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fahrzeug/ anhänger überführen?????


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6620 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 29.06.2007 21:20:36    Titel: fahrzeug/ anhänger überführen?????
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sers beinand! Winke Winke Winke Winke

wenn ich mit meinem KFZ zur zulassungstelle fahre und die nummernschilder entwerten lassen,
darf ich noch am gleichen eine fahrt, nach hause oder zum händler etc. machen.

wie ist das wenn ich einen anhänger kaufen würde der z.b. in nürnberg steht noch angemeldet ist, abgemeldet wird, dürfte ich dann noch am gleichen tag das teil nach hause fahren, unangemeldet????

danke für input! Winke Winke
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 29.06.2007 21:33:25    Titel:
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nee

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 29.06.2007 21:37:16    Titel:
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diese Regelung betrifft den eigentlichen Halter. Also wenn ich mein Auto Abmelde, mit selbigen dazu zur Zulassungsstelle fahre um selbiges zu erledigen darf ich das. Erwerbe ich ein Fahrzeug das justament vom Verkäufer 3 minuten vorher abgemeldet wurde habe ich als Käufer den Jooker und muß mit KZ das Dingens überführen

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6620 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.06.2007 08:58:06    Titel:
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okay, danke! Winke Winke
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 30.06.2007 09:16:10    Titel:
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andere Möglichkeit ist (wenn der Hänger noch zugelassen ist) sich mit dem Verkäufer zu einigen, das du nach Überführung die Kiste ab/ummeldest. Manche lassen sich darauf ein - manche nicht.

Ich konnte mich mit dem Verkäufer meines letzten gegauften Autos so einigen, was insgesammt einen Streefreiere und Konstengünstige Lösung ist.

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Kini
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BeitragVerfasst am: 30.06.2007 12:45:04    Titel:
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Ein Fahrzeug darf nach der Abmeldung zum neuen Standort bewegt werden, egal, von wem.

Von da darf es aber dann nicht mehr ohne Zulassung weg.

Kini

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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 30.06.2007 12:55:16    Titel:
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Das was ich hier geschrieben habe deckt sich mit der Auskunft der zuständigen Zulassungsbehörde hier, weil ich einige male selber das gleiche Problem hatte

Kini hat folgendes geschrieben:
Ein Fahrzeug darf nach der Abmeldung zum neuen Standort bewegt werden, egal, von wem.

Von da darf es aber dann nicht mehr ohne Zulassung weg.

Kini


dann könnte ich mir vorstellen das es am gleichen Tage der Abmeldung passieren sollte. Weil steuerlich und Versicherungstechnisch um 24Uhr der Schutz erlischt.

Ansonsten gibt es wohl Schwierigkeiten mit nicht zugelassenem/Versicherten Anhänger beim Abbiegen einen vorwitzigen Radfahrer mitzunehmen

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siggi109
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3. E-BIKE
BeitragVerfasst am: 30.06.2007 13:26:28    Titel:
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ebent Smile
denn das fahrzeug ist an diesem tag noch
bis 00.00uhr versteuert und versichert Ja


gruss siggi109 Heiligenschein

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SIGGI109

NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER

LAND ROVER S III






mein teiledealer ?? natürlich
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Kini
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BeitragVerfasst am: 30.06.2007 14:58:54    Titel:
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@ vinz: natürlich nur am gleichen Tag.


Kini

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BeitragVerfasst am: 01.07.2007 10:43:50    Titel:
 Antworten mit Zitat  

diese info vom gleichen tag weiß ich auch,

aber man darf damit nicht in der gegend rumgondeln, sondern muss den direkten weg zum bestimmungsort nehmen.

danke für euere infos! Winke Winke
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BeitragVerfasst am: 01.07.2007 18:45:10    Titel:
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so der verkäufer läßt mir den hänger noch angemeldet und ich kann ihn also ohne bangen nach hause schippern!
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jenzz
Goldener User des Jahres!
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Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 16.02.2008 10:01:19    Titel:
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Gerade gefunden:

http://www.stadt-koeln.de/bol/zulassung/produkte/00148/index.html

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https://www.instagram.com/zebradisco/

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