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Mietrecht ; Schlüssel


 
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DoD
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...und hat diesen Thread vor 6238 Tagen gestartet!


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1. Husaberg TE250
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BeitragVerfasst am: 09.07.2008 11:00:32    Titel: Mietrecht ; Schlüssel
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Moin Moin,
ich hab da mal ne Frage, und hoffe, denke, das hier jemand is, der davon Ahnung hat. Und zwar hat meine Freundin jetz eine Wohnung bezogen, hat aber bislang nur 1!!! Schlüsslsatz, der nichtmal vollständig ist, erhalten. Sie hat einen Schlüssel für die Vordertür, einen, dessen Sinn wir nicht ausfindig machen konnten und einen für die Wohnungstür. Fehlen tun die Schlüssel für die Hintertür sowie für den Briefkasten. Wir wissen vom Vermieter, das der Vor-Mieter noch einen Satz haben soll, und das der Elektriker noch einen Schlüssel für Haus und Wohnung hat. . . das Wohnungsschloss haben wir jetzt getauscht, erstmal, damit da keiner ungefragt rein kann. Laut Mietrecht, was ich so auf die schnelle gefunden hab, hat sie Anrecht auf 2 komplette Sätze (Wohnung, Haustür vorn, hinten??, und natürlich Briefkasten) stimmt das so ? in wie weit kann, bzw sollte sie da Druck ausüben ? in ihrer alten Wohnung hatte sie bis zum schluss KEINEN Briefkastenschlüssel und wusste nicht, welcher Kellerraum ihrer ist, und hat weiterhin die volle Miete bezahlt, ich will nicht, das sie ihr Geld dabei zum Fenster raus wirft, deshalb frage ich hier.
ich hoffe, uns kann da jemand was zu sagen, evtl auch per PN, wenns nix für die Öffentlichkeit is ??

danke und MfG Karsten
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G.S.C.Nueno
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1. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 09.07.2008 11:18:15    Titel:
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Als Mieter habt ihr Anrecht auf alle Schlüssel die es zur Wohnung gibt. Der Vermieter darf keinen zurückbehalten oder nur unter der Vorgabe das dieser versiegelt wird und somit sichergestellt ist das er sich nicht unbemerkt Zugang zur Mietsache verschafft.

Versiegeln kann man im dem Falle den Schlüssel in einem Briefkuvert das ihr auf dem zugeklebten Falz unterzeichnet. Auf Verlangen oder Verdacht muss euch dann der Vermieter zeigen das dass Kuvert noch verschlossen ist. Auf dem Falz solltet ihr unterschreiben damit ersichtlich ist das sich der Schlüssel noch im selben Kuvert befindet.

Der Vermieter darf nur in dringenden Fällen in eure Wohnung wie z.B. Brand, Wasserrohrbruch etc. und auch dann nur wenn ihr nicht zu erreichen seit.

Wenn es so ein Tobuwabohu mit den Schlüsseln ist würde ich als Mieter darauf bestehen das alle Schlösser ausgetauscht werden da ja anscheinend nicht ganz klar ist wie viele Schlüssel überhaupt im Umlauf sind. Am besten hier dann ein Schlüsselsatz mit Sicherungskarte die ihr während der Mietzeit verwahrt. So wäre sichergestellt das keiner unberechtigt einen Schlüssel nachmacht und eure Sachen durchwühlt.
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DoD
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BeitragVerfasst am: 10.07.2008 19:14:23    Titel:
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naja, klar, das sie Anrecht auf alle Schlüssel hat, nur, wie kann sie das durchsetzen, alle zu bekommen, muss sie irgendwie anmahnen, zum 20. oder so will sie die Schlüssel haben ?? oder wie oder was ??

trotzdem erstmal schonmal danke
und MfG Karsten
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Kini
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1. Mercedes Vito 115 CDi 4x4
BeitragVerfasst am: 10.07.2008 20:33:47    Titel:
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Miete kürzen?

Kini

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Viking
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BeitragVerfasst am: 10.07.2008 20:59:25    Titel:
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Moin Karsten ! Winke Winke

Macht kein langes Theater , es wird sicherlich eh nix bringen . Tauscht alle Schlösser aus , sind ja nicht viele . Wohnung habt Ihr schon getauscht , also noch Briefkasten und gut . Je nach Gegebenheit auch Haupteingang und Hintertür , macht aber in nem Mehrparteienhaus wenig Sinn . Wichtig sind die Privatrefugien wie Wohnung und Briefkasten , ggfs. noch Keller , wenn er denn in der Miete enthalten ist . Normal müßte der Vermieter für den Austausch der Schlösser sorgen , es kann ja nicht sein , daß alle möglichen Vormieter noch mit Schlüsseln von Euch rumrennen . Da hat er bei der Wohnungsübergabe irgendwas falsch gemacht . Ebenso ist es ein Unding , daß der Elektriker noch nen Schlüssel hat !
Es ist möglich , daß der Mieter dem Vermieter einen Schlüssel anvertraut , aus welchem Grund auch immer . Jedoch darf weder der Vermieter noch irgendeine sonstige Person Eure Wohnung betreten , ohne vorher Euer Einverständnis erhalten zu haben . Unglücksfälle oder sonstige Notstände (wie Brand , Wasserrohrbruch etc.) sind hierbei die einzige Ausnahme . Solange aber unbefugte Personen gegen Euren Willen mit Schlüsseln zu Eurer Wohnung rumlaufen , ist die im Grundgesetz verankerte Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) nicht gegeben . Eigentlich ne einfache Sache , die im Streitfall vor Gericht nen klaren Ausgang hätte . Sollte der Vermieter nicht für den Austausch der Schlösser aufkommen , dann investiert die paar Euro aus eigener Tasche .

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Henning
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3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 10.07.2008 21:08:26    Titel:
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Hab ihr mit dem Vermieter mal darüber gesprochen Unsicher
Was hat er denn zum Problem gesagt Unsicher

Ich mein ja nur, bevor hier mit Mietkürzung, Paragraphen und Grundgesetz hantiert wird,
könnte man ja mal darüber reden Heiligenschein

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Viking
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BeitragVerfasst am: 10.07.2008 21:19:33    Titel:
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Naja , also ich finds schon frech genug vom Vermieter , überhaupt eine Wohnung für teuer Geld zu vermieten , zu der evtl. noch fremde Leute Zugang haben . Obskur Und keinen Briefkastenschlüssel rauszurücken ist ja auch irgendwie strange ... es sei denn , es ist im Mietvertrag festgelegt , daß der Mieter Hände wie der große Houdini haben muß . Oder aber daß er seine Briefe über telepathische Kräfte aus dem doofen Kasten fischen muß . Im Zweifel steht sogar drin , daß der Mieter bei evtl. Briefen im Briefkasten doch bitte den Vormieter zwecks Öffnung kontaktieren soll . Nee , das macht alles keinen Sinn . Ein seriöser Vermieter bringt seinen Mieter gar nicht erst in die Situation , mit nem beschissenen Gefühl ins Bett zu gehen oder zur Arbeit zu fahren . Es könnte ja jederzeit irgendjemand ohne Probs in die Bude rein . Ich finds schon traurig genug , daß man als Mieter handeln muß , um sich vor unbefugtem Zugriff auf Eigentum und Wohnung zu schützen . Das ist in einem solchen Fall eindeutig Vermietersache . Drüber geredet haben sie ja schon , mit dem Ergebnis , daß der Vermieter meinte , die Schlüssel wären beim Elektriker und beim Vormieter .

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BeitragVerfasst am: 13.07.2008 17:55:13    Titel:
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also, das ist ein Mehrparteienhaus, und um das schloss vom Briefkasten zu tauschen, müsste ich wohl erstmal das alte Schloss ausbohren Brum Brum findet aber meine Freundin wohl nich so lustig Sehr traurig
der Vermieter versucht noch vom Vormieter die Schlüssel zu bekommen. ich frage ja nur, was sie beachten muss, wenn sie eben nur einen Briefkastenschlüssel, oder die anderen Hausschlüssel nicht in ausreichender Zahl bekommt. . .weil von 2 Haustüren die Schlösser tauschen, das sehe ich nicht ein, dann lass ich ihr lieber je 2 Schlüssel nachmachen, und borg die von einem der andern Mieter. das Wohnungsschloss haben wir gewechselt nachdem der Elektriker durch war, der hatte nen Schlüssel, weil die Wohnung noch komplett renoviert wurde, bevor sie einziehen durfte Vertrau mir kann ich also teilweise verstehen, nur das der den Schlüssel nich gleich hat liegen lassen find ich ein Unding. . . Kellerschlüssel steckten alle in den Schlössern, da die leer waren. Aber, danke das denk ich ist schonmal ein bischen Input, und der Vermieter hat gestern ein paar Schlüssel durch den Briefschlitz in der Wohnungstür geworfen, wir werden mal schaun,was das alles ist.

ich melde mich dann nochmal,´wenns noch probleme gibt Hau mich, ich bin der Frühling

zum Miete kürzen noch schnell, sie kann aber doch nicht einfach so sagen, da sie keinen Schlüssel für den Briefkasten hat, bezahlt sie 20% weniger Miete, z.B. oder ?? da gibts doch bestimmt irgendwelche Fristen und Richtzahlen, oder ??

MfG Karsten
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