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Solaranlage und die Nebenkosten


 
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5898 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 23.06.2009 20:33:56    Titel: Solaranlage und die Nebenkosten
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Hallo Leutles

Ich wohne in Miete und der Vermieter hat eine Warmwasser Solaranlage montiert, so weit so gut aber er verlangt mir immer noch den Ölpreis pro verbrauchten Liter Wasser Hau mich, ich bin der Frühling
Natürlich kam die Begründung das er die Investitionen für die Anlage gehabt hat denoch finde ich das mehr als ungerecht. Gibt es keine Möglichkeit eine Mischnutzung aus Solar und Öl abzurechnen? Es muss doch möglich sein die tatsächlich verbrauchte Ölmenge zurück zu rechnen. Ach so ja 3 Parteien Haushalt ist es.

Gruss Sven
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disco68
Christel in the postlux
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1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96
BeitragVerfasst am: 23.06.2009 21:08:43    Titel:
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Verstehe deine Frage nicht. Der Vermieter kann doch nur das tatsächlich verbrauchte Öl umrechnen in die Heiz- bzw. Warmwasserkosten für die jeweilgen Parteien. Da eine WW-Solarnlage nur ca. 60% des jährlichen Warmwwasers erzeugt muß er den Anteil Öl für die restlichen 40 % natürlich auch umlegen. Die Ersparnis durch die Solanlage ergbit sich damit von selber für dich. Erwarte nur nicht zu viel Ersparnis, lediglich max. 20% des Ölvervrauchs entfallen auf Warmwasser ohne Solaranlage, das multpliziert mit den 60 % solarem Warmwasser ergibt nur eine gesamte Öleinsparung von max. 12%.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5898 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.06.2009 07:54:09    Titel:
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Da die Abrechnung immer das zurückliegende Jahr betrifft, musst Du auf die von diesem Jahr warten.
Auf dieser Abrechnung wird sich die Reduzierung bemerkbar machen, da der Ölverbrauchstark gesunken ist.

Sofern die Abrechnung nicht einfach so von ihm erstellt wurde.
Da könnte er Ölverbrauch einrechnen wie es ihm lustig ist..
Gruss hexchen
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 5898 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.06.2009 11:30:01    Titel:
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bei der nächsten Abrechnung (für 2009) aufpassen, da der Verbrauch ja erst jetzt (dieses Abrechnungsjahr) ermittelt werden kann.


sollte die nächstes Jahr gleich sein zum jetzigen Vorjahr (2008), hat er ein Fehler drin. Dann Einspruch einlegen....

Winke Winke
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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...und hat diesen Thread vor 5898 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 24.06.2009 15:40:00    Titel:
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Danke für eure Antworten
Der Verbrauch wird lediglich anhand einer Formel errechnet die da lautet: 1m/3 warm Wasser verbraucht 12,5 Liter Öl die tatsächlich verbrauchte Menge wird nicht in betracht gezogen sondern das Warmwasser mit der Formel x den Einkaufspreis errechnet.
Somit tue ich Aktiv was für die Umwelt denn ich finanziere die Solaranlage, das kann doch nicht richtig sein oder?
Mal davon abgesehen wenn ich den Hahn aufdrehe habe ich noch lang kein Warmwasser das geht ein weilchen Ja

Gruss Sven
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G.S.C.Nueno
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BeitragVerfasst am: 24.06.2009 15:50:41    Titel:
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Steelman hat folgendes geschrieben:
Danke für eure Antworten
Der Verbrauch wird lediglich anhand einer Formel errechnet die da lautet: 1m/3 warm Wasser verbraucht 12,5 Liter Öl die tatsächlich verbrauchte Menge wird nicht in betracht gezogen sondern das Warmwasser mit der Formel x den Einkaufspreis errechnet.
Somit tue ich Aktiv was für die Umwelt denn ich finanziere die Solaranlage, das kann doch nicht richtig sein oder?
Mal davon abgesehen wenn ich den Hahn aufdrehe habe ich noch lang kein Warmwasser das geht ein weilchen Ja

Gruss Sven


Also erstens kommt es drauf an was für eine Abrechnungsmethode in deinem Mietvertrag steht!

Zweitens gibt es da für den Fall der Fälle gesetzliche Vorgaben, einfach mal googlen unter Nebenkostenabrechnung oder Abrechnung Warmwasser / Heizung, da wirst dann ein Weilchen beschäftigt sein mit lesen.

Drittens kann er Modernisierungen umlegen und zwar mit bis zu 11% der Kosten, zu meiner Schande gestehe ich das ich nicht mehr im Detail weiß, aber auch da hilft Google ungemein.

Und viertens und letztens hätte er die Modernisierung schriftlich ankündigen müssen, Art und Dauer und was voraussichtlich umgelegt wird.

Der Nachteil wenn es so lax gehandhabt wird, weil es schon immer so wahr, ist das es dann irgendwann wenn es um grössere Summen doch zum Streit kommt.

Deshalb - wer schreibt (einen gescheiten Mietvertrag) der bleibt. rotfl

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Martl
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BeitragVerfasst am: 24.06.2009 16:57:58    Titel:
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Servus Sven,

ohne Ankündigung darf er die Modernisierung nicht umlegen, das ist richtig. Du solltest also auf jeden Fall von der Einsparung profitieren.
So wie du die Abrechnung schilderst, hat er entweder vergessen einen Wärmemengenzähler zur Erfassung der über Solar gewonnen Wärme einzubauen oder die Abrechnungsfirma hat ihn nicht berücksichtigt.

Die Formel wie der Brennstoffbedarf fürs Warmwasser errechnet wird, ist in der Heizkostenverordnung definiert. Hat er keinen Zähler, oder diesen nicht berücksichtigt, kann er eigentlich nur noch so abrechnen.
Dadurch profitierst du dann entweder mehr oder weniger von der Solaranlage:
Als Vielheizer und Kurzduscher mehr, andersrum weniger.
Denn insgesamt sollte der Ölverbrauch ja sinken.

Ab der 2009er ist die Abrechnungsmodalität im Mietvertrag fast zweitrangig. Da muss nämlich 70% nach Verbrauch und 30% Festkosten abgerechnet werden.

Frag ihn doch einfach mal danach wie er die Solaranlage berücksichtigt hat, das soll schon so einiges geklärt haben Grins

Gruß
Martl
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kurt (eljot )
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BeitragVerfasst am: 25.06.2009 06:00:44    Titel:
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wenn ich das jetzt richtig verstehe verlangt ihr vom vermieter, der die teure anlage gebaut hat, die daraus gewonnene energie kostenlos zur verfügung stellt und somit eure heitkosten reduziert. Kann ja irgendwie net euer ernst sein oder .
ausser die solaranlage wurde von den 3 parteien im haus finanziert.

ob er die moderniesierung angekündigt hat oder nicht lass ich mal aussenvor, weil das ja net wirklich was mit der abrechnung zu tun hat

mfg Kurt
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Martl
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BeitragVerfasst am: 25.06.2009 09:33:04    Titel:
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So verlangt das niemand Kurt, es hat ihn ja auch keiner aufgefordert das Ding aufs Dach zu bauen.
Es ist schlichtweg gesetzlich so geregelt, dass er eben nur tatsächlich angefallene Kosten abrechnen darf.

In diesem Fall ist ja noch unbekannt ob der VM überhaupt in dem Haus wohnt.
Wenn er nicht drin wohnt, profitiert er nämlich erstmal gar nicht von der Anlage.
Nur so ein ganz klein wenig weil er die Attraktivität seines Objekts erheblich steigert.

Was meinst du warum in so vielen älteren Mietshäusern alte Heizungen stehen, nicht allzu oft ne Wärmedämmung angebracht wird etc....?
Ganz einfach, der Eigentümer, der meist nicht drin wohnt, investiert und der Mieter profitiert.

Gruß
Martl
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...und hat diesen Thread vor 5898 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 25.06.2009 22:01:02    Titel:
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Hallo Zusammen

habe Heute die Antwort erhalten, er sieht sich als Wärmelieferant und rechnet ÖL ab Unsicher
Zum Thema Investitionen daran wurde ich zum Glück nicht beteiligt war auch nicht angekündigt, sehe es mal so kann ja sonst bei Auszug den Anteil an Solaranlage absägen und mitnehmen rotfl
Der Vermieter wird beim Hauspass vermutlich durch die Solaranlage auf eine bessere Ausbringung kommen dadurch wird dem Mieter sugeriert er hätte günstige Nebenkosten was nicht stimmt da ich ja das Öl zahle.
Wie oben schon geschrieben ein gesunder Mittelweg währe mir recht Knuddel

Gruss Sven
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Martl
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BeitragVerfasst am: 26.06.2009 08:40:16    Titel:
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Steelman hat folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen

habe Heute die Antwort erhalten, er sieht sich als Wärmelieferant und rechnet ÖL ab Unsicher


Wäre schön wenn das so einfach ginge. Dann hätten wir in D schon erheblich mehr Solar- oder Geothermieanlagen.

Ohne deine Zustimmung darf er aber halt nur nachweisbare Kosten abrechnen.
Und es nicht so rumrechnen, dass er die durch Solar erzeugten kWH über den Heizwert auf Öl umrechnet.
Es sei denn du hast im MV irgendeine Sondervereinbarung


Gruß
Martin
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