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LKW Zulassung


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6243 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.07.2008 08:28:57    Titel: LKW Zulassung
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moin leute...

wir wollen unseren großen pajero als lkw zulassen. is soweit alles klar...nur warum muß ich den mehraufwand betreiben und die fenster verblechen? für vw bulli gibt es ne ausnahmeregelung... ich will auch eine.
sitzhalterungen und gurtbefestigung sind nicht drin, die scheiben sind vergittert und ein regal ist verbaut. es kann also niemand hinten mitfahren.

gruß micha
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 6243 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.07.2008 10:58:09    Titel:
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Hallo Micha,

ja diese Regelung besteht leider.
Aber Du kannst ja mal bei einem anderen TÜV vorfahren und dort nachfragen.

DAS Argument gegen eine Verblechung ist sicherlich die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer beim abbiegen.
Man muß nämlich echt vorher schauen, wenn man schon am abbiegen ist (vorallem rechts), dann ist es zu spät, und man sieht im Seitenspiegel nichts mehr.

Gruß Andreas
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terranotom
Challenger
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 11:15:42    Titel:
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Red aber unbedingt auch mit dem FA, denn die wollen ja dein Geld und ein PKW bringt mehr als ein LKW......

und was der TÜV durchgehen lässt, interessiert das FA noch lange nicht.....

_________________
Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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Bobycarfahrer
edeler Dosenspender
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 11:22:17    Titel:
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moin moin

Wenn die Fenster schon vergittert sind und ein Regal eingebaut ist, warum dann nicht ein Sonderfahrzeug Werkstattwagen draus machen.

_________________
cu Bobycarfahrer
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 12:56:37    Titel:
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oder z.B. SoKfz Pannenhilfsfahrzeug, Vorteil daran wäre das Ihr auch Sonntags mit Anhänger fahren könnt.
Ja
B.G.

Oliver
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 6243 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.07.2008 14:01:06    Titel:
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ich habe am Freitag gerade den schrieb des Finanzamt bekommen - rücksprache mit dem Beamten, da gab es ganz klare ansagen:

Fazit im Klartext:
Es ist dem FA Scheissegal was der TÜV sagt einträgt oder eingetragen hat - es entscheidet das FA was LKW ist und was nicht und das so wie es der Beamte will. Das Heisst das du es heute einem recht machst aund nach einem Jahr mit einem erneuten bescheid auch erneut vorfahren musst -
Ein besuch bei dem für dich zuständigen FA ist also pflicht - das machen was die wollen dann zum TÜV
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Henning
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 14:47:48    Titel:
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Navi hat folgendes geschrieben:
.... - das machen was die wollen dann zum TÜV


Nur, warum noch zum TÜV, wenn dessen Einschätzung fürs Finanzamt sowieso irrelevant ist Unsicher

_________________
Gruß ........................
Henning
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MF
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 15:14:59    Titel:
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Moin

Wir haben das vor drei Jahren mit einem Langen Pajero BJ89 gemacht.

Alles so wie hier beschrieben.

Tüv wollte nur die Trennwand und das die Sitze und Gurte rauskommen.

Der Tüv muß dann aber auch die Sitze austragen, also einen Zweisitzer draus machen, daher der Besuch beim Tüv.

Die Scheiben wollte auch nur der FA-Heini verblecht haben, dem Tüv war das nicht wichtig.

Wir haben dann die kleinen Dreiecksfenster an den Hinteren Türen nicht verblecht,
da man da noch gerade so durchschauen konnte, und das die Sicherheit beim rückwärts Rangieren erhöht hat.

Fensterfläche gerade mal, 0.1 m" .

Und was wollte der FA Heinie.

Auch das mußte zu. Hau mich, ich bin der Frühling

Naja, dann war er glücklich.

Seit dem Nachmittag fährt der Wagen aber nur noch mit ganz hinten verblechten Scheiben rum. Ätsch

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 15:33:44    Titel:
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dem TÜV männl is das brille, der trägt dir ja fast alles ein
aber das FA will unbedingt bleche rein haben, außer die hecktüre kann so bleiben. da seh ich ja eh nix, weil das regal davor is. Hau mich, ich bin der Frühling

mir gehts eigentlich darum... der grund des verblechens. da muß es doch irgendeinen grund geben. das hat sich doch keiner aus lauter langeweile ausgedacht.ich würde nämlich gern was sehen wenn ich abbiege...wie gesagt, v or allem rechts.
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Muri
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 16:03:20    Titel:
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seltsam, ich fall zwar mit meinem PU aus der Wertung, aber meiner ist auch immer noch eingetragener 4-Sitzer, bei mir hat sich der FA-Heini lediglich am zul.GG, sowie an den Längenverhältnissen zw. Pritsche und Fahrgastraum orientiert.........naja, aber andere (Bundes)Länder, ander FA-Heinis..... Hau mich, ich bin der Frühling

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MF
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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 16:46:21    Titel:
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Moin

Ja, da wird es wohl noch ne Regel geben mit den verblechteten Scheiben.

Ein Skoda Roomster wird auch erst durch fehlende Sitze und verblechte Scheiben zum Praktika also LKW.

Dito beim Caddy.

Liegt das vielleicht daran , das man mit Scheiben kein LKW geschlossener Kasten
eintragen kann?

Gruß Mario

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BeitragVerfasst am: 06.07.2008 17:06:05    Titel:
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dann können se doch lkw/offener kasten schreiben Grins
machen se doch bei unseren kurzen pajero auch, da brauch ich die fenster außem hardtop nich rausmachen...irgendwie is das doch alles müll
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