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Kennzeichenmontage

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Ramius
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...und hat diesen Thread vor 6717 Tagen gestartet!


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1. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Ford Mondeo
BeitragVerfasst am: 14.03.2007 19:25:16    Titel: Kennzeichenmontage
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Hallo zusammen,
weiss jemand genaueres über Befestigungsvorschriften von Kennzeichen?
Im §60 der Stvzo scheint mein persönlicher Belang nicht geklärt zu sein.
Im Speziellen geht es mir um die Frage, wie hoch ein vorderes Kennzeichen max. befestigt werden darf, z.B. am Dachträger.
Gesehen hab ich das schon hin und wieder aber ist das Tüv-konform?
Danke und Grüsse!

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.03.2007 19:53:48    Titel:
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ja es darf oben am dachträger sein,

im - forum war da mal ein gesetztestext fred, ich schau mal
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Gabor
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1. Defender 110 Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
2. Landcruiser 300 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Mitsubishi Triton Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 14.03.2007 19:55:41    Titel:
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auf der Höhe von Dachtgepäckträgern sollte es möglich sein. Immerhin sind einige Komunalfahrzeuge mit Sonderanbauten so ausgeführt, dass das Kennzeichen Überhalb der Windschutzscheibe sitzt.

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 14.03.2007 19:56:00    Titel:
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§ 60 STVZO Satz 2

Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49 a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 14.03.2007 19:58:01    Titel:
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und hier der fred:

http://forum.off-road-forum.de/viewtopic.php?t=1457&highlight=anbringen+kennzeichens

Winke Winke Winke Winke
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Ramius
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...und hat diesen Thread vor 6717 Tagen gestartet!


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1. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Ford Mondeo
BeitragVerfasst am: 14.03.2007 20:06:47    Titel:
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Besten Dank!
Den §60 hatte ich ja auch schon gefunden. Iritiert hatte mich dabei, das nur eine Mindesthöhe angegeben ist.
Eine Maximalhöhe hätte ich schon erwartet! Sonst ist ja auch jeder Furz reglementiert.
Also dran ans Rack damit.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.03.2007 20:13:03    Titel:
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ja machs dran! passt schon! Winke Winke
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Das Internet
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1. Da könnte ich jetzt dieses und jenes reinschreiben
2. Was ich mal hatte, habe und vielleicht irgendwann haben werde
3. Oder aber auch was ich schon alles gefahren habe, als Mietwagen, Firmenauto oder überhaupt
4. Oder bayrisch-bengalische Wracks oder so
BeitragVerfasst am: 14.03.2007 20:27:22    Titel:
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Strenggenommen ist es eigentlich nicht wirklich erlaubt am Träger da der Träger ja als Ladung gilt und das Kennzeichen fest mit dem FAHRZEUG verbunden sein muß. Was anderes ist es wenn der Träger in den Papieren eingetragen ist. Interessieren tut es allerdings niemanden wirklich rotfl

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 14.03.2007 20:30:34    Titel:
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Offroad Factory hat folgendes geschrieben:
Strenggenommen ist es eigentlich nicht wirklich erlaubt am Träger da der Träger ja als Ladung gilt und das Kennzeichen fest mit dem FAHRZEUG verbunden sein muß. Was anderes ist es wenn der Träger in den Papieren eingetragen ist. Interessieren tut es allerdings niemanden wirklich rotfl


interessant!
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 16.03.2007 20:04:24    Titel:
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Und warum soll das Kennzeichen eigentlich aufs Dach? Obskur

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Stefan
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Ramius
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1. Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ? Ford Mondeo
BeitragVerfasst am: 17.03.2007 10:43:12    Titel:
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Weil das Kennzeichen nicht so wirklich an die Windenstossstange passt!

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Knud
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BeitragVerfasst am: 17.03.2007 10:48:24    Titel:
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Moin!

Beim Geländefahren wird es an der Stoßstange nur beschädigt oder geht verloren. Schau mal auf den unteren Rand meiner Stoßstange. Die, sehr gute, Pulverbeschichtung ist schon weg, selbst der Zink ist an der Unterkante schon verschwunden. Darum lieber oben.


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cu Knud

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Falk
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1. Ford Explorer 4x
BeitragVerfasst am: 17.03.2007 21:01:16    Titel:
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Heute montiert, und so siehts bei Ramius seinem Explorer jetzt aus:

Mal sehen ob der TÜV bzw. Dekra da was zu mosern haben......


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viele Grüsse Falk
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borsti
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1. Nissan Navara
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BeitragVerfasst am: 17.03.2007 21:05:09    Titel:
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Stossfänger schon eingetragen? Sieht echt gut aus!

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Stefan
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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.03.2007 21:07:02    Titel:
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ich überleg auch schon, wohin ich mit dem nummernschild soll. ich verbiegmir das andauernd da vorn dran. ob das bei mir an den lampenbügel geht...?
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