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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6749 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.02.2007 13:41:11 Titel: Lampenbügel? |
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Zusatzscheinwerfer auf einem Lampenbügel auf dem Fahrzeugdach montiert:
1. Ist das im öffentlichen Strassenverkehr zulässig? Oder müssen die Scheinwerfer dort abgedeckt sein?
2. Ich nehme an, die müssen dann separat zu schalten sein (Stichwort: Arbeitsschweinwerfer)?
2. Ist sowas eintragungspflichtig?
Schon mal vielen Dank für eure Hinweise!!!
| _________________ Gruss,
Axel |
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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 07.02.2007 15:11:50 Titel: |
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1. Ja - Nein
2. Ja
3. Nein
TÜV hat noch nichts bemängelt, auch nicht beim alten Bügel, weil u.a. separat geschaltet (das u.a. weiß der TÜV nur nicht )
| _________________ Gruß
Micha
Geht nicht, gibts nicht
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2007 19:12:41 Titel: Re: Lampenbügel? |
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[quote="Axel"]Zusatzscheinwerfer auf einem Lampenbügel auf dem Fahrzeugdach montiert:
1. Ist das im öffentlichen Strassenverkehr zulässig? Nein Oder müssen die Scheinwerfer dort abgedeckt sein?Nein
2. Ich nehme an, die müssen dann separat zu schalten sein (Stichwort: Arbeitsschweinwerfer)? Ja
2. Ist sowas eintragungspflichtig? Nein
Ich habe meine Eintragen lassen
Schon mal vielen Dank für eure Hinweise!!!
[/quot]
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2007 19:32:10 Titel: |
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also 2 extra fernlichter auf dem dach sind zulässig. dann hast du das standard fernlicht und die beiden extra dinger. für fernlicht ist keine anbauhöhe vorgeschrieben. dann müssen allerdings die lampen auch E prüfzeichen haben und es darf nicht mehr als eine 55W birne rein.
für nebellicht gibt es eine vorschrift. nicht über 120 cm, aber immer unter dem abblendlicht oder gleich hoch.
mein wagen ist somit vollkommen tüv konform:
die beiden lampen die noch oben in dei mitte kommen bekommen einen extra schalter und der wird mit "arbeitslicht" beschriftet. dann kann keiner ne abdeckung verlangen. entweder eindeutige beschriftung oder abdeckung sagte mir mein tüver.
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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 07.02.2007 20:21:41 Titel: |
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Laut §52 der STVZO darfst Du so viele Arbeitscheinwerfer an Dein Fahrzeug schrauben wie Du Lust und Laune hast.
Vor kurzem gab es hier oder in nem anderen Forum ein Link zu ner offizielle Seite, wegen Scheinwerfern, es hat sich da glaube was entschärft, ich finde es aber im Moment nicht mehr.
| _________________ Gruß
Micha
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 07.02.2007 20:27:11 Titel: |
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echt komisch das ganze. man darf sich arbeits-scheinwerfer dranschrauben wie man will. wenns sein muss auch petroleumlampen. die brauchen kein e-prüfzeichen und können angebracht und ausgerichtet sein wie man will. auch kann man da ein so starkes leuchtmittel reinmachen wie man will.
also alles total illegal auf der strasse.
aber bei der tüv HU müssen all diese lampen auch funktionieren...obwohl man die niemals auf öffentlicher strasse nutzen darf... geht da ne lampe nicht, dann gilt das als mangel.
irgendwie schon bekloppt das ganze...
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 Er Richet Bezwinger


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: überall und nirgends
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ 78 2. LR Defender 90 3. MB Viano 4x4 4. Outlander 800er 5. CBR 900 RR |
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Verfasst am: 07.02.2007 20:46:23 Titel: |
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100 Watt in den Zusatz-Fernscheinwerfern und 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach, die extra geschaltet sind. Sind also . Hinten auch noch 2 "Arbeitsscheinwerfer", in den Haupt- und Zusatzscheinwerfern noch Angle Eyes ( also 6 Standleuchten vorn ) und damit war ich beim TÜV.
Und da habe ich ihm von unseren Offroad-Abenteuern und Trophys erzählt, und wie es Gott will, hat der TÜVer früher mal Bergrennen gefahren.
"Ja, das kenne ich. Wenn man so einen Sport betreibt, ist man oft schon mal grenzwertig"
Ohne Mängel
| _________________ ja nee, is klaar !! |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 260er |
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Verfasst am: 08.02.2007 11:00:49 Titel: |
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Bringt ja schönes Licht. Sieht meiner Meinung nach nur sehr albern aus.
Außerdem fährt man sich die Dinger im Wald ständig ab
Martin
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 Halogenjunkie


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dillenburg im sonnigen LDK; 50°4x´xx´´N 8°2x´x´´ Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. BMW E83 X3 35D |
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Verfasst am: 08.02.2007 11:44:19 Titel: |
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mqp hat folgendes geschrieben: | Bringt ja schönes Licht. Sieht meiner Meinung nach nur sehr albern aus.
Außerdem fährt man sich die Dinger im Wald ständig ab
Martin |
Jaaa schönes Licht bringt sowas und das ist auch der Sinn von solchen Anbauten.
Über Geschmack lässt sich ja zum Glück nicht streiten.
Im Wald ständig ab??? Also meine aktuellen Äusseren stehen nicht über die Fahrzeugkanten über sehe da nicht wirklich Gefahr und von irgendwelchen Ästchen die über den Fahrweg hängen gehen die sicher nicht kaputt, sind ja nicht aus Zucker . Sollte da wirklich mal ein dicker Ast hängen, muss man halt mit Köpfchen drum herum fahren - wenns vorne die Lampe zerdeppert, hab ich dann auch hinten ne Delle im Dach, muss ja nicht sein, Fahrzeugabmessungen sind ja bekannt .
| _________________ Gruß
Micha
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2007
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ 78 2. Toyota KDJ 120 3. Regal 2000 5,0 Merc. |
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Verfasst am: 08.02.2007 11:53:18 Titel: |
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Hier sollte eigentlich alles zum Thema Beleuchtung an KFz und Anhängern drin stehen. Viel Spaß beim Lesen
Beschreibung: |
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 Download |
Dateiname: |
2006.05.02 Lichttechnik V14.pdf |
Dateigröße: |
702.29 KB |
Heruntergeladen: |
276 mal |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 08.02.2007 16:39:27 Titel: |
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Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu
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 Leider Schrott

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Eifel, nähe Bitburg / Luxembourger Grenze Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen |
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Verfasst am: 08.02.2007 17:50:52 Titel: |
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Hi !
Bei meinem Tüv-Menni ist folgendes zusätzlich anerkannt:
1. 2x Nebelscheinwerfer vorne
2. 2x Fernscheinwerfer vorne
3. 2x hinten
...egal ob die SW auf´m Dach sind oder weiter unten.
...mehr nicht.
Das hat auch eigentlich seinen Grund; denn auf Ideen mit "Arbeitsscheinwerfern", die aber als Fernlicht geklemmt waren, ist er auch drauf gekommen. Und da es fast alle gemacht haben, ist er eben sehr mißtrauisch und ist zu diesem o.g. gekommen Bei ihm zählt nur der Sicherheitsaspekt, damit andere nicht mit 6x 100 Watt (...) geblendet werden
Mit versteckten Zusatz-Schaltern, , etc. pp., braucht man ihm auch nicht zu kommen; blöde ist der auch nicht. Es ist u.a. techn. Komissar bei Rennen, selber aktiver Motorsportler... und ein x kann man ihm nicht für´n u vormachen.
Andererseits trägt er aber sehr viel ein, was nicht so ohne weiteres möglich wäre oder ist. Z.B. einen Eigenbau Rammschutz, den er aber als sog. "Lampenträger" eingetragen hat. Ihm hat die schöne V2A-Konstruktion gefallen; sauber angefertigt, dezent usw. Er nennt das Kind eben anders. Auch gute andere Eigenbauten trägt er ein..., wenn sie ordentlich gemacht sind und keinen gefährden.
Andererseits hasse ich auch diese Leute, die viel zu spät abblenden und ich dann auf eine Batterie mit 6x 100 Watt (...oder mehr) reinschaue und dann garnichts mehr sehe Hatte da schon fast einen schweren Unfall...
Also warum nicht im legalen Bereich bleiben und alle sind froh
Gruß, Patrick.
| _________________ +++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++ |
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 Halogenjunkie


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Verfasst am: 08.02.2007 20:52:38 Titel: |
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PeterG hat folgendes geschrieben: | Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu  |
Hä?
Was soll das?
Wenn Du nur ein ganz nomal leuchtendes Auto hättest würde ich ja denken Peter meint das ernst, aber bei Deiner "fahrenden Festbeleuchtung" kann ich datrüber nur schmunzeln.
| _________________ Gruß
Micha
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Verfasst am: 08.02.2007 23:22:25 Titel: |
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Disco-GM-551 hat folgendes geschrieben: | PeterG hat folgendes geschrieben: | Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu  |
Hä?
Was soll das?
Wenn Du nur ein ganz nomal leuchtendes Auto hättest würde ich ja denken Peter meint das ernst, aber bei Deiner "fahrenden Festbeleuchtung" kann ich datrüber nur schmunzeln. |
Wenn die zu ist dann und
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Verfasst am: 09.02.2007 06:55:49 Titel: |
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Den Sinn hab ich schon verstanden, nur das sowas von Dir kommt, finde ich komisch.
Du hast fast mehr Fernscheinwerfer am Auto (auch auf dem Dach) wie Radmuttern, die auch separat geschaltet sind und wirfst dann mit Worten wie "Halblegal" um Dich. Schreibst zwar was von wegen Eingetragen aber auf welcher Grundlage? Fernscheinwerfer geht ja wohl nicht, dafür sind zu viele, also doch so "halblegale" "Arbeitsscheinwerfer", aber die müssen nicht eingetragen werden.
Das wird aber alles OT, wenn Du ein Problem hast, kannste gerne ne PN schreiben.
| _________________ Gruß
Micha
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