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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6217 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. VW T5 Seikel |
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Verfasst am: 31.07.2008 16:48:21 Titel: Kindersitze quer zur Fahrrichtung... |
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...hab ich heute in einem 90er gesehen.
Ich bin ja nicht der Sicherheitsfetischist, aber da stellen sich mir die Nackenhaare auf
Oder reagiere ich da über und das ist ganz normal (und von LR + den Kindersitzherstellern so freigegeben) | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 31.07.2008 16:55:56 Titel: |
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Kind sitzt im 90ger aufm Beifahrersitz. Basta. Ich würde es nicht machen.
In der Tat aber ein verworrenes Thema:
Im 3Raum (130gerCC) sind hinten keine Kopfstützen und die Lena sitzt meist vorne deshalb. Rein gesetzlich muss Sie aber wohl hinten transportiert werden. | |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 31.07.2008 19:55:09 Titel: |
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quer ist NoGo.................. | _________________ Gruß
Marc |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:26:02 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: | Rein gesetzlich muss Sie aber wohl hinten transportiert werden. |
Wieso das denn?
Es gibt auch Leute,die rüsten da Kopfstützen nach. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Dachbox mit Rädern


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: 61197
| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:35:09 Titel: |
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Code: |
Fehlende Kopfstützen
Auch in den Fällen, in denen bei Verwendung von Sitzerhöhungen Kinder über die Rückenlehne hinausragen, ist die Installation der speziellen Rückhalteeinrichtung Pflicht. Im Rahmen einer Interessenabwägung hat der Verordnungsgeber die Sicherung durch Rückhaltesysteme als so schutzdienlich erachtet, dass dahinter die möglichen Nachteile durch den "Peitscheneffekt" zurücktreten müssen. Der nachträgliche Einbau von Kopfstützen ist empfehlenswert.
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| _________________ Gruß
Marc |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:39:07 Titel: |
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Da steht nicht,dass sie nicht vorne sitzen dürften. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Dachbox mit Rädern


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| Fahrzeuge 1. Muli mit Schnarchkapsel....Mit echtem Allradantrieb. |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:42:17 Titel: |
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ging mir um die Kopfstützen.............
Vorne dürfen sie nur sitzen, wenn hinten kein Platz ist...........
oder ab zwölf, bzw. passender Größe | _________________ Gruß
Marc |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:44:31 Titel: |
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Maddoc hat folgendes geschrieben: |
Vorne dürfen sie nur sitzen, wenn hinten kein Platz ist...........
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Hast du das auch schriftlich?
Ich bin immer davon ausgegangen,
mit den Sitzen dürften sie es
und handhabe das auch so.
Die Babyschale darf ich ja auch vorne montieren. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Dachbox mit Rädern


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Verfasst am: 31.07.2008 23:47:20 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Maddoc hat folgendes geschrieben: |
Vorne dürfen sie nur sitzen, wenn hinten kein Platz ist...........
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Hast du das auch schriftlich?
Ich bin immer davon ausgegangen,
mit den Sitzen dürften sie es
und handhabe das auch so.
Die Babyschale darf ich ja auch vorne montieren. |
umpf.........
meine sind 8 und 11
das ist ganz schön lange her, daß ich mir das rausgesucht habe
(weil die Kleine gemault hat, daß die große -über 150- Vorne sitzen darf) | _________________ Gruß
Marc |
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Verfasst am: 31.07.2008 23:53:54 Titel: |
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Hab da was:
"Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind
müssen ein „amtlich genehmigtes und für das Kind
geeignete Rückhaltesystem“ benutzen, wenn sie im
Auto mitfahren (§21, Straßenverkehrsordnung). Das
gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte
vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus
ebenso wie im PKW."
http://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/downloads/Wissensblaetter/Wissensblatt4Kindersitze.pdf
Steht nix mit vorne und hinten.
Aber wieso sollte ich eine Sitzerhöhung verwenden,
Wenn auf dem mittleren Sitz der Rückbank,
ein Beckengurt vorhanden ist????
Typisch deutsch,am Ziel vorbeigeschossen? | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 01.08.2008 00:05:06 Titel: |
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Beckengurte laufen für Kinder auch zu hoch und führen zu Quetschungen im Bauchbereich
auch dort mit Erhöhungen! | _________________ Gruß
Marc |
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Verfasst am: 01.08.2008 00:07:23 Titel: |
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NEE,eben nich,ätsch.
Dafür gibts Extrapolster aber nur bis 25Kg.
"Auf Sitzplätzen, die lediglich mit einem Beckengurt ausgestattet sind (z. B. der Mittelsitz auf der hinteren Sitzbank bei vielen PKW), ergibt die Verwendung eines erhöhenden Kindersitzes keinen Sinn. Allerdings ist es nach § 21 Abs. 1 a, Satz 3 nur dann zulässig, ein Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ohne Kindersitz auf einem solchen nur mit Beckengurt gesicherten Sitzplatz zu transportieren, wenn andere Möglichkeiten zur Befestigung eines Kindersitzes (z. B. auf dem Beifahrersitz) ausgeschöpft sind."
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindersitz
"8. Ich habe im Fahrzeug Beckengurte. Was für einen Sitz nehme ich da?
Keinesfalls eine Sitzerhöhung - sie darf nur zusammen mit dem 3-Pkt Gurt verwandt werden. Für Beckengurte gibt es spezielle Sitzsysteme, die für Kinder bis 25 kg Körpergewicht geeignet sind. (siehe auch weiter unten bei Frage 22 - Beckengurtsysteme)"
http://www.kvw-mhm.de/kindersitz/fragen.htm
Ob das die Herren von der Rennleitung auch alles wissen? | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 01.08.2008 10:12:37 Titel: |
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Vorsicht,
ich hab im Cabrio hinten auch nur Beckengurte, die sind aber so hoch angebracht, daß sie nicht auf der Hüfte halten, sondern den Bauch quetschen.
Daher sind meine Zwerge immer mit Sitzerhöhung gefahren, da der Gurt dann optimal verlaufen ist.
Sieh es dir in Ruhe selbst an.................  | _________________ Gruß
Marc |
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Verfasst am: 01.08.2008 10:58:29 Titel: |
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Solche Gurte hab ich noch nie gesehen,
sicherlich vernünftig aber wenn der Sitzhersteller
die Verwendung von Beckengurten nicht freigegeben hat...
Lustiger Gedanke zu dem 90er:
Darf man ,nach dem Buchstaben des Gesetzes,
überhaupt auf den Quersitzen Kinder unter 25 Kg mitnehmen?
Kann man dann wieder von einem Gericht klären lassen,
weil der Gesetzgeber nicht in der Lage ist ein Gesetz klar
und vor allem logisch zu formulieren. | _________________ autoteam-essen.de |
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