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Woran erkennt man einen Import?

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.02.2006 12:51:34    Titel:
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Saublöde Frage:
Musst Du den dann nicht verzollen/importieren für sauteuer?
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triton
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BeitragVerfasst am: 14.02.2006 12:55:18    Titel:
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Dafür bekommst du ihn aber im ausland netto.

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nitrox
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...und hat diesen Thread vor 7108 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 14.02.2006 13:09:06    Titel:
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bondgirl hat folgendes geschrieben:
Saublöde Frage:
Musst Du den dann nicht verzollen/importieren für sauteuer?


Du bekommst den Jimny Diesel mit Vollausstattung hinter der Grenze für 11 000 Euro netto, die bezahlst du und drückst hier bei uns die 16% Mehrwertsteuer ab. Fertig.

Mit den COC Papieren mußt du noch nen Brief erstellen lassen und das war es

.................................................................

Von der Zollseite zum import von Neuwagen :

Ich bin Privatperson und möchte mir ein Auto in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?
Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen. Fragen Sie ihn danach!
Für gebrauchte Fahrzeuge muss in der Bundesrepublik Deutschland keine Umsatzsteuer gezahlt werden. Im Kaufpreis ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.



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disco68
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BeitragVerfasst am: 14.02.2006 13:47:49    Titel:
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Gabor hat folgendes geschrieben:
disco68 hat folgendes geschrieben:
......Jahren bzw. 100000km.
- Natürlich nur bei Scheckheftpflege beim Vetragshändler.
- Einziger Unterschied: Garantiebeginn ist nicht Erstzulassung des Käufers



dazu 2 Dinge.

zu ersterem muss man nicht unbedingt zum Vertragshändler oder Servicepartner gehen. Es muss nur nachgewiesen werden können dass die Kundendienste in ihrem Umfang durchgeführt wurden. Es wird natürlich nicht gern gesehen dass den KD der ATU und die Garantien dann Suzuki macht.

zum zweiten können da bei Langstehern mal schnell nur noch 2 Jahre Garantie drauf sein.


Scheckheftpflege: Hast du natürlich recht, aber die Diskussion bei "Fremdwartung" und Garantiefall möcht ich mir dann doch ersparen. Ausnahme z.B. aus dem Landybereich, wo Frank aus Essen von LR- Deutschland irgendeine Freigabe für Wartungsarbeiten während der Garantiezeit hat. Da wüßte ich das er besser arbeitet als die Vertragswerkstatt und würde mich auch nicht vor Diskussionen im Garantiefall scheuen. Bei einem "freien" Suzukispezialisten. dem ich änhliches Vertrauen entgegenbringen kann, würde ich auch dort Wartungen durchführen lassen. Ist bei mir weniger eine Sache des Geldes, mehr des Vertrauens (nachdem ein Bosch Dienst 2x die Bremsen des Fiestas den meine Freundin fährt, lebensgefährlich vepfuscht hat. Eigentlich sogar 3x, aber dann habe ich die Bremsen lieber selbst neu gemacht und auf weitere Nachbesserungsversuche verzichtet ).

Langsteher: Das betrifft aber nur Autos die beim EU- Händler in Deutschland lange stehen. Aber nicht Autos die beim Vertragshändler im Ausland schon lange stehen. Ich plane ja Eigenimport.
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triton
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BeitragVerfasst am: 14.02.2006 14:01:27    Titel:
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--- und drückst hier bei uns die 16% Mehrwertsteuer ab. Fertig.


Früher, ist schon ne Weile her, hab ich mal bei einem Eigenimport aus GB Leuchtmittelsteuer bezahlt. Ich glaube es waren 2,50 DM rotfl

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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 14.02.2006 14:06:28    Titel:
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triton hat folgendes geschrieben:
--- und drückst hier bei uns die 16% Mehrwertsteuer ab. Fertig.


Früher, ist schon ne Weile her, hab ich mal bei einem Eigenimport aus GB Leuchtmittelsteuer bezahlt. Ich glaube es waren 2,50 DM rotfl


Indirekt nicht: Vorsteuerabzugsberechtigt Vertrau mir

Edit: Selbsttadel, warum muß ich immer das letzte Wort haben? Hau mich, ich bin der Frühling
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BeitragVerfasst am: 14.02.2006 15:43:38    Titel:
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Gabor hat folgendes geschrieben:


zu ersterem muss man nicht unbedingt zum Vertragshändler oder Servicepartner gehen. Es muss nur nachgewiesen werden können dass die Kundendienste in ihrem Umfang durchgeführt wurden. Es wird natürlich nicht gern gesehen dass den KD der ATU und die Garantien dann Suzuki macht.

zum zweiten können da bei Langstehern mal schnell nur noch 2 Jahre Garantie drauf sein.


Diesen Nachweis zu erbringen, dürfte dir schwer fallen Vertrau mir

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BeitragVerfasst am: 23.02.2006 15:16:03    Titel:
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Gestern Jimny Diesel 2006er Modell in Öschi bestellt. Hole ihn in den nächstne Wochen selber ab. Niederlande hat Lieferzeit von 3-6 Monaten, der Händler in Öschi hatte 2 Grüne bestellt die zwar schon irgendwo in Europa sind, aber noch nicht in Öschi angekommen.
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BeitragVerfasst am: 23.02.2006 15:51:42    Titel:
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Gleicher Preis wie in NL?

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BeitragVerfasst am: 23.02.2006 17:22:16    Titel:
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Leicht teurer, aber dafür schon mit CD-Radio und Lautsprechern und Winterreifen drauf, tut sich somit so gut wie nix aussser das das Abholen in Öschi natürlich teurer und zeitintensiver ist.
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