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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.04.2007 17:52:59 Titel: Aufhebungsvertrag |
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zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
Gibt es da irgendwo gute Vorlagen?
Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird?
Ich wünsche keine Rechtsberatung, nur ne Vorlage.
andreas
P.S. Oh Shit, falsches Forum, bitte verschieben "user für user"?! | |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Vogtland
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Verfasst am: 18.04.2007 17:56:42 Titel: Re: Aufhebungsvertrag |
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Touareg hat folgendes geschrieben: | zur Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
Gibt es da irgendwo gute Vorlagen?
Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird?
Ich wünsche keine Rechtsberatung, nur ne Vorlage.
andreas
P.S. Oh Shit, falsches Forum, bitte verschieben "user für user"?! |
ich wollte mal nen Aufhebungsvertrag, muss gegenseitiges Einverständnis vorliegen, Firma wollte micht nicht gehn lassen ... also war nur fristgerecht drin  | _________________ Peggy
"Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar."
(Antoine de Saint-Exupéry) |
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 Lieblingsbeifahrerin

Mit dabei seit Ende 2005
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Verfasst am: 18.04.2007 18:07:47 Titel: |
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Zitat: | Oder reicht ein einfaches Schreiben, in dem gegenseitig einvernehmlich
die Aufhebung des Arbeitsvertrages vom .... erklärt wird? |
reicht normal schon mit genauen Zeitangaben (Arbeitsverhältnis von - bis), wenn nicht noch Sondervereinbarungen (Abfindung usw.) getroffen wurden und es ein "normaler" Arbeitnehmer, also kein Prokurist o.ä. war. Bei janolaw.de kann man sich gegen Gebühr einen Aufhebungsvertrag runterladen, wie die Qualität ist weiß ich aber nicht, habs noch nie probiert. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.04.2007 20:15:37 Titel: |
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Muss dabei eine Frist eingehalten werden?
Alternativ wäre m.E. ein fristlose Kündigung möglich.
Gruß
andreas | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 18.04.2007 20:26:11 Titel: |
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Touareg hat folgendes geschrieben: | Muss dabei eine Frist eingehalten werden?
Alternativ wäre m.E. ein fristlose Kündigung möglich.
Gruß
andreas |
Bist Du der Arbeitgeber? Dann solltest Du, sofern eine einvernehmlche Lösung nicht in Sicht ist Dich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, sonst kann das teuer werden.
Bist Du der Arbeitnehmer? Auch dann geht eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund! Verweigerung von Urlaub etwa reicht nicht aus, nur als Beispiel.
Als Arbeitnehmer hat man aber, sofern man sich verändern möchte, eh nur die kurze einmonatige Frist zu Monatsende (bei unbefristetem Arbeitsvertrag), im Gegensatz zum Arbeitgeber....
Das Ganze ist eine höchst komplizierte Sache und sollte von Fachleuten bearbeitet werden........  | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.04.2007 20:39:12 Titel: |
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Es geht um einen Arbeitgeber, der festgestellt hat, dass ein Angestellter
eine möglicherweise strafbare Handlung in Ausübung seiner Arbeit vorgenommen hat.
Eine fristlose Kündigung müsste begründet werden, ein Aufhebungsvertrag nicht.
Übrigens ganz informativ: www.internetratgeber-recht.de
Bislang bin ich ohne Anwalt ausgekommen, ggf. werde ich aber einen
befreundeten Anwalt in Anspruch nehmen.
Gruß
andreas | |
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 Lieblingsbeifahrerin

Mit dabei seit Ende 2005
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Verfasst am: 18.04.2007 21:24:24 Titel: |
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Als Arbeitgeber würde ich nur mit Anwalt eine fristlose Kündigung aussprechen, da muss der Arbeitnehmer schon wirklich grob Mist gebaut haben, dass der Arbeitgeber dann bei einem evtl. Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gewinnt. Die sind sehr Arbeitnehmer freundlich. Aufhebungsvertrag ist nicht ganz so kompliziert, wenn der Arbeitnehmer den auch unterschreiben möchte (und danach nicht doch mit einer Klage aus irgendwelchen Gründen kommt). Aber wie der Uwe schon sagt, als Arbeitgeber wirklich nur mit Anwalt. Aufhebungsvertrag ist übrigens nicht an eine Frist gebunden. | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 18.04.2007 22:21:53 Titel: |
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Ohne Frist ist schon mal gut.
Wenn es keine einvernehmliche Aufhebung gibt und eine fristlose Kündigung
angefochten würde, ginge es automatisch zur Staatsanwaltschaft.
Dem Arbeitgeber ist es fast egal, er hat bereits den Schaden an seinem
Ruf und auch auftragsmäßig zu spüren. Dem geht es nur noch um
Schadensbegrenzung. Er hat übrigens min. 3 unabhängige Zeugen für die
Vorwürfe, die auch zu einer Aussage bereit wären.
Danke für die Hinweise, werde es weitergeben.
Gruß
andreas | |
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 Mr. Kaffeebar

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Mönchengladbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F |
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Verfasst am: 19.04.2007 00:19:29 Titel: |
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Hallo Andreas,
ich denke ich kann Dir heute wenn ich in der Firma bin eine entsprechende Vorlage zur Verfügung stellen. Habe mich dick mit Büchern ausgestattet die unter anderem auch solche Themen behandeln, das Buch in dem ich vermute daß es drin steht hat sich meine Chefin direkt gekrallt um ebenfalls das ein- oder andere durchzulesen.
Gruß
Holger | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6671 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 23.04.2007 09:24:52 Titel: |
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Der Angestellte hat soeben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben,
Dienstwagen, Laptop, GPS, Schlüssel, etc. abgegeben.
Danke für die Tipps und Hinweise!
Gruß
andreas | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 10.10.2007 18:23:38 Titel: |
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Kleine Anekdote am Rande:
Der ehemalige MA fordert nun nach 6 Monaten per Rechtsanwalt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, binnen 1 Woche.
Offenbar hat man den Aufhebungsvertrag nicht gelesen, dort sind 4 Wochen
nach schriftlicher Anforderung vorgesehen.
Was der Mensch, der nur sehr knapp einer Anzeige entgangen ist, darin
erwartet, bleibt mir unergründlich.
Gruß
andreas | |
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 Mr. Kaffeebar

Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Mönchengladbach Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Fahrrad, Chrysler Voyager, Honda CB500F |
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Verfasst am: 11.10.2007 09:35:03 Titel: |
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Ein geschickt geschriebenes Arbeitszeugnis kann mehr Schaden als nutzen und klingt dabei doch ganz gut  | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Haiger Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. TJ Julusi 2. GC SRT8 - 6.4 Kompressor 3. Can Am Outlander XMR 4. JKU 6.4 5. TJ Zirkon 6. MAN TGA 7. Corvette C3 8. Renault R5 turbo 9. Mercedes SL 500 10. Willys MB 1941 11. Lancia Delta Martini5 12. Jeep CJ5 4.2 13. TJ V8 5.9 supercharged 14. Audi Quattro Coupe 15. Audi Quattro E2 16. Lanz |
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Verfasst am: 12.10.2007 06:48:44 Titel: |
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Glückwunsch, dass der AN den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Ist eigentlich die sicherste Sache für den AG.
Bei fristlosen Kündigungen kommt allgemein immer ne Güteverhandlung welche zu Gunsten des AN ausgeht.
Ich gebe als AG nichts mehr auf Zeugnisse, ein Anruf beim vorherigen Arbeitgeber klärt erheblich mehr auf.
1 halten sich nicht wirklich viele an die "Zeugnissprache"
2 wird per Arbeitsgericht meist ein wohlwollendes Zeugnis verlangt ( Ich lasse meine nach Gütetermin mittlerweile von Arbeitnehmerseite selber schreiben und zeichne es nur noch ab, spart viel Zeit und Ärger )
Gruß Klingel | _________________ Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden. (O.W)
Willys V8
GC Trackhawk
JKU 6.4 Sunset Orange, 37 STT, winch
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 Die allwissende Müllhalde


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Kettig
| Fahrzeuge 1. Isuzu D-Max  2. KingQuad750  3. AGT 835 TS  |
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Verfasst am: 12.10.2007 07:21:39 Titel: |
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Holger_Schmitz hat folgendes geschrieben: | Ein geschickt geschriebenes Arbeitszeugnis kann mehr Schaden als nutzen und klingt dabei doch ganz gut  |
Da kann man aber auch sehr geschickt gegen vorgehen als Angestellter  | _________________
OFFROADPARTS AND MORE-- Trailmaster Stützpunkt -- www.allradteile24.com |
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 Alpiner Offroader

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 12.10.2007 12:31:09 Titel: |
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Hallo Touareg, ich würde mich mit den Äußerungen zu den Umständen unter denen der Aufhebungsvertrag zustandegekommen ist deutlich mehr zurückhalten - vor allem in der Öffentlichkeit ... wenn ich der Anwalt deines MA wäre würde ich mit ihm darüber sprechen, ob er nicht den Aufhebungsvetrag aanfechten will wegen Drohung ... - wenn die Nummer zieht darft Du den entgangenen Lohn für die letzten 6 Monate nachzahlen ..... kündigen können wirst Du dann jetzt - weegn des Zeitablaufs auch nicht mehr können ... d.h. es kommt dann auch noch die zahlung iner abfindung auf dich zu ....
Also lieber schweigen und genießen .... vielleicht findet sich ja ain netter MOD der den geamten Fred löscht ????
Grüße | |
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