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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Marsberg
...und hat diesen Thread vor 6500 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Landy 110, 2. ttrs 3. crafter 4motion 4. Passat 4motion 5. MAN |
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Verfasst am: 24.10.2007 14:49:12 Titel: Besteuerung so schon bekannt? |
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ich weiß nicht ob das so bekannt schon ist deswegen poste ichs einfach nochmal hab ich heute von nem kumpel aussem steuerbüro bekommen...
▶ Einstufung eines Land Rover Geländewagens als Mehrzweckfahrzeug
Ein „Land Rover” mit 2 810 kg zulässigem Gesamtgewicht ist kein Pkw i. S. von § 8 Nr. 1 KraftStG , sondern ein „anderes Fahrzeug” i. S. von § 8 Nr. 2 KrafStG, das nach dem Wegfall von § 23 Abs. 6a StVZO nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 70/156/EWG v. 6. 2. 1970, Anhang II, C.1. als „AF Mehrzweckfahrzeug” einzustufen ist. Ein solches Fahrzeug wird nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert.
Kraftfahrzeugsteuer ▶ Einstufung eines Geländewagens als Pkw oder Lkw
Ein Geländewagen (Typ „Land Rover”, zulässiges Gesamtgewicht über 2 800 kg) ist auch nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum 1. 5. 2005 als „anderes Fahrzeug” i. S. von § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen und folglich nach Gewicht zu besteuern. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die EU-Richtlinie 2001/116/EG v. 20. 12. 2001 (ABl EG Nr. L 18/1 v. 21. 1. 2002 S. 39), nach deren Anhang II ein derartiges Fahrzeug nicht der Klasse „M1” (Personenkraftwagen) zugehört und deshalb nicht nach dem Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden kann. Gegen den im Aussetzungsverfahren ergangenen Beschluss wurde die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen ( FG Köln, Beschluss v. 28. 11. 2005 - 6 V 3715/05 ). | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.10.2007 14:54:44 Titel: |
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Joo, darum kämpft seit dem proAllrad  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Marsberg
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| Fahrzeuge 1. Landy 110, 2. ttrs 3. crafter 4motion 4. Passat 4motion 5. MAN |
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Verfasst am: 24.10.2007 14:56:47 Titel: |
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ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft..  | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 24.10.2007 14:58:51 Titel: |
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Landy110hcpu hat folgendes geschrieben: | ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer *** nich betrifft..  |
Hier, ich geb dir schon mal ein "noch"
Kann sein, dass du das in deinem Text bald einfügen mußt.
Und nochwas KFZ-Steuer wird gerne auch rückwirkend erhoben  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Zuletzt bearbeitet von am 24.10.2007 14:59, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 24.10.2007 14:59:48 Titel: |
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Landy110hcpu hat folgendes geschrieben: | ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft..  |
Dito, ich fahre einen Rover als echten LKW.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 24.10.2007 15:00:45 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Landy110hcpu hat folgendes geschrieben: | ok... dachte bloß.. kenn mich damit nich so aus da es mich als lkw fahrender defender fahrer nich betrifft..  |
Dito, ich fahre einen Rover als echten LKW.  |
Für dich hab ich auch eines: "noch" | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


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Verfasst am: 24.10.2007 15:03:20 Titel: |
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Der wird Montag endlich abgemeldet und kriegt erst nach dem Umbau wieder ne Zulassung. Und dann ist die steuerliche Einstufung zum Glück egal.
Das mit dem "noch" ist mir leider auch bewusst.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.10.2007 15:06:00 Titel: |
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Der HCPU ist zum Glück werksseitig ein LKW. An diese LKW gehen die bisher wegen den vielen kleingewerblich und mittelständisch genutzten Fzgs nicht ran.
Gefährlicher wird für z.B. mich als LKW-Fahrer die Euroeinstufung. | |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 24.10.2007 15:35:41 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: | Der HCPU ist zum Glück werksseitig ein LKW. An diese LKW gehen die bisher wegen den vielen kleingewerblich und mittelständisch genutzten Fzgs nicht ran.
Gefährlicher wird für z.B. mich als LKW-Fahrer die Euroeinstufung. |
Leider nicht immer.
Unser 110HT kam ab Werk auch als LKW und wir versuchen im Moment
die Gewichtsbesteuerung wieder zu bekommen.
Von der Sachlage eigentlich alles klar, aber das Finanzamt kommt zu keiner Entscheidung.
Die Sache geht jetzt schon bald 1 Jahr glaube ich  | _________________
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 MÖLF Trainer


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Soto del Barco Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. e-MTB Orbea Keram Max |
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Verfasst am: 24.10.2007 15:36:51 Titel: |
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Null Euro Steuern hier auf TF, weil mein Baby über 25 Jahre alt ist.........
Sonst so knapp 120 Örö / Jahr..... | _________________ Saludos desde Tenerife,
Michael
Hätte einen Mördergag für meine Einäscherung!
Alles hängt davon ab, ob ich es schaffe, kurz vor meinem Tod 3 Kg Maiskörner zu essen

Zuletzt bearbeitet von am 24.10.2007 15:38, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 24.10.2007 15:37:48 Titel: |
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kingoftf hat folgendes geschrieben: | Null Euro Steuern hier auf TF, weil mein Baby über 25 Jahr alt ist......... |
Raus hier, das ist ein Jammerfred  | _________________
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Marsberg
...und hat diesen Thread vor 6500 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Landy 110, 2. ttrs 3. crafter 4motion 4. Passat 4motion 5. MAN |
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Verfasst am: 24.10.2007 17:04:58 Titel: |
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also das nette amt hat diesjahr schon versucht meinen lkw mit euro2 umzubauen zu nen euro3 pkw.. nach kleiner debatte und einsendung eines bildes ist weiterhin ein euro 2lkw... also weiterhin lkw! | |
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 24.10.2007 17:50:53 Titel: |
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Wir waren schon 2x mit dem Auto beim Amt zur Begutachtung.
Aber irgendwie geht nichts voran.
Es wird auf eine Entscheidung von weiter oben gewartet. | _________________
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 Christel in the postlux


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Herscheid Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96 |
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Verfasst am: 24.10.2007 18:18:14 Titel: |
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Ich fahre einen 2 sitzigen Hilux (Singelcab, den es nur und immer als LKW gab) umgebaut und abgenommen als Wohnmobil, der als Wohnmobil besteuert wird. Er ist "fiskalisch" aber kein Wohnmobil da die Stehhöhe fehlt. Also Vorführung beim Finanzamt auf meinen Wunsch, ich will ja nicht die jedes Jahr teurer werdende Womo- Steuer zahlen:
Gunther: Das ist fiskalisch kein Wohnmobil (reiche meinen Zollstock der Finanzamtabteilungsleiterin rüber).
Sie: Stimmt, sie bekommen einen neuen Steuerbescheid.
Gunther: Prima, danke, mit Gewichtsbesteuerung?
Sie: Nee, mit Hubraumsteuer als PKW.
Gunther: Wie soll aus einem LKW, der auch nur als LKW einen Abgastest bekommen hat und somit im Originalzustand nur als LKW zulassungsfähig war, jetzt ein PKW geworden sein?
Sie: Ja, wenn der LKW Steuer bekommen soll müssen Sie nochmal zum TÜV, vorher die Möbel entfernen und das Auto wieder als LKW geschlossener Kasten zulassen und dann wiederkommen. Der TÜV hätte das Auto sowieso als Wohnmobil gar nicht abmehmen dürfen, der Durchgang zum Fahrerhaus fehlt.
Gunther: , ääh ich wollte keinen LKW wieder daraus machen und ich habe auch keine "LKW-Steuer" verlangt da es diese per Definiton nicht gibt. Dies ist ein "anderes Fahrzeug" da es fiskalisch nach Ihren Richtlinien nicht als Wohnmobil anerkannt wird, auch wenn es den Richtlinien des TÜV für Wohnmobile entspricht. Andere Fahrzeuge müssen nach Gewicht besteuert werden . Der Durchgang ist auch nur nötig bei Fahrzeugen in denen im Wohnabteil Personen mitfahren dürfen, was bei einem 2 Sitzer alleine schon daduch ausgeschlossen ist das es ein 2 Sitzer ist. Also stellen sie mir bitte einen Steuerbescheid mit Gewichtsbesteuerung aus. Mein Anwalt Herr Nehm kann Ihnen das gerne auch schriftlich erklären. Allerdings möchte ich die anwaltliche Hilfe nur ungern in Anpsruch nehmen. Eine gütliche Einigung wäre mir lieber, deshalb bin ich ja jetzt hier und führe das Fahzeug vor.
Sie : Ach so, Rechtsanwlt Nehm, von dessen Mandanten haben wir schon einige Einsprüche. Wir müssen aber Wohnmobile die nicht die Stehhöhe haben als PKW versteuern. Ihr Fahrzeug wäre von uns direkt als PKW besteuert worden, wenn die Zulassungsbehörde uns alle Daten übermitteln würde.
(Zur Erklärung: Irgendwo in meinem 2 seitigen KFZ- Schein mit den ganzen Eintragungen hat der TÜV-Prüfer die Stehhöe von knapp 1,50m eingetragen, den Finanzämtern werden aber nur die Grunddaten der neuen KFZ-Briefe automatisch übermittelt. Manche TÜV- Prüfer sind inzwischen auch schon Erfüllungsgehilfen der Finanzämter)
Gunther: Als LKW umgerüstete ehemalige PKW werdem trotz TÜV Eintrag als LKW, nicht immer nach Gewicht besteuert, da der TÜV- Eintrag nicht bindend ist für Sie als Finanzamt ist und auch die tatsächliche Nutzung des KFZ als z.B. LKW nicht automatisch zur Gewichtsbesteuerung führt . Ich soll aber jetzt mein Wohnmobil
jetzt wieder als LKW eintragen lassen um Gewichtsbesteuerung zu erhalten. Die Logik erschließt sich mir nicht, warum dann mein "unechtes Wohnmmobil" nicht auch weiterhin nach Gewicht besteuert wird, wie es vor dem Umbau als es noch ein waschechter LKW war, der Fall war. Ein PKW war dieses Auto nie. Im Umkehrschluß ihrer Vorgehensweise als Finanzamt, müßte dieses Auto also weiter nach Gewicht besteuert werden, wenn zum LKW umgerüstete PKW auch weiter nach Hubraum besteuert werden, oder?
Sie: Das wird mir zu kompliziert mit Ihnen, ich gebe den Fall direkt weiter nach oben an die Oberfinanzdirektion Düsseldorf.
Daraufhin hätte ich fast gesagt: Prima, hoffentlich haben die da oben mehr Sachverstand.
Ende vom Lied: Nach 3,5 Wochen (Frist für Einsprüche 4 Wochen) kein neuer Steuerbescheid da, keine Nachricht aus Düsseldorf, nix. Leiterin der KFZ-Steuerabteilung für 2 Tage auf Fortbildung (immerhin ein Anfang ) als ich nachfrage. Also doch Einspruch eingelegt und die Sache zur Begründung dem Anwalt übergeben.
Um diesen eindeutigen PKW handelt es sich:
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2006 Wohnort: Südostniedersachsen
| Fahrzeuge 1. 4.2 Ltr. Diesel  2. 2.5 Ltr. Diesel  3. 3.8 Ltr. Benzin  |
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Verfasst am: 24.10.2007 20:20:21 Titel: |
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Leider ein ganz normaler Vorgang zur Zeit.
Gruß Stefan, "unechtes" Wohnmobil, PKW Steuer f. EURO 3 (98/69/EG III;A ) | |
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