Gericht steht, erwartet man ja auch von seinem eigenen Anwalt, daß er ALLES macht, damit das Verfahren zum eigenen Vorteil ausgeht, oder?
Ich könnte zum Thema Anwälte ganze Bücher schreiben...Sehr schön ist es, wenn man vom Anwalt (wohlgemerkt,als Polizeibeamter und Zeuge vor Gericht) nach seinem Sexualleben befragt wird: Sagt man, "Alles Tutti", wird als Nächstes der Partner vorgeladen und ebenso danach befragt. Sagt der Partner dann, "naja, halt so Standard, nich doll, nich mies", hat der Anwalt einen Punkt mehr, der die Glaubwürdigkeit des Zeugen untergräbt, weil eben nicht "Alles Tutti" ist... Das ist zwar ein krasses Beispiel, sorgt aber nicht grade für gute Laune, wenns Einen trifft.
Gut ist auch die Frage: "Wie weit waren sie denn vom Ort weg?" Sagt man: "10 Meter!", fragt der Anwalt: "Gemessen oder geschätzt?" Hat man nur geschätzt, läßt der Anwalt die Strecke vom Richtertisch bis zum Ausgang schätzen und anschliessend nachmessen...Sind keine 10 Meter? sind 12 Meter? dann: UNGLAUBWÜRDIG!!!
uswuswusw...
Dennoch ist das alles kein Grund zum wegschauen!!!
Und zum Thema Entschädigung für Zeugen: Ich bekomme, und das ist kein "Spezialtarif", für eine Strecke von 30Km (einfach) eine Entschädigung von knapp 25€. Ist doch jetzt nicht sooo schlecht...
Und dann möchte ich noch zu bedenken geben, daß man ja als eventuell Geschädigter auch den ein oder anderen Zeugen gut brauchen könnte, oder? wenn dann ALLE wegschauen, Gute Nacht, Marie! | _________________ Es ist ein dreckiges Hobby, aber irgendwer muss es ja machen! |
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