 ..bergauf fussgängerschützend..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Lipperland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW X3 2. Smart Roadster 3. Suzuki DR 800 |
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Verfasst am: 19.09.2008 16:48:29 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Da gibts tatsächlich so einen Paragraphen in irgendwelchen EU-Werken, der den Unterschied zwischen Geländewagen und SUV über die Existenz von Starrachse, Untersetzung und mindestens einem sperrbaren regelt. Aber frag nicht, wo man den findet. |
Tendentiell in der entsprechenden EU-Richtlinie? Spontan fällt mir da aber nur diese ein...
*räusper* ... So höret nun die Richtlinie des Rates vom 6. Februar 1970 (auch schon etwas angestaubt...) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger 70/156/EWG:
Zitat: |
4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge,
wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse,
die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können,
wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug
müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen
durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen
erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm
betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm
betragen.
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(Quelle)
Damit wäre alles gesagt, oder? Regelt allerdings "nur" die Definition eines Geländewagens (nicht die eines SUV), aber immerhin - damit könnte man die ewigen "Echter Offroader oder nicht"-Diskussionen ad acta legen, zumindest von Seiten der offiziellen Definition. Die persönliche Definition mag da im Einzelfall abweichen...
Gruß,
Derk | |
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