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 Cascadeur


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Mainz
...und hat diesen Thread vor 6699 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 10.04.2007 23:20:30 Titel: Garantie?? |
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Hat man auf Teile die während der Garantiezeit getauscht wurden weitere Garantie und wie lange???  | _________________ Wer immer ein Auge zudrückt, macht es irgendwann um zu schießen
Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt - Marcel Reich-Ranicki
www.benetti-media.de |
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 Smalltalkverweigerer


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: nähe Kiel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Suzuki SJ413JX 2. Simson Schwalbe [Kr 51/2 mit Elektronischer Zündung(Fast fertig)] 3. Yamah XZ550 (Fertig) |
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Verfasst am: 11.04.2007 00:11:47 Titel: |
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Ich glaube, die Garantie fängt dann wieder von vorne an.
Bei meinem Handy war mal der Ladekontakt defekt, also wackelkontakt, daraufhin habe ich ein neues Handy bekommen, die volle Garantie gab es aber nur auf den gleichen Fehler, auf alles Andere lief die alte Garantiezeit weiter.
Aber eigentlich hättte ich nur die Kontakte sauber machen müssen, da dass Handy nur schon so zerkrazt war habe ich die Chance genutzt, ein neues zu bekommen ;)
Gruß
Arne | _________________ Wer später bremst fährt länger schnell,
wer früher bremst lebt länger. |
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 Cascadeur


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Mainz
...und hat diesen Thread vor 6699 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 11.04.2007 00:15:27 Titel: |
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gibt es da irgendwelche Paragraphen? | _________________ Wer immer ein Auge zudrückt, macht es irgendwann um zu schießen
Man kann einen Garten nicht düngen, indem man durch den Zaun furzt - Marcel Reich-Ranicki
www.benetti-media.de |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 11.04.2007 00:17:09 Titel: |
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Ich meine, für Ersatzteile kann eine kürzere Garantie gewährt werden.
Dazu sollte man etwas in den jeweiligen Garantiebedingungen finden.
Oder war es sogar nur eine Gewährleistung?
Gruß
andreas | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 11.04.2007 05:55:51 Titel: |
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Moin,
für Garantien gibt es keinerlei Paragraphen da eine Garantie IMMER eine freiwillige Leistung des Verkäufers darstellt! Anders bei der Gewährleistung, diese ist im BGB gesetzlich geregelt. Zu beidem findest Du zumeist entsprechende Infos in den AGB des Verkäufers, wenn nicht, gilt automatisch der gesamte Umfang des BGB.
Die gesetzliche Gewährleistung sieht einen Zeitraum von 24 Monaten (bei neuen Sachen) ab Gefahrenübergang (übergabe der Sache vom Verkäufer an den Käufer) vor, welche seitens des Verkäufers nicht verkürzt werden kann. Bei Gebrauchten Sachen kann seitens des Verkäufers die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate verkürzt werden.
Die Gewährleistung an sich bezieht sich immer auf die Sache, nicht auf einen Mangel, somit ist es zunächst egal welchen Mangel eine Sache aufweist, es greift auf jeden Fall die Gewährleistung innerhalb des Gewährleistungszeitraumes. | |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: im Wald, ... hinter den Bergen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. großer Gelber 3. Skoda Yeti 5. mein Rad RH 65 cm |
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Verfasst am: 11.04.2007 10:05:27 Titel: |
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meine Freundin Wik sagt dazu im normalen Kundengeschäft:
..."Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand. Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet."...
hier weiterlesen
 | _________________ Wer im Spotterthread Spotterbilder postet, erklärt sich automatisch damit einverstanden, das diese Spotterbilder gesammelt und in den sogenannten Spotteralben einsortiert werden und unter dieser Adresse zu erreichen sind >>> www.spotterarchiv.blogspot.com.
Ebenso wird auf jedem Spotterbild die Webadresse des Spotterarchivs präsentiert. Dies hat keinen commerziellen Zweck und dient nur der Bekanntmachung der Spotteralben. Wer damit nicht einverstanden ist, postet bitte im Spotterthread keine Spotterbilder.
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 11.04.2007 13:14:22 Titel: |
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Nein. | _________________
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 Unterirdisch!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Neumarkt Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4 |
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Verfasst am: 11.04.2007 13:20:19 Titel: |
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Wenn Du Garantie auf irgendwas hast, und ein Teil während der Garantiezeit getauscht wird, verlängerst Du damit nicht die Gesamtgarantie, auch nicht auf das -getauschte Teil.
Beispiel: Einen Tag vor ablauf der Garantiezeit wird Dir beim auto die Kuppliung getauscht, auf Garantie. Du hast keine Tag länger Garantie, auch nicht auf die jetzt neue Kupplung.
Kini | _________________ "Aber sie beschützen uns doch vor Terroristen!" liegt nur eine Schublade über "Aber er hat doch Autobahnen gebaut."
Nie so tief bücken!
auf twitter von @haekelschwein
Kein Popel mehr.
Straßen sind Ausdruck unseres Unvermögens, eigene Wege zu finden! |
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 Link-o-nator


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: im Wald, ... hinter den Bergen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. großer Gelber 3. Skoda Yeti 5. mein Rad RH 65 cm |
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Verfasst am: 11.04.2007 13:21:31 Titel: |
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