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Frage zu Versicherungen bei Unfallschaden


 
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:10:06    Titel: Frage zu Versicherungen bei Unfallschaden
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mal angenommen ich hatte am 17.5.08 einen Unfall. Es kam dann kurz drauf ein Gutachter und alles angesehen. Er sagte jedoch das Fahrzeug ist so nicht verkehrstüchtig, ich darfs aber auch nicht reparieren, solange die Versicherung die Schuldfrage nicht geklärt hat. Angenommen das Auto steht seither in meiner Garage und ich habe sonst nur noch ein Motorrad (welches zwar angemeldet ist, aber nicht verkehrstüchtig, da für Wettbewerb). Muss die Versicherung mir die Ausfallzeit bezahlen? Die behaupten wegen der Aufkleber wäre das nicht mein Alltagsfahrzeug und somit wäre das nicht so schlimm, wenns ein paar Monate unrepariert rumsteht. Die haben erst letzte Woche Zeugenfragebögen verschickt! Mal angenommen die Versicherung ist die Allianz.

Was könnte man da tun? Grins

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flashman
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:15:03    Titel:
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Sich einen Verkehrsrechtsschutzanwalt nehmen - Eine Zusatzversicherung, die man immer gebrauchen kann. Heiligenschein

(ob die auch zahlt, wenn man die ebenfalls bei der Allianz hat? Unsicher )

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sandro2009
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:31:32    Titel:
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...Nutzungsausfall sollte Dir auf jeden Fall zustehen...unabhängig davon, was Du mit dem Auto machst!
Ich habe nach einem Schaden an meinem LKW auch eine Entschädigung bekommen, ohne das ich nachweisen mußte, ob ich wirklich Frachtaufträge gehabt hätte. Es muß sich natürlich in einem angemessenen Rahmen bewegen...

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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:36:40    Titel:
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Interessant wäre ob Haftpflicht oder Kaskoschaden???

BG
Oliver
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:37:13    Titel:
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der Mächtige hat folgendes geschrieben:
Interessant wäre ob Haftpflicht oder Kaskoschaden???

BG
Oliver


Haftpflicht

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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:44:07    Titel:
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was ist den da nicht verkehrstüchtig? Beim Haftpflichtschaden ist das eigentlich total easy. Ich dachte wäre Kasko,da wird gerne von den Versichern "rumgezuckt"
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:54:42    Titel:
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wie ist denn die schuldfrage bei diesem Unfall ?

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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 20:59:45    Titel:
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Da der Sachverständige ein Gutachten erstellt hat kannst Du Dein Auto reparieren.Der Schaden ist ja durch das Gutachten dokumentiert.Das hat mit der Schuldfrage wenig zutun. Wenn die Schuldfrage geklärt ist wird die Haftung prozentual aufgeteilt. Wenn Dein Gegner allein schuld übernimmt die Vers. 100%.
Wenn Dir eine Teilschuld zugerechnet wird ,wirds dann wie gesagt prozentual aufgeteilt.
Sinnvoll ist auf jeden Fall immer einen Rechtsverdreher ,der sich mit Verkehrsrecht auskennt ,einzuschalten.

BG
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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 21:11:37    Titel:
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der Mächtige hat folgendes geschrieben:
Da der Sachverständige ein Gutachten erstellt hat kannst Du Dein Auto reparieren.Der Schaden ist ja durch das Gutachten dokumentiert.Das hat mit der Schuldfrage wenig zutun. Wenn die Schuldfrage geklärt ist wird die Haftung prozentual aufgeteilt. Wenn Dein Gegner allein schuld übernimmt die Vers. 100%.
Wenn Dir eine Teilschuld zugerechnet wird ,wirds dann wie gesagt prozentual aufgeteilt.
Sinnvoll ist auf jeden Fall immer einen Rechtsverdreher ,der sich mit Verkehrsrecht auskennt ,einzuschalten.

BG
Oliver


mmm...ich deke es ist nicht ganz so...weil wer 1o% selbst schuld ist wird seine Versicherung ihm auch kein ausfall zahlen, eben weil sie ihm ja keine Leistung dann schuldig ist ( weil nur Haftpflicht) hat er gar keine Schuld verstehe ich es auch nicht...kann mir vorstellen das die schuldfrage nicht sicher geklärt ist und sich somit die versicherung bedeckt hält. Alles im allem würde ich die Versicherung anrufen und Klartext reden ( der Ton macht aber die Musik) und je nach ausgang dann einen Rechtsanwalt anrufen.....

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BeitragVerfasst am: 17.07.2008 22:30:05    Titel:
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So wie ich es verstanden hab hat ihm ein anderer einen schaden zugefügt. Wenn er dann so wie Du schreibst 10% Schuld hätte wird die gegnerische Versicherung nur 90% des Schadens bei ihm übernehmen.
Ich würde da ohne Anwalt gar nichts machen.

BG
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