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Lampenbügel?

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Axel
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...und hat diesen Thread vor 6749 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 07.02.2007 13:41:11    Titel: Lampenbügel?
 Antworten mit Zitat  

Zusatzscheinwerfer auf einem Lampenbügel auf dem Fahrzeugdach montiert:

1. Ist das im öffentlichen Strassenverkehr zulässig? Oder müssen die Scheinwerfer dort abgedeckt sein?
2. Ich nehme an, die müssen dann separat zu schalten sein (Stichwort: Arbeitsschweinwerfer)?
2. Ist sowas eintragungspflichtig?

Schon mal vielen Dank für eure Hinweise!!!

Winke Winke

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Gruss,
Axel
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1. BMW E83 X3 35D
BeitragVerfasst am: 07.02.2007 15:11:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

1. Ja - Nein
2. Ja
3. Nein


Supi Respekt Supi

TÜV hat noch nichts bemängelt, auch nicht beim alten Bügel, weil u.a. separat geschaltet (das u.a. weiß der TÜV nur nicht Heiligenschein )

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Gruß

Micha

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BeitragVerfasst am: 07.02.2007 19:12:41    Titel: Re: Lampenbügel?
 Antworten mit Zitat  

[quote="Axel"]Zusatzscheinwerfer auf einem Lampenbügel auf dem Fahrzeugdach montiert:

1. Ist das im öffentlichen Strassenverkehr zulässig? Nein Oder müssen die Scheinwerfer dort abgedeckt sein?Nein
2. Ich nehme an, die müssen dann separat zu schalten sein (Stichwort: Arbeitsschweinwerfer)? Ja
2. Ist sowas eintragungspflichtig? Nein
Ich habe meine Eintragen lassen


Schon mal vielen Dank für eure Hinweise!!!

Winke Winke[/quot]
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007 19:32:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also 2 extra fernlichter auf dem dach sind zulässig. dann hast du das standard fernlicht und die beiden extra dinger. für fernlicht ist keine anbauhöhe vorgeschrieben. dann müssen allerdings die lampen auch E prüfzeichen haben und es darf nicht mehr als eine 55W birne rein.
für nebellicht gibt es eine vorschrift. nicht über 120 cm, aber immer unter dem abblendlicht oder gleich hoch.

mein wagen ist somit vollkommen tüv konform:


die beiden lampen die noch oben in dei mitte kommen bekommen einen extra schalter und der wird mit "arbeitslicht" beschriftet. dann kann keiner ne abdeckung verlangen. entweder eindeutige beschriftung oder abdeckung sagte mir mein tüver.
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Disco-GM-551
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1. BMW E83 X3 35D
BeitragVerfasst am: 07.02.2007 20:21:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Laut §52 der STVZO darfst Du so viele Arbeitscheinwerfer an Dein Fahrzeug schrauben wie Du Lust und Laune hast.
Vor kurzem gab es hier oder in nem anderen Forum ein Link zu ner offizielle Seite, wegen Scheinwerfern, es hat sich da glaube was entschärft, ich finde es aber im Moment nicht mehr.

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Micha

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BeitragVerfasst am: 07.02.2007 20:27:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

echt komisch das ganze. man darf sich arbeits-scheinwerfer dranschrauben wie man will. wenns sein muss auch petroleumlampen. die brauchen kein e-prüfzeichen und können angebracht und ausgerichtet sein wie man will. auch kann man da ein so starkes leuchtmittel reinmachen wie man will.
also alles total illegal auf der strasse.
aber bei der tüv HU müssen all diese lampen auch funktionieren...obwohl man die niemals auf öffentlicher strasse nutzen darf... geht da ne lampe nicht, dann gilt das als mangel.
irgendwie schon bekloppt das ganze...
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Terrier
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BeitragVerfasst am: 07.02.2007 20:46:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  



100 Watt in den Zusatz-Fernscheinwerfern und 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach, die extra geschaltet sind. Sind also Arbeitsscheinwerfer. Hinten auch noch 2 "Arbeitsscheinwerfer", in den Haupt- und Zusatzscheinwerfern noch Angle Eyes ( also 6 Standleuchten vorn ) und damit war ich beim TÜV. Obskur

Und da habe ich ihm von unseren Offroad-Abenteuern und Trophys erzählt, und wie es Gott will, hat der TÜVer früher mal Bergrennen gefahren.
"Ja, das kenne ich. Wenn man so einen Sport betreibt, ist man oft schon mal grenzwertig"

Ohne Mängel YES YES

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mqp
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 11:00:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bringt ja schönes Licht. Sieht meiner Meinung nach nur sehr albern aus.
Außerdem fährt man sich die Dinger im Wald ständig ab

Martin
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 11:44:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

mqp hat folgendes geschrieben:
Bringt ja schönes Licht. Sieht meiner Meinung nach nur sehr albern aus.
Außerdem fährt man sich die Dinger im Wald ständig ab

Martin


Jaaa schönes Licht bringt sowas und das ist auch der Sinn von solchen Anbauten.

Über Geschmack lässt sich ja zum Glück nicht streiten.

Im Wald ständig ab??? Also meine aktuellen Äusseren stehen nicht über die Fahrzeugkanten über sehe da nicht wirklich Gefahr und von irgendwelchen Ästchen die über den Fahrweg hängen gehen die sicher nicht kaputt, sind ja nicht aus Zucker Smile . Sollte da wirklich mal ein dicker Ast hängen, muss man halt mit Köpfchen drum herum fahren - wenns vorne die Lampe zerdeppert, hab ich dann auch hinten ne Delle im Dach, muss ja nicht sein, Fahrzeugabmessungen sind ja bekannt Vertrau mir .

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Micha

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Martl
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 11:53:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hier sollte eigentlich alles zum Thema Beleuchtung an KFz und Anhängern drin stehen. Viel Spaß beim Lesen Nee, oder?


2006.05.02 Lichttechnik V14.pdf
 Beschreibung:

Download
 Dateiname:  2006.05.02 Lichttechnik V14.pdf
 Dateigröße:  702.29 KB
 Heruntergeladen:  276 mal

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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 16:39:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 17:50:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hi !

Bei meinem Tüv-Menni ist folgendes zusätzlich anerkannt:

1. 2x Nebelscheinwerfer vorne
2. 2x Fernscheinwerfer vorne
3. 2x Arbeitsscheinwerfer hinten
...egal ob die SW auf´m Dach sind oder weiter unten.

...mehr nicht. Hau mich, ich bin der Frühling

Das hat auch eigentlich seinen Grund; denn auf Ideen mit "Arbeitsscheinwerfern", die aber als Fernlicht geklemmt waren, ist er auch drauf gekommen. Und da es fast alle gemacht haben, ist er eben sehr mißtrauisch und ist zu diesem o.g. gekommen Grins Bei ihm zählt nur der Sicherheitsaspekt, damit andere nicht mit 6x 100 Watt (...) geblendet werden Vertrau mir

Mit versteckten Zusatz-Schaltern, Relais, etc. pp., braucht man ihm auch nicht zu kommen; blöde ist der auch nicht. Es ist u.a. techn. Komissar bei Rennen, selber aktiver Motorsportler... und ein x kann man ihm nicht für´n u vormachen.

Andererseits trägt er aber sehr viel ein, was nicht so ohne weiteres möglich wäre oder ist. Z.B. einen Eigenbau Rammschutz, den er aber als sog. "Lampenträger" eingetragen hat. Ihm hat die schöne V2A-Konstruktion gefallen; sauber angefertigt, dezent usw. Er nennt das Kind eben anders. Auch gute andere Eigenbauten trägt er ein..., wenn sie ordentlich gemacht sind und keinen gefährden.
YES

Andererseits hasse ich auch diese Leute, die viel zu spät abblenden und ich dann auf eine Batterie mit 6x 100 Watt (...oder mehr) reinschaue und dann garnichts mehr sehe Wut Wut Wut Hatte da schon fast einen schweren Unfall...

Also warum nicht im legalen Bereich bleiben und alle sind froh YES

Gruß, Patrick.

_________________
+++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++
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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 20:52:38    Titel:
 Antworten mit Zitat  

PeterG hat folgendes geschrieben:
Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Hä?

Was soll das?

Wenn Du nur ein ganz nomal leuchtendes Auto hättest würde ich ja denken Peter meint das ernst, aber bei Deiner "fahrenden Festbeleuchtung" kann ich datrüber nur schmunzeln.

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Gruß

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BeitragVerfasst am: 08.02.2007 23:22:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Disco-GM-551 hat folgendes geschrieben:
PeterG hat folgendes geschrieben:
Die Halblegale noch weiter rum dann ist die Tür auch zu Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Hä?

Was soll das?

Wenn Du nur ein ganz nomal leuchtendes Auto hättest würde ich ja denken Peter meint das ernst, aber bei Deiner "fahrenden Festbeleuchtung" kann ich datrüber nur schmunzeln.


Wenn die zu ist dann Sehr traurig Sehr traurig Sehr traurig und Wut Wut
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1. BMW E83 X3 35D
BeitragVerfasst am: 09.02.2007 06:55:49    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Den Sinn hab ich schon verstanden, nur das sowas von Dir kommt, finde ich komisch.

Du hast fast mehr Fernscheinwerfer am Auto (auch auf dem Dach) wie Radmuttern, die auch separat geschaltet sind und wirfst dann mit Worten wie "Halblegal" um Dich. Schreibst zwar was von wegen Eingetragen aber auf welcher Grundlage? Fernscheinwerfer geht ja wohl nicht, dafür sind zu viele, also doch so "halblegale" "Arbeitsscheinwerfer", aber die müssen nicht eingetragen werden.

Das wird aber alles OT, wenn Du ein Problem hast, kannste gerne ne PN schreiben.

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