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Aufhebungsvertrag

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Touareg
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 17:52:59    Titel: Aufhebungsvertrag
 Antworten mit Zitat  

zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses

Gibt es da irgendwo gute Vorlagen?

Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird?

Ich wünsche keine Rechtsberatung, nur ne Vorlage. Heiligenschein

Winke Winke
andreas

P.S. Oh Shit, falsches Forum, bitte verschieben "user für user"?!
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Peggy
Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2005
Wohnort: Vogtland


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 17:56:42    Titel: Re: Aufhebungsvertrag
 Antworten mit Zitat  

Touareg hat folgendes geschrieben:
zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses

Gibt es da irgendwo gute Vorlagen?

Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird?

Ich wünsche keine Rechtsberatung, nur ne Vorlage. Heiligenschein

Winke Winke
andreas

P.S. Oh Shit, falsches Forum, bitte verschieben "user für user"?!


ich wollte mal nen Aufhebungsvertrag, muss gegenseitiges Einverständnis vorliegen, Firma wollte micht nicht gehn lassen ... also war nur fristgerecht drin Vertrau mir

_________________
Peggy

"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar."
(Antoine de Saint-Exupéry)
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Gänseblümchen
Lieblingsbeifahrerin
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Mit dabei seit Ende 2005


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 18:07:47    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zitat:
Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird?

reicht normal schon mit genauen Zeitangaben (Arbeitsverhältnis von - bis), wenn nicht noch Sondervereinbarungen (Abfindung usw.) getroffen wurden und es ein "normaler" Arbeitnehmer, also kein Prokurist o.ä. war. Winke Winke Bei janolaw.de kann man sich gegen Gebühr einen Aufhebungsvertrag runterladen, wie die Qualität ist weiß ich aber nicht, habs noch nie probiert.
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Touareg
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 20:15:37    Titel:
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Muss dabei eine Frist eingehalten werden?

Alternativ wäre m.E. ein fristlose Kündigung möglich.

Gruß
andreas
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 20:26:11    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Touareg hat folgendes geschrieben:
Muss dabei eine Frist eingehalten werden?

Alternativ wäre m.E. ein fristlose Kündigung möglich.

Gruß
andreas


Bist Du der Arbeitgeber? Dann solltest Du, sofern eine einvernehmlche Lösung nicht in Sicht ist Dich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, sonst kann das teuer werden.
Bist Du der Arbeitnehmer? Auch dann geht eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund! Verweigerung von Urlaub etwa reicht nicht aus, nur als Beispiel.
Als Arbeitnehmer hat man aber, sofern man sich verändern möchte, eh nur die kurze einmonatige Frist zu Monatsende (bei unbefristetem Arbeitsvertrag), im Gegensatz zum Arbeitgeber.... Vertrau mir
Das Ganze ist eine höchst komplizierte Sache und sollte von Fachleuten bearbeitet werden........ rotfl
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Touareg
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Mit dabei seit Mitte 2005
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...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 20:39:12    Titel:
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Es geht um einen Arbeitgeber, der festgestellt hat, dass ein Angestellter
eine möglicherweise strafbare Handlung in Ausübung seiner Arbeit vorgenommen hat.

Eine fristlose Kündigung müsste begründet werden, ein Aufhebungsvertrag nicht.

Übrigens ganz informativ: www.internetratgeber-recht.de

Bislang bin ich ohne Anwalt ausgekommen, ggf. werde ich aber einen
befreundeten Anwalt in Anspruch nehmen.

Gruß
andreas
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Gänseblümchen
Lieblingsbeifahrerin
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Mit dabei seit Ende 2005


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 21:24:24    Titel:
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Als Arbeitgeber würde ich nur mit Anwalt eine fristlose Kündigung aussprechen, da muss der Arbeitnehmer schon wirklich grob Mist gebaut haben, dass der Arbeitgeber dann bei einem evtl. Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gewinnt. Die sind sehr Arbeitnehmer freundlich. Aufhebungsvertrag ist nicht ganz so kompliziert, wenn der Arbeitnehmer den auch unterschreiben möchte (und danach nicht doch mit einer Klage aus irgendwelchen Gründen kommt). Aber wie der Uwe schon sagt, als Arbeitgeber wirklich nur mit Anwalt. Aufhebungsvertrag ist übrigens nicht an eine Frist gebunden.
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Touareg
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 18.04.2007 22:21:53    Titel:
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Ohne Frist ist schon mal gut.

Wenn es keine einvernehmliche Aufhebung gibt und eine fristlose Kündigung
angefochten würde, ginge es automatisch zur Staatsanwaltschaft.

Dem Arbeitgeber ist es fast egal, er hat bereits den Schaden an seinem
Ruf und auch auftragsmäßig zu spüren. Dem geht es nur noch um
Schadensbegrenzung. Er hat übrigens min. 3 unabhängige Zeugen für die
Vorwürfe, die auch zu einer Aussage bereit wären.

Danke für die Hinweise, werde es weitergeben. Heiligenschein

Gruß
andreas
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Holger_Schmitz
Mr. Kaffeebar
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Mit dabei seit Anfang 2006
Wohnort: Mönchengladbach
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1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F
BeitragVerfasst am: 19.04.2007 00:19:29    Titel:
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Hallo Andreas,

ich denke ich kann Dir heute wenn ich in der Firma bin eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen. Habe mich dick mit Büchern ausgestattet die unter anderem auch solche Themen behandeln, das Buch in dem ich vermute daß es drin steht hat sich meine Chefin direkt gekrallt um ebenfalls das ein- oder andere durchzulesen.

Gruß
Holger
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Touareg
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...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.04.2007 09:24:52    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der Angestellte hat soeben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben,
Dienstwagen, Laptop, GPS, Schlüssel, etc. abgegeben.

Danke für die Tipps und Hinweise! Winke Winke

Gruß
andreas
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Touareg
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Status: Verschollen


...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 10.10.2007 18:23:38    Titel:
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Kleine Anekdote am Rande:

Der ehemalige MA fordert nun nach 6 Monaten per Rechtsanwalt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, binnen 1 Woche. Hau mich, ich bin der Frühling

Offenbar hat man den Aufhebungsvertrag nicht gelesen, dort sind 4 Wochen
nach schriftlicher Anforderung vorgesehen. Nee, oder?

Was der Mensch, der nur sehr knapp einer Anzeige entgangen ist, darin
erwartet, bleibt mir unergründlich. Obskur

Gruß
andreas
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Holger_Schmitz
Mr. Kaffeebar
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1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F
BeitragVerfasst am: 11.10.2007 09:35:03    Titel:
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Ein geschickt geschriebenes Arbeitszeugnis kann mehr Schaden als nutzen und klingt dabei doch ganz gut Supi
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Klingel
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BeitragVerfasst am: 12.10.2007 06:48:44    Titel:
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Glückwunsch, dass der AN den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Ist eigentlich die sicherste Sache für den AG.

Bei fristlosen Kündigungen kommt allgemein immer ne Güteverhandlung welche zu Gunsten des AN ausgeht. Nee, oder?

Ich gebe als AG nichts mehr auf Zeugnisse, ein Anruf beim vorherigen Arbeitgeber klärt erheblich mehr auf. YES
1 halten sich nicht wirklich viele an die "Zeugnissprache"
2 wird per Arbeitsgericht meist ein wohlwollendes Zeugnis verlangt ( Ich lasse meine nach Gütetermin mittlerweile von Arbeitnehmerseite selber schreiben und zeichne es nur noch ab, spart viel Zeit und Ärger ) Ätsch

Gruß Klingel

_________________
Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)

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nitrox
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3. AGT 835 TS Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 12.10.2007 07:21:39    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Holger_Schmitz hat folgendes geschrieben:
Ein geschickt geschriebenes Arbeitszeugnis kann mehr Schaden als nutzen und klingt dabei doch ganz gut Supi


Da kann man aber auch sehr geschickt gegen vorgehen als Angestellter Supi

_________________

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Michel
Alpiner Offroader
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Mit dabei seit Mitte 2005
Status: Verschollen


BeitragVerfasst am: 12.10.2007 12:31:09    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hallo Touareg, ich würde mich mit den Äußerungen zu den Umständen unter denen der Aufhebungsvertrag zustandegekommen ist deutlich mehr zurückhalten - vor allem in der Öffentlichkeit ... wenn ich der Anwalt deines MA wäre würde ich mit ihm darüber sprechen, ob er nicht den Aufhebungsvetrag aanfechten will wegen Drohung ... - wenn die Nummer zieht darft Du den entgangenen Lohn für die letzten 6 Monate nachzahlen ..... kündigen können wirst Du dann jetzt - weegn des Zeitablaufs auch nicht mehr können ... d.h. es kommt dann auch noch die zahlung iner abfindung auf dich zu ....

Also lieber schweigen und genießen .... vielleicht findet sich ja ain netter MOD der den geamten Fred löscht ????

Grüße
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