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warum müssen alle meine neuen Nachbarn Vollpfosten sein???
ich halts bald nimmer aus.

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Forcierer
Der Schläfer
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...und hat diesen Thread vor 4162 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:37:45    Titel: warum müssen alle meine neuen Nachbarn Vollpfosten sein???
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hier der ganz Neue:

Ich wohne in einer kleinen Sackgasse ganz am Ende. Danach geht es nur noch ca 100m bis zu einer Wendeplatte. Da ich keine Stellplätze habe (Hanglage) und die 2 alten Garagen leider zu kurz für aktuelle Fahrzeuge sind (ein Käfer passt rein, wenn man die Stoßstangen ab macht), stehen ein Teil unserer Fahrzeuge halb auf der Strasse. Das ist schon seit 7 Jahren so und stört auch die Müllabfuhr nicht, die mit großen 3 Achsen durch fährt obwohl die Strasse eigentlich nur für 7,5t zugelassen ist.

Zur Zeit steht eines meiner Projekte seit etwa 6 Montaten eben so halb auf der Strasse. Bisher wie immer keine Klagen. Jetzt ist ein neuer Nachbar zugezogen. Als ich an der Garage stand hielt er im vorbeifahren an. Kein "Hallo" oder "ich bin der neue...", nee... sondern erstmal Ansage: "den Wagen da kann man auch weiter hinten hin parken, ich komm so kaum vorbei, ausserdem darf der da gar nicht stehen weil er nicht angemeldet ist... ich hab auch mal an Autos geschraubt, aber an Unimogs und Patrols. Bin aber froh das ich das hinter mir habe...". Muss wohl zu der Zeit gewesen sein als er lieber ein Depp werden wollte.

Hier mal ein Bild der Situation. Zur Info: das rechte ist nicht der Gehweg sondern meine geteerte Einfahrt.



als ich dann eine halbe Stunde später mit dem Hund raus bin, bin ich an seinem geparkten Fahrzeug vorbei gekommen...


Heute dann im Briefkasten: Die Aufforderung von der Gemeinde mein Fahrzeug schnellstens zu entfernen, sonst wird es kostenpflichtig abgeschleppt. Auf Nachfrage: ein Mitbürger hat sich beschwert...

Argsssss

_________________
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borsti
Schwerkranker Araber
Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2006
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Fahrzeuge
1. Nissan Navara
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:47:51    Titel:
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Der VW darf da aber auch nicht stehen wegen zu geringer Durchfahrtsbreite.

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:48:35    Titel: Re: warum müssen alle meine neuen Nachbarn Vollpfosten sein?
 Antworten mit Zitat  

Forcierer hat folgendes geschrieben:

Heute dann im Briefkasten: Die Aufforderung von der Gemeinde mein Fahrzeug schnellstens zu entfernen, sonst wird es kostenpflichtig abgeschleppt. Auf Nachfrage: ein Mitbürger hat sich beschwert...


Das ist so ein typisch deutsches Problem... Nee, oder?

Die größte Sau im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant!

Auf gute Nachbarschaft... Obskur

EDIT: ich sehe das wie Borsti und würde da gleich mal mein Maßband auspacken....

Da müssen 305cm Restbreite sein, ansonsten darf er da nicht parken!


Zuletzt bearbeitet von am 27.02.2014 12:50, insgesamt einmal bearbeitet
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m3xx
Offroader
Offroader


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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:48:55    Titel:
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Auch er macht irgendwann mal einen Fehler ;)
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TK,s-TJ
Breslauer
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:49:09    Titel:
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Und ?
Bei der Gemeinde fragen warum?
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auf der Fahrbahn erlaubt, wenn kein Verbotsschild oder Grenzen nicht eingehalten werden.
Ortstermin mit dem Ordnungsamt und gemeinsam eine Lösung zu finden, somit Kooperationsbereitschaft zeigen, und evtl Situation der "Anderen" Parker zeigen.
Warscheinlich wird man nix machen da es ja gar keine Strasse ist in der du wohnst!! Oder sind da schon Erschliessungskosten gezahlt worden? Ansonsten parkst du ja quasi auf dem Feld,
und wenn der Platz(2,5m) öffentlicher Raum frei ist. Dann alles gut.
Manche geben einem auch den Hinweis, wer es denn war.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:50:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

TK,s-TJ hat folgendes geschrieben:

Bei der Gemeinde fragen warum?


Weil das Fahrzeug nicht zugelassen ist!
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marco4x4
Dipl. Pfuscher
Abenteurer


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1. HJ61
BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:51:28    Titel:
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Bis wohin geht dein Grundstück (Grenzsteine, Grenzmarkierungen,usw.) Steht es vllt noch auf deinem Grund? Ortsbegehung mit Behörde vereinbaren, Lage schildern.

Weiterhin kannst du ihm ja auch einen Reinwürgen... Und wenn er seinen auch umparken muss nochmal mit ihm reden... von wegen bAutos wieder hinstellen wo sie waren und Beide sagen nix....
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pmscali
Offroader
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1. Toyota Supra
2. Jaguar XFR ,Audi A6 4B Allroad
BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:52:17    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Der VW darf da auch nicht stehen wegen zu geringer Durchfahrtsbreite.


Guter Ansatz,

würde mir da im BGB mal was raussuchen und denen dann einen Brief schreiben das es auch zwecks Garagen/Grund nicht anders geht aber die mindest durchfahrtsbreite eingehalten wird und wenn ihnen das nicht passt sie dir da was zur Verfügung stellen sollen wo du deine Fahrzeug abstellen darfts.

das da drin sind auch nur Hanseln, wenn du denen was mit Einschreiben und Schilderung der Sachen mit entsprechenden Gesetzesverweisen ,die du ja Schriftlich gut zu deinen Gunsten auslegen kannst, vorlegst ist dann das schnell ruhe.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:54:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

pmscali hat folgendes geschrieben:
borsti hat folgendes geschrieben:
Der VW darf da auch nicht stehen wegen zu geringer Durchfahrtsbreite.


und wenn ihnen das nicht passt sie dir da was zur Verfügung stellen sollen wo du deine Fahrzeug abstellen darfts.


rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl

Das meinst Du nicht ernst, oder?

Es ist nicht das Problem der Gemeinde, wenn Du keinen Platz für Deine Fahrzeuge hast. Und wenn diese abgemeldet sind, dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Formaljuristisch hat die Gemeinde absolut Recht.
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andy.we
Offroader
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:59:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

wenn du die möglichkeit hast: stell den abgemeldeten weg und stell einen angemeldeten hin. rotfl
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pmscali
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 12:59:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Sir Landy hat folgendes geschrieben:
pmscali hat folgendes geschrieben:
borsti hat folgendes geschrieben:
Der VW darf da auch nicht stehen wegen zu geringer Durchfahrtsbreite.


und wenn ihnen das nicht passt sie dir da was zur Verfügung stellen sollen wo du deine Fahrzeug abstellen darfts.


rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl rotfl

Das meinst Du nicht ernst, oder?

Es ist nicht das Problem der Gemeinde, wenn Du keinen Platz für Deine Fahrzeuge hast. Und wenn diese abgemeldet sind, dürfen sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

Formaljuristisch hat die Gemeinde absolut Recht.


YES Natürlich, is latte ob die juristisch recht haben, solln die dich doch deswegen aufklären was du zu machen hast oder auch nicht, und das mit Nachweis, man ist in dem fall ja der Leihe, in dem Fall seh ich das aber wie mit Blitzern, denen einfach richtig viel Arbeit machen.
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Der Schläfer
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 13:07:00    Titel:
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natürlich darf mein Wagen da wegen der fehlenden Zulassung nicht stehen. Ist mir schon klar. Nur haben bisher haben eigentlich alle die Kirche im Dorf gelassen.
Ich arbeite gerade viel an dem Wagen, werde aber sicher noch 4-6 Wochen brauchen bis ich damit zum TÜV kann. DANN darf er auch genau so stehen. Solange wird jetzt wohl mein Vito dort stehen. Ist leider etwas breiter aber die Müllabfuhr kommt anch daran vorbei.

Zitat:
Warscheinlich wird man nix machen da es ja gar keine Strasse ist in der du wohnst!! Oder sind da schon Erschliessungskosten gezahlt worden? Ansonsten parkst du ja quasi auf dem Feld
rotfl
Das hat die Gemeinde auch mal behauptet und wollte von allen Anwohnern der Strasse nochmal kassieren. "Leider" klappte das nicht da ein paar meiner Nachbarn in der zweiten Generation hier wohnen und die Rechnungen von damals noch hatten.

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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 13:09:25    Titel:
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ich würde den Wagen ja gerne in der Garage stehen lassen, aber unsere lokalen Marder lieben den Wagen meiner Frau der dann draussen stehen müsste... Das ging bisher noch nie als eine Nacht gut.

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HolgisTINA
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6. und noch 1PS mit ner Kutsche hintendran (manchmal)
BeitragVerfasst am: 27.02.2014 13:20:58    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Kannste nicht das Auto vom Nachbarn mit Marderlockspray betun?

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Viele Grüße von TINA!!!


Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann (Robert Lembke)
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BeitragVerfasst am: 27.02.2014 13:36:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

eigentlich will ich nicht zum Gegenschlag gegen meine Nachbarn ausholen. Ich muss ja noch eine Zeit lang mit denen leben...

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