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Besteuerung so schon bekannt?

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Landy110hcpu
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...und hat diesen Thread vor 6500 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 14:49:12    Titel: Besteuerung so schon bekannt?
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ich weiß nicht ob das so bekannt schon ist deswegen poste ichs einfach nochmal hab ich heute von nem kumpel aussem steuerbüro bekommen...


▶ Einstufung eines Land Rover Geländewagens als Mehrzweckfahrzeug



Ein „Land Rover” mit 2 810 kg zulässigem Gesamtgewicht ist kein Pkw i. S. von § 8 Nr. 1 KraftStG , sondern ein „anderes Fahrzeug” i. S. von § 8 Nr. 2 KrafStG, das nach dem Wegfall von § 23 Abs. 6a StVZO nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 70/156/EWG v. 6. 2. 1970, Anhang II, C.1. als „AF Mehrzweckfahrzeug” einzustufen ist. Ein solches Fahrzeug wird nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert.



Kraftfahrzeugsteuer ▶ Einstufung eines Geländewagens als Pkw oder Lkw

Ein Geländewagen (Typ „Land Rover”, zulässiges Gesamtgewicht über 2 800 kg) ist auch nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 1. 5. 2005 als „anderes Fahrzeug” i. S. von § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen und folglich nach Gewicht zu besteuern. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die EU-Richtlinie 2001/116/EG v. 20. 12. 2001 (ABl EG Nr. L 18/1 v. 21. 1. 2002 S. 39), nach deren Anhang II ein derartiges Fahrzeug nicht der Klasse „M1” (Personenkraftwagen) zugehört und deshalb nicht nach dem Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden kann. Gegen den im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss wurde die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen ( FG Köln, Beschluss v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05 ).
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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 14:54:44    Titel:
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Joo, darum kämpft seit dem proAllrad Winke Winke

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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Landy110hcpu
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 14:56:47    Titel:
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ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft.. Hau mich, ich bin der Frühling
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Henning
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 14:58:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Landy110hcpu hat folgendes geschrieben:
ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer *** nich betrifft.. Hau mich, ich bin der Frühling


Hier, ich geb dir schon mal ein "noch" Ja

Kann sein, dass du das in deinem Text bald einfügen mußt.

Und nochwas KFZ-Steuer wird gerne auch rückwirkend erhoben Nee, oder?

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Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.


Zuletzt bearbeitet von Henning am 24.10.2007 14:59, insgesamt einmal bearbeitet
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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 14:59:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Landy110hcpu hat folgendes geschrieben:
ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft.. Hau mich, ich bin der Frühling


Dito, ich fahre einen range Rover als echten LKW. Heiligenschein

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Henning
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:00:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

flashman hat folgendes geschrieben:
Landy110hcpu hat folgendes geschrieben:
ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft.. Hau mich, ich bin der Frühling


Dito, ich fahre einen range Rover als echten LKW. Heiligenschein


Für dich hab ich auch eines: "noch"

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Henning
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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:03:20    Titel:
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Der wird Montag endlich abgemeldet und kriegt erst nach dem Umbau wieder ne Zulassung. Und dann ist die steuerliche Einstufung zum Glück egal.

Das mit dem "noch" ist mir leider auch bewusst. Unsicher

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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:06:00    Titel:
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Der HCPU ist zum Glück werksseitig ein LKW. An diese LKW gehen die bisher wegen den vielen kleingewerblich und mittelständisch genutzten Fzgs nicht ran.
Gefährlicher wird für z.B. mich als LKW-Fahrer die Euroeinstufung.
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Baloo
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:35:41    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Bondgirl hat folgendes geschrieben:
Der HCPU ist zum Glück werksseitig ein LKW. An diese LKW gehen die bisher wegen den vielen kleingewerblich und mittelständisch genutzten Fzgs nicht ran.
Gefährlicher wird für z.B. mich als LKW-Fahrer die Euroeinstufung.


Leider nicht immer.
Unser 110HT kam ab Werk auch als LKW und wir versuchen im Moment
die Gewichtsbesteuerung wieder zu bekommen.
Von der Sachlage eigentlich alles klar, aber das Finanzamt kommt zu keiner Entscheidung.
Die Sache geht jetzt schon bald 1 Jahr glaube ich Hau mich, ich bin der Frühling

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kingoftf
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1. e-MTB Orbea Keram Max
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:36:51    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Null Euro Steuern hier auf TF, weil mein Baby über 25 Jahre alt ist.........

Sonst so knapp 120 Örö / Jahr.....

_________________
Saludos desde Tenerife,

Michael

Hätte einen Mördergag für meine Einäscherung!
Alles hängt davon ab, ob ich es schaffe, kurz vor meinem Tod 3 Kg Maiskörner zu essen




Zuletzt bearbeitet von kingoftf am 24.10.2007 15:38, insgesamt einmal bearbeitet
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Baloo
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 15:37:48    Titel:
 Antworten mit Zitat  

kingoftf hat folgendes geschrieben:
Null Euro Steuern hier auf TF, weil mein Baby über 25 Jahr alt ist.........


Raus hier, das ist ein Jammerfred Wut

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Landy110hcpu
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5. MAN
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 17:04:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also das nette amt hat diesjahr schon versucht meinen lkw mit euro2 umzubauen zu nen euro3 pkw.. nach kleiner debatte und einsendung eines bildes ist weiterhin ein euro 2lkw... also weiterhin lkw!
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Baloo
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1. LR110, F250
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 17:50:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wir waren schon 2x mit dem Auto beim Amt zur Begutachtung.
Aber irgendwie geht nichts voran.
Es wird auf eine Entscheidung von weiter oben gewartet.

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disco68
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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 18:18:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich fahre einen 2 sitzigen Hilux (Singelcab, den es nur und immer als LKW gab) umgebaut und abgenommen als Wohnmobil, der als Wohnmobil besteuert wird. Er ist "fiskalisch" aber kein Wohnmobil da die Stehhöhe fehlt. Also Vorführung beim Finanzamt auf meinen Wunsch, ich will ja nicht die jedes Jahr teurer werdende Womo- Steuer zahlen:

Gunther: Das ist fiskalisch kein Wohnmobil (reiche meinen Zollstock der Finanzamtabteilungsleiterin rüber).

Sie: Stimmt, sie bekommen einen neuen Steuerbescheid.

Gunther: Prima, danke, mit Gewichtsbesteuerung?

Sie: Nee, mit Hubraumsteuer als PKW.

Gunther: traurig Wie soll aus einem LKW, der auch nur als LKW einen Abgastest bekommen hat und somit im Originalzustand nur als LKW zulassungsfähig war, jetzt ein PKW geworden sein?

Sie: Ja, wenn der LKW Steuer bekommen soll müssen Sie nochmal zum TÜV, vorher die Möbel entfernen und das Auto wieder als LKW geschlossener Kasten zulassen und dann wiederkommen. Der TÜV hätte das Auto sowieso als Wohnmobil gar nicht abmehmen dürfen, der Durchgang zum Fahrerhaus fehlt.

Gunther: Obskur , ääh ich wollte keinen LKW wieder daraus machen und ich habe auch keine "LKW-Steuer" verlangt da es diese per Definiton nicht gibt. Dies ist ein "anderes Fahrzeug" da es fiskalisch nach Ihren Richtlinien nicht als Wohnmobil anerkannt wird, auch wenn es den Richtlinien des TÜV für Wohnmobile entspricht. Andere Fahrzeuge müssen nach Gewicht besteuert werden Ja . Der Durchgang ist auch nur nötig bei Fahrzeugen in denen im Wohnabteil Personen mitfahren dürfen, was bei einem 2 Sitzer alleine schon daduch ausgeschlossen ist das es ein 2 Sitzer ist. Also stellen sie mir bitte einen Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung aus. Mein Anwalt Herr Nehm kann Ihnen das gerne auch schriftlich erklären. Allerdings möchte ich die anwaltliche Hilfe nur ungern in Anpsruch nehmen. Eine gütliche Einigung wäre mir lieber, deshalb bin ich ja jetzt hier und führe das Fahzeug vor.

Sie Wut : Ach so, Rechtsanwlt Nehm, von dessen Mandanten haben wir schon einige Einsprüche. Wir müssen aber Wohnmobile die nicht die Stehhöhe haben als PKW versteuern. Ihr Fahrzeug wäre von uns direkt als PKW besteuert worden, wenn die Zulassungsbehörde uns alle Daten übermitteln würde.

(Zur Erklärung: Irgendwo in meinem 2 seitigen KFZ- Schein mit den ganzen Eintragungen hat der TÜV-Prüfer die Stehhöe von knapp 1,50m eingetragen, den Finanzämtern werden aber nur die Grunddaten der neuen KFZ-Briefe automatisch übermittelt. Manche TÜV- Prüfer sind inzwischen auch schon Erfüllungsgehilfen der Finanzämter)


Gunther: Als LKW umgerüstete ehemalige PKW werdem trotz TÜV Eintrag als LKW, nicht immer nach Gewicht besteuert, da der TÜV- Eintrag nicht bindend ist für Sie als Finanzamt ist und auch die tatsächliche Nutzung des KFZ als z.B. LKW nicht automatisch zur Gewichtsbesteuerung führt . Ich soll aber jetzt mein Wohnmobil
jetzt wieder als LKW eintragen lassen um Gewichtsbesteuerung zu erhalten. Obskur Die Logik erschließt sich mir nicht, warum dann mein "unechtes Wohnmmobil" nicht auch weiterhin nach Gewicht besteuert wird, wie es vor dem Umbau als es noch ein waschechter LKW war, der Fall war. Ein PKW war dieses Auto nie. Im Umkehrschluß ihrer Vorgehensweise als Finanzamt, müßte dieses Auto also weiter nach Gewicht besteuert werden, wenn zum LKW umgerüstete PKW auch weiter nach Hubraum besteuert werden, oder? Heiligenschein

Sie: Das wird mir zu kompliziert mit Ihnen, ich gebe den Fall direkt weiter nach oben an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf.

Daraufhin hätte ich fast gesagt: Prima, hoffentlich haben die da oben mehr Sachverstand.

Ende vom Lied: Nach 3,5 Wochen (Frist für Einsprüche 4 Wochen) kein neuer Steuerbescheid da, keine Nachricht aus Düsseldorf, nix. Leiterin der KFZ-Steuerabteilung für 2 Tage auf Fortbildung (immerhin ein Anfang rotfl) als ich nachfrage. Also doch Einspruch eingelegt und die Sache zur Begründung dem Anwalt übergeben. Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder? Nee, oder?

Um diesen eindeutigen PKW Hau mich, ich bin der Frühling handelt es sich:

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quadman
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Wohnort: Südostniedersachsen


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2. 2.5 Ltr. Diesel Gelbe Plakette - Hmm, immernoch Ökoterrorist, oder?
3. 3.8 Ltr. Benzin Rote Plakette - Lassen Sie mich raten. Als Sie das Auto gekauft haben, wurde es als Umweltwunder angepriesen?
BeitragVerfasst am: 24.10.2007 20:20:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Leider ein ganz normaler Vorgang zur Zeit. Supi


Gruß Stefan, "unechtes" Wohnmobil, PKW Steuer f. EURO 3 (98/69/EG III;A )
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