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 Querdenker deluxe


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6630 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.06.2007 22:19:06 Titel: Kein Brief, kein Schein, keine deutsche Zulassung... |
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...wer hat Erfahrungen mit einer Re-Registrierung eines Landrovers - d.h. Nummern noch an den entsprechenden Stellen aber sonst nix vorhanden. Wie bekommt man ein solches Projekt in Deutschland zugelassen?
Danke für Eure Tipps
Holger
P.S. Auto steht zur Zeit nicht in Deutschland - würde noch von weit weg "importiert" | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 30.06.2007 22:22:04 Titel: |
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Sind aus dem "Exportland" irgendwelche Dokumente vorhanden ?  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Querdenker deluxe


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Verfasst am: 30.06.2007 22:25:34 Titel: |
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nein, ist auch nicht das land der letzten zulassung, sondern ist dort vor jahren "stehengeblieben" und steht da noch immer... | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
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 Standgasstuntman


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Verfasst am: 30.06.2007 22:28:11 Titel: |
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Wurde dieser Fahrzeugtyp denn schon mal in D zugelassen ?
Sprich gibt es eine KBA-Nummer ?
Muß das Ding durch den Zoll beim "Import", oder steht der im benachbarten Ausland. | _________________ Gruß ........................
Henning
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 Querdenker deluxe


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Verfasst am: 30.06.2007 22:32:32 Titel: |
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keine kba nummer - aber zuletzt im EU nachbarland niederlande angemeldet - versuche gerade zu klären ob er als "schrott/teileleiferant" importierbar wäre | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
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 Standgasstuntman


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Verfasst am: 30.06.2007 22:48:35 Titel: |
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Willst du den schlachten, oder wieder aufbauen ??
Evtl wäre es einfacher, den Wagen erst einmal in NL wieder zuzulassen und dann
nach D einzuführen. | _________________ Gruß ........................
Henning
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 Querdenker deluxe


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Verfasst am: 30.06.2007 22:51:01 Titel: |
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unbedingt wiederaufbauen - der tipp ist sehr interessant - kennt sich jemand in der niederländischen zulassungspraxis aus - holländer hier? | _________________ believing the strangest things - loving the aliens
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Verfasst am: 30.06.2007 22:54:53 Titel: |
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Die Zulassung in D ist allerdings auch nicht sooooo schwierig.
Zitat: |
Im Rahmen der europäischen Harmonisierung nutzen immer mehr Bürger die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge im benachbarten Ausland zu kaufen.
Dabei sind aber einige Dinge bei der Zulassung zu beachten:
Bei Gebrauchtwagen:
Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes; ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder.
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder) (Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern )
Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Abfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Onlineabfrage durch das Straßenverkehrsamt.
Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen, werden die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder eingezogen.
Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und
Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
- Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
oder
Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung
des Herstellers
oder
Datenbestätigung des Herstellers (wenn Hersteller keine
Zulassugsbestätigung Teil II ausgestellt hat)
- Vollmacht, wenn ein Beaufragter für Sie den Antrag stellt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei
steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
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| _________________ Gruß ........................
Henning
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 Er Richet Bezwinger


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: überall und nirgends
| Fahrzeuge 1. Toyota HZJ 78 2. LR Defender 90 3. MB Viano 4x4 4. Outlander 800er 5. CBR 900 RR |
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Verfasst am: 30.06.2007 22:55:18 Titel: |
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wenn das Fahrzeug schon einmal in der EU zugelassen war und es noch in irgendwelchen Behörden Unterlagen gibt, braucht er zumindest in D keine komplette Neuabnahme. | _________________ ja nee, is klaar !! |
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