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Wohnmobilsteuer, Stehhöhe und der Nachweis derselben
welcher mir leider unmöglich ist...


 
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 6636 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.06.2007 10:10:43    Titel: Wohnmobilsteuer, Stehhöhe und der Nachweis derselben
 Antworten mit Zitat  

Hi zusammen,

eigentlich hab ich ja Ramadan, aber jetzt muss ich wohl doch mal 'ne Ausnahme machen. Ätsch
Das Finanzamt will nämlich Kohle von mir.
Hab am Samstag meinen Steuerbescheid für den Disco bekommen. Der war seit ich glaube 1996 als Wohnmobil zugelassen und entsprechend versteuert. Na gut, dass die Steuer für 2006 etwas höher werden würde, nachdem die Gesetzesänderung durch war, war ja klar. Aber der Wohnmobilstatus soll jetzt rückwirkend aberkannt werden und die PKW-Steuer soll ich jetzt bezahlen. So geht das nicht!

Zitat:
Die Steuer für Ihr Fahrzeug ändert sich nach § 9 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteueresetz in Verbindung mit § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetz ab 01.01.2006 ( Drittes Gesetz zur Anderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 21.12.2006, BGBL. I Seite 3344).
Die steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2b Kraftfahrzeugsteuergesetzsetzt voraus, dass das Fahrzeug zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist ; dazu gehören eine fest eingbaute Einrichtung mit Schlafplätzen , Sitzgelegenheiten mit Tisch, eine Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgelegenheit sowie Schränke bzw. Stauraum. Zusätzlich muss die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges einnehmen un der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170cm aufweisen. Falls Sie Ihrem Finanzamt den Nachweis dieser Voraussetzungen erbringen können, kann eine Änderung der Steuerfestsetzung mit der Fahrzeugart Wohnmobil erfolgen.


Selbstverständlich hatte ich Stehhöhe im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle, ich hatte ja sogar Blumenkästen an den Fenstern, einen fest eingebauten Jacuzzi und 'ne Bowling-Bahn. Das war vielleicht immer 'ne Show auf dem Dauercamperplatz in Büttelborn.

Allerdings hab ich die Mühle doch im März abgemeldet und dann gleich nach Osteuropa verschachert. Wie soll ich denn jetzt die Stehhöhe nachweisen. Und wie soll das Finanzamt nachweisen, dass ich eben KEINE Stehhöhe hatte?
Ich glaub nicht dass ich noch Fotos hab, die hab ich aus Gram über den Verlust alle im Kamin verbrannt.

Was mach ich denn jetzt am besten, bzw. wie formuliere ich den Einspruch und wie sind meine Chancen?

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Henning
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007 10:30:49    Titel:
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http://www.lyndi.at/Autos/Auto_11.htm

Druck das Bild aus und schicks ans Finanzamt. Smile

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
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jenzz
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...und hat diesen Thread vor 6636 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 12.06.2007 11:32:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hmm, vielleicht hab ich doch irgendwo ein Foto...
Nachweis per Foto wird also akzeptiert?
Für mich stellt sich einfach die Frage, wer Beweispflichtig ist, wenn es um einen Zustand geht, der nicht mehr rekonstruierbar ist.

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Henning
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007 11:53:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jenzz hat folgendes geschrieben:
Hmm, vielleicht hab ich doch irgendwo ein Foto...
Nachweis per Foto wird also akzeptiert?
Für mich stellt sich einfach die Frage, wer Beweispflichtig ist, wenn es um einen Zustand geht, der nicht mehr rekonstruierbar ist.


Wer beweispflichtig ist weiß ich auch nicht. Allerdings denke ich mir,
wenn du ein Foto vorlegst, auf dem die Stehhöhe zu erkennen ist,
hast du zumindest deinen guten Willen gezeigt und es liegt dann am
Finanzamt, dir das Gegenteil zu beweisen.
Dies dürfte schwierig sein, da der Zustand, wie du sagst, nicht rekonstruierbar ist.

Ruf doch einfach mal dort an, und schildere dem Sachbearbeiter die Lage.
Sind doch auch nur Menschen Ja

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 12.06.2007 12:03:17    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ok, ich werd mein Glück mal versuchen. Gottseidank scheint das Finanzamt den Weinkeller, die für Männlein und Weiblein getrennte Toilettenanlage sowie den Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach noch nicht zwingend für ein echtes Wohnmobil zu fordern. Wenn ich das jetzt alles auch noch fotographieren müsste... Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 23.07.2007 09:40:20    Titel: Finanzamt
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Hallo Jenzz,

wie weit bist Du denn mit dem Finanzamt gekommen ? Bei mir stellt sich jetzt genau so die Frage mit dem bezahlen. Habe letzte Woche auch den Bescheid bekommen rückwirkend für das letzte Jahr. Nur ist der Disco mitlerweile auch verkauft nach Kasastan. Gibt es bei Dir schon irgend welche neue Entscheidungen ?

Kai
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 23.07.2007 12:56:20    Titel:
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Ein Wohnmoil

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jenzz
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BeitragVerfasst am: 23.07.2007 14:03:53    Titel: Re: Finanzamt
 Antworten mit Zitat  

offroader23 hat folgendes geschrieben:
Hallo Jenzz,

wie weit bist Du denn mit dem Finanzamt gekommen ? Bei mir stellt sich jetzt genau so die Frage mit dem bezahlen. Habe letzte Woche auch den Bescheid bekommen rückwirkend für das letzte Jahr. Nur ist der Disco mitlerweile auch verkauft nach Kasastan. Gibt es bei Dir schon irgend welche neue Entscheidungen ?

Kai


Einspruch läuft, ich hab mich dann doch entschlossen auf Sonstiges Fahrzeug zu plädieren, da ich nur zwei Sitze eingetragen hab und eben daher zwar kein echtes Wohnmobil, aber auch kein PKW bin (die „zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche” ist kleiner, als die Hälfte der gesamten Nutzfläche...)

Alles auf die 17, mal sehen was Proallrad noch reissen kann.

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BeitragVerfasst am: 23.07.2007 16:00:43    Titel: EINSPRUCH
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Hi, ich habe jetzt auch Einspruch eingelegt. Auf der Seite camperline.de ist alles beschrieben. Die Arbeiten in zusammenarbeit mit reisemobil-union.de . Gestern erst hat ein Finanzamt den Einspruch recht gegeben und auch ein ruhen des Verfahrens stattgegeben bis zum Gerichtsurteil. Erster Erfolg.
Kai
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jenzz
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BeitragVerfasst am: 23.07.2007 21:44:45    Titel: Re: EINSPRUCH
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offroader23 hat folgendes geschrieben:
Gestern erst hat ein Finanzamt den Einspruch recht gegeben und auch ein ruhen des Verfahrens stattgegeben bis zum Gerichtsurteil. Erster Erfolg.
Kai


Ähm, wichtig:

falls du das FA Dachau meinst, die bestehen zwar weiterhin darauf dass der Einspruch nicht gerechtfertigt sei, allerdings haben sie das Verfahren ruhen lassen, was immerhin etwas ist.

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BeitragVerfasst am: 26.07.2007 21:11:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich verstehe das Ganze nicht, nach meinem rückwirkenden Bescheid,
bis zum 31.12.2005 Sonderfahrzeug
ab 01.01.2006 Personenkraftwagen

dann Hubraum bis 19.09.2006 3.050 cm3

ab 19.09.2006 2.496 cm3 ich verstehe nichts.


dann noch bis 31.03.2007 37,58 Euro

ab 01.04.2007 38,78 Euro

ich dachte mir könnte mit meinem Sonderfahrzeug nichts passieren um so grösser ist meine Überraschung, Gesamtzahlung 1.840 Euro, ich glaub die spinnen.

Wie läuft das mit dem Einspruch, gibt es da was im Netz?

Vielleicht könnt ihr mir ein wenig Licht im Dunkeln machen.

Grüsse
Mirko
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1. 110er Defender Station 300TDI
2. SerieIIa 88er Plane
BeitragVerfasst am: 25.09.2007 11:13:40    Titel: Stand der Dinge Musterklage
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hallo,

wie ist den jetzt der Stand der Klage von Proallrad? Da sollte doch beim FG Köln ein Prozess statfinden Gibt es dazu schon Neues?

Schöne Grüße

Thomas

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BeitragVerfasst am: 25.09.2007 14:31:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Moin Thomas,

guggst Du hier Winke Winke

Grüße
Rolf
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