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 Schraubensammelstreber

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6440 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 16.12.2007 21:30:27 Titel: Besteuerung von Abfindungen? |
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Wer kann mir sagen wie Abfindungen besteuert werden? | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!
Alles ist möglich aber Nichts ist sicher! |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 16.12.2007 21:42:51 Titel: |
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Abfindungen werden besteuert. Da aber der Steuersatz nicht linear steigt, kommt normalerweise eine sogenannte "Fünftelregelung" zum Einsatz. Das heisst man teilt den Gesamtbetrag durch 5, errechnet hiervon die Steuer und multipliziert diesen Betrag. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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Verfasst am: 16.12.2007 22:10:14 Titel: |
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Soweit ich weiß aber erst ab einer bestimmten Höhe. Wenn ich es noch richtig weiß waren es früher mal 32000DM. Darüber wird die Abfindung(oder wurde) versteuert. | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 16.12.2007 22:12:14 Titel: |
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Kein Steuerfreibetrag mehr.  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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Verfasst am: 16.12.2007 22:19:00 Titel: |
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Hole wo was zu holen ist. Ich liebe dieses Land  | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
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 Offroader


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: Elmshorn Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ex-Nissan Patrol GR Y60 2.8TD |
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Verfasst am: 17.12.2007 08:38:21 Titel: |
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Abfindung, das Thema hatte ich auch erst vor kurzem
Was auch nicht ganz unwichtig ist ob man gleich schon anschließend einen neuen Arbeitsplatz hat? Da die sonst auch beim Arbeitslosengeld angerechnet wird. Wegen Steuern, das kommt auf die Höhe draufan, ein gewisser Betrag ist frei. | |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 17.12.2007 08:40:57 Titel: |
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Also ich musste meine vor eineinhalb Jahren komplett versteuern.  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Schraubensammelstreber

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6440 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Nissan Pathfinder 2.5 cdi 2. Mercedes A-Klasse |
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Verfasst am: 17.12.2007 11:48:04 Titel: |
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Danke für die Antworten!
Aber ab wann gilt die Fünftelregelung? | _________________ Ich weiß freilich nicht, ob es besser wird,wenn es anders wird.
Aber es muss anders werden!
Alles ist möglich aber Nichts ist sicher! |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 17.12.2007 12:02:10 Titel: |
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Weiss ich leider auch nicht. Ich kenns halt so . Ob die Regelung immer so angewandt wird, am besten in der Firma nachfragen und nachverhandeln. Oft lässt sich noch was rausholen.  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Ma muse m´amuse


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Yucca Valley, CA Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep TJ Rubicon |
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Verfasst am: 17.12.2007 12:51:18 Titel: |
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Die Steuerfreibeträge für Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes in § 3 Nr. 9 EStG sind mit Wirkung vom 1.1.2006 durch das Gesetz vom 22.12.2005 (BGBl. I S. 3682) abgeschafft worden.
Es gab/gibt Übergangsregelungen, die vor allem am Jahreswechsel 2005/2006 gegriffen haben.
Mehr hierzu unter: http://www.dr-hildebrandt.de/abfindung/abfindung_08.htm
Bei der neuen Besteuerung von Abfindungen wird die Besteuerung nach der sogenannten Fünftelregelung vorgenommen. Nach dieser wird die auf den steuerpflichtigen Teil der Abfindung zu entrichtende Einkommensteuer wie folgt ermittelt:
1. Zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung.
2. Darauf fällige Einkommensteuer
3. 1/5 der steuerpflichtigen Abfindung
4. 1+3
5. fällige Einkommensteuer auf 4.
6. Differenzbetrag aus 2. und 5.
7. 5 x 6. (Differenzbetrag aus 2. und 5.)
Die zu zahlende Einkommensteuer ergibt sich dann aus der Summe von 2. und 7.
Die Fünftelregelung führt also in der Regel zu einer Abschwächung des sog. Progressionseffektes.
Mehr Info unter:
http://www.abfindunginfo.de/abfindu7.htm
Und es gibt Steueroptimierungsmodelle. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Abfindungen auf etwaiges Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Dies ist jetzt aber kein Ersatz für eine individuelle Rechts- und Steuerberatung.  | _________________ That’s quite enough!
Der Hirschauer |
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