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Womo,Auflastung,Kat ?????


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6499 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2007 12:20:47    Titel: Womo,Auflastung,Kat ?????
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Hallo Zusammen

Mit Sicherheit ist das Thema schon zu genüge Diskutiert worden doch ich hätte da noch einige Fragen Supi

Mein Disco EZ97 hat eine nicht anerkannte WOMO Eintragung und wurde auf 2,8t aufgelastet.
Eine Zulassung als Lkw kommt für mich nicht in Frage da ich alle Sitzplätze brauche .

-Ist ein Kat verfügbar und wird er auch vom FA anerkannt?
-Ist die Stehhöhe von 1,7 Meter für eine WOMO Zulassung Pflicht?
-Bringt die Auf oder Ablastung in Zusammenhang mit den Kosten für die Steuer
überhaupt was?
Gruss Sven
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ariane44
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 26.10.2007 14:53:05    Titel:
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Ein Kat ist verfügbar, beim Diesel von SK für 700, beim Benziner von Walker für 70EUR.

Womo (laut Schein) ohne Stehhöhe ist im Moment der einfachste Weg 172EUR Steuer zu zahlen. Wie steht auf der Webseite von Proallrad (unechte WoMos). Auf und Ablasten bestimmt nur noch bei Gewichtsbesteuerung wie hoch diese ist, ob 150,170 oder 190 - je nach gewicht eben.

Gruß

Carsten ;-)
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disco68
Christel in the postlux
Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Herscheid
Status: Offline


Fahrzeuge
1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 26.10.2007 15:01:26    Titel:
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Und dann passiert Dir das Nee, oder? :


disco68 hat folgendes geschrieben:
Ich fahre einen 2 sitzigen Hilux (Singelcab, den es nur und immer als LKW gab) umgebaut und abgenommen als Wohnmobil, der als Wohnmobil besteuert wird. Er ist "fiskalisch" aber kein Wohnmobil da die Stehhöhe fehlt. Also Vorführung beim Finanzamt auf meinen Wunsch, ich will ja nicht die jedes Jahr teurer werdende Womo- Steuer zahlen:

Gunther: Das ist fiskalisch kein Wohnmobil (reiche meinen Zollstock der Finanzamtabteilungsleiterin rüber).

Sie: Stimmt, sie bekommen einen neuen Steuerbescheid.

Gunther: Prima, danke, mit Gewichtsbesteuerung?

Sie: Nee, mit Hubraumsteuer als PKW.

Gunther: traurig Wie soll aus einem LKW, der auch nur als LKW einen Abgastest bekommen hat und somit im Originalzustand nur als LKW zulassungsfähig war, jetzt ein PKW geworden sein?

Sie: Ja, wenn der LKW Steuer bekommen soll müssen Sie nochmal zum TÜV, vorher die Möbel entfernen und das Auto wieder als LKW geschlossener Kasten zulassen und dann wiederkommen. Der TÜV hätte das Auto sowieso als Wohnmobil gar nicht abmehmen dürfen, der Durchgang zum Fahrerhaus fehlt.

Gunther: Obskur , ääh ich wollte keinen LKW wieder daraus machen und ich habe auch keine "LKW-Steuer" verlangt da es diese per Definiton nicht gibt. Dies ist ein "anderes Fahrzeug" da es fiskalisch nach Ihren Richtlinien nicht als Wohnmobil anerkannt wird, auch wenn es den Richtlinien des TÜV für Wohnmobile entspricht. Andere Fahrzeuge müssen nach Gewicht besteuert werden Ja . Der Durchgang ist auch nur nötig bei Fahrzeugen in denen im Wohnabteil Personen mitfahren dürfen, was bei einem 2 Sitzer alleine schon daduch ausgeschlossen ist das es ein 2 Sitzer ist. Also stellen sie mir bitte einen Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung aus. Mein Anwalt Herr Nehm kann Ihnen das gerne auch schriftlich erklären. Allerdings möchte ich die anwaltliche Hilfe nur ungern in Anpsruch nehmen. Eine gütliche Einigung wäre mir lieber, deshalb bin ich ja jetzt hier und führe das Fahzeug vor.

Sie Wut : Ach so, Rechtsanwlt Nehm, von dessen Mandanten haben wir schon einige Einsprüche. Wir müssen aber Wohnmobile die nicht die Stehhöhe haben als PKW versteuern. Ihr Fahrzeug wäre von uns direkt als PKW besteuert worden, wenn die Zulassungsbehörde uns alle Daten übermitteln würde.

(Zur Erklärung: Irgendwo in meinem 2 seitigen KFZ- Schein mit den ganzen Eintragungen hat der TÜV-Prüfer die Stehhöe von knapp 1,50m eingetragen, den Finanzämtern werden aber nur die Grunddaten der neuen KFZ-Briefe automatisch übermittelt. Manche TÜV- Prüfer sind inzwischen auch schon Erfüllungsgehilfen der Finanzämter)


Gunther: Als LKW umgerüstete ehemalige PKW werdem trotz TÜV Eintrag als LKW, nicht immer nach Gewicht besteuert, da der TÜV- Eintrag nicht bindend ist für Sie als Finanzamt ist und auch die tatsächliche Nutzung des KFZ als z.B. LKW nicht automatisch zur Gewichtsbesteuerung führt . Ich soll aber jetzt mein Wohnmobil
jetzt wieder als LKW eintragen lassen um Gewichtsbesteuerung zu erhalten. Obskur Die Logik erschließt sich mir nicht, warum dann mein "unechtes Wohnmmobil" nicht auch weiterhin nach Gewicht besteuert wird, wie es vor dem Umbau als es noch ein waschechter LKW war, der Fall war. Ein PKW war dieses Auto nie. Im Umkehrschluß ihrer Vorgehensweise als Finanzamt, müßte dieses Auto also weiter nach Gewicht besteuert werden, wenn zum LKW umgerüstete PKW auch weiter nach Hubraum besteuert werden, oder? Heiligenschein

Sie: Das wird mir zu kompliziert mit Ihnen, ich gebe den Fall direkt weiter nach oben an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf.

Daraufhin hätte ich fast gesagt: Prima, hoffentlich haben die da oben mehr Sachverstand.

Ende vom Lied: Nach 3,5 Wochen (Frist für Einsprüche 4 Wochen) kein neuer Steuerbescheid da, keine Nachricht aus Düsseldorf, nix. Leiterin der KFZ-Steuerabteilung für 2 Tage auf Fortbildung (immerhin ein Anfang rotfl) als ich nachfrage. Also doch Einspruch eingelegt und die Sache zur Begründung dem Anwalt übergeben. Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?

Um diesen eindeutigen PKW Hau mich, ich bin der Frühling handelt es sich:




Ich hoffe aber proallrad bzw. Herr Nehm bekommt das hin.
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 6499 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.10.2007 19:59:33    Titel:
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Kennt jemand noch den Film mit Asterix und Obelix? Ich meine den wo sie im Amt nach den Scheinen fragen Unsicher
Jeden Tag etwas anderes Vertrau mir aber schön das der Kat wieder anerkannt wird. Was steht dann eigentlich im Schein Euro 3 ?

Gruss Sven
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ariane44
Offroader
Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005


BeitragVerfasst am: 26.10.2007 21:35:24    Titel:
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OK, ich verbessere mich mal: ein Dieselkat ist derzeit verfügbar und wird derzeit vom Finanzamt anerkannt. Da aber im Hintergrund Klagen laufen und die Verflechtungen international sind wird es noch einige Zeit dauern bis endgültig geklärt ist ob dies so bleibt oder nicht und wenn nicht ob die jetzige Zeit günstig bleibt (Vertrauensschutz) oder alle nachzahlen müssen (was dann zu Schadenersatzforderungen beim Händler führt der darauf pleite macht).
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...und hat diesen Thread vor 6499 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 30.10.2007 20:07:38    Titel:
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War heute beim TÜV und habe mich informiert, natürlich ist ein Kat erhältlich und wird vom FA anerkannt. Mit diesem kommt man aber lediglich auf Euro 2, somit rechnet sich das nicht Hau mich, ich bin der Frühling
Die Umrüstung auf Euro 3, was am meisten bringen würde, wird vom FA nicht anerkannt und die Gutachten liegen auf Eis Vertrau mir
Zur Information, um auf Euro 3 zu kommen, muss ein geregelter Kat verbaut sein und keine Melitta Kaffeetüte für 700 Euro

Gruss Sven
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